Kontakt

Geldwäsche: Welche Strafe droht?

Der Vorwurf der Geldwäsche steht im Raum – und mit ihm die Sorge vor empfindlichen Strafen. Für Betroffene stellt sich oft die Frage: Welche Geldwäsche-Strafe droht konkret? Doch nicht nur die strafrechtliche Seite ist relevant. Auch zivilrechtliche Konsequenzen wie Rückzahlungsansprüche oder Schadensersatzforderungen betreffen Banken, Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Strafen bei Geldwäsche drohen, welche zivilrechtlichen Folgen möglich sind und warum eine bankrechtliche Beratung wichtig ist.

Sie sind von Geldwäsche betroffen oder möchten sich präventiv schützen? Damit sind Sie nicht allein. Unsere spezialisierte Kanzlei für Bankrecht kann Ihnen helfen, die rechtlichen Risiken zu erkennen und Ihre wirtschaftlichen Interessen zu wahren. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen und setzen Ihre Rechte gemeinsam durch. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch.

Kontakt

Was ist Geldwäsche?

Geldwäsche bezeichnet die Einschleusung illegal erwirtschafteter Vermögenswerte in den legalen Finanzkreislauf. Der Straftatbestand der Geldwäsche ist in § 261 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Dabei geht es um den Versuch, die Herkunft kriminell erlangter Gelder zu verschleiern und deren wahre Quelle zu verbergen.

Klassische Geldwäsche-Handlungen sind:

  • das Einzahlen hoher Bargeldsummen auf Bankkonten
  • das Verschieben von Vermögenswerten über verschiedene Konten und Länder
  • der Kauf von Luxusgütern oder Immobilien mit illegal erworbenem Geld

Die Geldwäsche-Strafe trifft nicht nur die Täter selbst. Auch Banken und andere Finanzdienstleister geraten ins Visier, wenn ihnen der Vorwurf gemacht wird, die kriminellen Aktivitäten fahrlässig oder vorsätzlich ermöglicht zu haben.

Geldwäsche: Mit welcher Strafe ist zu rechnen?

Die strafrechtlichen Sanktionen bei Geldwäsche hängen vom Einzelfall ab. § 261 StGB sieht dafür folgende Strafen vor:

  1. Freiheitsstrafe oder Geldstrafe: In der Regel droht eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahre betragen. Zusätzlich kann das Gericht eine Geldstrafe verhängen.
  2. Einziehung des Vermögens: Bei Geldwäsche wird das kriminell erlangte Vermögen regelmäßig eingezogen. Betroffene verlieren nicht nur die illegalen Gewinne, sondern unter Umständen auch legal erworbenes Vermögen, wenn dieses mit den Geldwäschehandlungen vermischt wurde.
  3. Berufsrechtliche Folgen: Für Bankmitarbeiter, Vermögensverwalter oder sonstige Finanzdienstleister kann ein Geldwäscheverfahren auch berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Verurteilung gefährdet häufig die Zulassung oder die Tätigkeit in leitender Position.

Gerne geben wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch eine genauere Einschätzung zu der Strafe, die in Ihrem individuellen Fall im Raum steht.

Zivilrechtliche Konsequenzen der Geldwäsche

Während die strafrechtliche Seite oft im Fokus steht, wird das zivilrechtliche Risiko häufig unterschätzt. Dabei drohen erhebliche wirtschaftliche Nachteile – gerade für Banken, Finanzdienstleister und Geschäftspartner.

Rückabwicklung von Transaktionen

Wurde eine Vermögensverschiebung im Zusammenhang mit Geldwäsche vorgenommen, können Dritte die Rückabwicklung der Transaktion verlangen. Das betrifft vor allem Banken, die unzulässige Zahlungen ermöglicht haben.

Beispiel:
Hat eine Bank Gelder aus offensichtlich illegalen Geschäften angenommen und weitergeleitet, kann der geschädigte Dritte die Herausgabe dieser Gelder verlangen. In der Praxis führt dies oft zu millionenschweren Rückforderungsansprüchen.

Schadensersatzforderungen

Geschädigte Parteien oder Geschäftspartner stellen zunehmend zivilrechtliche Ansprüche gegen Banken oder Finanzdienstleister, die an Geldwäschehandlungen beteiligt waren oder diese begünstigt haben. Diese Ansprüche gründen sich unter anderem auf:

  • Verletzung von Sorgfaltspflichten
  • Unterlassung gesetzlicher Prüfpflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
  • Beihilfe zur sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB)

Gerade Banken sind verpflichtet, auffällige Transaktionen zu melden und Kunden sorgfältig zu identifizieren. Werden diese Pflichten verletzt, droht neben einem Imageschaden auch eine zivilrechtliche Inanspruchnahme.

Wirtschaftliche Risiken für Unternehmen und Banken bei Geldwäsche-Vorwürfen

Ein Geldwäsche-Vorwurf zieht nicht nur strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Vor allem die wirtschaftlichen Schäden, die mit einem solchen Verfahren verbunden sind, sind für Unternehmen und Banken gravierend. Bereits der bloße Verdacht auf eine Verwicklung in Geldwäsche genügt, um das Vertrauen von Geschäftspartnern, Investoren und Kunden zu erschüttern. Kontosperrungen, Einfrieren von Vermögenswerten oder aufsichtsrechtliche Ermittlungen können den gesamten Geschäftsbetrieb lahmlegen.

Hinzu kommen erhebliche Kosten für interne Untersuchungen, rechtliche Beratung und forensische Analysen. Die Reputation leidet oft dauerhaft – selbst dann, wenn sich der Verdacht später als unbegründet herausstellt. Deshalb ist es unerlässlich, bei einem Geldwäsche-Vorwurf frühzeitig zu reagieren und erfahrene Experten im Bank- und Zivilrecht einzuschalten. Eine professionelle Verteidigung auf zivilrechtlicher Ebene schützt nicht nur Ihre wirtschaftlichen Interessen, sondern verhindert im Idealfall auch langfristige Schäden für Ihr Unternehmen.

Anwalt für Bankrecht: Wir unterstützen bei Prävention und Verteidigung

Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung bei der Staatsanwaltschaft liegt, sind die zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Geldwäsche-Verurteilung gravierend. Eine erfahrene Kanzlei für Bankrecht setzt genau hier an.

Compliance-Beratung und Prävention

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre internen Abläufe an die Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) anzupassen. Wir entwickeln für Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Compliance-Strukturen und prüfen bestehende Prozesse. So minimieren Sie das Risiko zivilrechtlicher Haftung und vermeiden Bußgelder durch Aufsichtsbehörden.

Unsere Leistungen im Bereich Compliance:

  • Prüfung und Optimierung der internen Geldwäscheprävention
  • Schulung von Mitarbeitern zu Verdachtsfällen und Meldepflichten
  • Unterstützung bei der Erstellung von Verdachtsmeldungen
  • Beratung zur risikobasierten Kundensorgfaltspflicht

Vertretung bei zivilrechtlichen Geldwäsche-Folgen

Wenn Ihnen eine Verwicklung in Geldwäsche vorgeworfen wird, begleiten wir Sie bei der Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche. Dabei analysieren wir die Transaktionen im Detail und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, um unberechtigte Rückforderungs- oder Schadensersatzansprüche abzuwehren.

Unsere Kanzlei kooperiert eng mit renommierten Forensikern. So lassen sich verdächtige Geldströme technisch nachverfolgen und die Herkunft von Vermögenswerten präzise aufklären. Dies erhöht die Erfolgschancen erheblich – sei es in einem Zivilprozess oder in außergerichtlichen Verhandlungen.

Unterstützung bei behördlichen Verfahren

Auch wenn wir keine strafrechtliche Verteidigung übernehmen, begleiten wir Sie in aufsichtsrechtlichen Verfahren, etwa gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der FIU (Financial Intelligence Unit). Wir beraten Sie bei:

  • der Beantwortung von Auskunftsersuchen
  • der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden
  • der Einreichung von Sperranträgen bei auffälligen Vermögenswerten.

Sie sind betroffen von Geldwäsche oder möchten sich schützen? Gemeinsam können wir Kontakt zu Ihrer Bank aufnehmen und Ihre Rechte durchsetzen. Auch ein Zivilverfahren gegen Betrüger ist möglich. Wir haben bereits zahlreiche Mandanten in diesen Fällen betreut und wissen genau, worauf es ankommt. Kontaktieren Sie uns deshalb gerne und jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch.

Kontakt

Fazit zur Strafe bei Geldwäsche

Die Geldwäsche-Strafe beschränkt sich nicht auf die strafrechtliche Sanktionierung. Für Banken, Finanzdienstleister und Geschäftspartner steht vor allem das wirtschaftliche Risiko im Vordergrund: Schadensersatzforderungen, Rückabwicklungen und aufsichtsrechtliche Maßnahmen bedrohen die wirtschaftliche Existenz. Unsere Kanzlei für Bankrecht hilft Ihnen, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und abzuwehren. Wir beraten Sie umfassend, entwickeln wirksame Compliance-Strukturen und vertreten Ihre Interessen in zivilrechtlichen Verfahren – diskret, effizient und lösungsorientiert. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung!

Jetzt Anfrage stellen
Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.
Kontakt
Lesen Sie mehr...
Kontakt
Ihre Kanzlei Dr. Araujo Kurth. Immer für Sie da
Jederzeit für Sie erreichbar
Dr. Michel de Araujo Kurth
Kontakt






    Berliner Allee 47
    64295 Darmstadt
    +49 6151 7076982
    [email protected]
    Mo. – Fr. 08:00–18:00 Uhr
    envelopephone-handsetmap-markercrossmenuchevron-down