Ob Kreditkündigung ohne Mahnung, fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder Verluste bei Kapitalanlagen – wir vertreten Mandant:innen aus Heidelberg bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht. Auch ohne Kanzleisitz vor Ort sind wir für Sie da – digital, telefonisch und bei Bedarf persönlich.
Sie möchten wissen, wie Ihre Erfolgschancen stehen? Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung – schnell, diskret und fundiert.

Warum Bankrecht in Heidelberg besonders relevant ist
Heidelberg ist nicht nur eine Universitätsstadt mit internationalem Renommee, sondern auch ein bedeutender Standort für Forschung, Start-ups und private Kapitalanleger:innen. In Stadtteilen wie Bahnstadt, Rohrbach oder Bergheim erleben wir immer wieder komplexe rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Baufinanzierungen, Nachrangdarlehen oder Vermögensanlagen. Gerade hier, wo Innovationsgeist auf finanzielle Dynamik trifft, sind rechtliche Präzision und anwaltliche Unterstützung entscheidend.
Unsere Erfahrungen in Heidelberg
In der Praxis begegnen uns in Heidelberg immer wieder ähnliche Fallmuster:
In der Bahnstadt etwa sorgen hohe Immobilienpreise für riskante Finanzierungen mit intransparenten Zinsklauseln. In Rohrbach melden sich Mandant:innen mit Problemen rund um fehlerhafte SCHUFA-Einträge oder überhöhte Vorfälligkeitsentschädigungen. Und in Bergheim und der Weststadt häufen sich Fälle unklarer Anlageberatung, besonders bei komplexen Fondsprodukten oder spekulativen Investments.
Unsere Erfahrung zeigt: In einer wirtschaftlich und akademisch geprägten Stadt wie Heidelberg lohnt sich eine frühzeitige anwaltliche Überprüfung finanzieller Verträge und Bankkontakte.
Sie wohnen in Heidelberg und möchten Ihre Verträge prüfen lassen? Schicken Sie uns Ihre Unterlagen – wir analysieren Ihre Lage und beraten Sie vertraulich.
Bank- und Kapitalmarktrecht – Ihre Rechte im Überblick
Das Bankrecht regelt das Verhältnis zwischen Verbraucher:innen und Kreditinstituten. Dazu zählen u. a.:
- Kreditverträge und Sicherheiten (Bürgschaften, Hypotheken, Grundschulden)
- AGB und Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen
- Zahlungsverkehr, SEPA, Lastschrift, Kreditkarten, Online-Banking
Das Kapitalmarktrecht ergänzt diese Regelungen für den Bereich Anlageberatung und Wertpapiergeschäfte. Relevante Gesetze sind u. a.:
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
Diese Normen verpflichten Banken zu Transparenz, Geeignetheitsprüfungen und zur vollständigen Risikoaufklärung.
Falschberatung – wenn Ihre Bank nicht richtig aufklärt
Was zählt als Falschberatung?
- Die empfohlene Anlage passt nicht zu Ihrem Risikoprofil
- Provisionen wurden verschwiegen
- Risiken wurden verharmlost
Typische Fälle in Heidelberg
Viele Heidelberger:innen berichten von Falschberatung bei Immobilienfonds, Genussrechten oder strukturierten Produkten – oft vermittelt über lokale Sparkassen oder Vermögensberater:innen. Gerade im Umfeld der Universität und forschungsnaher Institute werden Akademiker:innen nicht selten in zu komplexe oder spekulative Produkte gedrängt.
Ihre Rechte
Laut § 31 WpHG besteht bei Beratungsfehlern Anspruch auf Rückabwicklung oder Schadenersatz. Wir prüfen Ihre Unterlagen und zeigen Ihre Möglichkeiten.
Sie vermuten eine fehlerhafte Anlageberatung? Wir prüfen Ihre Unterlagen sorgfältig – vertraulich und kompetent.
Der Widerrufsjoker – Ihre Chance auf Rückabwicklung
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ermöglichen es, auch Jahre nach Abschluss aus einem Vertrag auszusteigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Typische Fehler:
- unklare Fristangaben
- veraltete Paragraphenverweise
- fehlende Pflichtinformationen
Lokale Relevanz
Gerade in Bahnstadt und Kirchheim wurden in den Jahren 2010–2016 viele Altverträge mit unzulässigen Klauseln abgeschlossen. Wir prüfen Ihre Optionen.
Darlehenskündigung – nicht immer rechtens
Banken dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen, etwa wenn:
- zwei Raten ausbleiben
- ein Rückstand von über 2,5 % besteht
- eine 14-tägige Nachfrist gesetzt wurde
In unserer Praxis sehen wir regelmäßig Kündigungen, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden – besonders bei Selbstständigen in Heidelberg oder bei jungen Paaren mit Erstimmobilien.
Phishing und Online-Betrug – wer haftet wirklich?
Die Lage
Auch in Heidelberg häufen sich Fälle von Phishing über E-Mails oder gefälschte Bankanrufe. Täter ergaunern TANs oder Zugangsdaten und räumen Konten leer.
Die Rechtslage
Laut BGH haftet die Bank nur dann nicht, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wir prüfen, ob Ihre Bank rechtswidrig die Haftung ablehnt.
Regionale Fälle
Zuletzt kam es im Raum Heidelberg vermehrt zu Angriffen mit Fake-Push-TAN-Systemen. In mehreren Fällen konnten wir durchsetzen, dass Banken den vollen Schaden ersetzen mussten.
Unsere Leistungen für Mandant:innen aus Heidelberg
- Prüfung von Kredit- und Anlageverträgen
- Rückabwicklung fehlerhafter Anlagen
- Widerspruch gegen Darlehenskündigungen
- Anspruchsdurchsetzung bei Onlinebetrug
- Schadenersatz bei Falschberatung
- Verhandlungen mit Banken und Vermittlern
Was Sie jetzt tun sollten
Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Viele Ansprüche im Bankrecht unterliegen Fristen. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Vorgehen lohnt.
Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Kontaktieren Sie uns jetzt – jede Frist zählt.
Fazit: Mit uns behalten Sie den Überblick
Ob Widerruf, Falschberatung oder Kontoplünderung – wir stehen Heidelberger Mandant:innen mit juristischer Expertise zur Seite. Mit Spezialisierung, Erfahrung und dem Willen zum Ergebnis.
Kontaktieren Sie uns – wir kämpfen für Ihre Rechte.

