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Kreditkartenbetrug: So erhalten Sie Ihr Geld zurück

Kreditkartenbetrug zählt zu den häufigsten Formen des Zahlungsbetrugs in der digitalen Welt. Betroffene bemerken oft erst beim Blick auf den Kontoauszug, dass unberechtigte Abbuchungen vorgenommen wurden. Die Unsicherheit ist dann groß: Wer haftet für den Schaden? Wann gibt es Geld zurück? Und was tun, wenn die Bank die Erstattung verweigert? Dieser Beitrag klärt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und zeigt auf, wie eine spezialisierte Kanzlei im Bankrecht Sie bei der Rückerstattung unterstützt.

Sie sind betroffen von Kreditkarten-Betrug? Damit sind Sie nicht allein. Als erfahrene Anwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht helfen wir Ihnen, Ihr Geld zurückzubekommen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach für ein unverbindliches Erstgespräch.

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Was ist Kreditkartenbetrug?

Von Kreditkartenbetrug spricht man, wenn Dritte unberechtigt Transaktionen mit einer Kreditkarte durchführen. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen – etwa durch:

  • Phishing-Mails oder gefälschte Webseiten, über die Kriminelle Kartendaten abgreifen
  • Datendiebstahl beim Online-Shopping oder durch Sicherheitslücken
  • Skimming an Geldautomaten oder Kartenterminals
  • Missbrauch durch Dritte nach Verlust oder Diebstahl der Karte

Der Schaden entsteht regelmäßig dadurch, dass Fremde auf Kosten des Karteninhabers Zahlungen tätigen, für die kein wirksamer Zahlungsauftrag vorliegt.

Unautorisierte Kreditkartenzahlung: Das sind Ihre Rechte

Nach § 675u BGB haftet der Karteninhaber grundsätzlich nicht für unautorisierte Zahlungen. Wurde eine Transaktion ohne Ihre Zustimmung oder durch Manipulation ausgelöst, liegt keine Autorisierung im Sinne des Zahlungsdienstevertrags vor. Die Bank darf den Betrag dann nicht einbehalten – und muss ihn rückerstatten.

Eine Erstattungspflicht der Bank besteht jedoch nur, wenn der Kunde seinerseits keine grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Das heißt: Wer PIN und Kartendaten sorgsam behandelt und die Karte unverzüglich bei Verlust sperrt, ist rechtlich auf der sicheren Seite.

Wichtig: Umkehr der Beweislast
Im Streitfall muss die Bank beweisen, dass die Zahlung autorisiert wurde. Gelingt ihr dies nicht, trifft sie die Rückzahlungspflicht. Gerade bei Online-Zahlungen ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung ist dieser Nachweis für die Bank kaum zu führen.

Besonderheiten bei Kreditkartenbetrug im Ausland und im Internet

Zahlreiche Fälle von Kreditkartenbetrug geschehen im Ausland oder bei Internetkäufen. Hier bestehen oft Unsicherheiten, ob deutsches Recht zur Anwendung kommt und wie der Rückzahlungsanspruch durchgesetzt werden kann.

Grundsätzlich gilt: Ist die Bank in Deutschland ansässig und der Kunde ein Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland, findet deutsches Recht Anwendung. Das bedeutet: Auch bei Auslandszahlungen muss die Bank eine unautorisierte Buchung erstatten – unabhängig davon, ob der Empfänger im Ausland sitzt.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zum Internetbetrug.

Was tun bei Kreditkartenbetrug? Geld zurück in wenigen Schritten

Wenn Sie einen unberechtigten Umsatz auf Ihrer Kreditkartenabrechnung entdecken, ist schnelles Handeln gefragt. Die folgenden Schritte sind entscheidend:

  1. Kontoauszug prüfen und Verdacht dokumentieren: Halten Sie sämtliche auffälligen Umsätze schriftlich fest – mit Datum, Betrag, Empfänger und Zeitpunkt.
  2. Bank unverzüglich informieren: Setzen Sie Ihre Bank umgehend schriftlich über den Betrugsfall in Kenntnis. Nutzen Sie dafür ein Einschreiben oder eine E-Mail mit Lesebestätigung. Je schneller Sie reagieren, desto besser stehen Ihre Chancen.
  3. Zahlung widersprechen: Widersprechen Sie der fraglichen Buchung ausdrücklich. Verweisen Sie dabei auf § 675u BGB und machen Sie geltend, dass keine Autorisierung vorlag.
  4. Kreditkarte sperren lassen: Lassen Sie Ihre Karte über den Sperrnotruf 116 116 oder direkt bei der kartenausgebenden Bank sperren.
  5. Anzeige bei der Polizei erstatten: Eine Strafanzeige wegen Kreditkartenbetrugs ist in vielen Fällen sinnvoll, auch um rechtlich abgesichert zu sein.

Haftung und Rückerstattung durch die Bank bei Kreditkartenbetrug

Die Bank haftet grundsätzlich für Schäden durch unautorisierte Transaktionen. Die Pflicht zur Rückerstattung folgt unmittelbar aus dem Zahlungsdienstevertrag. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Streitfällen, wenn Banken versuchen, sich auf grobe Fahrlässigkeit des Kunden zu berufen. 

Typische Argumente sind:

  • Die Karte sei nicht ausreichend geschützt worden.
  • Die Kartendaten seien auf unsicheren Webseiten eingegeben worden.
  • Der Karteninhaber habe zu spät reagiert.

Diese Argumente greifen allerdings nur unter engen Voraussetzungen. Die Rechtsprechung legt die Anforderungen an grobe Fahrlässigkeit streng aus. Wer die Karte sorgfältig verwahrt und bei verdächtigen Transaktionen sofort reagiert, muss keine Rückzahlung an die Bank leisten – im Gegenteil: Die Bank schuldet den Betrag dem Kunden.

Was hingegen passiert, wenn die Bank eine Kontosperrung wegen Betrugsverdacht bei Ihnen vornimmt, erfahren Sie in einem eigenen Beitrag zum Thema.

Bank zahlt nicht zurück bei Kreditkartenbetrug: Was tun?

Viele Banken verweigern eine Rückerstattung trotz eindeutiger Rechtslage. Betroffene stehen dann vor der Frage, wie sie ihre Ansprüche durchsetzen. Die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt im Bankrecht kann entscheidend sein, um die Erstattung außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen.

Ein erfahrener Rechtsanwalt prüft zunächst die Erfolgsaussichten und übernimmt anschließend die Kommunikation mit der Bank. Kommt es zu keiner gütlichen Lösung, ist die Klage auf Rückzahlung des unautorisierten Betrags ein erfolgversprechendes Mittel.

Achtung: Fristen beachten
Gemäß § 675z BGB muss ein Widerspruch gegen eine Kreditkartenzahlung innerhalb von 13 Monaten nach Belastung erfolgen. Für eine Erstattung sollte der Betroffene jedoch deutlich früher aktiv werden – am besten innerhalb von 8 Wochen, um auch sekundäre Zahlungsdienstpflichten zu vermeiden.

Wann lohnt es sich, einen Anwalt im Bankrecht einzuschalten?

Ein Anwalt im Bankrecht ist immer dann gefragt, wenn die Bank auf Ihre Forderung nach Rückerstattung nicht oder nur ausweichend reagiert. Gerade bei unautorisierten Kreditkartenzahlungen neigen Banken dazu, die Verantwortung auf den Kunden abzuwälzen. Häufig wird unterstellt, der Karteninhaber habe seine Sorgfaltspflichten verletzt – etwa durch unsachgemäße Aufbewahrung der Kartendaten oder verspätete Meldung. In solchen Fällen ist rechtlicher Beistand entscheidend, um die tatsächliche Rechtslage durchzusetzen.

Ein spezialisierter Anwalt prüft, ob die Bank zur Rückzahlung verpflichtet ist, und bewertet mögliche Haftungsrisiken. Er übernimmt die gesamte außergerichtliche und – falls erforderlich – gerichtliche Kommunikation, sichert Beweise und wahrt alle relevanten Fristen. Auch bei komplexeren Fällen mit internationalen Zahlungsströmen, Drittanbietern oder technischen Authentifizierungsverfahren hilft ein bankrechtlicher Experte, die Ansprüche präzise zu formulieren und durchzusetzen.

Die Beauftragung lohnt sich in der Regel schon ab einem Schadensbetrag im dreistelligen Bereich – nicht zuletzt, weil sich durch anwaltlichen Druck viele Banken zur Rückzahlung bewegen lassen, bevor es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Sie sind bereits betroffen? Kreditkartenbetrug wird immer häufiger und ist kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken - Sie sind nicht allein. Gemeinsam können wir ein zivilrechtliches Verfahren gegen die Betrüger einleiten und Ihr Geld bzw. Schadensersatz fordern. Wir haben bereits zahlreiche Mandanten in diesen Fällen betreut und wissen genau, worauf es ankommt. Kontaktieren Sie uns deshalb gerne und jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch.

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Fazit: Geld zurück bei Kreditkartenbetrug

Bei Kreditkartenbetrug ist die Rechtslage klar: Wurde die Zahlung nicht autorisiert, haftet die Bank. Eine Rückerstattung ist rechtlich geboten, sofern keine grobe Fahrlässigkeit des Kunden vorliegt. Wenn die Bank nicht zahlt, stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche gut – insbesondere mit anwaltlicher Unterstützung. Eine Kanzlei für Bankrecht prüft die rechtlichen Möglichkeiten, übernimmt die Kommunikation mit der Bank und leitet erforderliche Schritte zur Rückzahlung ein.

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