Versteigerungstermin steht? Schnelles Handeln entscheidet.
Wir prüfen die Vollstreckung, verhandeln mit der Bank und beantragen Eilrechtsschutz.

Sie wollen die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie abwenden?
Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und vertraulich.
Unsere spezialisierten Anwälte zeigen Ihnen, welche Sofortmaßnahmen jetzt möglich sind.
Bei drohender Zwangsversteigerung zählt jeder Tag – wir holen Sie sofort ab.
Ein Versteigerungstermin steht bereits fest oder droht – Sie spüren den Druck der Bank und des Gerichts.
Es geht um Ihr Eigenheim, Ihre Altersvorsorge und damit um Ihre Familie. Die Situation ist emotional extrem belastend.
Lässt sich die Zwangsversteigerung noch stoppen oder verzögern? Wer hilft jetzt schnell und kompetent?
Vier konkrete Bausteine – Sie wissen genau, was Sie bekommen.
Wir prüfen, ob das Verfahren der Bank rechtlich korrekt eingeleitet wurde – formell und materiell.
Aussetzung, Verzögerung, Vollstreckungsschutz nach §§ 765a, 30a ZVG – wir wählen den passenden Hebel.
Ratenzahlung, Stundung, Umschuldung – wir verhandeln direkt mit dem Kreditinstitut.
Wir vertreten Sie vor dem Vollstreckungsgericht und in allen rechtlichen Verfahren rund um die Zwangsversteigerung.
Sie senden uns Vollstreckungsunterlagen (Kündigungen, Mahnungen, Beschlüsse, Versteigerungstermin) vorab zu. Auf Basis dieser Dokumente führen wir mit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch, um Ihre Situation einzuordnen und dringende Schritte zu planen.








Klarer Ablauf vom ersten Kontakt bis zum Abschluss – Sie behalten jederzeit den Überblick.
Telefonisch oder online – Sie übersenden Vollstreckungsunterlagen, Kündigungen, Versteigerungstermin.
Wir prüfen Vollstreckungs- und Kreditunterlagen kostenfrei und bewerten Erfolgsaussichten.
Notfall-Strategie: Eilanträge, Vollstreckungsschutz, Verhandlung mit der Bank.
Schriftverkehr mit Bank, Rechtsmittel beim Vollstreckungsgericht, falls nötig gerichtliche Schritte.
Abwendung der Versteigerung oder bestmögliche Gestaltung des Verfahrens.
Echte Mandanten-Bewertungen – verifiziert auf Anwalt.de
„Herr Dr. Kurth hat mich bei einem für mich unglaublich frustrierenden und ermüdenden Prozess sehr kompetent und professionell beraten und in kurzer Zeit die Löschungsbewilligung bei der DSL-Bank erzwungen."
„Unstimmigkeiten zur Löschungsbewilligung durch die Deutsche Bank wurden von Herrn Dr. Kurth sehr schnell gelöst. Meinen herzlichen Dank dafür!"
„Herr Kurth hat sich Zeit für mein Anliegen genommen und mir stets realistische Einschätzungen gegeben. Dank ihm habe ich einen Schadensersatzanspruch geltend gemacht und bin rundum zufrieden."
Beschreiben Sie kurz Ihre Situation – wir prüfen Vollstreckungs- und Kreditunterlagen kostenlos und vertraulich.
Unsere Anwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht geben eine erste Einschätzung und planen Sofortmaßnahmen.

Oft ja – per Vollstreckungsschutzantrag, Stundung, Ratenvereinbarung oder Umschuldung.
Eilanträge beim Vollstreckungsgericht, Vollstreckungsschutz §§ 765a, 30a ZVG, Verhandlung mit der Bank über Aussetzung oder Aufschub.
Kündigungen der Bank, Mahnungen, Vollstreckungsbeschlüsse, Versteigerungstermin, ursprünglicher Kreditvertrag.
Die Erstprüfung Ihrer Unterlagen ist kostenfrei. Kosten besprechen wir transparent erst nach Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Bei drohendem Versteigerungstermin handeln wir innerhalb von Stunden – Sofortkontakt, schnelle Akteneinsicht und sofortige Antragstellung beim Vollstreckungsgericht. Jeder Tag zählt.
ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz), §§ 765a, 30a ZVG (Vollstreckungsschutz), §§ 488 ff. BGB (Darlehensrecht). Wir prüfen, ob die Vollstreckung formell und materiell zulässig ist.
Wichtiger Hinweis zu unseren Leistungen
Diese Webseite der Kanzlei Dr. Michel de Araujo Kurth (Rechtsanwaltskanzlei).
Wir erbringen ausschließlich Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
Wir sind kein Kreditvermittler, keine Bank, kein Finanzdienstleister, kein Vermögensverwalter, kein Steuerberater und kein Krypto-Dienstleister.
Wir bieten keine Anlageberatung, keine Vermögensverwaltung und keine Krypto-Transaktionen an.
Warten Sie nicht ab – jeder Tag zählt. Je früher Sie rechtlich beraten sind, desto besser Ihre Chancen, die Versteigerung abzuwenden.
Unsere Anwälte sind erfahren, bundesweit und lösungsorientiert.

Wichtiger Hinweis zu unseren Leistungen
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Wir erbringen ausschließlich Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
Wir sind kein Kreditvermittler, keine Bank, kein Finanzdienstleister, kein Vermögensverwalter, kein Steuerberater und kein Krypto-Dienstleister.
Wir bieten keine Anlageberatung, keine Vermögensverwaltung und keine Krypto-Transaktionen an.
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