Rodgau liegt im Herzen des Rhein-Main-Gebiets – zwischen Offenbach, Frankfurt und Hanau. Trotz der hohen Lebensqualität und stabilen Wirtschaftslage geraten auch hier viele Verbraucher:innen in rechtliche Konflikte mit Banken: sei es durch fehlerhafte Darlehensverträge, intransparente Vorfälligkeitsentschädigungen oder falsche Anlageberatung. Wir vertreten Mandant:innen aus Rodgau bundesweit – kompetent, digital und persönlich.
Sie fragen sich, ob sich ein rechtliches Vorgehen lohnt? Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung – vertraulich, schnell und ohne Risiko.

Warum Bankrecht in Rodgau besonders relevant ist
Rodgau wächst – nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch im Immobilien- und Finanzbereich. In Stadtteilen wie Nieder-Roden oder Jügesheim beobachten wir häufig Probleme bei Baufinanzierungen: Zinsanpassungsklauseln, unklare Tilgungspläne oder irreführende Beratungen durch Bankberater:innen führen regelmäßig zu Streitigkeiten. Auch Selbstständige im Gewerbegebiet Dudenhofen melden sich bei uns wegen plötzlicher Kündigungen von Betriebsmittelkrediten.
Unsere Erfahrungen in Rodgau
Unsere Kanzlei betreut regelmäßig Mandant:innen aus allen fünf Stadtteilen Rodgaus. In Nieder-Roden begleiten wir Bauherren bei Problemen mit der Finanzierung – etwa bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen oder unerwarteten Vorfälligkeitsentschädigungen. In Jügesheim sind es häufig private Anleger:innen, die sich nach Verlusten durch Nachrangdarlehen oder Immobilienfonds an uns wenden. Und im Gewerbegebiet von Dudenhofen vertreten wir Kleinunternehmer:innen, deren Betriebsmittelkredite plötzlich gekündigt wurden.
Unser Fazit: Gerade in wirtschaftlich aktiven Regionen wie Rodgau lohnt sich eine juristische Zweitmeinung frühzeitig – oft lassen sich Konflikte so ganz vermeiden oder deutlich entschärfen.
Sie kommen aus Rodgau und möchten Ihre Unterlagen prüfen lassen?
Schicken Sie uns Ihre Verträge – wir analysieren Ihre Lage und beraten Sie persönlich.
Bank- und Kapitalmarktrecht – Ihre Rechte im Überblick
Das Bankrecht betrifft sämtliche Verträge, die Sie mit einer Bank abschließen – von der Kontoeröffnung bis zur Immobilienfinanzierung. Häufige Problemfelder sind:
- undurchsichtige AGB-Klauseln
- Zinsanpassungen bei laufenden Darlehen
- Fehler bei der Kreditvergabe oder Kündigung
Das Kapitalmarktrecht schützt insbesondere Anleger:innen. Es regelt, wie Finanzprodukte beraten, verkauft und dokumentiert werden müssen. Relevant sind u.a. das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Schon kleine Beratungsfehler können hier zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen.
Falschberatung durch Banken
Was ist eine Falschberatung?
Wenn eine Bank Ihnen ein Produkt empfiehlt, das nicht zu Ihrem Risikoprofil passt – oder Ihnen wesentliche Informationen verschweigt –, liegt eine Falschberatung vor.
Typische Fehler:
- Empfehlung riskanter Nachrangdarlehen für sicherheitsorientierte Anleger:innen
- fehlende Aufklärung über Innenprovisionen
- Verharmlosung von Verlustmöglichkeiten
Erfahrungen aus Rodgau:
Gerade in den Neubaugebieten rund um Weiskirchen sehen wir häufig falsche Anlageempfehlungen – etwa bei geschlossenen Fonds oder Genussrechten. Unsere Mandant:innen berichten, dass sie nicht ausreichend über Risiken oder Provisionen informiert wurden. In vielen Fällen konnten wir erfolgreich Schadensersatz durchsetzen.
Sie vermuten eine fehlerhafte Anlageberatung? Wir prüfen Ihre Unterlagen sorgfältig – vertraulich und kompetent.
Widerrufsjoker – Ausstieg aus alten Darlehen
Viele Immobilienkredite, die zwischen 2010 und 2016 abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Wenn dies der Fall ist, können Sie den Vertrag auch Jahre später widerrufen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Häufige Fehler in der Belehrung:
- falsche oder fehlende Fristangaben
- unklare Formulierungen
- Bezug auf nicht mehr geltende Vorschriften
Gerade bei Baufinanzierungen in Rodgau – etwa in Rollwald oder Hainhausen – lohnt sich eine Prüfung. Wir haben bereits zahlreiche Verträge erfolgreich rückabgewickelt.
Phishing und Online-Betrug – wer haftet?
Immer häufiger werden Mandant:innen Opfer von Phishing-Angriffen. Betrüger verschicken täuschend echte E-Mails oder SMS im Namen der Hausbank. Wird dann Geld abgebucht, versuchen Banken oft, die Verantwortung auf die Kund:innen zu schieben.
Wichtig zu wissen:
Die Bank muss nur dann nicht haften, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann – etwa durch Weitergabe einer TAN. Wir prüfen die Umstände Ihres Falls und setzen berechtigte Erstattungsansprüche durch.
Aktuell:
Mehrere Mandant:innen aus Rodgau wurden über gefälschte PushTAN-Systeme geschädigt – in mehreren Fällen konnten wir vollständige Rückzahlungen erwirken.igkeit nachweisbar ist – etwa durch Weitergabe von TANs ohne Prüfung. Wir prüfen Ihren Fall detailliert.
Unsere Leistungen für Rodgau
Wir bieten Ihnen:
- Prüfung und Analyse Ihrer Bank- und Anlageverträge
- Beratung bei Falschberatung und Kapitalverlust
- rechtliche Durchsetzung von Rückabwicklungen
- Abwehr unzulässiger Kreditkündigungen
- Unterstützung bei Phishing- und Onlinebetrug
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie Zweifel an einem Vertrag oder einer Beratung haben, handeln Sie rasch. Viele Rechte verjähren schnell – schon ein paar Wochen können entscheidend sein. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung und gewinnen Sie Klarheit.
Je früher Sie uns kontaktieren, desto besser. Viele Rechte verfallen mit Fristen – handeln Sie rechtzeitig.
Fazit: In Rodgau beraten wir entschlossen und zielorientiert
Ob fehlerhafte Kreditverträge, riskante Anlagen oder Phishing-Schäden – wir kennen die Fallstricke des Bankrechts und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck. Unsere Spezialisierung und Erfahrung machen den Unterschied. Jetzt beraten lassen – damit Ihr Recht nicht auf der Strecke bleibt.

