Kündigungsschutzklage - Ihr Mittel gegen ungerechte Kündigung
Ihnen droht die Kündigung oder sie wurden bereits entlassen? Sie wurden unter falschem Vorwand gekündigt oder sind die vom Arbeitgeber angeführten Kündigungsgründe falsch? Wenn Sie gekündigt werden, fühlen Sie sich zu Recht ungerecht behandelt: häufig sind Kündigungen offensichtlich unwirksam. Die Erfolgschancen, sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung zu wehren, sind also hoch.
Wir wissen, wie belastend das Thema sein kann; immerhin hängt an dem Arbeitsverhältnis Ihr Lebensunterhalt. Wenn das Kündigungsschreiben im Briefkasten landet, kann dies schnell nicht nur finanzielle, sondern auch soziale Probleme mit sich bringen. Es ist daher umso wichtiger, einen professionellen Rat zu suchen. Als Kanzlei wissen wir, wie sich Arbeitnehmer gegen die Kündigung wehren können. Wichtig ist, dass sie umgehend handeln, denn im Arbeitsrecht gilt eine kurze Kündigungsfrist von 2 Wochen.
So wehren Sie sich erfolgreich
Damit wir Sie erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage verteidigen können, sind folgende Dinge zu beachten:
Klagefrist
- Binnen 3 Wochen die Klage erheben.
- Wird die Klage nicht fristgerecht erhoben, gilt die Kündigung als wirksam.
Arbeitsamt
- Egal ob Sie klagen oder nicht: melden Sie sich umgehend beim Arbeitsamt als arbeitssuchend.
- Versäumen Sie die Frist, verlieren Sie Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld I.
Behinderten- oder Schwangerschaftsnachweis
- Reichen Sie Ihren Behinderten- oder Schwangerschaftsnachweis ein, soweit vorhanden und noch nicht während des Arbeitsverhältnisses geschehen.
- Gegen eine bereits ausgesprochene Kündigung müssen Sie trotzdem klagen.
Betriebsrat (soweit vorhanden)
- Konsultieren Sie den Betriebsrat.
- Der Arbeitgeber muss vor jeder Kündigung dort die Kündigungsgründe vorliegen und ihn anhören.
- Wenn der Betriebsrat Ihrer Kündigung widersprochen hat, erhöht das Ihre Chancen.
- Notieren sie möglichst genau Ihre Arbeitsumstände
Vorsicht bei Absprachen mit dem Arbeitgeber:
- Achten Sie auf Aufhebungsverträge, Zusagen zur Kündigungsrücknahme, Prozessbeschäftigungsverträgen.
- Aufhebungsverträge können einerseits eine Abfindung beinhalten, andererseits werden dadurch für einige Zeit das Arbeitslosengeld I gesperrt.
- Versprechen zur Kündigungsrücknahme sind nur schriftlich gültig; mit mündlichen Zusagen versuchen Arbeitgeber die Arbeitnehmer zum Verstreichen der Kündigungsfrist einzuhalten.
- Ihr Anspruch auf Anspruch auf Gehaltsnachzahlung bei gewonnener Kündigungsschutzklage geht verloren, wenn sie ungerechtfertigt eine angebotene Prozessbeschäftigung ablehnen.
Arbeitsgericht
- Ziel ist der Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses, häufig enden Prozesse aber in einer Abfindung
- Besteht aus einem hauptamtlichen Richter
- Wenn keine Einigung, dann Kammertermin mit: Richter und 2 Laienrichter (Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter)
Wie wir Ihnen helfen
Bei einer Kündigung stehen wir an Ihrer Seite, damit Sie das Beste daraus holen können. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung beraten und vertreten wir Sie im Kündigungsschutzprozess: vom Kündigungsschreiben bis zum Arbeitsgericht. Entscheidend ist es, die Umstände der Kündigung aufzuklären. Je nach Erfolgsaussichten ist es wichtig, auf die Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses zu pochen oder eine Abfindung zu verhandeln. Unsere Maxime ist eine verträgliche Lösung, die Ihren Rechten und Ansprüchen entspricht.
Wenn Sie unser Mandant sind, übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den Behörden, um Ihnen in dieser schwierigen Phase möglichst viel Stress abzunehmen. Gerne besprechen wir vorab Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre potenziellen Ansprüche gegen den Arbeitgeber, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
