Der Bank nicht ausgeliefert sein
In Deutschland existieren etwa 1.500 Kreditinstitute. Im Jahr 2021 haben sie einen Gewinn von rund 17,3 Milliarden Euro erwirtschaftet. Trotz des oft großen Vertrauens der Bankkunden in ihre Banken, erweisen sich Verträge, Geschäfte und Beratungen nicht immer als rechtlich einwandfrei. Ob es nun um die Anlageberatung für minderwertige Immobilien (Schrottimmobilien) oder das Widerrufsrecht bei Finanzprodukten geht, es steht immer viel Geld auf dem Spiel. Um sich als Anleger oder Bankkunde gegen die Bank zur Wehr zu setzen, sind die rechtlichen Details im Bankrecht von entscheidender Bedeutung.
Bank- und Kapitalmarktrecht - was ist das alles?
Im Bankrecht sowie im Kapitalmarktrecht wird das Geschäftsverhältnis zwischen den Kreditinstituten (z. B. Banken und Sparkassen) und ihren Kunden geregelt. Dies betrifft insbesondere Fragen zu Finanzdienstleistungen, einschließlich:
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
- den Kreditvertrag sowie Kreditsicherheiten wie Bürgschaft, Hypothek und Pfand
- den Auftrag sowie den Geschäftsbesorgungsvertrag
- die Vorschriften für den Zahlungsverkehr zu Kreditkarten und Debitkarten, Online-Banking, Überweisungen, Lastschriften, Wechsel- und Scheckverkehr
- das Wertpapierrecht, einschließlich Depot- und Investmentgeschäften in Verbindung mit Anlageberatungen
- das Leasing
- das Factoring
- das Bankvertragsrecht
- die rechtlichen Fragen zur Vermögensverwaltung
Je nach Teilbereich kommen unterschiedliche Gesetze zur Anwendung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bildet die Grundlage. In bestimmten Fällen, wie z. B. bei Handelsgeschäften, werden die Regelungen durch das Handelsgesetzbuch (HGB) ergänzt. Es gibt auch spezielle Gesetze, die bestimmte Teilbereiche genauer regeln, wie zum Beispiel das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Darüber hinaus wurden viele europäische Richtlinien, z. B. zur Anlageberatung oder Zahlungsdienstleistungen, in nationales Recht im deutschen Bank- und Kapitalmarktrecht umgesetzt.
In allen Teilbereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts gilt das grundlegende Prinzip des Vertrauens. Das Hauptgeschäft der Banken – die Kreditvergabe – basiert auf dem lateinischen „credere“, was so viel wie „vertrauen“ bedeutet. Dieses Vertrauen wird jedoch belastet, wenn die Verträge durch rechtliche Probleme beeinträchtigt werden. Manipulation oder rechtliche Probleme können auch bei Finanzprodukten auftreten, insbesondere im Zusammenhang mit Vorfälligkeitsentschädigungen, Falschberatung und Immobilienkrediten. Dies kann zu wirtschaftlichem Schaden führen, der einen Schadensersatzanspruch oder die Möglichkeit zur Vertragsauflösung bietet.
Beim Darlehen keine Voreile
Bei der Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich um ein Entgelt, welches anfällt, wenn ein Bankkunde vorzeitig das Darlehen zurückzahlt. Beim Darlehen überlässt die Bank dem Darlehensnehmer beziehungsweise Kreditnehmer einen gewissen Geldbetrag, welcher nach einer bestimmten Laufzeit zurückgezahlt wird. Für die Gewährung erhält die Bank im Gegenzug ein Entgelt in Form eines Zinses. Dieses kann, vor allem bei der Finanzierung einer Immobilie, für einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden. Dadurch lässt sich errechnen, wie viel der Empfänger für das Darlehen beziehungsweise den Kredit zahlen muss.
Möchte der Kunde aber vorzeitig das Geld zurückzahlen, würden auch die Zinsen entfallen. Dem Kreditgeber würde so ein Schaden aus dem Wegfall der kalkulierten Zinserträge entstehen. Das Darlehen wäre dann ein Verlustgeschäft. Daher sind Banken und Sparkassen nicht verpflichtet, die Darlehenssumme zurückzunehmen. Nur in bestimmten Ausnahmen, etwa wenn das durch das Darlehen erworbene Haus verkauft wurde, kann ein Darlehen vorab zurückgezahlt werden. Schließlich wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Jedoch können die Banken und Sparkassen die Vorfälligkeitsentschädigung nicht fordern, wenn der Darlehensvertrag schon fehlerhaft war. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Bankkunde bei der Darlehenszinsberechnung falsch oder nur unzureichend informiert wurde. Andererseits gibt es auch gesetzliche Kündigungsmöglichkeiten nach Ablauf einer zehnjährigen Zinsfestschreibung (die sogenannte Zehn-Jahres-Frist).
Sie haben Probleme, aus Ihren Darlehen herauszukommen? Sie fürchten die Vorfälligkeitsentschädigung? Wir verteidigen Sie gegen ungerechte Forderungen!
Was tun, wenn man falsch beraten wird?
Eine Falschberatung kann erhebliche Schäden verursachen. Jedes Investment birgt ein wirtschaftliches Risiko, einschließlich der Möglichkeit eines Totalverlusts oder einer Haftung für Rückerstattungsforderungen. Der Gesetzgeber hat jedoch verschiedene Gesetze zum Schutz von Anlegern bei Finanzprodukten erlassen, wie z. B. das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) oder das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Gemäß diesen Gesetzen muss die Bank bei der Anlageberatung umfassend über die finanzielle Situation und Bedürfnisse des Kunden informiert sein, um die Beratung entsprechend einem individuellen Risikoprofil auszurichten. Eine falsche Beratung liegt vor, wenn irreführende Angaben oder beschönigende Formulierungen das Risiko und die Ungeeignetheit der Anlage verdecken. Beispielsweise liegt eine falsche Beratung vor, wenn einem Kunden ein Schiffsfonds angeboten wird, obwohl seine Bedürfnisse und Risikotoleranz eindeutig zu einem Immobilienfonds tendieren, oder wenn eine marode Immobilie als rentable Anlage beschrieben wird. Zu den Informationspflichten gehört auch die Offenlegung etwaiger Provisionen. Überdies muss bei der Anlageberatung über die Risiken der Anlage aufgeklärt werden. Hierzu kann ein Prospekt übergeben werden. Wenn dieser Prospekt irreführend oder fehlerhaft ist, liegt eine Verletzung der Informationspflichten vor, die zu einer Prospekthaftung führt. Eine falsche Beratung liegt jedoch nicht vor, wenn der Kunde bereits umfassend informiert ist. Wenn eine falsche Beratung vorliegt, kann der Anleger die Anlage rückabwickeln lassen. Dabei sind alle getätigten Einlagen zurückzuerstatten.
Vorzeitige Kündigung von der Bank - was nun?
Obwohl die Baufinanzierung eigentlich reibungslos verläuft – mit einem niedrigen Zinssatz für das Darlehen und dem nahezu abgeschlossenen Hausbau – kündigt die Bank plötzlich den Darlehensvertrag, was die gesamte Finanzierung gefährdet. Allerdings kann der Vertrag nur dann beendet werden, wenn die Kündigung rechtswirksam ist. Hierfür sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Der Darlehensgeber darf beispielsweise nur kündigen, wenn zwei aufeinanderfolgende Raten nicht rechtzeitig gezahlt wurden. In jedem Fall muss eine Frist von 2 Wochen eingehalten werden, innerhalb derer der Bankkunde die Möglichkeit haben muss, den fälligen Betrag zu begleichen.
Sie befinden sich in einer finanziellen Notlage und Ihre Bank übt Druck auf Sie aus? Sie sind der Meinung, dass die Kündigung Ihres Darlehensvertrags gegen geltendes Recht verstößt? Wir werden die Kündigung eingehend prüfen.
Das Widerrufsrecht - der Joker als Hilfsmittel
Eine Kündigung des Darlehensvertrages kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben und kann auch zu einer Vorfälligkeitsentschädigung und einem negativen SCHUFA-Eintrag führen. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Menschen dafür, den „Widerrufsjoker“ zu nutzen, anstatt den Vertrag zu kündigen. In beiden Fällen endet der Darlehensvertrag. Der Unterschied besteht darin, dass beim Widerruf der Vertrag komplett rückabgewickelt wird, während bei einer Kündigung die Ansprüche zu dem Zeitpunkt der Kündigung relevant sind. Es besteht die Möglichkeit, dass ein dauerhaftes Widerrufsrecht besteht, insbesondere wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ausgestaltet ist.
Nutzen Sie in dem Spiel, das die Bank mit Ihnen spielt, Ihren Widerrufsjoker. Wir haben im Bankrecht immer ein Ass im Ärmel und vertreten Sie vertrauensvoll in rechtlichen Problematiken rund um das Bank- und Kapitalmarktrecht.
Hilfe bei Phishing-Attacke
Im modernen Bankrecht sind Online-Banking und Bankkarten unverzichtbar geworden. Allerdings besteht auch die Gefahr von Kartenmissbrauch oder Manipulation bei Online-Banking-Überweisungen. Es ist möglich, dass das Bankkonto schnell leergeräumt wird, zum Beispiel bei einer Betrugsmasche wie einer Phishing-Attacke. Es ist ein verbreiteter Irrtum anzunehmen, dass der Bankkunde grundsätzlich den Schaden tragen muss. Tatsächlich haftet er nur, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Grob fahrlässiges Handeln liegt vor, wenn der Betrug als Manipulation hätte erkannt werden können und wenn die gebotene Sorgfalt in besonderem Maße außer Acht gelassen wurde. Wenn der Bankkunde jedoch die Manipulation nicht erkennen konnte, muss die Bank den entstandenen Schaden erstatten.
Wenn Sie Betrugsopfer wurden und die Bank sich weigert, Ihr Geld zu erstatten, sollten Sie sich das nicht gefallen lassen. Als Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir kennen die relevanten Gesetze und Paragrafen, die Ihnen helfen können, Ihr Recht durchzusetzen.
Langjährige Praxiserfahrung an Ihrer Seite
Als Kanzlei mit langjähriger Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir uns bewusst, wie komplex und unübersichtlich dieses Rechtsgebiet sein kann. Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, den Überblick über Ihre Rechte und Pflichten zu behalten. Wir beraten und vertreten Sie professionell und mit fundiertem Fachwissen. Von der Anlageberatung bis zum Einsatz des Widerrufsjokers kennen wir die rechtlichen Möglichkeiten, mit denen Sie sich gegen Ihre Bank zur Wehr setzen können. Es ist wichtig, dass Sie sich umgehend bei uns melden, da in einigen Fällen kurze Fristen gelten. Nutzen Sie dazu gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung.
Als unser Mandant können Sie darauf vertrauen, dass wir akribisch und gewissenhaft an Ihrem Fall arbeiten. Dabei steht für uns absolute Vertraulichkeit im Umgang mit Ihren persönlichen Informationen im Vordergrund. Gemeinsam arbeiten wir daran, Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten umzusetzen.
Unsere Tätigkeit für Sie
Als Kanzlei beraten und vertreten wir Sie in allen Belangen des für Bank- und Kapitalmarktrechts. Dieses Rechtsgebiet ist aufgrund ständiger neuer Verordnungen, Gesetze und aktueller Rechtsprechung dynamisch und unübersichtlich. Mit unserer Beratung stellen Sie sicher, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Wir orientieren uns dabei an der Rechtsanwaltsordnung. Unsere Tätigkeit umfasst folgende Leistungen:
- Prozessführung vor Gerichten
- Verhandlung mit Banken
- Rechtsberatung zu sämtlichen Fragen des Kreditrechts und des Wertpapierrechts
- Rechtsbeistand bei Falschberatung
- Durchsetzung von Schadenersatzforderungen bei fehlerhafter Anlageberatung und fehlerhafter Anlagevermittlung
- Rechtliche Beratung bei Investments
- Rechtsberatung bei Verlusttrades, fehlerhafter Orderausführung bei Wertpapiergeschäften
- Durchsetzung von Erstattungsansprüchen bei Online-Banking-Betrug (Phishing) und Kreditkartenbetrug
- Abwehr unberechtigter Darlehenskündigungen
- Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (u. a. Pfändungen und Zwangsversteigerungen, Zwangsverwaltung)
- Schnelle und effektive Hilfe bei Kontosperren und Kontoauflösungen
- Löschung von SCHUFA-Eintragungen
