Kontakt
Ihre Kanzlei Dr. Araujo Kurth. Immer für Sie da
Adresse
Berliner Allee 47
64295 Darmstadt
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. 08:00–18:00 Uhr
Mit einem Darlehen oder einem Kredit borgen Sie sich Geld, um damit etwas zu finanzieren
Ein Darlehens- bzw. Kreditvertrag wird zwischen dem Geber (meist eine Bank oder eine Privatperson) und Sie als Kredit- oder Darlehensnehmer.
Es gelten keine Formvorschriften.
Zu Beweiszwecken ist die Schriftform mit Unterzeichnung empfohlen.
Kredit und Darlehen sind rechtlich dasselbe. Kürzere Laufzeiten und kleinere Darlehenssummen werden auch Kredit genannt.
Im Vertrag sollten Sie Folgendes festhalten:
Kontaktdaten der Vertragsparteien
Höhe der überlassenen Summe
Laufzeit
Rückzahlungsmodalitäten (ob in Raten oder als Ganzes / ob eine frühere Rückzahlung möglich ist)
Zinssatz inklusive Verzugszinsen
Sicherheiten in Form einer Hypothek, Bürgschaft, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung oder notariell beurkundetes Schuldanerkenntnis
Beendigung des Vertrages
Durch Tilgung beziehungsweise Rückzahlung zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit
Durch ordentliche Kündigung, soweit ein Kündigungsrecht besteht (zudem besteht unter Umständen ein fristloses – außerordentliches Kündigungsrecht)
Durch Widerruf (nur bei Verbraucherdarlehensverträgen oder soweit es gesondert vereinbart wurde)
Mit einer Bürgschaft geben oder erhalten Sie eine starke Sicherheit.
Ein Vertrag zwischen dem Bürgen und einem Gläubiger (etwa einer Bank, einem Vermieter oder Verkäufer) für die Schulden eines Dritten (also zum Beispiel einem Käufer, Verbraucher oder Mieter).
Der Bürgschaftsvertrag kann wegen Sittenwidrig nichtig sein, wenn der Bürge dadurch übermäßig belastet ist oder eine emotionale Bindung ausgenutzt wurde.
Schriftformerfordernis – das heißt, der Vertrag muss eigenhändig unterschrieben oder notariell beglaubigt sein.
Mit der Bürgschaft haftet der Bürge für den Fall, dass der Hauptschuldner nicht mehr zahlungsfähig ist.
Es wird zwischen mehreren Arten einer Bürgschaft unterschieden:
Ausfallbürgschaft – der Bürger zahlt erst, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, das heißt letztlich eine Zwangsvollstreckung erfolglos war.
Selbstschuldnerische Bürgschaft – der Gläubiger kann sich direkt an den Bürgen wenden. Durch einen zusätzlichen Einredeverzicht kann der Bürge die Zahlung nicht mit Berufung auf Einreden verweigern.
Muss der Bürge für den Schuldner einstehen, kann er das Geld vom Schuldner zurückbekommen (durch einen sogenannten Regressanspruch)
Im Vertrag sollten Sie Folgendes festhalten:
Kontaktdaten der Vertragsparteien (also Gläubiger, Schuldner und Bürge)
Besicherte Hauptschuld
Art der Bürgschaft
Beendigung
Gegebenenfalls bestimmtes Entgelt
Beendigung des Vertrags
Durch ordentliche Kündigung nur unter strengen Voraussetzungen möglich oder wenn ein Kündigungsrecht vereinbart wurde. Maßgeblich ist auch, ob die Bürgschaft befristet oder unbefristet war. (unabhängig davon besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht unter gewissen Umständen).
Durch Erlöschen der Schuld des Dritten gegenüber dem Gläubiger.
Durch Widerruf (nur wenn der Bürgschaftsvertrag ein Verbrauchervertrag war oder es gesondert vertraglich vereinbart wurde).
Auch bei Beendigung steht der Bürge weiterhin für Forderungen, die während der Bürgschaft entstanden sind, ein.
Mit einem Bausparvertrag können Sie Geld ansparen, um später ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie zu erhalten
Vertrag zwischen einer Bausparkasse (in der Ansparphase Darlehensnehmer – in der Zuteilungsphase Darlehensgeber) und Ihnen als Verbraucher (zunächst Darlehensgeber – danach Darlehensnehmer)
Inhalt des Vertrages
Regelspar- und Tilgungsbeiträge
Sparzins und Darlehenszins
Ansparzeit, Tilgungszeit
Mindestguthaben beziehungsweise Zuteilungsreife bei Zuteilung und weitere Zuteilungsvoraussetzungen (wie Mindestguthaben, Mindestvertragsdauer, Mindestsparzeit, Mindestbewertungszahl)
Bausparsumme
Sicherheiten (wie eine Grundschuld in Verbindung mit einem Sicherungsvertrag)
Abschlussgebühr
Beendigung
Durch ordentliche Kündigung, soweit ein Kündigungsrecht besteht (zudem besteht unter Umständen ein fristloses – außerordentliches Kündigungsrecht)
Durch Widerruf (nur wenn der Bausparvertrag ein Verbrauchervertrag war oder es gesondert vertraglich vereinbart wurde).
Sie benötigen für die nächste Anschaffung einen Kredit? Sie wollen das Darlehen widerrufen? Kennen Sie Ihre Rechte als Bürge? Die Bausparkasse hat Ihren Bausparvertrag gekündigt?
Bei der Finanzierung gibt es viele Möglichkeiten und genau so viele rechtliche und finanzielle Risiken. Insbesondere Laufzeiten, Kündigungsbedingungen oder unbestimmte Vertragsklauseln werden zum Verhängnis. Dabei sollen sich die Verträge nach Ihren Bedürfnissen richten. Als Rechtsanwalt berate ich Sie umfassend im Vertrags- und Zivilrecht zu Finanzierungsverträgen. Ob als Bürge, Gläubiger, Bausparer oder Schuldner. Ich kläre auf, was Sie über Ihre Rechte und Pflichten wissen müssen.
Mo. – Fr. 08:00–18:00 Uhr
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