
DKB Phishing: So erhalten Sie Ihr Geld zurück
Phishing-Angriffe gehören zu den häufigsten Formen des Online-Betrugs. Gerade Kunden der Deutschen Kreditbank AG (DKB) sind regelmäßig betroffen. Viele bemerken erst beim Blick auf das Konto, dass unberechtigte Abbuchungen erfolgt sind. Die Verunsicherung ist groß: Wer haftet für den Schaden? Wie bekommt man das Geld zurück? Und was ist zu tun, wenn die Bank die Rückerstattung ablehnt? Wir zeigen in diesem Beitrag, was Sie zum Thema DKB Phishing und Geld zurück wissen müssen.
Sie haben unberechtigte Abbuchungen entdeckt? DKB Phishing ist kein Einzelfall und Sie müssen den finanziellen Schaden nicht hinnehmen. Unsere Kanzlei setzt Ihre Ansprüche auf Rückzahlung oder Schadensersatz konsequent durch – außergerichtlich und falls nötig auch vor Gericht. Dabei greifen wir auf unsere Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Verfahren zurück. Nehmen Sie jederzeit Kontakt auf und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch für eine erste Einschätzung.
Was ist DKB Phishing?
Von DKB Phishing spricht man, wenn Kriminelle unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Zugangsdaten zum Online-Banking erbeuten. Dies geschieht typischerweise durch:
- gefälschte E-Mails oder SMS, die angeblich von der DKB stammen und zur Eingabe von PIN und TAN auffordern,
- täuschend echt gestaltete Websites, die das DKB-Online-Banking imitieren,
- betrügerische Anrufe, in denen sich Täter als Bankmitarbeiter ausgeben.
Der Schaden entsteht dadurch, dass Fremde ohne Ihr Wissen Zahlungen veranlassen oder Überweisungen in Ihrem Namen tätigen, für die keine wirksame Zustimmung vorliegt.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zum Internetbetrug.
Unautorisierte Zahlungen: Das sind Ihre Rechte bei DKB Phishing
Nach § 675u BGB haftet der Kontoinhaber nicht für unautorisierte Zahlungen. Wurde eine Überweisung ohne Ihre Zustimmung ausgeführt oder durch Täuschung initiiert, liegt keine Autorisierung im Sinne des Zahlungsdienstevertrags vor. Die Bank darf den Betrag dann nicht behalten und ist grundsätzlich verpflichtet, ihn unverzüglich zu erstatten.
Allerdings gilt: Eine Rückzahlungspflicht der DKB besteht nur, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflichten nicht grob fahrlässig verletzt haben. Wer Zugangsdaten sorgfältig behandelt, Warnhinweise beachtet und sein Konto unverzüglich sperren lässt, ist rechtlich auf der sicheren Seite.
Umkehr der Beweislast
Im Streitfall muss die Bank nachweisen, dass die Zahlung autorisiert war oder dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Ein bloßer Hinweis, Sie hätten möglicherweise Ihre Zugangsdaten weitergegeben, reicht nicht aus. Gerade bei hochprofessionellen Phishing-Angriffen ist dieser Nachweis für die Bank oft schwer zu führen.
Besonderheiten bei Phishing und Zwei-Faktor-Authentifizierung
Phishing-Vorfälle betreffen häufig Zahlungen, die durch Zwei-Faktor-Authentifizierung abgesichert sind – etwa durch eine TAN-App oder SMS-TAN. Die DKB vertritt oft die Auffassung, dass eine erfolgreich genutzte TAN automatisch auf eine Zustimmung schließen lasse. Das ist rechtlich jedoch nicht zwingend: Auch bei korrekter TAN-Eingabe kann die Autorisierung fehlen, wenn der Kunde über den wahren Empfänger der Zahlung getäuscht wurde.
Was tun bei DKB Phishing? Geld zurück in wenigen Schritten
Wenn Sie unberechtigte Transaktionen auf Ihrem Konto entdecken, sollten Sie sofort handeln. Folgende Schritte sind entscheidend:
- Kontoauszug prüfen und dokumentieren: Notieren Sie alle auffälligen Buchungen mit Datum, Betrag und Empfänger. Diese Unterlagen dienen später als Beweismittel.
- Bank unverzüglich informieren: Melden Sie den Vorfall der DKB umgehend schriftlich – am besten per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. Je früher Sie reagieren, desto besser stehen Ihre Chancen auf Rückerstattung.
- Zugang sperren lassen: Sperren Sie Ihr Online-Banking und gegebenenfalls Ihre Karten über die zentrale Sperrhotline 116 116 oder direkt bei der DKB.
- Anzeige bei der Polizei erstatten: Erstatten Sie Strafanzeige wegen Betrugs. Dies schafft zusätzliche Rechtssicherheit und belegt Ihre Mitwirkungspflicht.
- Zahlung ausdrücklich widersprechen: Machen Sie gegenüber der DKB geltend, dass Sie keine Autorisierung erteilt haben, und berufen Sie sich auf § 675u BGB.
Gerne unterstützt Sie unsere Kanzlei für Bankrecht bei allen Schritten und hilft Ihnen dabei, den richtigen Weg für Ihre Ansprüche zu finden.
Geld zurück bei DKB Phishing: Wer haftet?
Die DKB haftet für unautorisierte Zahlungen und muss den Betrag in voller Höhe erstatten. Die Pflicht zur Rückzahlung ergibt sich unmittelbar aus dem Zahlungsdienstevertrag. In der Praxis verweigern Banken jedoch häufig die Erstattung mit dem Argument, der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt.
Typische Vorwürfe lauten:
- Es seien persönliche Daten leichtfertig eingegeben worden.
- Warnhinweise der Bank seien ignoriert worden.
- Der Kunde habe zu spät reagiert.
Solche Argumente greifen jedoch nur dann, wenn tatsächlich erhebliche Pflichtverletzungen vorliegen. Die Rechtsprechung legt grobe Fahrlässigkeit sehr streng aus. Wer den Phishing-Angriff nicht erkennen konnte und nach bestem Wissen handelte, hat in der Regel Anspruch auf vollständige Erstattung. Mehr dazu, wer den Schaden bei Kreditkartenbetrug zahlt, erfahren Sie in einem anderen Artikel von uns.
Wann liegt grobe Fahrlässigkeit vor?
Ob ein Kunde grob fahrlässig gehandelt hat, wird stets im Einzelfall beurteilt. Grobe Fahrlässigkeit kann etwa vorliegen, wenn:
- Sie Ihre Zugangsdaten auf einer offensichtlich gefälschten Webseite eingegeben haben,
- Sie Sicherheitswarnungen ignoriert haben,
- Sie Ihr Passwort ungeschützt aufbewahrt haben.
Andererseits spricht eine besonders professionelle Täuschung eher gegen grobe Fahrlässigkeit. Wer beispielsweise einer täuschend echten DKB-E-Mail folgte und dort Zugangsdaten eingab, handelt nicht automatisch grob fahrlässig. Banken müssen in diesen Fällen darlegen, dass der Kunde elementare Sorgfaltspflichten verletzt hat.
Was passiert, wenn die Bank eine Kontosperrung wegen Betrugsverdacht bei Ihnen vornimmt, erfahren Sie in einem eigenen Beitrag zum Thema.
Fristen beachten: Ausschluss der Rückforderung
Für die Rückforderung gilt eine gesetzliche Ausschlussfrist: Nach § 676b BGB müssen Sie die unberechtigte Zahlung spätestens 13 Monate nach der Belastungsbuchung reklamieren. Umso wichtiger ist es, Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren. Eine frühzeitige Anzeige – möglichst innerhalb von acht Wochen – ist empfehlenswert, um auch alle vertraglichen Nebenpflichten zu erfüllen.
So hilft ein Anwalt für Bankrecht bei DKB Phishing
Viele Banken verweigern Rückerstattungen trotz klarer Rechtslage. Wenn die DKB nicht zahlt, stellt sich die Frage, wie der Anspruch wirksam durchgesetzt werden kann. Ein Anwalt für Bankrecht übernimmt in solchen Fällen:
- die rechtliche Prüfung des Anspruchs,
- die außergerichtliche Korrespondenz mit der Bank,
- die Fristsetzung zur Rückzahlung,
- die Einleitung gerichtlicher Schritte, falls erforderlich.
Oft genügt bereits das anwaltliche Aufforderungsschreiben, um die Bank zur Erstattung zu bewegen. Wenn eine Klage unvermeidbar ist, bestehen meist sehr gute Erfolgsaussichten.
Betroffen von DKB Phishing? Je schneller Sie handeln, desto besser stehen Ihre Chancen auf Rückerstattung. Wir unterstützen Sie gerne dabei, unautorisierte Zahlungen zurückzufordern und Ihre Rechte wirkungsvoll durchzusetzen. Unsere Anwälte im Bankrecht stehen Ihnen jederzeit für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit uns.
DKB Phishing: Wann Anwalt einschalten?
Ein Rechtsanwalt für Bankrecht ist insbesondere dann ratsam, wenn:
- die DKB Ihre Rückforderung ablehnt oder verzögert,
- Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird,
- es sich um erhebliche Beträge handelt,
- Sie rechtliche Unsicherheiten haben.
Ein spezialisierter Anwalt prüft sämtliche Anspruchsgrundlagen, bewertet die Haftung bei Kreditkartenbetrug und stellt sicher, dass Sie keine Fristen versäumen. Oft führt bereits anwaltlicher Druck zu einer Einigung, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss.
Fazit
Bei DKB Phishing ist die Rechtslage klar: Wurde die Zahlung nicht autorisiert, haftet die Bank. Eine Rückerstattung ist verpflichtend, wenn Sie keine grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Wer den Schaden unverzüglich meldet, die Sperrung veranlasst und sich professionell beraten lässt, hat gute Chancen, sein Geld vollständig zurückzuerhalten.Falls die DKB eine Erstattung verweigert, empfiehlt sich die Unterstützung durch eine Kanzlei für Bankrecht. Ein spezialisierter Rechtsanwalt übernimmt die Klärung aller rechtlichen Fragen, vertritt Ihre Interessen gegenüber der Bank und setzt Ihre Ansprüche konsequent durch.
