Ob ungerechtfertigte Darlehenskündigung, intransparente Vorfälligkeitsentschädigung oder Falschberatung bei Finanzprodukten – wir vertreten Mandant:innen aus Aschaffenburg bundesweit. Auch ohne Kanzleisitz vor Ort stehen wir Ihnen mit fundierter Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht zur Seite – digital, telefonisch und auf Wunsch persönlich.
Kostenfreie Ersteinschätzung: Schicken Sie uns Ihre Dokumente – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer klaren Einschätzung Ihrer Chancen.

Warum Bankrecht in Aschaffenburg so häufig Thema wird
Aschaffenburg liegt am Rand des Rhein-Main-Gebiets: Hohe Immobilienpreise, rege Gründungsszene und aggressive Anlageangebote aus Frankfurt treffen hier aufeinander. Typische Folgen sind:
- Kredite mit komplexen Zinsklauseln in Nilkheim und Leider
- riskante Beteiligungen, die in der City beworben werden
- Unternehmerdarlehen, die nach dem ersten Umsatzeinbruch gekündigt werden
Jede dieser Situationen birgt erhebliches finanzielles Risiko – doch rechtlich lässt sich oft mehr durchsetzen, als die Bank glauben macht.
Unsere Erfahrungen in Schwetzingen
Wir kennen die wiederkehrenden Muster vor Ort und wissen, worauf die Gerichte hier besonders achten:
- Schweinheim & Damm – Baufinanzierungen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen, die Rückabwicklungen ermöglichen
- Innenstadt – Nachrangdarlehen, Genussscheine oder Fonds ohne transparente Risikoaufklärung
- Hafen-Gewerbegebiet – Betriebsmittelkredite, die vorschnell gekündigt werden, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen
Diese Beispiele zeigen, dass Bankstreitigkeiten in Aschaffenburg keineswegs Einzelfälle sind – und fast immer Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung bieten.
Lassen Sie Ihre Unterlagen durch uns prüfen – wir beraten Sie klar, unabhängig und mit Fokus auf Ihre wirtschaftlichen Interessen.
Bank- und Kapitalmarktrecht – Ihre Rechte im Überblick
Typische Bankthemen
- Kreditverträge & Sicherheiten (Bürgschaft, Grundschuld)
- Wirksamkeit von AGB und Widerrufsrechten
- Zahlungsverkehr: SEPA, Lastschrift, Online-Banking
Gerade bei langfristigen Finanzierungen entscheidet die Gestaltung dieser Punkte über Tausende Euro – eine saubere Prüfung lohnt sich fast immer.
Wichtige Kapitalmarktgesetze
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
Sie legen fest, wie weit die Aufklärungspflichten der Bank reichen und wann ein Prospektfehler zu vollem Schadenersatz führt.
Falschberatung – wenn Produkte nicht zum Risikoprofil passen
Was zählt als Falschberatung?
- Empfehlung eines geschlossenen Fonds trotz Sicherheitsbedürfnis
- Verschweigen oder Bagatellisieren von Innenprovisionen
- Verharmlosung möglicher Totalverluste
Treffen eine oder mehrere dieser Konstellationen zu, bestehen laut § 31 WpHG beste Aussichten auf Rückabwicklung und Schadenersatz.
Fälle aus Aschaffenburg
Banken in der City bieten oft Beteiligungen an Innenstadt-Immobilien an – begleitet von Hochglanzprospekten, aber ohne klare Risikodarstellung. Genau hier setzen wir juristisch an und holen Ihr Geld zurück.
Vertrauen Sie nicht nur auf Bankauskünfte. Prüfen Sie mit uns Ihre Beratungsschritte!
Widerrufsjoker – Ausstieg aus teuren Altkrediten
Viele Baufinanzierungen von 2010 – 2016 enthalten formale Fehler in der Widerrufsbelehrung. Typische Mängel sind:
- unklare oder doppeldeutige Fristangaben
- fehlende Pflichtinformationen wie Darlehensbetrag oder Zinssatz
- Verweise auf alte, nicht mehr gültige Gesetzespassagen
Schon eine einzige falsche Zeile genügt, um den gesamten Vertrag rückgängig zu machen – inklusive Rückzahlung geleisteter Zinsen.
Darlehenskündigung – nicht jede Bankdrohung ist zulässig
Eine fristlose Kündigung ist laut § 498 BGB nur dann rechtmäßig, wenn:
- zwei Raten hintereinander nicht gezahlt wurden,
- der Zahlungsrückstand mehr als 2,5 % der Darlehenssumme beträgt,
- und die Bank zuvor eine 14-tägige Nachfrist gesetzt hat.
Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, kann die Kündigung angegriffen und oft vollständig abgewehrt werden.
Phishing & Online-Betrug
Phishing-E-Mails und gefälschte TAN-Apps verbreiten sich zunehmend in Aschaffenburg. Die Banken berufen sich schnell auf angebliche Fahrlässigkeit des Kunden.
- Wir prüfen, ob Sicherheitsverfahren korrekt implementiert waren.
- Wir fordern die komplette Erstattung des Schadens, wenn kein grobes Verschulden vorliegt.
In den meisten uns bekannten Fällen konnten wir eine volle Rückzahlung erwirken.
Unsere Leistungen für Aschaffenburg
- Detaillierte Vertrags- und Risikoanalyse
- Rückabwicklung und Schadenersatz bei Falschberatung
- Verteidigung gegen unzulässige Kündigungen und Sicherung von Immobilien
- Durchsetzung von Ansprüchen nach Phishing-Angriffen
- Verhandlungen und gerichtliche Verfahren gegen Banken
Was Sie jetzt tun sollten
Bewahren Sie alle Unterlagen, reagieren Sie nicht vorschnell auf Bankschreiben und lassen Sie die Fristen nicht verstreichen. Eine rechtzeitige Ersteinschätzung kostet nichts – spart aber häufig viel Geld.
Warten Sie nicht. Kontaktieren Sie uns jetzt – schnell, vertraulich und digital.
Fazit – Ihre Rechte, unser Einsatz
Ob riskante Geldanlage, Widerrufsjoker oder Kontoplünderung: Wir setzen uns engagiert für Mandant:innen aus Aschaffenburg ein. Mit Spezialisierung, Erfahrung und klarer Kommunikation bringen wir Sie auf rechtlich sichere Seite.
Jetzt Ersteinschätzung anfordern – damit Ihr gutes Recht Realität wird.

