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Anlegerrechte bei fehlerhafter Finanzportfolioverwaltung: Setzen Sie Ihre Ansprüche durch!

Sie haben Ihr hart erarbeitetes Vermögen in die Hände eines professionellen Finanzportfolioverwalters gelegt, im Vertrauen auf dessen Expertise und Sorgfalt. Doch statt der erhofften Rendite müssen Sie nun erhebliche Verluste verzeichnen.

Die Kommunikation mit Ihrem Vermögensverwalter gestaltet sich zunehmend schwieriger, und Sie haben den Verdacht, dass nicht in Ihrem besten Interesse gehandelt wurde. In solchen Fällen ist es wichtig, Ihre Rechte als Anleger zu kennen und zu wissen, wie Sie diese durchsetzen können.

Die fehlerhafte Verwaltung Ihres Finanzportfolios kann gravierende Auswirkungen auf Ihre finanzielle Zukunft haben. Als spezialisierte Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber pflichtwidrig handelnden Vermögensverwaltern geltend zu machen.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen der Finanzportfolioverwaltung
  • Typische Pflichtverletzungen von Vermögensverwaltern
  • Dokumentations- und Informationspflichten im Detail
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
  • Fristwahrung und Verjährung beachten
  • Präventive Maßnahmen zum Schutz Ihrer Anlage
  • Handeln Sie jetzt – Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte
  • Fazit
  • FAQ

Rechtliche Grundlagen der Finanzportfolioverwaltung

Die Finanzportfolioverwaltung ist durch verschiedene gesetzliche Regelungen streng reguliert. Gemäß § 31 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihre Dienstleistungen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse ihrer Kunden erbringen.

Der Vermögensverwalter ist Ihr Treuhänder und muss nach § 63 WpHG stets im besten Interesse seiner Kunden handeln. Dies bedeutet konkret, dass er sein Fachwissen bestmöglich für Sie einsetzen und Interessenkonflikte vermeiden muss. Darüber hinaus ist er zu umfassender Transparenz verpflichtet und muss Sie regelmäßig über die Entwicklung Ihres Portfolios informieren.

Die Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDVerOV) präzisiert diese Pflichten weiter. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann Schadensersatzansprüche begründen.

Typische Pflichtverletzungen von Vermögensverwaltern

Missachtung der vereinbarten Anlagestrategie

Ein häufiger Fall von Pflichtverletzung liegt vor, wenn der Vermögensverwalter von der mit Ihnen vereinbarten Anlagestrategie abweicht. Beispiel: Sie haben eine konservative Anlagestrategie mit maximal 30% Aktienanteil vereinbart, doch der Vermögensverwalter investiert 70% Ihres Vermögens in hochspekulative Aktien. Diese Abweichung stellt eine klare Pflichtverletzung dar, besonders wenn daraus Verluste resultieren.

Unzureichende Risikostreuung (Diversifikation)

Die mangelnde Diversifikation ist ein weiterer klassischer Fall von Fehlverhalten. Ein Beispiel: Ihr Vermögensverwalter legt 80% Ihres Kapitals in nur einer Branche oder sogar in einem einzelnen Unternehmen an. Bei negativen Entwicklungen in diesem Sektor erleidet Ihr Portfolio überproportionale Verluste. Nach § 64 Abs. 3 WpHG und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Vermögensverwaltung ist eine angemessene Risikostreuung jedoch verpflichtend.

Überhöhte Transaktionen (Churning)

Bei dieser Pflichtverletzung führt der Vermögensverwalter unnötig viele Transaktionen durch, um Provisionen zu generieren. Ein Beispiel: Ein Portfolio mit langfristiger Ausrichtung weist monatlich dutzende Käufe und Verkäufe auf, obwohl die Anlagestrategie dies nicht erfordert. Diese Praxis, auch "Churning" genannt, stellt einen klaren Interessenkonflikt dar und wird bereits in § 63 Abs. 2 WpHG explizit untersagt.

Vernachlässigung der Informations- und Berichtspflichten

Vermögensverwalter sind verpflichtet, Sie regelmäßig und transparent über die Entwicklung Ihres Portfolios zu informieren. Wenn Sie über längere Zeiträume keine Berichte erhalten oder diese unvollständig oder unverständlich sind, liegt eine Verletzung der Informationspflichten gemäß § 63 Abs. 7 WpHG vor.

Dokumentations- und Informationspflichten im Detail

Regelmäßige Berichterstattung

Nach § 63 Abs. 7 WpHG und Art. 60 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 muss Ihr Vermögensverwalter Ihnen mindestens vierteljährlich einen Bericht über die erbrachten Dienstleistungen zukommen lassen. Dieser Bericht muss eine detaillierte Aufstellung der Vermögensentwicklung, der getätigten Transaktionen und der angefallenen Kosten enthalten.

Geeignetheitserklärung

Vor Beginn der Vermögensverwaltung muss Ihr Berater eine Geeignetheitserklärung erstellen (§ 64 Abs. 4 WpHG). Diese dokumentiert, warum die empfohlene Anlagestrategie zu Ihren finanziellen Verhältnissen, Anlagezielen und Ihrer Risikobereitschaft passt. Eine fehlende oder mangelhafte Geeignetheitserklärung kann bereits der erste Hinweis auf eine unsachgemäße Beratung sein.

Aufklärung über Risiken und Kosten

Der Vermögensverwalter muss Sie umfassend über alle mit der Anlage verbundenen Risiken und Kosten informieren. Dies umfasst nicht nur die direkten Kosten der Vermögensverwaltung, sondern auch indirekte Kosten wie Transaktionskosten oder Gebühren für bestimmte Finanzprodukte. Eine unzureichende Aufklärung verstößt gegen § 63 Abs. 7 WpHG und kann Schadensersatzansprüche begründen.

Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen

Beweissicherung und Dokumentensammlung

Der erste Schritt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist die sorgfältige Sammlung aller relevanten Unterlagen. Hierzu gehören:

  • Der Vermögensverwaltungsvertrag
  • Alle Depotauszüge und Portfolioberichte
  • Protokolle von Beratungsgesprächen
  • E-Mail-Korrespondenz mit dem Vermögensverwalter
  • Belege für etwaige Beschwerden

Diese Dokumente bilden die Grundlage für die rechtliche Bewertung Ihres Falles und sind entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Kennen Sie Ihre Rechte als Anleger. Kontaktieren Sie uns heute für ein kostenfreies Erstgespräch. 

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Rechtliche Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt

Ein auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihre Unterlagen fachkundig prüfen und bewerten, ob Pflichtverletzungen vorliegen und welche Schadensersatzansprüche daraus resultieren. Die rechtliche Beurteilung umfasst dabei:

  • Die Prüfung der vertraglichen Vereinbarungen
  • Die Analyse der Anlagestrategie und deren Umsetzung
  • Die Bewertung der Kommunikation und Information
  • Die Berechnung des entstandenen Schadens

Außergerichtliche Einigung oder Klageerhebung

In vielen Fällen kann bereits ein anwaltliches Schreiben, das die Pflichtverletzungen und Ansprüche detailliert darlegt, zu einer außergerichtlichen Einigung führen. Vermögensverwalter haben oft ein Interesse daran, langwierige und imageschädigende Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, kann eine Klage vor dem zuständigen Gericht eingereicht werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt hierbei etwa 12 bis 24 Monate, wobei die Erfolgsaussichten stark vom Einzelfall und der Beweislage abhängen.

Fristwahrung und Verjährung beachten

Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Finanzportfolioverwaltung beträgt in der Regel drei Jahre (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB).

Bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder arglistiger Täuschung kann die Verjährungsfrist bis zu zehn Jahre betragen (§ 199 Abs. 3 und 4 BGB). Um Ihre Ansprüche zu wahren, sollten Sie bei Verdacht auf Fehlverhalten umgehend rechtlichen Rat einholen.

Präventive Maßnahmen zum Schutz Ihrer Anlage

Sorgfältige Auswahl des Vermögensverwalters

Die beste Prävention ist die sorgfältige Auswahl Ihres Vermögensverwalters. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Überprüfen Sie die BaFin-Zulassung des Anbieters
  • Hinterfragen Sie die Qualifikationen und Erfahrungen
  • Prüfen Sie Referenzen und Bewertungen
  • Vergleichen Sie die Kostenstrukturen verschiedener Anbieter

Klare vertragliche Vereinbarungen treffen

Der Vermögensverwaltungsvertrag sollte präzise und eindeutig formuliert sein. Achten Sie insbesondere auf:

  • Eine detaillierte Beschreibung der Anlagestrategie und -ziele
  • Klare Vorgaben zur Risikostreuung
  • Eindeutige Regelungen zu Berichtspflichten
  • Transparente Darstellung aller Kosten und Gebühren

Lassen Sie sich vor Vertragsunterzeichnung ausreichend Zeit und ziehen Sie bei Bedarf einen unabhängigen Berater oder Rechtsanwalt hinzu.

Regelmäßige Überprüfung Ihres Portfolios

Auch wenn Sie die Vermögensverwaltung delegiert haben, sollten Sie die Entwicklung Ihres Portfolios regelmäßig überprüfen. Achten Sie dabei besonders auf:

  • Übereinstimmung mit der vereinbarten Anlagestrategie
  • Plausibilität der durchgeführten Transaktionen
  • Nachvollziehbarkeit der Gebühren und Kosten
  • Erklärungen für signifikante Abweichungen oder Verluste

Bei Unklarheiten oder Zweifeln sollten Sie umgehend das Gespräch mit Ihrem Vermögensverwalter suchen und kritische Fragen stellen.

Handeln Sie jetzt – Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Vermögensverwalter seine Pflichten verletzt hat, sollten Sie nicht zögern, Ihre Rechte wahrzunehmen. Als spezialisierte Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht steht Ihnen Dr. Araujo Kurth mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung zur Seite.

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Vereinbaren Sie jetzt ein erstes Beratungsgespräch, in dem wir Ihre individuellen Ansprüche prüfen und eine maßgeschneiderte Strategie zur Durchsetzung Ihrer Rechte entwickeln. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Fazit

  • Gesetzlicher Schutz: Als Anleger genießen Sie umfassenden gesetzlichen Schutz, insbesondere durch das Wertpapierhandelsgesetz.
  • Schadensersatzansprüche: Bei Pflichtverletzungen haben Sie Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens.
  • Dokumentationspflichten: Ihr Vermögensverwalter muss seine Tätigkeiten transparent und nachvollziehbar dokumentieren.
  • Informationsrechte: Sie haben das Recht auf regelmäßige und verständliche Berichte über Ihr Portfolio.
  • Fachkundige Unterstützung: Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche sollten Sie auf spezialisierte Rechtsberatung setzen.
  • Fristwahrung: Beachten Sie die Verjährungsfristen von in der Regel drei Jahren für Ihre Ansprüche.

FAQ

1. Welche konkreten Pflichten hat mein Finanzportfolioverwalter?

Ihr Vermögensverwalter muss stets in Ihrem besten Interesse handeln, die vereinbarte Anlagestrategie einhalten, für angemessene Risikostreuung sorgen, Sie regelmäßig und verständlich informieren und Interessenkonflikte vermeiden.

2. Wie erkenne ich, ob mein Vermögensverwalter seine Pflichten verletzt hat?

Anzeichen können ungewöhnlich hohe Verluste, Abweichungen von der vereinbarten Anlagestrategie, übermäßig viele Transaktionen (Churning), mangelnde Transparenz oder ausbleibende Berichte sein.

3. Wie hoch können meine Schadensersatzansprüche bei fehlerhafter Vermögensverwaltung sein?

Die Höhe des Schadensersatzes orientiert sich am tatsächlich entstandenen Schaden. Dies umfasst in der Regel die Differenz zwischen dem aktuellen Portfoliowert und dem Wert, den das Portfolio bei ordnungsgemäßer Verwaltung hätte.

4. Welche Unterlagen benötige ich, um Ansprüche gegen meinen Vermögensverwalter durchzusetzen?

Wichtig sind der Vermögensverwaltungsvertrag, alle Depotauszüge und Portfolioberichte, Protokolle von Beratungsgesprächen, die gesamte Korrespondenz mit dem Vermögensverwalter sowie Belege für etwaige Beschwerden.

5. Wie lange dauert ein Verfahren gegen einen Vermögensverwalter?

Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb weniger Monate erreicht werden. Bei gerichtlichen Verfahren müssen Sie mit einer Dauer von 12 bis 24 Monaten rechnen, wobei komplexere Fälle auch länger dauern können.

6. Lohnt sich eine Klage gegen meinen Vermögensverwalter finanziell?

Dies hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind die Höhe des Schadens, die Beweislage und die Bonität des Vermögensverwalters. Eine fachkundige Erstberatung kann Ihnen eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses geben.

7. Was kann ich tun, um künftige Probleme mit Vermögensverwaltern zu vermeiden?

Wählen Sie Ihren Vermögensverwalter sorgfältig aus, treffen Sie klare vertragliche Vereinbarungen, überprüfen Sie regelmäßig Ihr Portfolio und scheuen Sie sich nicht, kritische Fragen zu stellen. Bei Unklarheiten sollten Sie frühzeitig rechtlichen Rat einholen.

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