Kryptobetrug  Soforthilfe!

Spezialisierte Anwälte für Krypto-Betrugsfälle.

Wir arbeiten mit führenden Blockchain-Forensikern zusammen, um Ihre gestohlenen Assets aufzuspüren und rechtlich zu sichern.

Dr. Michel de Araujo Kurth (M.A.) und Philip Kohlmann
Ihr Partner bei Kryptobetrug und Online-Investmentverlusten

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Ersteinschätzung

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    Herr Araujo-Kurth hatte sich nach meiner Anfrage schnell bei mir gemeldet und meinen Fall angenommen. Ich wurde in meinem Rechtsfall sehr gut beraten. Er ist ein sehr netter und sympathischer Rechtsanwalt, der sich schnell und kompetent um die Belange seiner Mandanten kümmert. Ich habe nichts zu beanstanden und würde ihn nochmal aufsuchen, wenn es nötig wäre.
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    Dr. Michel de Araujo Kurth (M.A.) und Philip Kohlmann
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      Häufige Fragen zum Thema Kryptobetrug

      Was zählt rechtlich als Kryptobetrug?

      Kryptobetrug umfasst alle betrügerischen Aktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowährungen – etwa gefälschte Investmentplattformen, sogenannte „Fake Broker“, vorgetäuschte Trading-Erfolge oder Phishing-Angriffe, bei denen Ihre Zugangsdaten gestohlen werden.

      Habe ich Anspruch auf Rückerstattung meines Geldes?

      Das hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen bestehen Chancen, über Zahlungsdienstleister, Banken oder direkt gegen die Plattform vorzugehen – insbesondere wenn Täuschung oder mangelnde Aufklärung nachweisbar sind.

      Wie läuft die Ersteinschätzung ab?

      Nach Ihrer Anfrage senden wir Ihnen einen kurzen Fragebogen zu Ihrem Fall. Danach erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung durch unsere erfahrenen Anwälte – präzise, verständlich und unverbindlich.

      Wie lange dauert es, bis ich mein Geld zurückbekomme?

      Die Dauer hängt stark vom Fall ab. Manche Rückforderungen lassen sich in wenigen Wochen außergerichtlich klären, andere erfordern gerichtliche Schritte. Wir entwickeln eine individuelle Strategie für Ihren Fall.

      Muss ich Anzeige bei der Polizei erstatten?

      In vielen Fällen ist eine Strafanzeige sinnvoll – insbesondere zur Beweissicherung und zur Unterstützung zivilrechtlicher Ansprüche. Wir beraten Sie, ob und wann dieser Schritt erforderlich ist.

      Ich habe keine Rechtsschutzversicherung – lohnt sich der Aufwand trotzdem?

      Ja. Auch ohne Versicherung kann sich die Geltendmachung lohnen – gerade bei höheren Schadenssummen. Wir zeigen Ihnen vorab transparent auf, welche Kosten entstehen könnten und welche Optionen Sie haben.

      Wichtiger Hinweis zu unseren Leistungen

      Diese Webseite der AK LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Rechtsanwaltskanzlei).

      Wir erbringen ausschließlich Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

      Wir sind kein Kreditvermittler, keine Bank, kein Finanzdienstleister, kein Vermögensverwalter, kein Steuerberater und kein Krypto-Dienstleister.

      Wir bieten keine Anlageberatung, keine Vermögensverwaltung und keine Krypto-Transaktionen an.