Banken verlangen bei vorzeitiger Ablösung oder Umschuldung häufig eine überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung.
Wir prüfen Ihre Berechnung kostenfrei und setzen Rückforderungen rechtssicher durch.

Sie möchten Ihre Vorfälligkeitsentschädigung prüfen lassen?
Wir prüfen Ihren Fall kostenlos – ohne jedes Risiko.
Unsere spezialisierten Anwälte zeigen Ihnen, ob und in welcher Höhe Sie Geld zurückfordern können.
Wir wissen, wie sich Ihre Situation anfühlt – und holen Sie genau dort ab.
Bei Ablösung oder Umschuldung Ihres Darlehens fordert die Bank eine Summe, die unverhältnismäßig erscheint.
Die Berechnung ist undurchsichtig. Sie verstehen nicht, wie die Bank auf diese Summe kommt.
Der geplante Immobilienverkauf oder die Umschuldung wird durch die Forderung der Bank wirtschaftlich unattraktiv.
Vier konkrete Bausteine – Sie wissen genau, was Sie bekommen.
Wir prüfen, ob die verlangte Vorfälligkeitsentschädigung rechtlich und rechnerisch zulässig ist – nach BGH-Vorgaben.
Wir analysieren Effektivzinsmethode, Sondertilgungsrechte und Wiederanlagezinsen auf Rechtsverstöße der Bank.
Wir setzen Ihre Rückforderung gegenüber der Bank durch – außergerichtlich und vor Gericht.
Sie müssen nicht selbst verhandeln. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz und das Verfahren.
Sie übermitteln uns Darlehensvertrag, Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und Bankschreiben vorab per E-Mail oder Upload. Auf dieser Grundlage führen wir mit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ausgangslage und erste rechtliche Ansatzpunkte besprechen.








Klarer Ablauf vom ersten Kontakt bis zum Abschluss – Sie behalten jederzeit den Überblick.
Von der Erstprüfung bis zur Rückzahlung – Sie behalten den Überblick.
Telefonisch oder online – Sie übersenden uns Ihre Unterlagen (Darlehensvertrag, Berechnung, Bankschreiben).
Wir prüfen Berechnung und Klauseln kostenfrei und schätzen Ihre Erfolgsaussichten ein.
Wir besprechen die rechtlichen Möglichkeiten transparent und legen das Vorgehen gemeinsam fest.
Außergerichtliche Geltendmachung, Verhandlung mit der Bank und – falls nötig – gerichtliche Durchsetzung.
Erläuterung des Ergebnisses (Reduzierung oder Rückzahlung) und der nächsten Schritte.
Echte Mandanten-Bewertungen – verifiziert auf Anwalt.de
„Herr Hatje, Simon und Herr Araujo Kurth haben mich in dieser Angelegenheit bestens vertreten. Die zu Unrecht bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung wurde mir mit Bravour zurückgeholt!"
„Festgeldzinsen wurden von der Bank einfach einbehalten. Dr. Araujo Kurth und sein Team haben die Sache bis zum Klageerfolg kompetent bearbeitet. Absolute Empfehlung!"
„Bezüglich Unstimmigkeiten zur Erteilung der Löschungsbewilligung durch die Deutsche Bank hat Herr Dr. Kurth mir sehr schnell geholfen."
Beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation – wir prüfen Ihre Vorfälligkeitsentschädigung kostenlos und vertraulich.
Unsere spezialisierten Anwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht geben Ihnen eine erste Einschätzung und besprechen die nächsten sinnvollen Schritte.

Die Berechnung muss den BGH-Vorgaben entsprechen. Viele Banken setzen zu hohe Wiederanlagezinsen an, ignorieren Sondertilgungsrechte oder rechnen mit falschen Restlaufzeiten. Mehr Details: Vorfälligkeitsentschädigung berechnen – wann ist sie zu hoch.
Ja. Auch nach erfolgter Zahlung lässt sich eine überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung in vielen Fällen ganz oder teilweise zurückholen. Verjährungsfristen beachten – schnelles Handeln lohnt sich. Vergleichen Sie auch: Vorfälligkeitsentschädigung BGH-Urteil.
Ursprünglicher Darlehensvertrag, aktueller Tilgungsplan, das Schreiben der Bank mit der Berechnung sowie ggf. der Kaufvertrag der Immobilie. Fehlende Unterlagen fordern wir auf Wunsch direkt bei der Bank an.
Die Erstprüfung Ihrer Unterlagen ist kostenfrei. Erst nach Einschätzung der Erfolgsaussichten besprechen wir das weitere Vorgehen und die Kostenfrage transparent mit Ihnen.
Maßgeblich sind §§ 490, 502 BGB sowie die BGH-Rechtsprechung zur Berechnungsmethode. Banken müssen ihre Berechnung nachvollziehbar offenlegen – fehlt diese Transparenz, ist die Forderung häufig angreifbar.
Ja, bei Vorfälligkeitsentschädigungen geht es typischerweise um vier- bis fünfstellige Beträge. Ab etwa 10.000 € lohnt sich die anwaltliche Prüfung in den meisten Fällen wirtschaftlich. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten. Mehr dazu: Anwalt für Vorfälligkeitsentschädigung.
Wichtiger Hinweis zu unseren Leistungen
Diese Webseite der Kanzlei Dr. Michel de Araujo Kurth (Rechtsanwaltskanzlei).
Wir erbringen ausschließlich Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
Wir sind kein Kreditvermittler, keine Bank, kein Finanzdienstleister, kein Vermögensverwalter, kein Steuerberater und kein Krypto-Dienstleister.
Wir bieten keine Anlageberatung, keine Vermögensverwaltung und keine Krypto-Transaktionen an.
Warten Sie nicht ab – handeln Sie jetzt. Je früher Sie sich rechtlich beraten lassen, desto besser stehen Ihre Chancen auf Reduzierung oder vollständige Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung.
Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Sie – erfahren, bundesweit und lösungsorientiert.

Wichtiger Hinweis zu unseren Leistungen
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Wir erbringen ausschließlich Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
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