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Kontosperre - Was tun?

Fachbeitrag im Bank- & Kapitalmarktrecht

1. Der unerwartete Fall: Konto gesperrt

Viele Personen sind auf ihre Bankkonten angewiesen. Ein gesperrtes Konto kann daher erhebliche finanzielle Auswirkungen mit sich bringen. Es behindert oft essenzielle Überweisungen und kann zu beträchtlichen finanziellen Verlusten führen. Doch es existieren wirkungsvolle Mittel, um gegen solch eine Maßnahme vorzugehen.

2. Rechte der Kontoinhaber: innen

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt bestimmte Rechte für Kontoinhaber: innen fest:

Gemäß § 675f Abs. 2 BGB ist Ihr Geldinstitut verpflichtet, Zahlungsaufträge auszuführen und Ihr Konto korrekt zu verwalten. Eine ungerechtfertigte Kontoblockade könnte gegen dieses Recht verstoßen.

Laut § 675t Abs. 1 Satz BGB müssten eingehende Gelder unverzüglich zugänglich sein.

Durch den § 675j Abs. 1 BGB wird implizit klargestellt, dass Sie die Befugnis besitzen, über Ihr Konto zu entscheiden, indem Sie Zahlungsvorgänge genehmigen.

Falls die Kontoblockierung rechtswidrig war, könnte die Bank eventuell gegen alle oben genannten Rechte aus dem Zahlungsdienstrahmenvertrag verstoßen haben. Dies bietet Ihnen eine solide Basis für eine juristische Argumentation und möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz.

3. Weitere rechtliche Aspekte rund um die Kontosperre 

Auf Basis unserer Erfahrung resultieren die meisten Kontosperren entweder aus Pfändungsmaßnahmen oder Geldwäscheverdachtsmeldungen.

3.1 Kontosperrung aufgrund § 829 Abs. 1 S. 1 ZPO und Pfändung

Eine Kontosperrung aufgrund einer Pfändung gemäß § 829 Abs. 1 S. 1 ZPO erfolgt, wenn ein Gläubiger im Besitz eines vollstreckbaren Titels ist und diesen zur Realisierung seiner Forderung beim Gerichtsvollzieher vorlegt. Für Betroffene ist es essenziell, alle Pfändungsurteile genau zu überprüfen und gegebenenfalls rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

3.2 Geldwäscheverdacht und Obliegenheiten gemäß § 43 GwG 

Das Geldwäschegesetz (GwG) setzt strikte Vorgaben für Finanzinstitute, um Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus zu bekämpfen. Gemäß § 43 GwG sind Banken und andere Finanzinstitutionen verpflichtet, bei einem entsprechenden Verdacht die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu informieren und gegebenenfalls Konten zu blockieren. Jedoch sollte man als Kontoinhaber:in die Richtigkeit eines solchen Verdachts stets kritisch betrachten, da sich in vielen Fällen ein solcher Verdacht nicht bestätigt.

3.3 Pflicht zur Aufhebung der Kontosperrung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 2 GwG 

Der Finanzdienstleister ist zur Aufhebung einer Kontosperrung und zur Ausführung der Transaktion verpflichtet, wenn kein legitimer Verdacht besteht oder wenn die zuständigen Behörden innerhalb von drei Werktagen keinen Einspruch gegen die Transaktion erheben.

3.4 Potenzielle Folgen einer unzutreffenden Meldung gemäß § 48 Abs. 1 GwG 

Das GwG hat auch Strafbestimmungen für fehlerhafte oder ungerechtfertigte Meldungen. Laut § 48 Abs. 1 GwG können unkorrekte Meldungen an die regulierenden Behörden mit erheblichen Strafen bestraft werden, besonders wenn diese Meldungen grob fahrlässig oder vorsätzlich getätigt wurden.

4. Effektive Kommunikation mit Ihrer Bank 

Es ist essenziell, unmittelbar Kontakt zu Ihrem Geldhaus aufzunehmen und die Gründe für die Kontoblockade zu erfragen. Kann die Bank keinen stichhaltigen Grund liefern, könnte dies als rechtswidriges Handeln seitens des Instituts betrachtet werden.

Die Wichtigkeit eines offenen und ehrlichen Dialogs mit der Bank kann nicht genug betont werden. Dies sollte stets als der erste Ansatz bei jeglichen Differenzen angesehen werden. Durch diese Vorgehensweise können oft Missverständnisse unmittelbar geklärt werden, und es unterstreicht zudem Ihre aktive Herangehensweise und Ihren Wunsch nach einer Lösung. Im Folgenden erhalten Sie Tipps für eine konstruktive Kommunikation mit Ihrer Bank:

4.1 Gesprächsvorbereitung 

Bevor Sie das Gespräch suchen, sollten alle relevanten Unterlagen und Fakten bereitliegen. Dazu zählen Kontoauszüge, jegliche schriftliche Korrespondenz sowie etwaige Vertragsdokumente.

4.2 Fester Ansprechpartner 

Versuchen Sie, einen konkreten Ansprechpartner innerhalb der Bank zu haben. Dies macht die Kommunikation effizienter und garantiert, dass Ihre Anfragen stets bei der richtigen Person ankommen.

4.3 Freundlichkeit als Schlüssel 

Selbst wenn der Anlass Ihres Anrufs problembehaftet ist, ist eine höfliche und geduldige Kommunikation förderlich. Ein konstruktiver Ton kann dabei helfen, eine kooperative Lösungsfindung zu begünstigen.

4.4 Schriftliche Dokumentation 

Jedes Gesprächsergebnis sollte protokolliert werden. Dies gewährleistet nicht nur einen besseren Überblick, sondern kann auch in zukünftigen Verhandlungen oder potenziellen rechtlichen Auseinandersetzungen von Vorteil sein.

4.5 Eskalation, wenn nötig 

Erzielen Sie auf der Basisebene keine zufriedenstellenden Lösungen, scheuen Sie sich nicht, höher gestellte Kontaktpersonen oder Abteilungen anzusprechen. Manchmal kann eine höhere Instanz komplexe Themen effektiver adressieren.

4.6 Klare Deadlines setzen 

Ein prägnantes Mittel in der Diskussion mit der Bank, besonders bei strittigen Themen, ist das Festlegen von Deadlines. Ein Hinweis darauf, dass Sie bei Nichteinhaltung rechtliche Maßnahmen in Betracht ziehen, kann die Dringlichkeit Ihres Anliegens betonen. Dabei sollte jede gesetzte Deadline schriftlich fixiert werden.

4.7 Rückgriff auf externe Expertise 

Sollten Ihre Kommunikationsbemühungen ins Leere laufen, könnte es ratsam sein, externe Experten, etwa Rechtsanwälte, zu konsultieren.

5. Agieren Sie umgehend!

Eine unvorhergesehene Kontosperre sollte Sie nicht lähmen. Mit fundiertem Wissen über Ihre Rechte können Fachkräfte im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht Ihnen zügig und fachkundig zur Seite stehen. Unsere Kanzlei ist bereit, Sie zu unterstützen und Ihnen dabei zu helfen, Ihre Finanzen rasch wieder zu stabilisieren.

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