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Unsere Dienstleistung - Hilfe bei Falschberatung

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Falschberatung – ärgerlich und teuer

Sie wurden falsch beraten? Ihrem Berater ging es nur um die Provision? Eine Falschberatung ist ärgerlich – und kann obendrein noch richtig teuer werden. Doch im Anlegerrecht baut die Bank nicht nur auf Vertrauen. Ihnen als Anleger kommt der Anlegerschutz zugute. Zahlreiche Gesetze schützen den Anleger vor Finanzberatern, die ungeeignete Finanzprodukte aufschwatzen. Ich als Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht kläre auf, wie Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen.

Falschberatung – darauf ist zu achten

Damit Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz bei einer Falschberatung durchsetzen können, gilt es Folgendes zu beachten:

Falschberatung:

  • Eine Anlageberatung können erteilen
    • die Kreditinstitute wie Banken und Sparkassen
    • zugelassene Berater aufgrund eines Beratungsvertrags
  • Ein Beratungsvertrag kann formfrei geschlossen werden
  • Eine Falschberatung liegt vor, wenn der Anlageberater gegen seine Aufklärungs-, Aufzeichnungs- und Informationspflichten verstößt.
    • Laut Kreditwesengesetz (KWG) und Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ist eine Anlageberatung eine persönliche Empfehlung zu Finanzinstrumenten, wenn sie auf persönliche Umstände des Anlegers gestützt bzw. als für ihn geeignet dargestellt wird.
  • Der Berater muss nach Wahrheit, Klarheit und Vollständigkeit den Bankkunden beraten
    • Dazu muss er die persönlichen finanziellen Umstände, Anlageziele und Risikobereitschaft des Kunden erfragen und ein geeignetes Anlageprodukt empfehlen. Darunter fällt auch über eine etwaige Provision zu informieren.
    • Eine Falschberatung ist ausgeschlossen, wenn der Beratende bereits über umfassendes Wissen verfügt
  • Ein ausgegebener Prospekt kann Fehler oder Ungenauigkeiten der Beratung beheben
    • Er muss frühzeitig vor der Investition in Aktien oder Fonds ausgehändigt werden
    • Etwaige Fehler können ebenfalls zur Falschberatung (im Sinne der Prospekthaftung) führen

Beratungspflichten

  • Aufklärungspflicht: Dem Kunden müssen rechtzeitig die notwendigen Informationen dargelegt werden, auf deren Grundlage eine vernünftige Entscheidung möglich ist
  • Informationspflicht: Der Finanzberater muss sich über die finanziellen Verhältnisse, Anlageziele und Risikobereitschaft der Kunden informieren
  • Aufzeichnungspflicht: Nach jeder Anlageberatung ist ein Beratungsprotokoll zu erstellen

Schaden

  • Der Schadensersatzanspruch ergibt sich aus der Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit den Pflichten aus dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
  • Nur wenn ein wirksamer Beratungsvertrag oder Bankvertrag besteht, können Pflichtverletzungen zu einem Schadensersatzanspruch führen
  • Zu dem Anspruch auf Schadensersatz werden gerechnet:
    • die ursprüngliche Anlagesumme
    • sowie die entgangenen Zinsen (die sie hypothetisch anderweitig erwirtschaftet hätten)

Beweispflicht

  • Der Kunde ist in der Beweispflicht
    • Bei vorsätzlicher Falschberatung greift zugunsten des Anlegers eine Beweiserleichterung.
      • Ein Vorsatz wird angenommen, wenn die Falschberatung vorgenommen wurde, obwohl Fehler für möglich gehalten wurden.

Fristen

  • Der Schadensersatzanspruch verjährt nach der allgemeinen Verjährungsfrist von 3 Jahren.
    • Maßgeblicher Fristbeginn ist der Zeitpunkt, wann der Anspruch entstanden und der Beratende dies erkannt hat.
    • Handelte der Berater vorsätzlich, verlängert sich die Frist auf 10 Jahre.

Wie wir Ihnen bei einer Falschberatung helfen

Wenn eine Falschberatung Ihnen nicht nur Nerven, sondern auch bares Geld kostet, sind wir an Ihrer Seite. Wir beraten Sie mit unserer langjährigen Praxiserfahrung.

Unsere Beratung klärt Sie über Ihre juristischen Möglichkeiten, aber auch wirtschaftlich sinnvollen Handlungsschritte auf. Dabei kennen wir die rechtlichen Kniffe des Anlagerechts.

Wichtig ist, dass Sie schnell handeln. Zum Teil gelten kurze Fristen, sodass Sie sich umgehend an uns wenden sollten, damit Sie Ihre Ansprüche nicht verpassen. Zum Teil haben Sie aber auch noch nach 10 Jahren Ansprüche. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen.

Zudem sollten Sie alle Unterlagen so umfangreich wie möglich vorlegen können. Das heißt, dass Sie Prospekte, Schriftverkehr, Protokolle und Einzahlungsbelege aufbewahren. Sollte zufällig beim Beratungsgespräch jemand weiteres (Ihr Ehepartner, ein Verwandter oder sonstige) anwesend gewesen sein, kann seine Aussage entscheidend sein.

Als Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht berate und vertrete ich Sie gegen falsche Anlageberatung!

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Häufige Fragen (FAQ)

Was ist eine Falschberatung?

Eine Falschberatung liegt vor, wenn der Anlageberater gegen seine Aufklärungs-, Aufzeichnungs- und Informationspflichten verstößt.

Muss der Finanzberater über seine Provision aufklären?

Ein Berater, der aufgrund eines Bankvertrags einen Anleger berät, muss über seine Provision ungefragt aufklären. Ein Finanzberater, der eigens aufgrund eines Beratungsvertrags tätig wird, insbesondere wenn er keine Vergütung dafür erhält, muss nur ab bestimmten Höhen aufklären.

Welche Pflichten hat der Berater?

Ein Berater hat eine Aufklärungspflicht, wonach er sich über die finanziellen Umstände, Anlageziele und Risikobereitschaft eines Anlegers informieren muss. Zudem muss er im Rahmen seiner Informationspflicht die notwendigen Informationen für eine vernünftige Entscheidung bereitstellen.

Welche Gesetze umfassen den Anlegerschutz?

Zum Anlegerschutz gibt es zahlreiche nationale Gesetze sowie EU-Richtlinien. Maßgeblich sind etwa das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG), das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Was umfasst alles die Aufklärungspflicht?

Im Rahmen der Aufklärungspflicht muss der Berater erfragen, wie die finanzielle Situation des Anlegers ist, welche Anlageziele er verfolgt und welche Risikobereitschaft er eingeht. Das ist entscheidend, um eine persönliche und geeignete Empfehlung abgeben zu können.

Welche Ansprüche habe ich bei einer Falschberatung?

Bei einer Falschberatung können Sie einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Unter Umständen ist auch eine Rückabwicklung des Vertrags möglich, wobei die bereits gezahlten Einlagen zurückgezahlt werden.

Wie lange dauert die Verjährung des Schadensersatzes bei einer Falschberatung?

Der Schadensersatzanspruch verjährt nach der allgemeinen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Maßgeblicher Fristbeginn ist der Zeitpunkt, wann der Anspruch entstanden ist und der Beratende dies erkannt hat. Handelte der Berater vorsätzlich, verlängert sich die Frist auf 10 Jahre.

Wer haftet bei einer Falschberatung?

Bei einer Falschberatung greift die Beratungshaftung. Demnach muss der Berater für den Schaden aus der falschen Anlageberatung aufkommen. Ist der Finanzberater bei einem Kreditinstitut wie einer Sparkasse oder Bank angestellt, übernimmt sie als Arbeitgeber die Haftung.

Kann ein Prospekt eine Falschberatung richtigstellen?

Durch einen Prospekt, der über die Anlageprodukte aufklärt, können Mängel in der Aufklärungspflicht behoben werden. Wichtig ist, dass der Prospekt mit ausreichend Vorlauf zum Investment in das Anlageprodukt dem Anleger vorgelegt wird. Nur so hat er die Möglichkeit, sich ausreichend vorab zu informieren.

Wieso sind meine Risikobereitschaft und Anlageziele bei einer Falschberatung relevant?

Eine Anlageberatung zielt darauf ab, ein geeignetes Anlageprodukt, wie Fonds, Wertpapiere oder Aktien, für Sie zu finden. Um eine möglichst geeignete Anlage zu finden, ist es maßgeblich, dass der Berater Ihre persönlichen Anlageziele, Risikobereitschaft und finanzielle Verhältnisse kennt.

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