Vorfälligkeits­entschädigung zu hoch?

Spezialisierte Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Banken verlangen bei vorzeitiger Ablösung oder Umschuldung häufig eine überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung.
Wir prüfen Ihre Berechnung kostenfrei und setzen Rückforderungen rechtssicher durch.

Dr. Michel de Araujo Kurth (M.A.) und Philip Kohlmann
Rechtsanwälte für Bank- & Kapitalmarktrecht

Kostenfreie 
Ersteinschätzung

Sie möchten Ihre Vorfälligkeitsentschädigung prüfen lassen?
Wir prüfen Ihren Fall kostenlos – ohne jedes Risiko.

Unsere spezialisierten Anwälte zeigen Ihnen, ob und in welcher Höhe Sie Geld zurückfordern können.

    Kennen Sie das?

    Wir wissen, wie sich Ihre Situation anfühlt – und holen Sie genau dort ab.

    Bank verlangt sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigung

    Bei Ablösung oder Umschuldung Ihres Darlehens fordert die Bank eine Summe, die unverhältnismäßig erscheint.

    Sie fühlen sich „ausgenommen"

    Die Berechnung ist undurchsichtig. Sie verstehen nicht, wie die Bank auf diese Summe kommt.

    Verkauf oder Umschuldung rechnet sich nicht mehr

    Der geplante Immobilienverkauf oder die Umschuldung wird durch die Forderung der Bank wirtschaftlich unattraktiv.

    Top bewertete Kanzlei basierend auf 100+ Bewertungen
    Herr Hatje, Simon und Herr Araujo Kurth haben mich in dieser Angelegenheit bestens vertreten. Die zu Unrecht bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung wurde mir mit Bravour zurückgeholt! Vielen herzlichen Dank, ich kann die Kanzlei wärmstens weiter empfehlen!
    Kostenlose Erstberatung sichern

    Das übernehmen wir konkret für Sie

    Vier konkrete Bausteine – Sie wissen genau, was Sie bekommen.

    Berechnung der Vorfälligkeit prüfen

    Wir prüfen, ob die verlangte Vorfälligkeitsentschädigung rechtlich und rechnerisch zulässig ist – nach BGH-Vorgaben.

    Berechnungsfehler aufdecken

    Wir analysieren Effektivzinsmethode, Sondertilgungsrechte und Wiederanlagezinsen auf Rechtsverstöße der Bank.

    Reduzierung oder Rückzahlung durchsetzen

    Wir setzen Ihre Rückforderung gegenüber der Bank durch – außergerichtlich und vor Gericht.

    Vertretung gegenüber der Bank

    Sie müssen nicht selbst verhandeln. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz und das Verfahren.

    Kostenloses Erstgespräch – ideal mit Unterlagen vorab

    Sie übermitteln uns Darlehensvertrag, Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und Bankschreiben vorab per E-Mail oder Upload. Auf dieser Grundlage führen wir mit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ausgangslage und erste rechtliche Ansatzpunkte besprechen.

    Unsere Leistungen im Bank- und Kreditrecht

    In der komplexen Welt des Bank- und Kapitalmarktrechts ist eine fachkundige Beratung unerlässlich. Kanzlei Dr. Araujo Kurth bietet umfassende Rechtsberatung und Vertretung in einer Vielzahl von Bereichen:
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    Anlegerschutz und Aktienrecht

    Anwaltliche Vertretung bei Falschberatung durch Banken und Anlageberater/ Anlagevermittler und Durchsetzung darauf beruhender Schadensersatzansprüche.
    Unterstützung bei Anlagebetrug und fehlerhaften Wertpapiergeschäften.
    Rechtsberatung zu Anlegerschutz und Aktienrecht.

    Bankvertrags- und Kreditrecht

    Beratung und Verhandlung
    bei Kredit- und Darlehensverträgen.
    Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Kündigungen durch Banken, insbesondere
    bei der Kündigung von Immobiliendarlehensverträgen.
    Hilfe bei Kontosperren
    und Auflösungen, inklusive SCHUFA-Bereinigungen.

    Investitions- und Fondsrecht

    Rechtliche Betreuung von Investments und Fonds.
    Beratung bei Investitionsfehlern, inklusive Phishing und Betrug.
    Durchsetzung von Erstattungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit fehlerhaften Investitionen sowie Phishing, Online-Banking-Betrug und andere Formen des Bankbetrugs.

    Bankrecht, Prozessführung und Zwangsvollstreckungsrecht

    Anwaltliche Vertretung bei und Durchführungen von Verhandlungen mit Banken sowie Prozessführung (Litigation) gegen Banken.
    Unterstützung bei der Abwehr von Zwangsvollstreckungen und Pfändungen.
    Anwaltliche Vertretung bei der Durchsetzungen von Forderungen und Vertretung auf Gläubigerseite im Zwangsvollstreckungsverfahren.

    Komplexe Verträge und Forderungsdurchsetzungen sowie Forderungsrecht

    Unterstützung bei der Gestaltung, Verhandlung und Durchsetzung komplexer Verträge mit Banken.
    Vorgerichtliche Vertretung bei der effektiven Durchsetzung von Forderungen.
    Beratung bei Forderungsverkauf und Abtretung, Factoring.

    Unternehmensfinanzierung

    Beratung hinsichtlich Finanzierungslösungen bei Unternehmenstransaktionen.
    Rechtliche Beratung und Prüfung bei Kaptialmarktaktivitäten, auch im Hinblick auf Compliancethemen.
    Allgemeine Beratung zu Finanzierungsoptionen bei Unternehmensgründungen und Kaptialbeschaffung.

    Warum Mandanten uns bei Vorfälligkeitsentschädigung vertrauen

    Kanzlei Dr. Araujo Kurth
    Ihr Partner bei überhöhter Vorfälligkeitsentschädigung
    Banken berechnen die Vorfälligkeitsentschädigung häufig nach veralteten oder fehlerhaften Methoden. Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Berechnung nach den BGH-Vorgaben, decken Rechtsverstöße auf und setzen Rückforderungen konsequent durch – außergerichtlich und vor Gericht. Sie müssen nicht selbst mit der Bank verhandeln.
    Spezialisierung auf Bank- & Kapitalmarktrecht
    Wir vertreten Privat- und Geschäftskunden bei überhöhten Vorfälligkeitsentschädigungen – von der ersten Berechnungskontrolle über die außergerichtliche Geltendmachung bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Unsere Erfahrung mit großen und kleinen Banken hilft Ihnen, Ihr Geld zurückzuholen.
    Kostenlose Erstprüfung Ihrer Berechnung
    Sie senden uns Darlehensvertrag, Tilgungsplan und die Berechnung Ihrer Bank. Wir prüfen kostenfrei, ob die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung rechtlich und rechnerisch zulässig ist – transparent und unverbindlich.
    Erfolge bei Rückforderungen gegen Banken
    Wir haben für zahlreiche Mandanten überhöhte Vorfälligkeitsentschädigungen reduziert oder vollständig zurückgeholt. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung – Sie müssen nicht selbst verhandeln.

    So gehen wir vor – Ihre 5 Schritte zur Rückforderung

    Klarer Ablauf vom ersten Kontakt bis zum Abschluss – Sie behalten jederzeit den Überblick.

    Von der Erstprüfung bis zur Rückzahlung – Sie behalten den Überblick.

    1

    Kontakt

    Telefonisch oder online – Sie übersenden uns Ihre Unterlagen (Darlehensvertrag, Berechnung, Bankschreiben).

    2

    Kostenlose Erstprüfung & Bewertung

    Wir prüfen Berechnung und Klauseln kostenfrei und schätzen Ihre Erfolgsaussichten ein.

    3

    Strategieplan

    Wir besprechen die rechtlichen Möglichkeiten transparent und legen das Vorgehen gemeinsam fest.

    4

    Umsetzung

    Außergerichtliche Geltendmachung, Verhandlung mit der Bank und – falls nötig – gerichtliche Durchsetzung.

    5

    Abschluss

    Erläuterung des Ergebnisses (Reduzierung oder Rückzahlung) und der nächsten Schritte.

    Erfolgreiche Fälle im Bankrecht

    Echte Mandanten-Bewertungen – verifiziert auf Anwalt.de

    ★ ★ ★ ★ ★

    Rückforderung Vorfälligkeitsentschädigung

    „Herr Hatje, Simon und Herr Araujo Kurth haben mich in dieser Angelegenheit bestens vertreten. Die zu Unrecht bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung wurde mir mit Bravour zurückgeholt!"

    Ö. K. · 05.03.2025
    Anwalt.de · Bankrecht & Kapitalmarktrecht
    ★ ★ ★ ★ ★

    Sehr zu empfehlen

    „Festgeldzinsen wurden von der Bank einfach einbehalten. Dr. Araujo Kurth und sein Team haben die Sache bis zum Klageerfolg kompetent bearbeitet. Absolute Empfehlung!"

    S. B. · 18.12.2024
    Anwalt.de · Bankrecht & Kapitalmarktrecht
    ★ ★ ★ ★ ★

    Kompetente + sehr schnelle Beratung

    „Bezüglich Unstimmigkeiten zur Erteilung der Löschungsbewilligung durch die Deutsche Bank hat Herr Dr. Kurth mir sehr schnell geholfen."

    A. E. · 17.12.2024
    Anwalt.de · Bankrecht & Kapitalmarktrecht
    Top bewertete Kanzlei basierend auf 100+ Bewertungen
    Bezüglich Unstimmigkeiten zur Erteilung der Löschungsbewilligung durch die Deutsche Bank hat Herr Dr. Kurth mir sehr schnell geholfen. Meinen herzlichen Dank dafür!
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    Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch?

    Beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation – wir prüfen Ihre Vorfälligkeitsentschädigung kostenlos und vertraulich.

     

    Unsere spezialisierten Anwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht geben Ihnen eine erste Einschätzung und besprechen die nächsten sinnvollen Schritte.

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      Erhalten Sie ein individuelles Angebot
      Schnelle Reaktionszeit
      Kostenlos: ca. 15-minütige Beratung
      Im ersten Gespräch erläuteren wir Ihnen kostenfrei eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall und wie/ob wir Ihnen weiterhelfen können. Im Nachhinein vereinbaren wir weitere, dann kostenpflichtige, Beratungen und Leistungen.
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      Häufige Fragen zur Vorfälligkeitsentschädigung

      Wann ist eine Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch?

      Die Berechnung muss den BGH-Vorgaben entsprechen. Viele Banken setzen zu hohe Wiederanlagezinsen an, ignorieren Sondertilgungsrechte oder rechnen mit falschen Restlaufzeiten. Mehr Details: Vorfälligkeitsentschädigung berechnen – wann ist sie zu hoch.

      Kann ich bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern?

      Ja. Auch nach erfolgter Zahlung lässt sich eine überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung in vielen Fällen ganz oder teilweise zurückholen. Verjährungsfristen beachten – schnelles Handeln lohnt sich. Vergleichen Sie auch: Vorfälligkeitsentschädigung BGH-Urteil.

      Welche Unterlagen brauche ich für die Prüfung?

      Ursprünglicher Darlehensvertrag, aktueller Tilgungsplan, das Schreiben der Bank mit der Berechnung sowie ggf. der Kaufvertrag der Immobilie. Fehlende Unterlagen fordern wir auf Wunsch direkt bei der Bank an.

      Was kostet die Erstprüfung?

      Die Erstprüfung Ihrer Unterlagen ist kostenfrei. Erst nach Einschätzung der Erfolgsaussichten besprechen wir das weitere Vorgehen und die Kostenfrage transparent mit Ihnen.

      Welche rechtlichen Grundlagen gelten?

      Maßgeblich sind §§ 490, 502 BGB sowie die BGH-Rechtsprechung zur Berechnungsmethode. Banken müssen ihre Berechnung nachvollziehbar offenlegen – fehlt diese Transparenz, ist die Forderung häufig angreifbar.

      Lohnt sich der Aufwand bei kleinen Beträgen?

      Ja, bei Vorfälligkeitsentschädigungen geht es typischerweise um vier- bis fünfstellige Beträge. Ab etwa 10.000 € lohnt sich die anwaltliche Prüfung in den meisten Fällen wirtschaftlich. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten. Mehr dazu: Anwalt für Vorfälligkeitsentschädigung.

      Bietet die Kanzlei auch Finanzdienstleistungen oder Kreditvermittlung an? +

      Wichtiger Hinweis zu unseren Leistungen

      Diese Webseite der Kanzlei Dr. Michel de Araujo Kurth (Rechtsanwaltskanzlei).

      Wir erbringen ausschließlich Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

      Wir sind kein Kreditvermittler, keine Bank, kein Finanzdienstleister, kein Vermögensverwalter, kein Steuerberater und kein Krypto-Dienstleister.

      Wir bieten keine Anlageberatung, keine Vermögensverwaltung und keine Krypto-Transaktionen an.

      Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch? Geld zurück.

      Warten Sie nicht ab – handeln Sie jetzt. Je früher Sie sich rechtlich beraten lassen, desto besser stehen Ihre Chancen auf Reduzierung oder vollständige Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung.
      Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Sie – erfahren, bundesweit und lösungsorientiert.

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      Wir erbringen ausschließlich Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

      Wir sind kein Kreditvermittler, keine Bank, kein Finanzdienstleister, kein Vermögensverwalter, kein Steuerberater und kein Krypto-Dienstleister.

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