Kündigung? Welche Ansprüche habe ich?
Kündigung erhalten oder selbst gekündigt? Egal ob ordentliche oder fristlose Kündigung und unabhängig von der kündigenden Partei: Nach einer Kündigung stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu. Gerade mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergeben sich zahlreiche finanzielle Fragen. Wie lange habe ich Anspruch auf Lohnzahlung? Steht uns nach der Kündigung noch Weihnachtsgeld zu? Was passiert mit meinem Resturlaub? Kann ich als Arbeitgeber gezahltes Urlaubsgeld zurückfordern? Als Kanzlei im Arbeitsrecht beantworten wir Ihre Fragen eingehend und setze Ihre Rechte durch. Im Falle einer Zahlungsverweigerung vertreten wir Sie auch vor Gericht.
Ihre Ansprüche bei Kündigung und Vertragsauflösung
Das Arbeitszeugnis – Anspruch auch bei Kündigung
Sobald der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangt, muss der Arbeitgeber dies erstellen. Dabei ist es unerheblich, wer gekündigt hat. Das Recht besteht!
- Auch bei Kündigung in der Probezeit haben Sie einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
- Gilt nicht für Freelancer oder freie Angestellte.
- Auszubildende müssen ihr Arbeitszeugnis nicht selbst einfordern.
Ein schlechtes Zeugnis müssen Sie nicht akzeptieren!
- Der Arbeitnehmer kann eine Änderung verlangen
- Diese kann notfalls auch gerichtlich eingefordert werden.
Form und Frist des Arbeitszeugnisses
- Das Arbeitszeugnis muss in gedruckter Form ausgehändigt werden
- Das Arbeitszeugnis muss vor Ablauf der Kündigungsfrist erstellt werden
Ein einfaches Arbeitszeugnis muss enthalten:
- Angaben zur Dauer der Beschäftigung
- Einsatzbereich
- Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers
- keine Bewertung
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist dagegen umfangreicher:
- Auch die Arbeitsweise und die sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers werden darin bewertet
Lohnanspruch bei Kündigung
Ordentliche Kündigung
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zahlen
- Stellt sich heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, da der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage eingereicht hat, muss der Arbeitgeber den Lohn auch für die Monate, in denen der Arbeitnehmer Zuhause war, zahlen. Dies wird Annahmeverzugslohn genannt.
Ausserordentliche Kündigung
- Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen.
- Sobald der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt, wird das Arbeitsgericht feststellen, ob die Kündigung wirksam war oder nicht. War diese unwirksam, muss der Arbeitgeber den Lohn nachzahlen.
Die Fälligkeit erfolgt wie der normale Lohn im Arbeitsverhältnis. Kommt der Arbeitgeber dem Lohnanspruch nicht nach, können Sie eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Der Arbeitgeber kommt direkt am ersten Tag der Fälligkeit in Zahlungsverzug, ab diesem Tag können Sie die Zahlung des Bruttolohns sowie Verzugszinsen und eine Schadenspauschale verlangen.
Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen, Ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht gezielt durchzusetzen.
Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Zahlung des Weihnachtsgeldes stellt eher eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers dar.
Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung kann sich ergeben aus:
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Arbeitsvertrag
Auch aus der betrieblichen Übung kann sich ein Anspruch ergeben.
- Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, in dem er in der Vergangenheit mehrmals eine Leistung erbracht hat.
- Zum Beispiel zahlt der Arbeitgeber Ihnen 3 Jahre hintereinander ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld, so muss er dies auch im kommenden Jahr tun.
- Hat er bei jeder Zahlung explizit auf eine freiwillige Zahlung hingewiesen, so besteht kein Anspruch.
Stichtagsregelung - wann entfällt der Anspruch?
Das Weihnachtsgeld kann an eine Bedingung geknüpft sein: Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter muss bis zu einem bestimmten Stichtag bestehen und es darf keine Kündigung ausgesprochen worden sein. Wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag endet, besteht kein Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Gültigkeit der Stichtagsregelung hängt davon ab, welchen Zweck der Arbeitgeber mit der Auszahlung des Weihnachtsgeldes verfolgt:
- Entgeltcharakter:
- Stichtagsregelung ist unwirksam
- Bei Kündigung besteht zumindest ein Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld
- Belohnungscharakter:
- Stichtagsregelung ist wirksam
- Kein Anspruch auf Weihnachtsgeld
- Mischform aus beiden Zwecken:
- Stichtagsregelung ist unwirksam
- Bei Kündigung besteht zumindest ein Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld
Urlaubsgeld trotz Kündigung – wann ist eine Rückforderung möglich?
Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Es kann jedoch ein Anspruch aus dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung entstehen. Dabei gelten folgende Unterscheidungen:
- Urlaubsentgelt: Vergütung der Beschäftigten für die Zeit des Urlaubs, in der Regel in Höhe des normalen Lohns
- Urlaubsgeld: zusätzliche Sonderzahlung
Kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld zurückfordern?
- Abhängig von individuellen vertraglichen Vereinbarungen
- Rückforderungsklausel nur bei zusätzlich gezahltem Urlaubsgeld zulässig
- Der Arbeitgeber kann einen Teil des gezahlten Urlaubsgeldes vom Arbeitnehmer zurückfordern.
- Die Rückforderung ist unwirksam, wenn der Arbeitnehmer bereits in der ersten Jahreshälfte die sechsmonatige Wartezeit für den Urlaubsanspruch erfüllt hat und dieser durch eine spätere Kündigung auf einen Teilurlaub reduziert wurde.
Kompetente Beratung an Ihrer Seite
Gerne stehen wir Ihnen im Bereich Arbeitsrecht zur Seite und beraten Sie umfassend zum Thema Kündigung und Vertragsauflösung. Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ergeben sich häufig Fragen zu offenen Lohnansprüchen sowie zur Auszahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist wichtig für Ihren weiteren beruflichen Werdegang. Als erfahrene Kanzlei prüfen wir Ihre Ansprüche und vertreten Sie auch vor Gericht. Daher empfehlen wir Ihnen, uns unverzüglich zu kontaktieren, sobald Sie eine Kündigung erhalten. Je schneller Sie handeln, desto schneller erhalten Sie die Ihnen zustehenden Leistungen und Ihr Recht.
Es besteht die Möglichkeit, dass eine Kündigung ansteht? Ganz gleich, ob Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer betroffen sind, es ist stets von großer Bedeutung, die möglichen Ansprüche der gegnerischen Partei zu kennen. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden! Wir setzen Ihre Ansprüche durch!
