Kreditschädigender Schufa-Eintrag?

Spezialisierte Anwälte für Schufa-Bereinigung und unzulässige Negativeinträge.

Negative Schufa-Einträge sind häufig fehlerhaft, veraltet oder rechtlich unzulässig.
Wir prüfen Ihren Eintrag kostenfrei und setzen Ihre Löschungsansprüche schnell und rechtssicher durch.

Dr. Michel de Araujo Kurth (M.A.) und Julian Arnold
Rechtsanwälte für Datenschutz- & Verbraucherschutzrecht

Kostenfreie 
Ersteinschätzung

Sie möchten einen negativen Schufa-Eintrag löschen lassen?
Wir prüfen Ihren Fall kostenlos – ohne jedes Risiko.

Unsere spezialisierten Anwälte zeigen Ihnen, ob und wie schnell der Eintrag entfernt werden kann.

    Soforthilfe: So verbessern Sie Ihre Bonität sofort.

    Drei Schritte, um falsche oder unzulässige Schufa-Einträge zu entfernen.

    1

    Schufa-Auskunft prüfen lassen

    Stellen Sie sicher, dass der Eintrag tatsächlich korrekt ist.

    Viele Einträge sind veraltet, fehlerhaft oder unzulässig gespeichert
    Oft besteht ein direkter Anspruch auf Löschung
    2

    Dokumente & Nachweise sammeln

    Je mehr Informationen vorliegen, desto schneller kann die Löschung erfolgen.

    Verträge, Zahlungsbelege, Schreiben des Gläubigers
    Vorhandene Schufa-Auskunft oder Gläubigerkorrespondenz
    3

    Anwaltliche Löschung einleiten

    Nur mit rechtlicher Prüfung lassen sich Einträge dauerhaft entfernen.

    Durchsetzung gegenüber Schufa und Gläubigern
    Korrektur, Löschung oder vollständige Bereinigung möglich

    Wir stärken Ihre Bonität.

    Schnell, diskret und rechtlich fundiert.

    Fehlerhafte oder unzulässige Negativeinträge blockieren Kredite, Mietverträge oder Mobilfunkverträge. Wir decken Rechtsfehler auf und setzen Löschungsansprüche konsequent durch.

    Unzulässige Einträge identifizieren
    Viele Schufa-Daten sind veraltet, falsch oder ohne rechtliche Grundlage gespeichert. Wir prüfen jeden Eintrag im Detail und decken alle Angriffs­punkte auf.
    Daten korrigieren & löschen lassen
    Wir setzen Berichtigungs- und Löschungsansprüche durch – direkt bei der Schufa oder dem eintragenden Gläubiger, für eine schnelle und nachhaltige Bereinigung Ihres Profils.

    Häufige Fragen zur 
    Schufa-Löschung

    Welche Schufa-Einträge kann man rechtlich löschen lassen?

    Grundsätzlich können alle Einträge gelöscht werden, die fehlerhaft, unvollständig, veraltet oder ohne rechtliche Grundlage gespeichert wurden. Dazu gehören:

    • unzulässige Forderungen,
    • unklare oder nicht nachweisbare Mahnungen,
    • Einträge, die bereits bezahlt wurden,
    • falsche Zuordnungen,
    • Einträge mit abgelaufenen Speicherfristen.

    Unsere Prüfung zeigt, ob eine Löschung möglich ist und welche rechtlichen Schritte dafür nötig sind.

    Wie lange dauert es, bis ein Schufa-Eintrag gelöscht ist?

    Die Dauer hängt von der Art des Eintrags ab.

    Bei klaren Fehlern erfolgt die Löschung oft innerhalb weniger Tage.

    Bei streitigen Forderungen kann es einige Wochen dauern, da die Schufa Rückfragen beim Gläubiger stellt.

    Wir beschleunigen den Prozess durch rechtliche Argumentation und direkte Kommunikation mit der Schufa und dem Gläubiger.

    Braucht man zwingend die Zustimmung des Gläubigers?

    Nein. Viele Löschungen können ohne Zustimmung des Gläubigers durchgesetzt werden, wenn der Eintrag nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

    Beispiele: fehlerhafte Mahnungen, unklare Forderungen oder formale Fehler bei der Übermittlung. Wir prüfen für Sie, ob eine Löschung auch ohne Mitwirkung des Gläubigers möglich ist.

    Verbessert sich der Schufa-Score direkt nach der Löschung?

    Ja. Sobald ein negativer Eintrag entfernt ist, wird das Schufa-Profil sofort aktualisiert.

    Die Verbesserung des Scores erfolgt im selben Moment, in dem der Eintrag aus der Datenbank entfernt wurde. Viele Mandanten sehen kurze Zeit später bereits deutliche Verbesserungen ihrer Kreditwürdigkeit.

    Kann ein Eintrag gelöscht werden, obwohl ich die Forderung damals nicht bezahlt habe?

    Ja. Entscheidend ist nicht zwingend die Zahlung, sondern die Rechtmäßigkeit der Speicherung.

    Viele Einträge sind unzulässig, weil:

    • Mahnungen nicht nachweisbar waren,
    • die Forderung streitig war,
    • falsche Beträge gemeldet wurden,
    • die Formvoraussetzungen nicht erfüllt waren.

    Wir prüfen genau, ob der Eintrag rechtmäßig ist – häufig kann eine Löschung auch ohne Zahlung erreicht werden.

    Wie läuft die kostenlose Ersteinschätzung ab?

    Sie senden uns Ihren negativen Eintrag oder Ihre Schufa-Auskunft.

    Unsere Anwälte prüfen anschließend:

    • ob der Eintrag rechtswidrig ist,
    • wie hoch die Chancen auf Löschung sind,
    • welche Schritte eingeleitet werden sollten.

    Sie erhalten eine klare und verständliche Bewertung – kostenlos und unverbindlich.

    Kanzlei Dr. Araujo Kurth
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