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Bürgschaft kündigen bei Trennung: Ihre Möglichkeiten

Eine Trennung stellt nicht nur eine emotionale Herausforderung dar, sondern bringt häufig auch erhebliche finanzielle Fragen mit sich. Besonders kompliziert wird es, wenn ein Partner für den Kredit des anderen eine Bürgschaft übernommen hat. Viele Betroffene fragen sich: Ist es möglich, die Bürgschaft zu kündigen bei einer Trennung? Die Antwort ist komplex, denn rechtlich bestehen klare Regelungen, die nur in bestimmten Fällen eine Beendigung der Bürgschaft zulassen.

Im folgenden Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ihre Handlungsmöglichkeiten.

Sie haben für den Partner eine Bürgschaft übernommen und stehen nun nach einer Trennung vor finanziellen Risiken? Eine Kündigung der Bürgschaft ist nur in engen Grenzen möglich, da sie in der Regel langfristig bindend ist. Gerne prüfen wir, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht oder wie sich Ihre Haftung begrenzen lässt. Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf.

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Was ist eine Bürgschaft und warum ist sie so bindend?

Eine Bürgschaft ist eine einseitige Verpflichtung des Bürgen gegenüber dem Gläubiger – in der Regel einer Bank –, für die Schulden eines Dritten einzustehen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 765 BGB. Mit der Unterzeichnung des Bürgschaftsvertrages verpflichtet sich der Bürge, für die Kreditverbindlichkeiten des Hauptschuldners einzustehen, wenn dieser nicht mehr zahlt.

Das bedeutet: Eine Bürgschaft besteht unabhängig vom persönlichen Verhältnis zwischen Bürge und Schuldner. Auch eine Trennung oder Scheidung ändert grundsätzlich nichts an der Wirksamkeit der Vereinbarung. Die Bank hat ein berechtigtes Interesse an der Absicherung des Kredits, sodass sie eine Entlassung aus der Bürgschaft nur in Ausnahmefällen akzeptiert.

Bürgschaft kündigen: Bei Trennung einfach möglich?

Eine ordentliche Kündigung ist in der Regel ausgeschlossen. Eine Bürgschaft endet in der Regel erst, wenn:

  • die gesicherte Schuld vollständig beglichen ist,
  • eine vertraglich vereinbarte Befristung abgelaufen ist,
  • die Bank den Bürgen aus Kulanz entlässt,
  • ein gesetzlicher oder vertraglicher Kündigungsgrund vorliegt.

Das bedeutet, dass Sie als Bürge auch nach einer Trennung weiterhin haften, bis die Hauptschuld beglichen ist oder eine andere Lösung mit der Bank gefunden wurde.

Ihre Optionen, wenn Sie die Bürgschaft kündigen bei Trennung

Viele Bürgen gehen davon aus, dass sich eine Bürgschaft nach einer Trennung einfach beenden lässt. Doch rechtlich ist die Situation deutlich komplizierter. Eine Bürgschaft bleibt grundsätzlich bestehen, bis die Hauptschuld beglichen ist – unabhängig davon, ob die persönliche Beziehung fortbesteht. Dennoch gibt es Möglichkeiten, um die Haftung zu reduzieren oder ganz aus der Verpflichtung auszusteigen. Die wichtigsten Optionen im Überblick:

Verhandlung mit der Bank über die Entlassung aus der Bürgschaft

Die erste und oft praktikabelste Lösung besteht darin, direkt das Gespräch mit der Bank zu suchen. In folgenden Fällen steigen die Chancen auf eine Entlassung:

  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Hauptschuldners: Wenn der Kreditnehmer nachweislich über genügend Einkommen oder Sicherheiten verfügt, um die Zahlungsverpflichtungen alleine zu tragen, ist die Bank eher bereit, den Bürgen zu entlassen.
  • Stellung einer Ersatzsicherheit: Die Bank verlangt in der Regel eine gleichwertige Absicherung. Dies kann eine andere Person als Bürge oder ein Sachwert sein.

Die Entlassung erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis der Bank und bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

Prüfung der Bürgschaft auf Sittenwidrigkeit

Nicht jede Bürgschaft ist rechtlich wirksam. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) können Bürgschaften sittenwidrig und damit nichtig sein, wenn:

  • eine krasse finanzielle Überforderung des Bürgen vorliegt,
  • der Bürge bei Vertragsschluss wirtschaftlich völlig von der Kreditaufnahme ausgeschlossen war,
  • eine enge emotionale Bindung ausgenutzt wurde (z. B. Verlobte oder Ehepartner, die sich unter Druck gesetzt fühlten).

Hier lohnt sich eine juristische Überprüfung der Vertragsumstände. Ist die Bürgschaft sittenwidrig, kann sie von Anfang an unwirksam sein – unabhängig von der Trennung.

Widerrufsrecht bei Verbraucherbürgschaften

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Bürgen ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften des Verbraucherschutzes. Dies ist vor allem dann relevant, wenn die Bürgschaft im Zusammenhang mit einem Verbraucherdarlehensvertrag steht und der Bürge Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist. Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage, kann aber unter Umständen verlängert sein, wenn die Belehrung fehlerhaft war.

Einvernehmliche Ablösung des Kredits

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den bestehenden Kredit vollständig abzulösen – etwa durch Umschuldung oder Verkauf der Immobilie. Nach Tilgung der Hauptschuld erlischt automatisch die Bürgschaft. Diese Option ist allerdings oft mit finanziellen Belastungen verbunden, erfordert aber eine klare Lösung.

Bürgschaft kündigen bei Trennung: Hilfreiche Tipps vom Anwalt

Eine Trennung bringt nicht nur emotionale Belastungen, sondern auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Die folgenden Tipps zeigen Ihnen noch einmal auf einen Blick, welche Schritte jetzt wichtig sind.

  • Vertragsprüfung: Kontrollieren Sie den Bürgschaftsvertrag und alle Zusatzvereinbarungen sorgfältig. Ein Anwalt für Vertragsrecht kann Sie dabei unterstützen.
  • Bank kontaktieren: Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit der Bank und fragen Sie nach einer Entlassung aus der Bürgschaft oder möglichen Ersatzsicherheiten.
  • Finanzielle Lage prüfen: Dokumentieren Sie Ihre Einkünfte und Belastungen. Das erhöht die Chance auf eine Lösung.
  • Sittenwidrigkeit prüfen: Lassen Sie rechtlich klären, ob Ihre Bürgschaft möglicherweise unwirksam ist, z.B. bei krasser finanzieller Überforderung.
  • Widerrufsrecht nutzen: Prüfen Sie, ob ein Widerruf nach Verbraucherschutzrecht noch möglich ist.
  • Kreditablösung erwägen: Eine Umschuldung oder vollständige Tilgung beendet die Bürgschaft.
  • Anwalt einschalten: Holen Sie sich frühzeitig juristischen Rat, um Ihre Haftungsrisiken zu reduzieren und Verhandlungen mit der Bank professionell zu führen.

Handeln Sie nach der Trennung schnellstmöglich, um Ihre finanziellen Verpflichtungen nicht aus den Augen zu verlieren.

So unterstützt Sie ein Anwalt für Bankrecht und Vertragsrecht

Unsere Anwälte für Bankrecht begleiten Sie umfassend, wenn Sie eine Bürgschaft nach einer Trennung überprüfen oder beenden möchten. Wir analysieren zunächst Ihren Bürgschaftsvertrag sowie die zugrunde liegenden Kreditvereinbarungen. Dabei prüfen wir, ob rechtliche Ansatzpunkte wie Sittenwidrigkeit, Anfechtung oder Widerrufsmöglichkeiten bestehen.

Darüber hinaus führen wir Verhandlungen mit der Bank, um eine Entlassung aus der Bürgschaft oder die Stellung einer Ersatzsicherheit zu erreichen. Ist eine Auflösung nicht möglich, beraten wir Sie zu Alternativen wie Umschuldung oder Kreditablösung. Unser Ziel ist es, Ihre Haftungsrisiken zu minimieren und eine wirtschaftlich tragbare Lösung zu finden.

Fazit

Eine Bürgschaft endet nicht automatisch mit der Trennung. Sie bleibt bestehen, bis die gesicherte Schuld vollständig beglichen oder die Bank den Bürgen entlässt. Eine ordentliche Kündigung ist rechtlich ausgeschlossen. Dennoch gibt es Ansatzpunkte wie Verhandlungen mit der Bank, die Stellung einer Ersatzsicherheit oder die Ablösung des Kredits.Zudem lohnt sich die Prüfung auf Sittenwidrigkeit oder Widerrufsmöglichkeiten, da eine unwirksame Bürgschaft von Anfang an entfällt. Wer frühzeitig handelt und seine Rechte kennt, kann finanzielle Risiken deutlich reduzieren. Die rechtliche Situation ist komplex, daher sollten Betroffene alle Optionen sorgfältig abwägen, bevor sie Entscheidungen treffen.

Nach einer Trennung bleibt die Bürgschaft oft bestehen und kann zu erheblichen Belastungen führen. Ob eine Kündigung zulässig ist, hängt vom Vertrag und den rechtlichen Voraussetzungen ab. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Möglichkeiten zu prüfen und Lösungen zu entwickeln, um die finanzielle Verantwortung zu reduzieren. Vereinbaren Sie dazu gerne ein unverbindliches Erstgespräch.

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