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Ihre Kanzlei Dr. Araujo Kurth. Immer für Sie da
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Berliner Allee 47
64295 Darmstadt
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. 08:00–18:00 Uhr
Ihr Konto wurde gesperrt? Sie können keine Überweisungen oder Einzahlungen tätigen? Es kann jeden treffen. Kontosperrungen sind sowohl bei Unternehmen als auch Verbrauchern keine Seltenheit. Gerade bei nur einem Girokonto, ist die Lage besonders geschäfts- und existenzbedrohend. Betroffene können Verbindlichkeiten nicht nachkommen und Güter des täglichen Lebens nicht zahlen.
Doch was steckt hinter der Sperrung meines Kontos? Finanzämter und Banken erwirken Kontosperrungen aus unterschiedlichen Gründen. Liegt eine geldwäscherechtliche Verdachtsmeldung oder eine Kontopfändung vor, müssen Sie schnell handeln. Ohne die richtigen Maßnahmen, führt dies zu einem kompletten Vermögensverlust.
Wir helfen Ihnen auch bei weiteren Rechtsfragen im Zahlungsverkehr: Wurden Ihnen auf Ihrem Konto unrechtmäßige Abbuchungen durchgeführt? Verlangt Ihre Bank hohe Bankgebühren? Sie sind Erbe und jemand führt Transaktionen auf dem Konto des Verstorbenen aus?
Zum Schutz Ihres Vermögens sollten Sie einen Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinzuziehen. Wir helfen Ihnen bei allen Rechtsfragen im Konto- und Zahlungsverkehr.
Gründe für eine Kontosperrung
Für eine Kontosperrung gibt es verschiedene Gründe:
Bei regelmäßigen Überziehungen des Bankguthabens oder ungewöhnlichen Transaktionen auf dem Konto.
Verdacht auf Geldwäsche
Liegt eine geldwäscherechtliche Verdachtsmeldung gegen Sie vor, wird Ihr Konto eingefroren.
Sie können nur über Ihr Guthaben verfügen, wenn die FIU (Financial Intelligence Unit) oder die Staatsanwaltschaft zustimmen.
Das Geldwäschegesetz (GWG) untersagt es, den Bankkunden über die Verdachtsmeldung zu informieren.
Sperrung wegen Kontopfändung
Der Gläubiger erwirkt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beim Vollstreckungsgericht.
Sie verlieren den Zugriff auf Ihr Konto.
Innerhalb von vier Wochen können Sie ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) einrichten. Das dortige Guthaben ist vor Pfändungen und Verrechnung geschützt.
Sperrung durch das Finanzamt
Das Finanzamt kann Ihr Konto auch bei Pfändung einfrieren.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung wirkt wie ein gerichtlicher Vollstreckungstitel.
Die Kontopfändung wird erwirkt, wenn Sie Ihre Einkommensteuer nicht beglichen oder Ihre Umsatzsteuer nicht ordentlich und fristgerecht bezahlt haben.
Durch die Vereinbarung einer Ratenzahlung oder Stundung kann die Sperrung aufgehoben werden.
Häufig wird ein Konto zu unrecht gesperrt. Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen, gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vorzugehen.
Rückforderung von Bankgebühren
Sollten Sie eine Abbuchung auf Ihrer Kreditkarte nicht zuordnen können, sollten Sie schnell handeln.
Kontaktieren Sie Ihren Kreditkartenherausgeber. Sollte dieser die Angelegenheit nicht aufklären, können Sie die Kreditkartenzahlung stornieren lassen.
Dafür müssen Sie Widerspruch zu der betreffenden Kreditkartenzahlung einreichen.
Der Widerspruch kann entweder durch ein Formular schriftlich oder über das Online-Banking erfolgen.
Hilfreich ist es, Kaufbelege, Schriftverkehr mit dem Händler oder eine Anzeige bei der Polizei dem Schreiben beizufügen.
Die Rückbuchungsfrist liegt nach der Zahlungsdiensterichtlinie bei 8 Wochen. Nach dem Fristablauf haben Sie keinen Rechtsanspruch mehr, den Betrag zurückzuerhalten.
Wird ein Täter nachgewiesen, können zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte eingeleitet werden, um Sie dauerhaft vor unberechtigten Kreditkartenabbuchungen zu schützen.
Wird ein Konto nach dem Tod des Kontoinhabers „leergeräumt“, kann dies unrechtmäßig sein.
Als Erbe sollten Sie diese Schritte ergreifen:
Bank über den Tod des Erblassers informieren
Kontoführendes Institut um Sperrung der Konten bitten
Vollmachten widerrufen
Im Rahmen eines Rechtsstreits muss der Bevollmächtigte nachweisen, dass er das vom Konto verfügte Geld dem Erblasser ausgehändigt hat.
Der Bevollmächtigte muss auch bei Kontoverfügungen vor dem Tod beweisen, dass er das Geld im Sinne des Kontoinhabers eingesetzt hat.
War die Verfügung unrechtmäßig, haben die Erben einen Anspruch auf Schadensersatz.
Ihr Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Als Unternehmen oder Verbraucher sind Sie auf Ihr Konto angewiesen. Wurde das Konto einmal eingefroren oder unrechtmäßige Abbuchungen durchgeführt, geht ein Teil der finanziellen Souveränität verloren. Als Anwalt helfe ich Ihnen im Bank- und Kapitalmarktrecht gegen rechtliche Probleme im Bank- und Kapitalmarktrecht vorzugehen. Dabei gehe ich gegen das Finanzamt und Banken vor und erwirke eine einstweilige Verfügung für einen kurzfristigen Zugriff oder eine Aufhebung der Kontosperrung. Bei besonderer Eilbedürftigkeit geschieht dies schon nach wenigen Stunden.
Liegt eine geldwäscherechtliche Verdachtsmeldung gegen Sie vor, werde ich Sie auch gegenüber der Financial Intelligence Unit (FIU) und Staatsanwaltschaft verteidigen.
Unser Team prüft alle Möglichkeiten, damit Sie bestmöglich aus dieser Lage herauskommen.
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