Verschiedene Arten der Finanzierung - und was Sie wissen müssen
Für einen Vertrag benötigen Sie eine Finanzierung? Der Vertragspartner benötigt eine Absicherung? Kennen Sie die Unterschiede der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten? Egal, ob größere oder kleinere Anschaffungen – Kreditsicherheiten können vieles ermöglichen. Aber damit kommen auch Risiken. Ob Kredit, Bürgschaft, Darlehen oder Bausparvertrag – jedes Modell hat Vor- und Nachteile. Als Kanzlei beraten wir Sie zu den unterschiedlichen Arten der Finanzierung. Im Folgenden klären wir auf, was Sie wissen müssen.
Kredit- und Darlehensvertrag – die Details sind entscheidend
Mit einem Darlehen oder einem Kredit borgen Sie sich Geld, um damit etwas zu finanzieren
- Ein Darlehens- bzw. Kreditvertrag wird zwischen dem Geber (meist eine Bank oder eine Privatperson) und Sie als Kredit- oder Darlehensnehmer.
- Es gelten keine Formvorschriften.
- Zu Beweiszwecken ist die Schriftform mit Unterzeichnung empfohlen.
- Kredit und Darlehen sind rechtlich dasselbe. Kürzere Laufzeiten und kleinere Darlehenssummen werden auch Kredit genannt.
- Im Vertrag sollten Sie Folgendes festhalten:
- Kontaktdaten der Vertragsparteien
- Höhe der überlassenen Summe
- Laufzeit
- Rückzahlungsmodalitäten (ob in Raten oder als Ganzes / ob eine frühere Rückzahlung möglich ist)
- Zinssatz inklusive Verzugszinsen
- Sicherheiten in Form einer Hypothek, Bürgschaft, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung oder notariell beurkundetes Schuldanerkenntnis
- Beendigung des Vertrages
- Durch Tilgung beziehungsweise Rückzahlung zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit
- Durch ordentliche Kündigung, soweit ein Kündigungsrecht besteht (zudem besteht unter Umständen ein fristloses – außerordentliches Kündigungsrecht)
- Durch Widerruf (nur bei Verbraucherdarlehensverträgen oder soweit es gesondert vereinbart wurde)
Mit einem Darlehens- oder Kredit können Sie sich vieles ermöglichen. Doch die Investitionen sollten gut abgesichert sein. Als Kanzlei im Vertrags- und Zivilrecht gießen wir alle Ihre Bedürfnisse in einen rechtlichen Rahmen.
Bürgschaft – eine risikoreiche Hilfe
Mit einer Bürgschaft geben oder erhalten Sie eine starke Sicherheit.
- Ein Vertrag zwischen dem Bürgen und einem Gläubiger (etwa einer Bank, einem Vermieter oder Verkäufer) für die Schulden eines Dritten (also zum Beispiel einem Käufer, Verbraucher oder Mieter).
- Der Bürgschaftsvertrag kann wegen Sittenwidrig nichtig sein, wenn der Bürge dadurch übermäßig belastet ist oder eine emotionale Bindung ausgenutzt wurde.
- Schriftformerfordernis – das heißt, der Vertrag muss eigenhändig unterschrieben oder notariell beglaubigt sein.
- Mit der Bürgschaft haftet der Bürge für den Fall, dass der Hauptschuldner nicht mehr zahlungsfähig ist.
- Es wird zwischen mehreren Arten einer Bürgschaft unterschieden:
- Ausfallbürgschaft – der Bürger zahlt erst, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, das heißt letztlich eine Zwangsvollstreckung erfolglos war.
- Selbstschuldnerische Bürgschaft – der Gläubiger kann sich direkt an den Bürgen wenden. Durch einen zusätzlichen Einredeverzicht kann der Bürge die Zahlung nicht mit Berufung auf Einreden verweigern.
- Muss der Bürge für den Schuldner einstehen, kann er das Geld vom Schuldner zurückbekommen (durch einen sogenannten Regressanspruch)
- Im Vertrag sollten Sie Folgendes festhalten:
- Kontaktdaten der Vertragsparteien (also Gläubiger, Schuldner und Bürge)
- Besicherte Hauptschuld
- Art der Bürgschaft
- Beendigung
- Gegebenenfalls bestimmtes Entgelt
- Beendigung des Vertrags
- Durch ordentliche Kündigung nur unter strengen Voraussetzungen möglich oder wenn ein Kündigungsrecht vereinbart wurde. Maßgeblich ist auch, ob die Bürgschaft befristet oder unbefristet war. (unabhängig davon besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht unter gewissen Umständen).
- Durch Erlöschen der Schuld des Dritten gegenüber dem Gläubiger.
- Durch Widerruf (nur wenn der Bürgschaftsvertrag ein Verbrauchervertrag war oder es gesondert vertraglich vereinbart wurde).
- Auch bei Beendigung steht der Bürge weiterhin für Forderungen, die während der Bürgschaft entstanden sind, ein.
Sie wollen eine Bürgschaft übernehmen oder jemandem helfen? Eine Bürgschaft bedeutet für jemanden einzustehen. Das machen Verwandte und Freude gern. Doch damit kommen auch große finanzielle Risiken. Wir klären auf, wie sie funktioniert und worauf Sie achten müssen.
Bausparvertrag - Durch wirksame Verträge profitieren
Mit einem Bausparvertrag können Sie Geld ansparen, um später ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie zu erhalten
- Vertrag zwischen einer Bausparkasse (in der Ansparphase Darlehensnehmer – in der Zuteilungsphase Darlehensgeber) und Ihnen als Verbraucher (zunächst Darlehensgeber – danach Darlehensnehmer)
- Inhalt des Vertrages
- Regelspar- und Tilgungsbeiträge
- Sparzins und Darlehenszins
- Ansparzeit, Tilgungszeit
- Mindestguthaben beziehungsweise Zuteilungsreife bei Zuteilung und weitere Zuteilungsvoraussetzungen (wie Mindestguthaben, Mindestvertragsdauer, Mindestsparzeit, Mindestbewertungszahl)
- Bausparsumme
- Sicherheiten (wie eine Grundschuld in Verbindung mit einem Sicherungsvertrag)
- Abschlussgebühr
- Beendigung
- Durch ordentliche Kündigung, soweit ein Kündigungsrecht besteht (zudem besteht unter Umständen ein fristloses – außerordentliches Kündigungsrecht)
- Durch Widerruf (nur wenn der Bausparvertrag ein Verbrauchervertrag war oder es gesondert vertraglich vereinbart wurde).
Bausparen gilt als sichere Methode zur Baufinanzierung. Doch auch beim Traum von der eigenen Immobilie sollten Sie beim Sparen vorsichtig sein. Bei den Klauseln zu Laufzeiten, Zinsen und Sicherheiten lauern finanzielle und rechtliche Risiken. Als Kanzlei im Vertrags- und Zivilrecht prüfen wir Ihre Verträge.
Bei Darlehen, Krediten, Bausparverträge oder Bürgschaft - vertraglich abgesichert
Sie benötigen für die nächste Anschaffung einen Kredit? Sie wollen das Darlehen widerrufen? Kennen Sie Ihre Rechte als Bürge? Die Bausparkasse hat Ihren Bausparvertrag gekündigt?
Bei der Finanzierung gibt es viele Möglichkeiten und genau so viele rechtliche und finanzielle Risiken. Insbesondere Laufzeiten, Kündigungsbedingungen oder unbestimmte Vertragsklauseln werden zum Verhängnis. Dabei sollen sich die Verträge nach Ihren Bedürfnissen richten. Als Kanzlei beraten wir Sie umfassend im Vertrags- und Zivilrecht zu Finanzierungsverträgen. Ob als Bürge, Gläubiger, Bausparer oder Schuldner. Wir klären auf, was Sie über Ihre Rechte und Pflichten wissen müssen.
