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Ihre Kanzlei Dr. Araujo Kurth. Immer für Sie da
Adresse
Berliner Allee 47
64295 Darmstadt
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. 08:00–18:00 Uhr
Ihre Ansprüche bei Kündigung und Vertragsauflösung
Sobald der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangt, muss der Arbeitgeber dies erstellen. Dabei ist es unerheblich, wer gekündigt hat. Das Recht besteht!
Auch bei Kündigung in der Probezeit haben Sie einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Gilt nicht für Freelancer oder freie Angestellte.
Auszubildende müssen ihr Arbeitszeugnis nicht selbst einfordern.
Ein schlechtes Zeugnis müssen Sie nicht akzeptieren!
Der Arbeitnehmer kann eine Änderung verlangen
Diese kann notfalls auch gerichtlich eingefordert werden.
Form und Frist des Arbeitszeugnisses
Das Arbeitszeugnis muss vor Ablauf der Kündigungsfrist erstellt werden
Angaben zur Dauer der Beschäftigung
Einsatzbereich
Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers
keine Bewertung
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist dagegen umfangreicher:
Auch die Arbeitsweise und die sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers werden darin bewertet
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zahlen
Stellt sich heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, da der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage eingereicht hat, muss der Arbeitgeber den Lohn auch für die Monate, in denen der Arbeitnehmer Zuhause war, zahlen. Dies wird Annahmeverzugslohn genannt.
Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen.
Sobald der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt, wird das Arbeitsgericht feststellen, ob die Kündigung wirksam war oder nicht. War diese unwirksam, muss der Arbeitgeber den Lohn nachzahlen.
Die Fälligkeit erfolgt wie der normale Lohn im Arbeitsverhältnis. Kommt der Arbeitgeber dem Lohnanspruch nicht nach, können Sie eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Der Arbeitgeber kommt direkt am ersten Tag der Fälligkeit in Zahlungsverzug, ab diesem Tag können Sie die Zahlung des Bruttolohns sowie Verzugszinsen und eine Schadenspauschale verlangen.
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Zahlung des Weihnachtsgeldes stellt eher eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers dar.
Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung kann sich ergeben aus:
Tarifvertrag
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Auch aus der betrieblichen Übung kann sich ein Anspruch ergeben.
Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, in dem er in der Vergangenheit mehrmals eine Leistung erbracht hat.
Zum Beispiel zahlt der Arbeitgeber Ihnen 3 Jahre hintereinander ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld, so muss er dies auch im kommenden Jahr tun.
Hat er bei jeder Zahlung explizit auf eine freiwillige Zahlung hingewiesen, so besteht kein Anspruch.
Das Weihnachtsgeld kann an eine Bedingung geknüpft sein: Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter muss bis zu einem bestimmten Stichtag bestehen und es darf keine Kündigung ausgesprochen worden sein. Wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag endet, besteht kein Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Gültigkeit der Stichtagsregelung hängt davon ab, welchen Zweck der Arbeitgeber mit der Auszahlung des Weihnachtsgeldes verfolgt:
Entgeltcharakter:
Belohnungscharakter:
Mischform aus beiden Zwecken:
Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Es kann jedoch ein Anspruch aus dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung entstehen. Dabei gelten folgende Unterscheidungen:
Kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld zurückfordern?
Das Recht auf ein Arbeitszeugnis besteht sowohl bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer als auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Unabhängig davon, wer gekündigt hat, kann der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitszeugnis auszustellen.
Ein Arbeitszeugnis sollte gemäß gesetzlicher Vorgaben in schriftlicher Form vor Ablauf der Kündigungsfrist ausgehändigt werden. Das einfache Arbeitszeugnis gibt Auskunft über die Dauer der Beschäftigung, den Einsatzbereich sowie die Verantwortlichkeit der Person und enthält keine Bewertungen. Das qualifizierte Arbeitszeugnis geht über diese Angaben hinaus und beinhaltet zusätzlich Informationen zur Arbeitsweise und den sozialen Kompetenzen.
Ja, ein Anspruch kann sich aus der Stichtagsregelung ergeben. Das Arbeitsverhältnis muss bis zu einem bestimmten Stichtag bestehen und es darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Wenn das Geld als zusätzlicher Lohn oder als Mischform aus Entgelt- und Belohnungscharakter ausgezahlt wurde, besteht ein anteiliger Anspruch.
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