Leasing und Factoring – Die moderne Form der Fremdfinanzierung
Sie ziehen eine Fremdfinanzierung in Betracht? Häufig reichen die eigenen finanziellen Mittel zur Erweiterung des Unternehmens oder zur Finanzierung größerer Aufträge und Objekte nicht aus. Durch eine Fremdfinanzierung schaffen Sie Ihrem Unternehmen oder privaten Geldbeutel mehr Spielraum. Klassische Kredite bieten wenig Flexibilität, da die Laufzeit sehr lang ist. Factoring und Leasing sind moderne Formen der Fremdfinanzierung. Diese attraktiven Finanzdienstleistungen bieten Ihnen mehr Freiraum und können eine echte Alternative zu einem Darlehen darstellen. Gerade das Autoleasing ist sowohl bei Firmen als auch Privatpersonen sehr beliebt. Insbesondere Verbraucher kennen häufig Ihre Rechte in Bezug auf Widerruf und Kündigung nicht, da sie nicht ausreichend aufgeklärt werden.
Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beantwortet Ihre Fragen. Gerade bei Abschluss einer Fremdfinanzierung über große Summen sollten Sie die Verträge juristisch prüfen, damit Sie davon profitieren können.
Was ist bei Leasing-Verträgen zu beachten?
- Der Leasingvertrag wird nicht gesetzlich geregelt, jedoch weist er viele Ähnlichkeiten zum Mietvertrag auf.
- Leasingnehmer tragen die Gefahr der Verschlechterung der Sache und die Kosten für die Instandhaltung.
- Der Leasingnehmer zahlt eine monatliche Leasingrate für das Objekt.
- Häufige Leasingbedingungen sind Einschränkungen wie zum Beispiel beim Fahrzeugleasing eine bestimmte Kilometerzahl pro Jahr.
- Nach Ablauf Leasingperiode können Sie entscheiden, ob Sie:
- den Vertrag verlängern wollen,
- das Objekt zum Restpreis erwerben,
- oder das Objekt an den Leasinggeber zurückgegeben.
Es gibt zwei verschiedene Formen des Leasings:
- Operating Leasing:
- Kurzfristiges Nutzungsrecht
- Kurze Kündigungsfristen
- Wirtschaftliches Risiko des Leasinggebers
- Der Leasinggeber ist für die Instandhaltung verantwortlich.
- Financial Leasing
- Lang- oder mittelfristiger Vertrag mit unkündbarer Grundmietzeit
- Meist ist der Leasingnehmer für die Instandhaltung verantwortlich.
Was bedeutet Refactoring?
Factoring ist eine gängige Finanzierung für mittelständische Unternehmen.
- Die gesetzliche Grundlage für Factoring findet sich im Kreditwesengesetz (KWG).
- Durch den Verkauf offener Forderungen an Dritte (factoring-Unternehmen) kann die Liquidität eines Unternehmens gesteigert werden
- Die Factoring-Kosten beinhalten Gebühren und Zinsen.
Beim Factoring gibt es drei Beteiligte:
- den Unternehmer: Factoringnehmer,
- den Finanzdienstleister oder die Factor-Bank: den Factor,
- den Kunden oder Abnehmer: den Drittschuldner.
Ablauf
- Das Unternehmen überträgt eine offene Forderung, die gegen einen Kunden oder Abnehmer besteht, an ein Factoringunternehmen.
- Diese Forderung gehört dem Factoringunternehmen.
- Das Factoringunternehmen kann die Forderung gegenüber dem Kunden geltend machen.
Vorteile
- Das Unternehmen gibt durch den Forderungsverkauf das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ab.
- Durch die Vorfinanzierung kann das Unternehmen Investitionen tätigen.
- Die Debitorenbuchhaltung wird übergeben.
Widerruf des Leasingvertrages
Nutzen Sie das Leasingobjekt hauptsächlich für private Zwecke, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.
Die Frist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Vertragsschluss.
- Innerhalb dieser Frist können Sie ohne Begründung den Widerruf erklären.
- Die bereits gezahlten Raten werden sofort zurückerstattet.
Widerrufsjoker
- Hat der Leasinggeber Sie nicht in verständlicher Form und vollständig über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf mindestens 1 Jahr und 14 Tage.
Vorteil
- Im Gegensatz zur Kündigung können keine Schadensersatzansprüche des Leasinggebers wegen vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrags geltend gemacht werden.
Kosten
- Viele Leasinggeber erstatten die gezahlten Leasingraten nicht widerstandslos.
- Mit einem Anwalt können Sie Ihren Anspruch notfalls gerichtlich geltend machen.
- Die Kosten des gerichtlich durchgesetzten Widerrufs trägt die unterlegene Partei, also der Leasinggeber.
Alternative Beendigungen des Leasingvertrages
Ist die Widerrufsfrist bereits abgelaufen, kommen für Sie folgende Möglichkeiten in Betracht:
- Kündigung
- Zeitlich befristete Leasingverträge können nur durch einen vertraglichen oder außerordentlichen Kündigungsgrund gekündigt werden.
- Unter Einhaltung der Kündigungsfrist können unbefristete Verträge ordentlich gekündigt werden.
- Rücktritt
- Im Hinblick auf den Rücktritt sind vor allem die beiden Vertragsverhältnisse zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber sowie zwischen Verkäufer der Leasingsache und Leasinggeber zu unterscheiden.
- Aufhebungsvertrag
- Beide Parteien einigen sich einvernehmlich auf die Aufhebung des Leasingvertrags.
- Viele Leasinggeber verlangen hohe Abstandszahlungen, um finanziell von der Vertragsauflösung zu profitieren.
- Leasingübernahme
- Der Leasingvertrag wird faktisch beendet, indem er durch einen Dritten fortgeführt wird. Alle Parteien müssen sich darüber einig sein.
Wir helfen Ihnen bei Leasing und Factoring
Haben Sie sich für eine Fremdfinanzierung entschieden? Leasing und Factoring bieten Verbrauchern und Unternehmern viel Flexibilität und Vertragsfreiheit in der Gestaltung. Häufig treten die Probleme bei Leasingverträgen erst auf, wenn ein Versicherungsfall eintritt oder Sie den Vertrag widerrufen wollen. Doch die Ursachen für Konflikte liegen schon weit vorher. Bereits bei der sorgfältigen Auswahl des Leasingobjektes, des Leasinggebers und der Ausgestaltung des Leasingvertrages lassen sich viele Probleme verhindern.
Beim Factoring sind sich viele Unternehmer nicht über die konkreten finanziellen Risiken bewusst, welche durch die Zinsen und Gebühren entstehen.
Lassen Sie Ihren Vertrag von einem Anwalt mit Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen. In der Vergangenheit haben wir viele Unternehmen und Verbraucher zum Thema Fremdfinanzierung beraten und so spätere Probleme verhindert.
