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In Deutschland existieren etwa 1.500 Kreditinstitute. Im Jahr 2021 haben sie einen Gewinn von rund 17,3 Milliarden Euro erwirtschaftet. Trotz des oft großen Vertrauens der Bankkunden in ihre Banken, erweisen sich Verträge, Geschäfte und Beratungen nicht immer als rechtlich einwandfrei. Ob es nun um die Anlageberatung für minderwertige Immobilien (Schrottimmobilien) oder das Widerrufsrecht bei Finanzprodukten geht, es steht immer viel Geld auf dem Spiel. Um sich als Anleger oder Bankkunde gegen die Bank zur Wehr zu setzen, sind die rechtlichen Details im Bankrecht von entscheidender Bedeutung.
Bei der Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich um ein Entgelt, welches anfällt, wenn ein Bankkunde vorzeitig das Darlehen zurückzahlt. Beim Darlehen überlässt die Bank dem Darlehensnehmer beziehungsweise Kreditnehmer einen gewissen Geldbetrag, welcher nach einer bestimmten Laufzeit zurückgezahlt wird. Für die Gewährung erhält die Bank im Gegenzug ein Entgelt in Form eines Zinses. Dieses kann, vor allem bei der Finanzierung einer Immobilie, für einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden. Dadurch lässt sich errechnen, wie viel der Empfänger für das Darlehen beziehungsweise den Kredit zahlen muss.
Möchte der Kunde aber vorzeitig das Geld zurückzahlen, würden auch die Zinsen entfallen. Dem Kreditgeber würde so ein Schaden aus dem Wegfall der kalkulierten Zinserträge entstehen. Das Darlehen wäre dann ein Verlustgeschäft. Daher sind Banken und Sparkassen nicht verpflichtet, die Darlehenssumme zurückzunehmen. Nur in bestimmten Ausnahmen, etwa wenn das durch das Darlehen erworbene Haus verkauft wurde, kann ein Darlehen vorab zurückgezahlt werden. Schließlich wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Jedoch können die Banken und Sparkassen die Vorfälligkeitsentschädigung nicht fordern, wenn der Darlehensvertrag schon fehlerhaft war. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Bankkunde bei der Darlehenszinsberechnung falsch oder nur unzureichend informiert wurde. Andererseits gibt es auch gesetzliche Kündigungsmöglichkeiten nach Ablauf einer zehnjährigen Zinsfestschreibung (die sogenannte Zehn-Jahres-Frist).
Was tun, wenn man falsch beraten wird?
Eine Falschberatung kann erhebliche Schäden verursachen. Jedes Investment birgt ein wirtschaftliches Risiko, einschließlich der Möglichkeit eines Totalverlusts oder einer Haftung für Rückerstattungsforderungen. Der Gesetzgeber hat jedoch verschiedene Gesetze zum Schutz von Anlegern bei Finanzprodukten erlassen, wie z. B. das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) oder das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Gemäß diesen Gesetzen muss die Bank bei der Anlageberatung umfassend über die finanzielle Situation und Bedürfnisse des Kunden informiert sein, um die Beratung entsprechend einem individuellen Risikoprofil auszurichten. Eine falsche Beratung liegt vor, wenn irreführende Angaben oder beschönigende Formulierungen das Risiko und die Ungeeignetheit der Anlage verdecken. Beispielsweise liegt eine falsche Beratung vor, wenn einem Kunden ein Schiffsfonds angeboten wird, obwohl seine Bedürfnisse und Risikotoleranz eindeutig zu einem Immobilienfonds tendieren, oder wenn eine marode Immobilie als rentable Anlage beschrieben wird. Zu den Informationspflichten gehört auch die Offenlegung etwaiger Provisionen. Überdies muss bei der Anlageberatung über die Risiken der Anlage aufgeklärt werden. Hierzu kann ein Prospekt übergeben werden. Wenn dieser Prospekt irreführend oder fehlerhaft ist, liegt eine Verletzung der Informationspflichten vor, die zu einer Prospekthaftung führt. Eine falsche Beratung liegt jedoch nicht vor, wenn der Kunde bereits umfassend informiert ist. Wenn eine falsche Beratung vorliegt, kann der Anleger die Anlage rückabwickeln lassen. Dabei sind alle getätigten Einlagen zurückzuerstatten.
Sie bereuen Ihre Anlage? Ihre Anlageberatung war fehlerhaft? Bei uns gibt es keine Falschberatung. Ich prüfe Ihren Einzelfall und berate Sie zu Lösungsmöglichkeiten.
Vorzeitige Kündigung von der Bank - was nun?
Obwohl die Baufinanzierung eigentlich reibungslos verläuft – mit einem niedrigen Zinssatz für das Darlehen und dem nahezu abgeschlossenen Hausbau – kündigt die Bank plötzlich den Darlehensvertrag, was die gesamte Finanzierung gefährdet. Allerdings kann der Vertrag nur dann beendet werden, wenn die Kündigung rechtswirksam ist. Hierfür sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Der Darlehensgeber darf beispielsweise nur kündigen, wenn zwei aufeinanderfolgende Raten nicht rechtzeitig gezahlt wurden. In jedem Fall muss eine Frist von 2 Wochen eingehalten werden, innerhalb derer der Bankkunde die Möglichkeit haben muss, den fälligen Betrag zu begleichen.
Eine Kündigung des Darlehensvertrages kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben und kann auch zu einer Vorfälligkeitsentschädigung und einem negativen SCHUFA-Eintrag führen. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Menschen dafür, den „Widerrufsjoker“ zu nutzen, anstatt den Vertrag zu kündigen. In beiden Fällen endet der Darlehensvertrag. Der Unterschied besteht darin, dass beim Widerruf der Vertrag komplett rückabgewickelt wird, während bei einer Kündigung die Ansprüche zu dem Zeitpunkt der Kündigung relevant sind. Es besteht die Möglichkeit, dass ein dauerhaftes Widerrufsrecht besteht, insbesondere wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ausgestaltet ist.
Als Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht bin ich mir bewusst, wie komplex und unübersichtlich dieses Rechtsgebiet sein kann. Mein Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, den Überblick über Ihre Rechte und Pflichten zu behalten. Ich berate und vertrete Sie professionell und mit fundiertem Fachwissen. Von der Anlageberatung bis zum Einsatz des Widerrufsjokers kenne ich die rechtlichen Möglichkeiten, mit denen Sie sich gegen Ihre Bank zur Wehr setzen können. Es ist wichtig, dass Sie sich umgehend bei uns melden, da in einigen Fällen kurze Fristen gelten. Nutzen Sie dazu gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung.
Als unser Mandant können Sie darauf vertrauen, dass wir akribisch und gewissenhaft an Ihrem Fall arbeiten. Dabei steht für uns absolute Vertraulichkeit im Umgang mit Ihren persönlichen Informationen im Vordergrund. Gemeinsam arbeiten wir daran, Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten umzusetzen.
Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich Sie in allen Belangen des für Bank- und Kapitalmarktrechts. Dieses Rechtsgebiet ist aufgrund ständiger neuer Verordnungen, Gesetze und aktueller Rechtsprechung dynamisch und unübersichtlich. Mit meiner Beratung stellen Sie sicher, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Ich orientiere mich dabei an der Rechtsanwaltsordnung. Meine Tätigkeit umfasst folgende Leistungen:
Prozessführung vor Gerichten
Verhandlung mit Banken
Rechtsberatung zu sämtlichen Fragen des Kreditrechts und des Wertpapierrechts
Rechtsbeistand bei Falschberatung
Durchsetzung von Schadenersatzforderungen bei fehlerhafter Anlageberatung und fehlerhafter Anlagevermittlung
Rechtliche Beratung bei Investments
Rechtsberatung bei Verlusttrades, fehlerhafter Orderausführung bei Wertpapiergeschäften
Durchsetzung von Erstattungsansprüchen bei Online-Banking-Betrug (Phishing) und Kreditkartenbetrug
Abwehr unberechtigter Darlehenskündigungen
Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (u. a. Pfändungen und Zwangsversteigerungen, Zwangsverwaltung)
Schnelle und effektive Hilfe bei Kontosperren und Kontoauflösungen
Löschung von SCHUFA-Eintragungen
Eine verbindliche Definition ist in relevanten Gesetzestexten wie dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verankert. Gemäß diesen Bestimmungen gelten Anlageberatungen als persönliche Empfehlungen zu Finanzinstrumenten, sofern sie auf individuelle Umstände des Anlegers gestützt werden oder als für ihn geeignet dargestellt werden.
In Bezug auf den Schutz von Anlegern gibt es verschiedene nationale Gesetze sowie EU-Richtlinien. Eine wichtige Rolle spielen beispielsweise das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
Als Falschberatung gilt, wenn ein Anlageberater gegen seine Aufklärungs- und Informationspflichten verstößt. Zu solchen Pflichtverstößen gehört insbesondere das Beschönigen von Tatsachen, das Unterlassen der Aufklärung über Risiken oder das Versäumnis, sich über die persönlichen Kenntnisse und Umstände des Bankkunden zu informieren.
Als Verbraucher haben Sie das Recht auf Widerruf, wenn Sie einen Darlehensvertrag, Bausparvertrag oder Versicherungsvertrag abgeschlossen haben. Das gleiche gilt für Haustürgeschäfte oder Fernabsatzverträge, bei denen der Vertrag nicht im Geschäft oder im Internet abgeschlossen wurde.
Wenn ein Bankkunde ein Darlehen, bei dem der Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit festgelegt ist, vorzeitig kündigt, entfallen für die Bank die berechneten Zinserträge für die verbleibende Laufzeit des Kredits. Um dies auszugleichen, wird dem Kunden eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich nach dem Kreditinstitut, dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Art des Darlehensvertrags. Die Berechnung erfolgt im Wesentlichen durch die Differenz zwischen den bereits gezahlten Zinsen und den entgangenen (kalkulierten) Zinszahlungen.
Ob Sie Opfer eines Phishing-Betrugs geworden sind, hängt davon ab, ob Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Wenn Sie vernünftigerweise hätten erkennen können, dass es sich um einen Betrug handelt, haften Sie dafür. Wenn Sie jedoch die üblichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben, ist die Bank für den Schaden haftbar.
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