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Skimming: Gefahrenquelle manipulierte Geldautomaten

Skimming ist eine trickreiche Betrugsmethode, bei der Betrüger unbemerkt Daten von Bank- oder Kreditkarten kopieren, um damit betrügerische Transaktionen durchzuführen. Häufig manipulieren sie Geldautomaten oder Kartenterminals, indem sie Lesegeräte am Karteneinschub oder Kameras und Overlays am PIN-Pad anbringen. Auch RFID-Chips, die kontaktloses Bezahlen ermöglichen, können Ziel von Datendiebstahl sein. Ziel ist es, mit den ausgespähten Kartendaten gefälschte Karten herzustellen, um damit Geld abzuheben oder im Internet zu bezahlen.

Bankkunden sollten daher Geldautomaten und Kartenterminals stets auf Manipulationen überprüfen und ihre PIN-Eingabe schützen. Im Schadensfall haften Banken in der Regel, sofern dem Kunden keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Rechtsanwalt Dr. Michel de Araujo Kurth, der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist, unterstützt Betroffene bei der Erstattung von Vermögensschäden und der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Geldinstituten. In diesem Beitrag informieren wir über Skimming, wie man manipulierte Geldautomaten erkennt, wann Banken haften und wie ein spezialisierter Rechtsanwalt im Fall von Skimming helfen kann.

Übersicht:

  1. Was bedeutet Skimming?
  2. Wie erkennt man, ob ein Geldautomat manipuliert wurde?
  3. Wer haftet bei manipulierten Geldautomaten?
  4. Wie kann mir ein Anwalt bei Skimming-Fällen helfen?
  5. Fazit
  6. FAQ

Was bedeutet Skimming?

Skimming ist eine Betrugsform, bei der Kriminelle versuchen, unbemerkt an die Daten von Bank- oder Kreditkarten zu gelangen. Dazu wird versucht, an die auf dem Magnetstreifen einer Kredit-/EC-/Bankkarte gespeicherten Daten und die dazugehörige PIN zu gelangen.  Mit diesen Daten kann z.B. eine Kopie der Kreditkarte bzw. EC-Karte erstellt werden, mit der die Täter dann Kreditkartenbetrug begehen, indem sie z.B. im Internet mit der Karte bezahlen oder mit der Fälschung Geld abheben.

Manipulation von Geldautomaten

Um an Kartendaten und PIN zu gelangen, manipulieren Betrüger zum Beispiel Geldautomaten von Banken. Dazu wird an dem Karteneinschub, in den die Karte zum Geldabheben gesteckt wird, ein zusätzliches Lesegerät (sogenannter Skimmer) angebracht, das für den normalen Benutzer kaum bis gar nicht zu erkennen ist. Dieses Gerät liest und speichert die Daten des Magnetstreifens der Karte, wenn sie in den Automaten eingeführt wird.

Auch über dem Tastenfeld zur Eingabe der PIN wird in der Regel ein zusätzliches Tastenfeld (Overlay) angebracht, das die Eingabe der PIN aufzeichnet. Alternativ kann über dem Tastenfeld auch eine Kamera angebracht sein, die die PIN-Eingabe filmt. Auch dies ist oft nicht oder kaum erkennbar.

Die abgegriffenen Daten werden entweder lokal auf dem Skimming-Gerät gespeichert oder sofort drahtlos an die Täter übertragen. Bei hochentwickelten Skimming-Methoden verwenden die Betrüger Funktechnologie, um Daten in Echtzeit zu empfangen, ohne später an den Ort des Skimmings zurückkehren zu müssen.

Manipulation anderer Geräte

Neben Geldautomaten können Kartendaten und PIN auch an Kartenzahlungsterminals in Supermärkten oder bei anderen Einzelhändlern ausspioniert werden. Hier funktioniert das Ausspähen der Karten ähnlich wie bei Geldautomaten.

Außerhalb der Öffnungszeiten setzen die meisten Banken zudem Zugangssysteme ein, die den Zugang zu den Geldautomaten nur dann freigeben, wenn die Bankkarte in ein Lesegerät an der Tür gesteckt wird. Auch hier können Unbefugte die Kartendaten über ein zusätzlich angebrachtes Kartenlesegerät ausspähen. Werden Sie als Bankkunde beim Zutritt mit der Bankkarte aufgefordert, Ihre PIN einzugeben, deutet dies auf kriminelle Machenschaften hin. Keine Bank wird Sie auffordern, Ihre PIN einzugeben, um die Bank zu betreten.

RFID-Chips auslesen

Kredit- und Debitkarten oder Smartphones und Smartwatches sind heute überwiegend mit RFID-Chips ausgestattet, die ein kontaktloses Bezahlen ermöglichen. Mit speziellen Lesegeräten ist es vor allem bei Bank-, Kredit- und Debitkarten möglich, die Daten der Karten auszulesen, ähnlich wie dies an Kartenzahlungsterminals funktioniert. Wenn Kriminelle also mit diesen speziellen Geräten nahe genug an Sie und Ihre Karte herankommen, können die Daten ausspioniert werden.

Mehr Informationen, wer haftet, wenn das Konto leergeräumt wurde, lesen Sie in diesem Beitrag [https://ra-araujo-kurth.de/uncategorized/konto-leergeraeumt-wer-haftet/].

Wie erkennt man, ob ein Geldautomat manipuliert wurde?

Um zu erkennen, ob ein Geldautomat manipuliert wurde, sollte man auf ungewöhnliche Details achten. Zunächst lohnt es sich, den Karteneinschub genau unter die Lupe zu nehmen. Manipulierte Automaten können zusätzliche Aufsätze besitzen, die den Karteneinschub dicker oder anders geformt erscheinen lassen. Auch lose oder wackelige Teile am Karteneinschub können ein Hinweis auf ein angebrachtes Skimming-Gerät sein. Zusätzlich sollte das Tastenfeld für die PIN-Eingabe überprüft werden. Wirkt es ungewöhnlich dick oder lässt sich die Tastatur leicht bewegen, könnte es sich um ein Overlay handeln, das Tasteneingaben aufzeichnet.

Auf Kameras achten

Ein weiterer Verdachtspunkt sind Kameras, die Betrüger in der Nähe des Automaten installieren, oft über dem Bildschirm, in Prospekthaltern oder in kleinen Löchern. Mit diesen Kameras wird die PIN-Eingabe gefilmt. Vorstehende Teile am Automatengehäuse, wie auffällige Aufsätze oder zusätzliche Abdeckungen, können ebenfalls auf Manipulationen hinweisen. Lässt sich die Karte nur schwer einführen oder entnehmen, kann dies auf ein angebrachtes Skimming-Gerät zurückzuführen sein.

Abgelegene oder schlecht beleuchtete Automaten häufiges Ziel von Skimming

Auch die Umgebung des Automaten ist von Bedeutung. Automaten an schlecht beleuchteten oder unbeaufsichtigten Orten sind häufiges Ziel von Manipulationen. Schließlich sollte der Automat auch auf ungewöhnliche Meldungen oder Fehlermeldungen auf dem Display überprüft werden, da manipulierte Geräte manchmal falsche Meldungen anzeigen, um die Opfer zu täuschen. Wer solche Anzeichen bemerkt, sollte den Automaten nicht benutzen und den Vorfall sofort der Bank bzw. dem Betreiber oder der Polizei melden.

PIN-Eingabeschutz und RFID-Blocker

Um nicht Opfer von Skimming zu werden, sollte man auch bei Kartenzahlungsterminals oder Zugangssystemen von Banken immer ein gewisses Misstrauen gegenüber der Technik bewahren und nicht blindlings, z.B. an der Tür zur Bank, die PIN eingeben. Gerade an unbekannten Orten kann man plötzliche Veränderungen nicht erkennen. Wer sich nicht sicher ist, sollte einen verdächtigen Geldautomaten nicht benutzen.

Bei der Nutzung von Geldautomaten sollte man zudem immer darauf achten, die PIN-Eingabe mit der anderen Hand abzudecken. So haben angebrachte Kameras keine Chance, die PIN-Eingabe zu filmen. Das hilft zwar nicht gegen Overlays, die die PIN bei der Eingabe abfangen, aber immerhin gegen eventuell angebrachte Kameras. Darüber hinaus ist es wichtig, sich während der Eingabe der PIN und ganz allgemein während des Aufsuchens des Geldautomaten nicht ablenken zu lassen.

Gegen das Auslesen von Bank-, Kredit- und Debitkarten mit RFID-Chip gibt es spezielle Geldbörsen, die einen RFID-Blocker enthalten. Alternativ gibt es auch Kartenhüllen, die das RFID-Signal blockieren, so dass die Karte zum Bezahlen aus der Hülle genommen werden muss. Auf diese Weise können die Daten von Bank-, Kredit- und Debitkarten nicht von außen mit einem Lesegerät ausspioniert werden.

Wer haftet bei manipulierten Geldautomaten?

Um Fälle von Skimming zu erkennen, sollten Bankkunden regelmäßig ihre Kontoauszüge auf Lastschriften oder Kartenverfügungen wie Bargeldabhebungen überprüfen, die sie nicht getätigt haben oder die ihnen ungewöhnlich erscheinen. Sollten Sie solche Abhebungen feststellen, ist schnelles Handeln gefragt.

Grundsätzlich haftet in Deutschland die Bank bzw. das Geldinstitut bei Skimming-Fällen, sofern dem Kunden keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Diese Haftung ist in § 675v BGB gesetzlich normiert. Die Bank hat für eine ordnungsgemäße und sichere Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Zahlungsvorgänge zu sorgen. Wenn die Sicherheit der Systeme versagt (z.B. durch Skimming), haftet die Bank für den entstandenen Schaden. Die Bank haftet also für Schäden, die auf missbräuchliche Transaktionen zurückzuführen sind. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Bankkunde grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Allerdings gilt gemäß § 675v Abs. 1 BGB für Schäden, die durch nicht autorisierte Zahlungsvorgänge entstehen, bis zur Anzeige der missbräuchlichen Nutzung eine Haftungsobergrenze von maximal 50 Euro. Es empfiehlt sich daher, die Kontoauszüge zu kontrollieren und etwaige nicht autorisierte Zahlungsvorgänge rechtzeitig anzuzeigen. Nach Sperrung der Karte trägt der Kunde kein Risiko mehr.

Mehr zu Erstattungs- und Rückerstattungsansprüchen nach §§ 675u und 675v BGB finden Sie in diesem Beitrag.

Lehnt die Bank eine Haftung ab, sollten Bankkunden einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen, der die gesetzliche Haftung der Banken durchsetzen und ihr Geld wiederbeschaffen kann.

Wie kann mir ein Anwalt bei Skimming-Fällen helfen?

Ein Rechtsanwalt kann in Skimming-Fällen prüfen, ob die Bank für den entstandenen Schaden haftet. Da die Banken in den meisten Fällen verpflichtet sind, den Schaden zu ersetzen, kann ein Anwalt Ihre Rechte geltend machen, insbesondere wenn die Bank die Erstattung verweigert.

Zunächst sollten Bankkunden den Vorfall unverzüglich ihrer Bank melden. Die unverzügliche Information der Bank ist entscheidend, da sie Voraussetzung für einen möglichen Erstattungsanspruch ist. Ebenso sollte bei der Polizei Anzeige erstattet werden, um den Fall offiziell zu dokumentieren und Ermittlungen einzuleiten. In solchen Situationen ist eine rechtliche Beratung sinnvoll und entscheidend, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen, wenn die Bank die Haftung ablehnt.

Dr. Michel de Araujo Kurth, der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist, bietet in solchen Fällen umfassende Unterstützung. Seine Kanzlei hilft Betroffenen, ihre Rechte zu sichern und finanzielle Verluste wieder hereinzuholen. Mit der Expertise von Rechtsanwalt Dr. de Araujo Kurth haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Sie in Skimming-Fällen sowohl rechtlich als auch strategisch unterstützt.

Fazit

  • Was ist Skimming? Skimming ist eine Betrugsform, bei der Kriminelle Daten von Bank- oder Kreditkarten kopieren, meist durch Manipulation von Geldautomaten oder Kartenterminals. Mit den kopierten Daten und der PIN können gefälschte Karten hergestellt und unberechtigte Transaktionen wie Bargeldabhebungen oder Online-Zahlungen durchgeführt werden.
  • Manipulation von Geldautomaten und Terminals: Betrüger installieren Lesegeräte am Karteneinschub, Overlays auf dem PIN-Pad oder Kameras, um Kartendaten und PIN zu stehlen. Auch Zugangssysteme zu Bankfilialen und RFID-Chips, die kontaktloses Bezahlen ermöglichen, sind mögliche Ziele.
  • Wie erkennt man manipulierte Geldautomaten? Hinweise auf Manipulationen sind lose oder hervorstehende Teile, verdickte Kartenschlitze oder PIN-Pads und versteckte Kameras. Besonders gefährdet sind Automaten an schlecht beleuchteten oder abgelegenen Standorten. Im Zweifelsfall sollte der Automat nicht benutzt werden und die Polizei gerufen werden.
  • Haftung bei Skimming: In Deutschland haften Banken nach § 675v BGB grundsätzlich für Schäden durch Skimming, sofern dem Kunden keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Kunden sollten ihre Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren und Missbrauchsfälle sofort melden. Vor einer Sperrung der Karte ist die Haftung des Kunden auf maximal 50 Euro begrenzt.
  • Anwaltliche Unterstützung bei Skimming: Rechtsanwalt Dr. Michel de Araujo Kurth ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und kann Betroffenen helfen, ihre Ansprüche gegenüber Banken durchzusetzen, insbesondere wenn eine Erstattung verweigert wird. Rechtliche Beratung und eine schnelle Meldung des Vorfalls bei der Bank und der Polizei sind entscheidend, um finanzielle Verluste auszugleichen.

FAQ

  1. Was ist Skimming?

Skimming ist eine Betrugsmasche, bei der Kriminelle unbemerkt Daten von Bank- oder Kreditkarten kopieren, um gefälschte Karten herzustellen. Diese werden für betrügerische Transaktionen wie Bargeldabhebungen oder Online-Zahlungen verwendet.

  1. Wie können Nutzer erkennen, ob ein Geldautomat manipuliert wurde?

Manipulierte Geldautomaten können lose oder dickere Karteneinschübe, verdächtig dicke PIN-Pads oder versteckte Kameras haben. Besonders gefährdet sind Automaten an abgelegenen oder schlecht beleuchteten Standorten. Auffällige Anbauten oder ungewöhnliche Fehlermeldungen sollten als Warnsignal gewertet werden.

  1. Welche Anbauten oder Geräte werden zum Skimming eingesetzt?

Kriminelle nutzen Lesegeräte am Karteneinschub, PIN-Pad-Overlays und Kameras, um Daten zu stehlen. Auch RFID-Chips, die das kontaktlose Bezahlen ermöglichen, können mit speziellen Lesegeräten ausgelesen werden.

  1. Wer haftet, wenn durch Skimming ein Schaden entsteht?

In Deutschland haftet nach § 675v BGB grundsätzlich die Bank für Schäden durch Skimming, sofern der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Bis zur Sperrung der Karte haften Kundinnen und Kunden für nicht autorisierte Verfügungen mit maximal 50 Euro.

  1. Was können Kunden tun, um sich vor Skimming zu schützen?

Kunden sollten Geldautomaten vor der Benutzung auf Manipulationen überprüfen, die PIN-Eingabe mit der Hand abdecken und bei RFID-Karten Schutzhüllen oder Geldbörsen mit RFID-Blockern verwenden. Auffällige Automaten oder verdächtige Transaktionen sollten sofort der Bank gemeldet werden. Auch Kontoauszüge sollten regelmäßig auf ungewöhnliche Transaktionen, die man nicht selbst getätigt hat, überprüft werden, um Skimming zu erkennen.

  1. Wie hilft ein Anwalt bei Skimming-Fällen?

Rechtsanwalt Dr. Michel de Araujo Kurth ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und kann prüfen, ob die Bank für den entstandenen Schaden haftet und Ansprüche auf Erstattung durchsetzen. Er unterstützt Betroffene juristisch und hilft, finanzielle Verluste zurückzuholen, wenn die Bank eine Haftung ablehnt.

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