Ob fehlerhafte Darlehensverträge, intransparente Vorfälligkeitsentschädigungen oder Falschberatung bei Finanzprodukten – wir vertreten Mandant:innen aus Wiesbaden bundesweit. Auch ohne Kanzleisitz vor Ort stehen wir Ihnen mit fundierter rechtlicher Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht zur Seite – digital, telefonisch und auf Wunsch persönlich.
Sie möchten wissen, wie Ihre Chancen im konkreten Fall stehen? Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung – diskret, kompetent und schnell.

Warum Bankrecht in Wiesbaden besonders relevant ist
Wiesbaden ist nicht nur die Hauptstadt Hessens, sondern auch ein zentraler Wirtschaftsstandort mit starker Immobilien- und Finanzbranche. Viele unserer Mandant:innen aus Wiesbaden berichten von versteckten Risiken in Baufinanzierungen, undurchsichtigen Beratungsgesprächen oder unklaren Klauseln in Anlageverträgen. Gerade in einem dynamischen Markt wie Wiesbaden ist rechtlicher Beistand von Anfang an entscheidend.
Unsere Erfahrungen in Wiesbaden
In Stadtteilen wie Biebrich, Nordost, Sonnenberg und Schierstein begleiten wir regelmäßig Mandant:innen mit rechtlichen Problemen rund um Darlehen, SCHUFA-Einträge oder problematische Anlageprodukte. In Westend oder Dotzheim treten zudem gehäuft Fälle vorzeitiger Kreditkündigung auf – häufig ohne rechtsgültige Mahnung.
Unsere Erfahrung zeigt: In wirtschaftlich lebendigen Regionen wie Wiesbaden lohnt sich eine anwaltliche Überprüfung finanzieller Verträge besonders frühzeitig.
Sie kommen aus Wiesbaden und möchten Ihre Unterlagen prüfen lassen?
Schicken Sie uns Ihre Verträge – wir analysieren Ihre Lage und beraten Sie persönlich.
Bank- und Kapitalmarktrecht – Ihre Rechte im Überblick
Das Bankrecht regelt die Beziehung zwischen Verbraucher:innen und Kreditinstituten. Typische Streitpunkte betreffen:
- Kreditverträge und Sicherheiten wie Bürgschaften oder Grundschulden
- die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Zahlungsverkehr über Lastschriften, SEPA, Online-Banking
Diese Punkte scheinen banal – doch im Konfliktfall entscheidet oft ein einzelner Satz über Ihre Rechtsposition.
Im Kapitalmarktrecht kommen weitere Vorschriften hinzu, etwa das
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und Wertpapierprospektgesetz (WpPG). Diese Gesetze regeln u. a.:
- Prospekthaftung bei fehlerhaften oder unvollständigen Unterlagen
- die Pflicht zur anlegergerechten Beratung
- Geeignetheitsprüfung vor Produktempfehlungen
Falschberatung bei der Geldanlage – was tun?
Wurde Ihnen ein riskantes Produkt verkauft, das nicht zu Ihrem Risikoprofil passt? Oder wurden Provisionen verschwiegen?
Beispiele für Falschberatung sind:
- Empfehlung eines Genussscheins trotz Wunsch nach sicherem Investment
- fehlende Aufklärung über Innenprovisionen
- Verharmlosung von Verlustrisiken in Beratungsgesprächen
Rechtlich gilt: Gemäß § 31 WpHG muss die Beratung sowohl anleger- als auch objektgerecht sein.
Bei Verstoß besteht Anspruch auf Rückabwicklung oder Schadenersatz.
Sie vermuten eine fehlerhafte Anlageberatung? Wir prüfen Ihre Unterlagen sorgfältig – vertraulich und kompetent.
Der Widerrufsjoker bei Darlehen
Viele Altverträge aus den 2010er-Jahren enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Damit ist ein Widerruf auch Jahre später noch möglich – ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Typische Fehler:
- falsche Fristberechnungen
- unzulässige Verweise
- fehlende Pflichtinformationen
In Stadtteilen wie Rheingauviertel oder Klarenthal lohnt sich eine Prüfung besonders – viele unserer Wiesbadener Mandant:innen konnten ihre Baufinanzierungen rückabwickeln.
Vorzeitige Kündigung durch die Bank
Banken dürfen nicht ohne Weiteres kündigen. Laut § 498 BGB sind drei Voraussetzungen zu erfüllen:
- zwei Raten wurden nicht bezahlt
- Rückstand > 2,5 % der Darlehenssumme
- eine Frist von 14 Tagen wurde gesetzt
Fehlt eines davon, ist die Kündigung angreifbar. Gerade in Wiesbaden stoßen wir häufig auf Kündigungen ohne wirksame Fristsetzung – besonders bei Selbstständigen oder älteren Verträgen.
Phishing und Online-Betrug – was tun?
Online-Banking bringt nicht nur Komfort, sondern auch Gefahren. In letzter Zeit verzeichnen wir aus Wiesbaden verstärkt Fälle von:
- gefälschten Push-TAN-Benachrichtigungen
- betrügerischen E-Mails mit Links zu angeblichen Bankportalen
Gut zu wissen: Die Bank haftet nur nicht, wenn grobe Fahrlässigkeit nachweisbar ist – etwa durch Weitergabe von TANs ohne Prüfung. Wir prüfen Ihren Fall detailliert.
Unsere Leistungen für Wiesbaden
- Prüfung Ihrer Kredit- und Anlageverträge
- Rückabwicklung fehlerhafter Produkte
- Widerspruch gegen Kündigungen
- Vertretung bei Online-Betrug
- Schadenersatz bei Falschberatung
- Verhandlungen mit Banken und Vermittlern
Je früher Sie uns kontaktieren, desto besser. Viele Rechte verfallen mit Fristen – handeln Sie rechtzeitig.
Fazit: Ihre Rechte durchsetzen – mit uns
Banken und Sparkassen handeln nicht immer im Interesse der Kund:innen. Ob Falschberatung, Widerruf oder Betrug – wir setzen uns entschlossen für Ihre Rechte ein. Unsere langjährige Spezialisierung im Bankrecht und unsere bundesweite Erfahrung sind Ihr Vorteil.
Kontaktieren Sie uns – wir kämpfen für Ihre Rechte.

