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Kanzlei Dr. Araujo Kurth - Mutig vorangehen - Das optimale Ergebnis erzielen

Unsere Dienstleistung - Beratung im Bereich Kapitalanlagerecht- und Anlegerschutzrecht

Ihr kompetenter Partner im Bank- und Kapitalmarktrecht

Wertpapiere - Vermögensanlage mit Risiko

Sie möchten Ihr Vermögen gewinnbringend anlegen? Wertpapiere sind Urkunden, die einen festgelegten Vermögenswert verbriefen.Darunter fallen Aktien, Zertifikate, Schuldverschreibungen, Fonds und ETFs (Exchange Traded Funds). Dabei gilt: Je größer das Risiko, das Sie mit der Investition in Wertpapiere eingehen, desto höher kann Ihre Rendite ausfallen. Ein geringeres Risiko zieht eine niedrigere Rendite nach sich. Für eine höhere Provision vermitteln Anlageberater und Prospekte häufig fehlerhafte Informationen über das Risiko und die Gewinnchancen. Unaufgeklärte Anleger erleiden dadurch hohe Verluste. In diesem Fall können Sie im Rahmen der Beraterhaftung oder Prospekthaftung einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. 
Sind Sie Anleger eines geschlossenen Fonds? Nun verlangt der Insolvenzverwalter oder die Fondsgesellschaft Ihre Ausschüttungen zurück? Lassen Sie Ihre Rechtslage überprüfen, denn nicht immer ist der Rückforderungsanspruch gerechtfertigt.
Im Folgenden kläre ich Sie über alle wichtigen Aspekte bei der Anlage in Wertpapiergeschäften auf.

Rückforderung von Ausschüttungen

Geschlossene Fonds, die schlecht gelaufen sind und kurz vor der Insolvenz stehen, fordern von ihren Anlegern getätigte Ausschüttungen zurück.

  • Als betroffener Anleger wird Ihnen ein „Angebot“ auf Haftungsfreistellung im Wege einer „freiwilligen Wiedereinlage“ gemacht.

    • Lehnen Sie dieses Angebot ab, werden Sie durch die Fondsgesellschaft unter Berufung auf das Handelsgesetzbuch (HGB) in Anspruch genommen. 

  • Die meisten geschlossenen Fonds sind Publikumsgesellschaften mit der Rechtsform der GmbH & Co.KG. 

    • Kommanditgesellschaft (KG): Dies ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens einem unbeschränkt haftenden Komplementär und einem beschränkt haftenden Kommanditisten besteht. 

    • Anleger von geschlossenen Fonds haften in Höhe ihrer Einlage, also mit der Beteiligungssumme, die sie investieren. 

    • Sollten Sie als Anleger Ihre Einlage vollständig bezahlt haben, können Sie höchstens diese verlieren.

  • Bevor die Ausschüttungen zurückgefordert werden können, muss geklärt werden, wer die Ausschüttungen zurückfordert.

    • Lassen Sie den Fall individuell von einem Rechtsanwalt prüfen, denn nicht immer sind Insolvenzverwalter, Fondsgesellschaften oder Gläubiger zur Rückforderung von Ausschüttungen berechtigt.

  • Sollten Sie bereits eine freiwillige Wiedereinlage geleistet haben oder in anderer Weise die erhaltenen Ausschüttungen zurückgezahlt haben, können Sie die Beträge zurückfordern.

Prospekthaftung

Prospekte gelten als eine wichtige Grundlage des Kapitalanlagegeschäftes.

  • Prospekte vermitteln ein Bild über die angebotene Kapitalanlage und die damit verbundenen Risiken.

Die Prospekthaftung umfasst die gesetzlich festgelegte (gesamtschuldnerische) Haftung der Prospektverantwortlichen für falsche und/oder unrichtige Angaben, die für die Beurteilung der zum Kauf vorgestellten Kapitalanlage maßgeblich sind.

  • Prospektverantwortliche können Gründer, Initiatoren, Hintermänner, Garanten des Prospekts und auch Treuhänder sein.

Als folgende Konstellationen können Prospektfehler auftreten:

  • Fehlerhafte Prognosen

  • Fehler im Gesellschaftsvertrag

  • Fehlerhafte Angaben über Charakter und Gegenstand einer Objektanlage

  • Fehlerhafte Angaben über Sicherheit und Rentabilität

  • Fehlerhafte Angaben über Totalverlustrisiko

  • Wesentliche Neuheiten

  • Mittelverwendung


Maßgeblicher Zeitpunkt ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Anlageentscheidung. Auch der Gesamteindruck ist entscheidend.

Haben Sie als Anleger aufgrund einer Falschangabe oder einer fehlenden relevanten Angabe im Verkaufsprospekt einen finanziellen Schaden erlitten, so muss der Emittent Schadenersatz leisten. 

  • Der Umfang des Schadensersatzes zielt auf die Rückabwicklung der Beteiligung ab. Der Anleger ist so zu stellen, wie er vor der Zeichnung stand.

Fehlerhafte Anlageberatung

Finanzprodukte werden in Form eines Anlagenberatungsvertrages vertrieben.

Dabei unterzeichnen Kunden oft Anlageprodukte, die ihnen inhaltlich nicht bekannt sind und vertrauen auf die Richtigkeit des Prospektes und die Einschätzung “ihres” Anlageberaters.

Die Anlageberatung ist fehlerhaft, wenn der Anlageberater die Aufklärungs- und Beratungspflichten nicht ordnungsgemäß eingehalten hat. In solchen Fällen greift die Beratungshaftung.

  • Zum Beispiel sollte der Anlageberater Sie zu Anlagezielen, lang- oder kurzfristigen Anlagen und Altersversorgung befragen.

  • Eine gute Anlageberatung gibt Ihnen beispielsweise Auskünfte zu Bonität und Leistungsbilanz des Anbieters und negative Presseveröffentlichungen. 

  • Das Prospekt sollte Ihnen rechtzeitig und ohne Druck übergeben werden, sodass Sie sich eine unabhängige Meinung bilden können.

Ist Ihnen aufgrund einer fehlerhaften Aufklärung ein Schaden entstanden, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Anlageberater. 

  • Als Schadensersatz erhalten Sie die gezeichnete Summe, also Ihre Anlagesumme, zurück. 

  • Sind Ihnen Nebenkosten wie Agio oder Kontoeröffnungszahlungen entstanden, müssen auch diese erstattet werden.

  • Sie haben auch Anspruch auf entgangene Zinsen: Mit einer anderen gewinnbringenden Kapitalanlage hätten Sie möglicherweise Zinsen erwirtschaften können.

Ihre Anwälte für Wertpapiergeschäfte und Vermögensverwaltung

Haben Sie durch die Anlage in Wertpapiere einen Verlust erlitten? Im Vorfeld wurden Sie nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt oder haben Sie falsche oder unvollständige Informationen über das Anlageobjekt erhalten? Als Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht prüfe ich Ihren Anspruch auf Schadensersatz. 

Oder sind Sie Anleger eines geschlossenen Fonds und werden zur Rückforderung von Ausschüttungen aufgefordert? Gemeinsam prüfen wir, in welchem Maße eine Rückforderung gerechtfertigt ist. Unser Team aus Anwälten hilft Ihnen bei der Abwehr von Ausschüttungsrückforderungen durch den Insolvenzverwalter oder die Fondsgesellschaft. 

In manchen Fällen kann eine Rückabwicklung der Fondsbeteiligung durch Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sinnvoller sein. Die Schadensersatzansprüche können sich aus Beratungs- oder Prospektmängeln ergeben. Denn viele Gesellschafter werden nicht über das Risiko der Rückzahlung von Ausschüttungen informiert. 

Für Sie ermitteln wir die erfolgversprechendste und kostengünstigste Strategie. 

Ihr Anlageberater hat Sie nicht hinreichend aufgeklärt? Das ausgehändigte Wertpapierprospekt war fehlerhaft? Als Anwalt prüfe ich Ihre Ansprüche im Bank- und Kapitalmarktrecht!

Häufige Fragen (FAQ)

Wertpapiere sind Urkunden, die einen festgelegten Vermögenswert verbriefen. Darunter fallen Aktien, Zertifikate, Bundeswertpapier, Anleihen sowie Pfandbriefe. Die verschiedenen Wertpapierarten unterscheiden sich vor allem in Bezug auf die mögliche Rendite und auf das Risiko der jeweiligen Anlageform. 
Das Prospekt umfasst alle vor dem Kauf der betreffenden Kapitalanlage relevanten Inhalte. Er soll neben den Chancen auch die Risiken der jeweiligen Kapitalanlage beleuchten. Der Prospekt muss vollständig, richtig und transparent sein. Wichtige Inhalte sind z. B. die Anlagestrategie, Risikofaktoren oder Gebühren und Kosten.
Die Prospekthaftung ist die gesamtschuldnerische Haftung der Prospektverantwortlichen (Gründer, Initiatoren, Hintermänner des Prospekts) für falsche und/oder unrichtige Angaben, die für die Beurteilung der vorgestellten Kapitalanlage maßgeblich ist.
Die Rendite kommt bei einer Anleihe durch die jährliche Zinszahlung zustande. Bei Aktien setzt sich der Ertrag aus Dividenden und Kurssteigerungen zusammen. Es können auch mit Anleihen Kursgewinne erzielt werden, jedoch bezieht sich die Rückzahlung einer Anleihe immer auf den ursprünglichen Nennwert.
Ob Sie einer Rückforderung von Ausschüttung nachkommen müssen, hängt vom rechtlichen Einzelfragen ab. In vielen Fällen schließen Fondsgesellschaften für den Fall der Insolvenz eine Haftungsbeschränkungsvereinbarung mit der kreditgebenden Bank ab. Als betroffener Anleger können Sie sich je nach Sachlage darauf berufen.
Sie sollten der Aufforderung keinesfalls nachkommen, denn nicht immer sind Insolvenzverwalter, Fondsgesellschaft oder Gläubiger zur Rückforderung von Ausschüttungen berechtigt. Lassen Sie den Fall von einem Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, häufig gelingt auch ein außergerichtlicher Vergleich.
Bei der Anlageberatung sollten zunächst Ihre Absichten geklärt werden, z. B.: Planen Sie lang- oder kurzfristige Anlagen? Wie steht es um Ihre Altersversorgung? In Bezug auf das Wertpapier sollte der Anlageberater Sie umfassend über die Risiken, Chancen und Eigenschaften der Anlage informieren.
Wenn der Anlageberater Sie nicht über die Risiken der Anlage informiert. Zu einer kompetenten Aufklärung zählen z.B. Informationen über Bonität und Leistungsbilanz des Anbieters, negative Presseveröffentlichungen über das Anlageobjekt oder eine rechtzeitige Übergabe des Prospekts.
Sie können Schadensersatz fordern. Darunter fallen Ihre Einlagesumme oder Nebenkosten (wie Agio oder Kontoeröffnungszahlungen). Außerdem haben Sie Anspruch auf entgangene Zinsen. Denn Sie hätten ihr Geld auch in einer anderen Kapitalanlage gewinnbringend anlegen können.
Beratungshaftung umfasst die Haftung des Anlageberaters für Beratungsfehler aus einem Anlageberatungsvertrag. Damit Sie vor Gericht eine Beratungshaftung einklagen können, müssen Sie beweisen, dass Ihr Berater die Interessen missachtet und unangebrachte Empfehlungen ausgesprochen hat.

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