Coronahilfe zurückgefordert? Wir schützen Sie!

Spezialisierte Anwälte für fehlerhafte Rückforderungsbescheide & Fördermittelrecht.

Viele Rückforderungen sind falsch berechnet, falsch begründet oder komplett angreifbar.

Wir prüfen Ihren Bescheid kostenlos und verteidigen Sie gegen Überzahlungen, Mahnungen und Vollstreckung.

Dr. Michel de Araujo Kurth (M.A.) und Julian Arnold
Rechtsanwälte für Verwaltungsrecht & Fördermittelrecht

Kostenfreie 
Ersteinschätzung

Sie haben eine Rückforderung erhalten?

Wir prüfen kostenfrei:

  • Ist der Bescheid rechtmäßig?
  • Welche Fristen gelten?
  • Lässt sich die Forderung reduzieren oder aufheben?

    Soforthilfe: So reagieren Sie richtig.

    Drei Schritte, um unnötige Rückzahlungen sofort zu stoppen.

    1

    Bescheid prüfen lassen

    Fehler in Berechnung und Richtlinienauslegung sind äußerst häufig.

    Viele Rückforderungen sind vollständig anfechtbar
    Fehler lassen sich schnell und eindeutig nachweisen
    2

    Unterlagen sichern

    Vollständige Unterlagen ermöglichen eine präzise und schnelle Prüfung.

    Bescheid, Schlussabrechnung, Fixkosten & Umsätze bereitstellen
    Fehlende Dokumente können direkt bei der Behörde angefordert werden
    3

    Anwalt einschalten

    Rechtlicher Schutz verhindert Mahnung, Zinsen und Vollstreckung.

    Fristgerechter Widerspruch stoppt alle Maßnahmen
    Forderungen lassen sich häufig reduzieren oder komplett aufheben

    Wir schützen Ihre Coronahilfen.

    Schnell, rechtssicher und durchsetzungsstark.

    Viele Rückforderungsbescheide basieren auf Berechnungs- oder Interpretationsfehlern. Wir decken diese auf und setzen Ihre Rechte konsequent durch.

    Fehler in der Berechnung erkennen
    Unstimmige Umsätze, falsche Zeiträume, falsch interpretierte Förderlogik.
    Fixkosten korrekt berücksichtigen
    Viele Stellen lassen anerkannte Fixkosten weg oder rechnen sie falsch an.

    Häufige Fragen zur 
    Schufa-Löschung

    Welche Schufa-Einträge kann man rechtlich löschen lassen?

    Grundsätzlich können alle Einträge gelöscht werden, die fehlerhaft, unvollständig, veraltet oder ohne rechtliche Grundlage gespeichert wurden. Dazu gehören:

    • unzulässige Forderungen,
    • unklare oder nicht nachweisbare Mahnungen,
    • Einträge, die bereits bezahlt wurden,
    • falsche Zuordnungen,
    • Einträge mit abgelaufenen Speicherfristen.

    Unsere Prüfung zeigt, ob eine Löschung möglich ist und welche rechtlichen Schritte dafür nötig sind.

    Wie lange dauert es, bis ein Schufa-Eintrag gelöscht ist?

    Die Dauer hängt von der Art des Eintrags ab.

    Bei klaren Fehlern erfolgt die Löschung oft innerhalb weniger Tage.

    Bei streitigen Forderungen kann es einige Wochen dauern, da die Schufa Rückfragen beim Gläubiger stellt.

    Wir beschleunigen den Prozess durch rechtliche Argumentation und direkte Kommunikation mit der Schufa und dem Gläubiger.

    Braucht man zwingend die Zustimmung des Gläubigers?

    Nein. Viele Löschungen können ohne Zustimmung des Gläubigers durchgesetzt werden, wenn der Eintrag nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

    Beispiele: fehlerhafte Mahnungen, unklare Forderungen oder formale Fehler bei der Übermittlung. Wir prüfen für Sie, ob eine Löschung auch ohne Mitwirkung des Gläubigers möglich ist.

    Verbessert sich der Schufa-Score direkt nach der Löschung?

    Ja. Sobald ein negativer Eintrag entfernt ist, wird das Schufa-Profil sofort aktualisiert.

    Die Verbesserung des Scores erfolgt im selben Moment, in dem der Eintrag aus der Datenbank entfernt wurde. Viele Mandanten sehen kurze Zeit später bereits deutliche Verbesserungen ihrer Kreditwürdigkeit.

    Kann ein Eintrag gelöscht werden, obwohl ich die Forderung damals nicht bezahlt habe?

    Ja. Entscheidend ist nicht zwingend die Zahlung, sondern die Rechtmäßigkeit der Speicherung.

    Viele Einträge sind unzulässig, weil:

    • Mahnungen nicht nachweisbar waren,
    • die Forderung streitig war,
    • falsche Beträge gemeldet wurden,
    • die Formvoraussetzungen nicht erfüllt waren.

    Wir prüfen genau, ob der Eintrag rechtmäßig ist – häufig kann eine Löschung auch ohne Zahlung erreicht werden.

    Wie läuft die kostenlose Ersteinschätzung ab?

    Sie senden uns Ihren negativen Eintrag oder Ihre Schufa-Auskunft.

    Unsere Anwälte prüfen anschließend:

    • ob der Eintrag rechtswidrig ist,
    • wie hoch die Chancen auf Löschung sind,
    • welche Schritte eingeleitet werden sollten.

    Sie erhalten eine klare und verständliche Bewertung – kostenlos und unverbindlich.

    Kanzlei Dr. Araujo Kurth
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