Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen - für ein belastungsfreies Zuhause.
Eine Löschungsbewilligung ist eine juristische Bestätigung vom Pfandrechtsgläubiger (oft die Bank) an den Schuldner (den Immobilienbesitzer), dass das Recht an der eingetragenen Sicherheit (meist eine Grundschuld) im Grundbuch aufgegeben wird. Dies geschieht normalerweise, nachdem ein Darlehen vollständig zurückgezahlt ist.
Die Erteilung dieser Bewilligung ist notwendig, um die ins Grundbuch eingetragene Grundschuld zu löschen und die Immobilie von dieser Last zu befreien. Dies ist besonders relevant für Eigentümer, die ihre Immobilie ohne Belastungen verkaufen möchten. Wie steht es um die Kosten für die Löschung?
Die Bank muss diese Bewilligung normalerweise kostenlos erteilen. Nur die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt im Zuge des Löschungsvorgangs müssen vom Darlehensnehmer getragen werden.
Banken spielen eine entscheidende Rolle im Vorgang der Löschungsbewilligung, da sie meist die Gläubiger von Grundpfandrechten sind, die im Grundbuch vermerkt sind (häufig als Grundschuld). Obwohl es für Schuldner von Vorteil ist, wenn sie eine erloschene Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen, gibt es Situationen, in denen Banken die Bewilligung ungerechtfertigt verweigern. Sollte es zu ungerechtfertigten und unerklärlichen Verzögerungen bei der Bewilligung kommen, ist es wichtig, dies nicht zu tolerieren.
Eventuelle finanzielle Schäden, die durch die Verzögerung entstehen, können von der Bank zurückgefordert werden. Ein auf Bankrecht spezialisierter Anwalt kann Sie in solchen Fällen unterstützen und juristisch beraten, um die Löschung einer Grundschuld zu erreichen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt in § 875 die Bedingungen und das Verfahren zur Löschung von Grundschulden fest. Daher ist es für Immobilienbesitzer und Darlehensnehmer ratsam, sich von einem im Bankrecht erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, wenn sie die Grundschuld löschen lassen möchten. Dieser kann Ihnen die rechtlichen Details erklären und Sie über Ihre Rechte im Rahmen des Löschungsprozesses informieren.
Ein Antrag auf Löschung der Grundschuld kann durch den Anwalt vorbereitet und beim Grundbuchamt eingereicht werden. Die Höhe der Grundschuld sowie alle relevanten Informationen zur eingetragenen Grundschuld werden hierbei berücksichtigt.
Auch sie wollen Ihre Grundschuld löschen lassen? Hier folgt eine Liste von Banken, bei denen nach unseren Mandantenerfahrungen starke Verzögerungen bei der Erteilung von Löschungsbewilligungen auftreten können:
Ein spezialisierter Anwalt für Bankrecht kann ein Schreiben an die Bank richten, um die Genehmigung zur Löschung der Grundschuld zu erwirken. Dieses Dokument stellt nicht nur den Anspruch des Klienten klar, die Grundschuld löschen zu lassen, sondern warnt auch die Bank vor möglichen rechtlichen Folgen ihrer Ablehnung. Ein solches anwaltliches Schreiben kann effektiv sein und signalisiert der Bank die Entschlossenheit des Immobilieneigentümers, die Grundschuld löschen zu lassen und aus dem Grundbuch entfernen zu lassen.
Der Anwalt wird Sie zuerst dabei unterstützen, die Bank offiziell in Verzug zu setzen, bevor er selbst aktiv wird. Ein wichtiges Ergebnis dieses Vorgehens ist, dass die Bank die außergerichtlichen Anwaltskosten übernehmen muss, wenn sie die Zustimmung zur Löschung verzögert oder verweigert. Dies kompensiert den Kunden für die durch die Bank verursachten unnötigen Kosten und Mühen und erleichtert die Löschung einer Grundschuld.
Falls die Bank weiterhin nicht mitspielt, kann der Immobilieneigentümer die Löschungsgenehmigung vor Gericht einklagen.
Gemäß § 875 BGB kann er eine Klage einreichen, um die Zustimmung der Bank zu erzwingen. Hierfür ist es ratsam, einen auf dieses Gebiet spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, der die Klage einreicht.
Dies ist oft der letzte Schritt, um die bestehende Grundschuld endgültig aus dem Grundbuch zu löschen und die Grundschuldsumme zu befreien.
Falls Sie auf Hindernisse bei der Erlangung einer Löschungsbewilligung von Ihrer Bank stoßen, sind Sie nicht der Einzige. Viele Grundstückseigentümer und Kreditnehmer begegnen ähnlichen Problemen. Ein Aufschub kann zu weiteren Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.
Ein Anwalt mit Spezialisierung in diesem Bereich versteht die juristischen Fallstricke und kann Sie effizient durch diesen Vorgang begleiten. Unsere Kanzlei bietet Ihnen gerne eine erste, unverbindliche und kostenlose telefonische Beratung an, um die Löschung der Grundschuld zu besprechen und eine eingetragene Grundschuld effektiv zu entfernen.
Eine Löschungsbewilligung ist eine juristische Bestätigung vom Pfandrechtsgläubiger (oft die Bank) an den Schuldner (den Immobilienbesitzer), dass das Recht an der eingetragenen Sicherheit (meist eine eingetragene Grundschuld) im Grundbuch aufgegeben wird. Dies geschieht normalerweise, nachdem ein Darlehen vollständig zurückgezahlt ist.
Die Löschungsbewilligung ist notwendig, um die Grundschuld im Grundbuch löschen zu lassen und die Immobilie von dieser Belastung zu befreien. Dies ist besonders relevant für Eigentümer, die ihre Immobilie ohne Belastungen verkaufen möchten.
Die Bank muss die Löschungsbewilligung normalerweise kostenlos erteilen. Allerdings müssen die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt im Zuge des Löschungsvorgangs vom Darlehensnehmer getragen werden.
Sollte die Bank die Löschungsbewilligung ungerechtfertigt verweigern oder verzögern, können Sie einen auf Bankrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Eventuelle finanzielle Schäden, die durch die Verzögerung entstehen, können von der Bank zurückgefordert werden.
Das BGB legt in § 875 die Bedingungen und das Verfahren zur Löschung von Grundschulden fest. Es ist ratsam, sich von einem im Bankrecht erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um den Löschungsprozess zu verstehen und durchzuführen.
Ein spezialisierter Anwalt für Bankrecht kann ein Schreiben an die Bank richten, um die Genehmigung zur Löschung der Grundschuld zu erwirken und die Bank vor möglichen rechtlichen Folgen einer Ablehnung warnen. Der Anwalt kann die Bank in Verzug setzen, sodass sie die außergerichtlichen Anwaltskosten übernehmen muss, wenn sie die Zustimmung zur Löschung im Grundbuch verzögert oder verweigert.
Wenn die Bank weiterhin nicht kooperiert, kann der Immobilieneigentümer die Löschungsgenehmigung vor Gericht einklagen. Gemäß § 875 BGB kann eine Klage eingereicht werden, um die Zustimmung der Bank zu erzwingen. Ein spezialisierter Anwalt kann hierbei unterstützen.
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Kein seltener Fall: Ihr Konto ist gesperrt. Sie können kein Geld mehr abheben und auch Online Banking ist nicht mehr möglich. Dabei haben Sie doch rechtzeitig bei Ihrer Bank den Umwandlungsantrag in ein Pfändugnsschutzkonto gestellt. Darf die Bank Ihr Konto dann rechtmäßig sperren? Was also tun, wenn die Bank das P-Konto nicht rechtzeitig einrichtet und dadurch Ihr Konto gesperrt ist? Das beleuchten wir in diesem Beitrag.
Nach § 850K Abs. 1 ZPO hat jeder Kontoinhaber das Recht, von seiner Bank zu verlangen, dass sein Einzelkonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Dieses Anliegen muss von der Bank innerhalb von vier Arbeitstagen nach Antragstellung umgesetzt werden.
Ein P-Konto gewährleistet den Schutz eines Guthabens in Höhe von 1.410 Euro pro Kalendermonat vor Pfändungen. Dies dient dazu, Schuldner trotz einer Pfändung in die Lage zu versetzen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Ein P-Konto ist eine sinnvolle Option, wenn eine drohende oder bereits erfolgte Kontopfändung besteht. Es dient als wichtige Schutzmaßnahme in solchen Situationen, wenn das Konto gesperrt werden soll. Allerdings sollten Personen, die keine Schuldenprobleme oder Pfändungsgefahr haben, berücksichtigen, dass P-Konten mit bestimmten Nachteilen, wie eingeschränkten Leistungen, verbunden sein können.
Wenn eine Bank das Konto nicht innerhalb der vorgeschriebenen vier Tage in ein P-Konto umwandelt oder den gesetzlichen Pfändungsfreibetrag nicht gewährt, handelt es sich um klare Rechtsverstöße. In solchen Fällen haben die Betroffenen das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten.
Unter bestimmten Bedingungen kann sogar die Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens zur Freigabe des Kontos im Umfang des gesetzlichen Pfändungsfreibetrags möglich sein. Wenn dem Schuldner aufgrund der verzögerten Umwandlung existenzielle Nachteile drohen und dies glaubhaft gemacht werden kann, wird das zuständige Gericht in der Regel einen Verfügungsgrund annehmen.
In den oben genannten Fällen, in denen die Bank mit der Umwandlung in ein P-Konto im Verzug ist, muss die Bank die Anwaltskosten tragen, die dann als Verzugsschadensersatz geltend gemacht werden können. Wenn ein klar dokumentierbarer Rechtsverstoß vorliegt, wie in Fällen der verzögerten Umwandlung in ein P-Konto, kann auch die Rechtsschutzversicherung einspringen.
Betroffene können sich an ihre Rechtsschutzversicherung wenden, um die Kosten für die anwaltliche Vertretung zu decken.
Es ist erwähnenswert, dass Berichte von Mandanten darauf hinweisen, dass in letzter Zeit bei folgenden Banken Verzögerungen bei der Bearbeitung von Pfändungen und bei der Umwandlung in ein P-Konto aufgetreten sind:
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass dies lediglich die Erfahrungen der betroffenen Personen widerspiegelt und keine Vorverurteilung der genannten Banken darstellt.
Die rechtzeitige Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto ist nicht nur durch Gesetz geschützt, sondern für viele Menschen von entscheidender Bedeutung. Banken, die diese Pflicht nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erfüllen oder den Pfändungsfreibetrag nicht gewähren, verstoßen gegen die gesetzlichen Vorgaben. Betroffene, deren Konto gesperrt ist oder droht, gesperrt zu werden, sollten keine Zeit verlieren und aktiv ihre Rechte durchsetzen. Ein proaktiver Ansatz und gegebenenfalls die Inanspruchnahme rechtlicher Unterstützung können hierbei entscheidend zum Erfolg beitragen.
Hier haben wir nochmal die wichtigsten Punkte des Beitrags für Sie zusammengefasst:
Ein Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, dass in ein P-Konto umgewandelt wurde und so Guthaben bis zu 1.410 Euro pro Monat vor Pfändungen schützt. Gemäß § 850k Abs. 1 ZPO muss die Bank das Konto innerhalb von vier Arbeitstagen nach Antragstellung in ein P-Konto umwandeln.
1. Umwandlungsantrag: Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Bank.
2. P-Konto-Bescheinigung: Wenn höhere Freibeträge nötig sind, benötigen Sie eine Bescheinigung.
3. Vollstreckungsgericht: Bei Problemen kann ein Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht gestellt werden.
- Schriftliche Mahnung: Erinnern Sie die Bank schriftlich an die gesetzliche Frist.
- Rechtsberatung: Ziehen Sie einen Anwalt für Bankrecht oder Verbraucherschutz hinzu.
- Beschwerde: Reichen Sie eine Beschwerde bei der BaFin ein.
- Ombudsmann: Nutzen Sie das Ombudsmannverfahren Ihrer Bank.
- Dokumentation: Dokumentieren Sie alle Schritte und Kommunikation.
- Erneuter Antrag: Stellen Sie den Antrag zur Umwandlung nachdrücklich erneut.
Wenn die Bank die Umwandlung nicht fristgerecht durchführt oder den Pfändungsfreibetrag nicht gewährt, verstößt sie gegen die gesetzlichen Vorgaben. Betroffene können rechtliche Schritte einleiten, ein gerichtliches Eilverfahren zur Freigabe des Kontos beantragen, Verzugsschadensersatz, inklusive Anwaltskosten, geltend machen und ihre Rechtsschutzversicherung um Unterstützung bitten.
Ein P-Konto bietet Schutz vor Pfändungen bis zu 1.410 Euro pro Monat und ermöglicht es Schuldnern, ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Ein P-Konto ist sinnvoll bei drohenden oder bereits erfolgten Kontopfändungen. Es bietet Schutz und ermöglicht weiterhin den Zugriff auf notwendige finanzielle Mittel.
Jede Person darf nur ein P-Konto haben, das als Einzelkonto geführt wird. Die Umwandlung muss kostenfrei sein, es können jedoch Kontoführungsgebühren anfallen. Mit einer Bescheinigung können höhere Freibeträge geschützt werden.
1. Kontaktieren Sie rechtliche Beratung.
2. Beschweren Sie sich bei der BaFin oder dem Ombudsmann Ihrer Bank.
3. Dokumentieren Sie alle Ihre Bemühungen.
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In letzter Zeit ist die Postbank durch eine Reihe von Verstößen gegen Verbraucherrechte negativ aufgefallen, die ausgiebig in den Medien behandelt wurden und sogar die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf den Plan gerufen haben. Die Postbank hat seit ihrer umfangreichen IT-Umstellung im Jahr 2022/2023 Schwierigkeiten, angemessene Qualitätsstandards bei der Bearbeitung von Kundenanfragen und der Erbringung von Kundendienstleistungen aufrechtzuerhalten.
Seit dieser IT-Umstellung, bei der 12 Millionen Postbank-Kunden und 7 Millionen Deutsche Bank-Kunden auf einer gemeinsamen Plattform zusammengeführt wurden, häufen sich die Beschwerden der Kunden. Insbesondere technische Probleme während der zweiten Phase der Datenübertragung haben zu erheblichen Beeinträchtigungen im Kundenservice geführt. Die BaFin hat mittlerweile „erhebliche Beeinträchtigungen“ festgestellt und die Bank zur raschen Verbesserung ihres Services aufgefordert. Andernfalls könnten Konsequenzen wie Sonderprüfungen drohen. Besonders problematisch sind gesperrte und gepfändete Konten, bei denen die Pfändungen nicht angemessen bearbeitet werden. Die Verzögerungen seitens der Postbank haben für viele dieser Kunden erhebliche finanzielle Probleme verursacht. Die Deutsche Bank hat zugesichert, die Kundenservice-Probleme bei der Postbank als höchste Priorität zu behandeln, obwohl die vollständige Normalisierung der Situation noch einige Wochen in Anspruch nehmen könnte.
Kürzlich haben wir den Fall einer Mandantin übernommen, deren Konto bei der Postbank ohne gerechtfertigten Grund gesperrt wurde. Ein Gläubiger versuchte, einen geringfügigen Betrag von etwa 200 EUR einzuziehen, obwohl das Guthaben auf dem Konto einen deutlich höheren vierstelligen Betrag aufwies. Trotz einer Freigabeerklärung unserer Mandantin weigerte sich die Postbank, die Zahlung an den Gläubiger zu leisten, was einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dem Girovertrag darstellte.
Vor unserem Eingreifen hatte unsere Mandantin bereits mehrmals versucht, eigenständig Kontakt mit der Postbank aufzunehmen, um die Sperrung aufzuheben. Bedauerlicherweise blieben ihre Bemühungen erfolglos.
Nachdem sie uns beauftragt hatte, haben wir ein Schreiben an die Postbank verfasst, in dem wir die rechtliche Lage deutlich darlegten und mit einer gerichtlichen Verfügung drohten, sollte die Postbank nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagieren. Nur wenige Tage später wurde das Konto unserer Mandantin wieder freigegeben.
Gegenwärtig setzen wir die Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten ein, die die Postbank unserer Mandantin zu tragen hat. Immerhin war es die fehlerhafte Vorgehensweise der Bank, die unsere Mandantin dazu zwang, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus werden wir weitere Schadensersatzansprüche geltend machen.
Wir freuen uns über den Erfolg unserer Mandantin und stehen Ihnen ebenfalls zur Seite, falls die Postbank (oder eine andere Bank) Ihr Konto unberechtigt gesperrt hat. Bitte zögern Sie nicht, uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung zu kontaktieren. Wir werden Sie mit Engagement und Fachwissen gegenüber der Postbank vertreten.
Dr. Michel de Araujo Kurth ist ein erfahrener und sachkundiger Rechtsanwalt, der sich auf Fälle unberechtigter Kontosperren spezialisiert hat und über ausgezeichnete Kontakte in der Finanzbranche verfügt. Er versteht die Komplexität solcher Angelegenheiten und kann Ihnen wertvolle Ratschläge und Unterstützung bieten. Zögern Sie nicht, sich bei Bedarf an ihn zu wenden. Ihre finanzielle Sicherheit und Ihre Rechte sollten nicht aufs Spiel gesetzt werden.