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Unsere Dienstleistung - Beratung bei Kontosperren und Kontopfändungen

Ihr kompetenter Partner im Bank- und Kapitalmarktrecht

Hilfe Rechtsfragen im Konto- und Zahlungsverkehr

Ihr Konto wurde gesperrt? Sie können keine Überweisungen oder Einzahlungen tätigen? Es kann jeden treffen. Kontosperrungen sind sowohl bei Unternehmen als auch Verbrauchern keine Seltenheit. Gerade bei nur einem Girokonto, ist die Lage besonders geschäfts- und existenzbedrohend. Betroffene können Verbindlichkeiten nicht nachkommen und Güter des täglichen Lebens nicht zahlen. 

Doch was steckt hinter der Sperrung meines Kontos? Finanzämter und Banken erwirken Kontosperrungen aus unterschiedlichen Gründen. Liegt eine geldwäscherechtliche Verdachtsmeldung oder eine Kontopfändung vor, müssen Sie schnell handeln. Ohne die richtigen Maßnahmen, führt dies zu einem kompletten Vermögensverlust. 

Wir helfen Ihnen auch bei weiteren Rechtsfragen im Zahlungsverkehr: Wurden Ihnen auf Ihrem Konto unrechtmäßige Abbuchungen durchgeführt? Verlangt Ihre Bank hohe Bankgebühren? Sie sind Erbe und jemand führt Transaktionen auf dem Konto des Verstorbenen aus? 

Zum Schutz Ihres Vermögens sollten Sie einen Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinzuziehen. Wir helfen Ihnen bei allen Rechtsfragen im Konto- und Zahlungsverkehr.

Gründe für eine Kontosperrung

Für eine Kontosperrung gibt es verschiedene Gründe:

  • Bei regelmäßigen Überziehungen des Bankguthabens oder ungewöhnlichen Transaktionen auf dem Konto.

  • Verdacht auf Geldwäsche

    • Liegt eine geldwäscherechtliche Verdachtsmeldung gegen Sie vor, wird Ihr Konto eingefroren.

    • Sie können nur über Ihr Guthaben verfügen, wenn die FIU (Financial Intelligence Unit) oder die Staatsanwaltschaft zustimmen. 

    • Das Geldwäschegesetz (GWG) untersagt es, den Bankkunden über die Verdachtsmeldung zu informieren.

  • Sperrung wegen Kontopfändung

    • Der Gläubiger erwirkt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beim Vollstreckungsgericht.

    • Sie verlieren den Zugriff auf Ihr Konto.

    • Innerhalb von vier Wochen können Sie ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) einrichten. Das dortige Guthaben ist vor Pfändungen und Verrechnung geschützt.

  • Sperrung durch das Finanzamt

  • Das Finanzamt kann Ihr Konto auch bei Pfändung einfrieren.

  • Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung wirkt wie ein gerichtlicher Vollstreckungstitel.

  • Die Kontopfändung wird erwirkt, wenn Sie Ihre Einkommensteuer nicht beglichen oder Ihre Umsatzsteuer nicht ordentlich und fristgerecht bezahlt haben.

  • Durch die Vereinbarung einer Ratenzahlung oder Stundung kann die Sperrung aufgehoben werden. 

  • Häufig wird ein Konto zu unrecht gesperrt. Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen, gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vorzugehen.

Rückforderung von Bankgebühren

Sollten Sie eine Abbuchung auf Ihrer Kreditkarte nicht zuordnen können, sollten Sie schnell handeln.

  • Kontaktieren Sie Ihren Kreditkartenherausgeber. Sollte dieser die Angelegenheit nicht aufklären, können Sie die Kreditkartenzahlung stornieren lassen. 

    • Dafür müssen Sie Widerspruch zu der betreffenden Kreditkartenzahlung einreichen. 

    • Der Widerspruch kann entweder durch ein Formular schriftlich oder über das Online-Banking erfolgen. 

    • Hilfreich ist es, Kaufbelege, Schriftverkehr mit dem Händler oder eine Anzeige bei der Polizei dem Schreiben beizufügen. 

  • Die Rückbuchungsfrist liegt nach der Zahlungsdiensterichtlinie bei 8 Wochen. Nach dem Fristablauf haben Sie keinen Rechtsanspruch mehr, den Betrag zurückzuerhalten. 

  • Wird ein Täter nachgewiesen, können zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte eingeleitet werden, um Sie dauerhaft vor unberechtigten Kreditkartenabbuchungen zu schützen.

Unrechtmäßiger Zugriff auf Konto eines Verstorbenen 

Wird ein Konto nach dem Tod des Kontoinhabers „leergeräumt“, kann dies unrechtmäßig sein.

  • Als Erbe sollten Sie diese Schritte ergreifen:

    • Bank über den Tod des Erblassers informieren

    • Kontoführendes Institut um Sperrung der Konten bitten

    • Vollmachten widerrufen

  • Im Rahmen eines Rechtsstreits muss der Bevollmächtigte nachweisen, dass er das  vom Konto verfügte Geld dem Erblasser ausgehändigt hat.

    • Der Bevollmächtigte muss auch bei Kontoverfügungen vor dem Tod beweisen, dass er das Geld im Sinne des Kontoinhabers eingesetzt hat. 

  • War die Verfügung unrechtmäßig, haben die Erben einen Anspruch auf Schadensersatz.

Ihr Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Als Unternehmen oder Verbraucher sind Sie auf Ihr Konto angewiesen. Wurde das Konto einmal eingefroren oder unrechtmäßige Abbuchungen durchgeführt, geht ein Teil der finanziellen Souveränität verloren. Als Anwalt helfe ich Ihnen im Bank- und Kapitalmarktrecht gegen rechtliche Probleme im Bank- und Kapitalmarktrecht vorzugehen. Dabei gehe ich gegen das Finanzamt und Banken vor und erwirke eine einstweilige Verfügung für einen kurzfristigen Zugriff oder eine Aufhebung der Kontosperrung. Bei besonderer Eilbedürftigkeit geschieht dies schon nach wenigen Stunden. 

Liegt eine geldwäscherechtliche Verdachtsmeldung gegen Sie vor, werde ich Sie auch gegenüber der Financial Intelligence Unit (FIU) und Staatsanwaltschaft verteidigen. 

Unser Team prüft alle Möglichkeiten, damit Sie bestmöglich aus dieser Lage herauskommen.

Konto gesperrt? Sie beobachten fremde Transaktionen? Das Finanzamt hat eine Kontopfändung erwirkt?

Häufige Fragen (FAQ)

Die Bank sperrt ein Konto wegen Überziehung oder bei unüblichen Transaktionen. Auch bei einem Verdacht auf Geldwäsche droht Ihnen ein Transaktionsverbot. Das Finanzamt erwirkt eine Kontopfändung, wenn Sie hoch verschuldet sind. Auch die versäumte Zahlung von Einkommensteuer oder Umsatzsteuer können Gründe sein.
Zunächst sollten Sie sich an Ihre Bank wenden. Weigert sich die Bank die Kontosperre und das Transaktionsverbot aufzuheben, bleibt nur der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Bei Eilbedürftigkeit entscheidet ein Gericht innerhalb kurzer Zeit ohne mündliche Verhandlung über eine Aufhebung. 
Ein Konto kann nur durch Ihre Bank oder Sparkasse gesperrt werden. Das Finanzamt kann auch eine Sperrung in Auftrag geben.
Die Kontopfändung erfolgt durch einen Gläubiger mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB), welchen er zuvor beim Vollstreckungsgericht erwirkt hat. Es kommt auch zu einer Kontopfändung aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Titels, beispielsweise über den Zoll für die Finanzämter.
Neben dem Bankguthaben können auch das Einkommen, Arbeitslosengeld, Rente, Sparbücher, Kautionen, Lebensversicherungen, Sachen, Grundstücke, gepfändet werden. Meist müssen Drittschuldner für die offenen Forderungen des Gläubigers eintreten.
In den meisten Fällen wird das Guthaben bei einer Kontokündigung von der Bank ausgezahlt. Anders ist der Fall, wenn Strafverfolgungsbehörden ein berechtigtes Interesse geltend machen, z. B. wegen Geldwäsche.
Läuft gegen Sie eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, haben Sie als Schuldner häufig eigene Forderungen gegen andere Personen, z. B. einen Gehaltsanspruch gegen Ihren Arbeitgeber. Pfändet ein Gläubiger diese Forderung, muss dieser als Drittschuldner das Gehalt an den Gläubiger zahlen.
Sie können einer Kontopfändung entgehen, indem Sie ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) einrichten. Dafür reicht ein Umwandlungsverlangen des Kontoinhabers gegenüber der Bank aus. Auf dem P-Konto ist dann ein festes Guthaben je Kalendermonat vor Pfändungen und Verrechnung geschützt.
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen über die Dauer einer Kontosperrung. In der Regel bleibt das betroffene Konto so lange gesperrt, bis die Ursache behoben wurde. 
Bei einer Pfändung wird Ihr Konto erst entsperrt, wenn die offenen Forderungen beglichen sind, die zur Pfändung geführt haben.
Sie können einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. Dieser ist darauf gerichtet, die Kontosperrung aufzuheben oder über ein Kontoguthaben in Höhe des notwendigen Bedarfs zu verfügen. Bei Pfändung können Sie innerhalb von 4 Wochen die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto verlangen.

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