
Bank kündigt Konto wegen Geldwäscheverdacht – was tun?
Die Bank kündigt das Konto wegen Geldwäscheverdacht – Betroffene stehen in solchen Situationen oft vor erheblichen finanziellen, organisatorischen und auch rechtlichen Herausforderungen. Die Maßnahme erfolgt meistens überraschend – ohne vorherige Warnung, oft ohne konkrete Begründung. Oft betrifft es das Girokonto oder Geschäftskonto. Zahlungsverpflichtungen können nicht mehr erfüllt, Geschäftsvorgänge nicht mehr abgewickelt werden. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind.
Sie sind Bankkunde und von einer Kontosperrung wegen Geldwäscheverdacht betroffen? Als erfahrene Anwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht helfen wir Ihnen bei Ihrem Anliegen und setzen Ihre Rechte gemeinsam durch. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch.
Bank kündigt Konto wegen Geldwäscheverdacht: Ist das rechtens?
Die rechtliche Grundlage für eine Kündigung durch die Bank ergibt sich in der Regel aus dem Kontovertrag in Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese enthalten üblicherweise eine Klausel, nach der die Bank jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen darf – bei Privatkonten regelmäßig mit einer Frist von zwei Monaten.
Doch bei einem Geldwäscheverdacht stützt sich die Bank zusätzlich auf ihre Pflichten aus dem Geldwäschegesetz (§ 43 GwG). Dieses verpflichtet Kreditinstitute, bei Verdachtsmomenten eine Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktions-Untersuchungen (FIU) zu übermitteln – ohne den Betroffenen hierüber zu informieren.
Gleichzeitig sehen viele Banken eine solche Meldung als Anlass, das Geschäftsverhältnis vorsorglich zu beenden – insbesondere, wenn sie befürchten, selbst in eine rechtliche Grauzone zu geraten.
Konto gesperrt oder gekündigt – was ist der Unterschied?
Nicht selten beginnt die Maßnahme der Bank mit einer vorläufigen Sperrung des Kontos. Das bedeutet: Kein Zugriff mehr auf Guthaben, keine Überweisungen, keine Lastschriften. Die Sperrung basiert meist auf dem Verdachtsmeldeverfahren nach dem Geldwäschegesetz (GwG).
Die eigentliche Kündigung erfolgt oft wenige Tage oder Wochen später – entweder ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder fristlos, wenn sich die Bank auf schwerwiegende Pflichtverletzungen oder einen dringenden Verdacht beruft.
Eine Kontosperrung kann daher als Vorstufe zur Kündigung angesehen werden. Beide Maßnahmen greifen jedoch empfindlich in den Rechts- und Wirtschaftsverkehr der Betroffenen ein.
Was kann den Geldwäscheverdacht auslösen?
Die Schwelle für eine Geldwäscheverdachtsmeldung liegt vergleichsweise niedrig. Es genügt bereits der begründete Verdacht, dass Vermögenswerte aus strafbaren Handlungen stammen könnten. Typische Auslöser für eine Meldung sind etwa:
- ungewöhnlich hohe Bareinzahlungen ohne nachvollziehbaren wirtschaftlichen Hintergrund,
- Transaktionen mit Bezügen zu Hochrisikoländern,
- plötzliche Kontoaktivitäten ohne erkennbare geschäftliche Grundlage,
- Nutzung von Konten durch Dritte (Strohmann-Konten),
- auffällige Muster bei Ein- und Auszahlungen oder Geldbewegungen in Krypto-Assets.
Auch algorithmische Analyseverfahren tragen zunehmend zur automatisierten Erkennung verdächtiger Kontobewegungen bei. Die tatsächliche Einschätzung erfolgt intern – auf dieser Basis trifft die Bank die Entscheidung über eine Kündigung.
Bank kündigt Konto wegen Geldwäscheverdacht: Muss die Bank den Grund offenlegen?
Nach § 47 GwG unterliegt die Bank der Mitteilungsverpflichtungssperre. Sie darf den Betroffenen nicht darüber informieren, dass eine Meldung an die FIU erfolgt ist. Dieses sogenannte Tipping-Off-Verbot dient der Sicherung der Ermittlungen und gilt selbst dann, wenn der Verdacht unbegründet war.
Das bedeutet in der Praxis: Betroffene erfahren nicht, ob tatsächlich eine Geldwäscheverdachtsmeldung abgegeben wurde – und falls ja, auf welcher Grundlage. Auch über eine laufende Prüfung durch Strafverfolgungsbehörden gibt es meist keine Informationen.
Ist eine fristlose Kündigung rechtmäßig?
Eine fristlose Kündigung ist im Bankrecht nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Die Bank muss darlegen können, dass eine gravierende Pflichtverletzung oder ein besonders schwerwiegender Vorfall vorliegt, der eine sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses rechtfertigt.
Ein bloßer Anfangsverdacht reicht hierfür in der Regel nicht aus. In der Rechtsprechung wird verlangt, dass konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung des Kontos vorliegen. Die Bank ist zwar nicht verpflichtet, diese offen darzulegen – doch im Streitfall muss sie die fristlose Kündigung im gerichtlichen Verfahren begründen können.
Bank kündigt Konto wegen Geldwäscheverdacht: Was tun als Betroffener?
Wer von einer Kündigung betroffen ist, sollte nicht untätig bleiben. Folgende Schritte sind ratsam:
- Kontoauszüge sichern: Dokumentieren Sie alle Zahlungseingänge und -ausgänge der letzten Monate. Diese Unterlagen werden sowohl für die rechtliche Prüfung als auch für die Kommunikation mit neuen Banken benötigt.
- Rechtsbeistand konsultieren: Eine spezialisierte Bankrechtskanzlei kann prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig war und welche Schritte eingeleitet werden können – etwa eine Abmahnung oder eine Klage auf Fortsetzung des Vertragsverhältnisses.
- Ersatzkonto eröffnen: Der Zugang zu einem Bankkonto ist für Privatpersonen wie auch für Unternehmen essenziell. Eine rasche Kontoeröffnung bei einem anderen Institut verhindert Zahlungsausfälle und organisatorische Blockaden.
- Bonitätsdaten prüfen: Kontrollieren Sie, ob es in der Folge der Kündigung zu negativen Einträgen bei Auskunfteien wie der SCHUFA gekommen ist. Unberechtigte Einträge lassen sich mit anwaltlicher Hilfe löschen.
Anspruch auf ein Basiskonto
Nach § 31 ZKG (Zahlungskontengesetz) hat jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU grundsätzlich Anspruch auf Eröffnung eines Basiskontos. Auch bei vorheriger Kündigung durch eine andere Bank bleibt dieser Anspruch bestehen – es sei denn, ein objektiver Grund wie etwa eine strafrechtliche Verurteilung wegen Geldwäsche steht dem entgegen.
Betroffene sollten sich daher nicht entmutigen lassen, sondern aktiv den Kontakt zu anderen Banken suchen. Mit anwaltlicher Begleitung gelingt die Eröffnung eines neuen Kontos meist schneller und reibungsloser.
Kündigung wegen Geldwäscheverdacht: Wie kann ein Anwalt helfen?
Ein Anwalt für Bankrecht unterstützt Betroffene dabei, die rechtlichen Hintergründe der Kontokündigung einzuordnen und wirksam gegen unzulässige Maßnahmen der Bank vorzugehen. Zunächst prüft der Anwalt, ob die Kündigung rechtmäßig erfolgt ist – insbesondere, ob eine fristlose Kündigung im konkreten Fall überhaupt zulässig war. Im Anschluss kann er außergerichtlich mit der Bank verhandeln, etwa um die Freigabe gesperrter Guthaben zu erreichen oder um Zugang zu relevanten Unterlagen wie Kontoauszügen zu verlangen.
Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, vertritt der Anwalt die Interessen seines Mandanten mit dem Ziel, eine Fortführung des Vertragsverhältnisses durchzusetzen oder gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Darüber hinaus unterstützt er bei der Eröffnung eines neuen Kontos – etwa durch rechtliche Argumentation gegenüber anderen Banken – und prüft, ob negative Einträge bei Auskunfteien wie der SCHUFA gelöscht werden können.
Auch wenn die Bank sich auf das sogenannte Tipping-Off-Verbot beruft, bestehen Möglichkeiten, die Hintergründe der Kündigung näher zu beleuchten. Ein erfahrener Anwalt nutzt dazu datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche oder beantragt Akteneinsicht in ein mögliches Ermittlungsverfahren. So lassen sich etwaige Missverständnisse oder unberechtigte Verdachtsmomente aufklären – und die Grundlage für eine geordnete wirtschaftliche Zukunft wiederherstellen.
Fazit
Eine Kontokündigung wegen Geldwäscheverdacht ist kein gewöhnlicher Vorgang. Betroffene sehen sich mit einem komplexen Zusammenspiel aus bankrechtlichen, strafrechtlichen und datenschutzrechtlichen Fragen konfrontiert. Um finanzielle Schäden, Reputationsrisiken und rechtliche Nachteile zu vermeiden, empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einer auf Bankrecht spezialisierten Kanzlei.
Je schneller Sie reagieren, desto größer sind Ihre Chancen, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Zahlungsfähigkeit zu sichern.
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