
Enthaftungserklärung bei Bürgschaft: So gehen Sie vor
Eine Bürgschaft ist ein weitreichendes Sicherungsmittel. Wer sich als Bürge verpflichtet, haftet für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners gegenüber dem Gläubiger. Doch was geschieht, wenn der Bürge aus seiner Haftung entlassen werden möchte? In diesem Zusammenhang kommt die sogenannte Enthaftungserklärung bei Bürgschaft ins Spiel. Dieser Beitrag erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen, zeigt die Unterschiede zur Entlassung aus der Bürgschaft und gibt praxisnahe Hinweise für Bürgen und Gläubiger.
Ihre Bürgschaft wird zur Belastung? Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Verhandlung von Enthaftungserklärungen. Als erfahrene Anwälte im Bank- und Finanzrecht prüfen wir Ihre Haftungsrisiken und Möglichkeiten zur Enthaftung. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch.
Enthaftungserklärung bei Bürgschaft: Was ist das?
Die Enthaftungserklärung ist ein Rechtsgeschäft, mit dem der Bürge von seiner Verpflichtung aus der Bürgschaft ganz oder teilweise befreit wird. Anders als häufig angenommen, besteht kein automatischer Anspruch auf Enthaftung. Vielmehr ist die Zustimmung des Gläubigers erforderlich.
Die rechtliche Grundlage findet sich in den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) über die Bürgschaft (§§ 765 ff. BGB). Danach entsteht die Bürgschaft durch einen Vertrag zwischen Gläubiger und Bürgen. Genauso bedarf es auch der Aufhebung oder Einschränkung der Haftung einer vertraglichen Vereinbarung.
Warum ist eine Enthaftungserklärung bei Bürgschaft wichtig?
Bürgen gehen eine erhebliche Verpflichtung ein, die nicht selten finanzielle Risiken birgt. Die Enthaftungserklärung ist daher ein zentrales Instrument, um die persönliche Haftung zu begrenzen oder vollständig aufzuheben.
Typische Situationen, in denen eine Enthaftungserklärung relevant wird:
- Beendigung des Hauptvertrags: Der Bürge möchte nach Tilgung der Hauptschuld oder nach Kündigung des Kreditvertrags enthaftet werden.
- Vertragsänderungen: Bei wesentlichen Änderungen des Kreditvertrags strebt der Bürge eine Anpassung seiner Haftung an.
- Wechsel des Sicherungsgebers: Ein neuer Bürge oder eine andere Sicherheit tritt an die Stelle des bisherigen Bürgen.
Bürgschaft: Voraussetzungen für die Enthaftung
Damit eine Enthaftungserklärung wirksam ist, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Zustimmung des Gläubigers: Ohne die Zustimmung des Gläubigers ist eine Enthaftung nicht möglich. Dieser wird die Haftungsfreistellung nur erklären, wenn er anderweitig ausreichend gesichert ist oder die Hauptschuld getilgt wurde.
- Schriftform: Die Bürgschaft selbst bedarf der Schriftform (§ 766 BGB). Auch die Aufhebung sollte aus Gründen der Beweisbarkeit schriftlich erfolgen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
- Kein einseitiges Widerrufsrecht: Anders als bei bestimmten Verbraucherverträgen hat der Bürge kein gesetzliches Recht, die Bürgschaft einseitig zu kündigen oder zu widerrufen, es sei denn, dies wurde vertraglich ausdrücklich vereinbart.
Unterschied zwischen Enthaftung und Kündigung
Eine Kündigung der Bürgschaft ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei einer Bürgschaft auf unbestimmte Zeit (§ 775 BGB analog). Die Enthaftungserklärung hingegen ist ein aktives Handeln aller Beteiligten, das eine einvernehmliche Aufhebung der Bürgschaft bewirkt.
Die Unterscheidung ist wichtig, da viele Bürgen fälschlicherweise davon ausgehen, die Bürgschaft jederzeit kündigen zu können. Dies ist rechtlich nicht zutreffend.
Welche muss in einer Enthaftungserklärung stehen?
Eine Enthaftungserklärung muss klar und eindeutig formuliert sein, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Sie sollte sämtliche relevanten Angaben enthalten, die den Bezug zur ursprünglichen Bürgschaft und deren Aufhebung eindeutig dokumentieren. Folgende Inhalte sind erforderlich:
- Angaben der Vertragsparteien: Vollständige Namen und Adressen des Gläubigers und des Bürgen.
- Bezug auf den ursprünglichen Bürgschaftsvertrag: Angabe von Datum, Vertragsnummer oder Kreditnummer zur eindeutigen Identifizierung.
- Klare Erklärung der Enthaftung: Deutliche Formulierung, dass die Haftung vollständig oder teilweise entfällt.
- Zeitpunkt der Wirksamkeit: Festlegung des Datums, ab dem die Entlassung aus der Haftung gilt.
- Regelung offener Nebenforderungen: Hinweis, ob Zinsen oder Kosten ebenfalls erfasst sind.
- Unterschriften aller Beteiligten: Gläubiger und Bürge müssen die Erklärung unterzeichnen, idealerweise in Schriftform.
Eine sorgfältig erstellte Enthaftungserklärung vermeidet spätere Auslegungsschwierigkeiten und Haftungsrisiken.
Besondere Risiken für Bürgen ohne Enthaftung
Wer als Bürge keine Enthaftung erreicht, bleibt weiterhin haftbar – selbst dann, wenn er davon ausgeht, dass die Hauptschuld bereits beglichen ist. Grund dafür können:
- Nicht vollständig getilgte Schulden
- Vertragliche Nebenforderungen (z. B. Zinsen, Kosten)
- Unkenntnis über Vertragsänderungen
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass die Bürgschaft automatisch erlischt, sobald der Hauptschuldner seine Verbindlichkeiten begleicht. Das ist nur dann der Fall, wenn die Forderung vollständig erloschen ist und keine weiteren Verpflichtungen bestehen.
Banken und Enthaftungserklärungen: Was Sie wissen sollten
Banken und Kreditinstitute zeigen sich bei der Zustimmung zur Enthaftungserklärung in der Praxis oft zurückhaltend. Dies liegt daran, dass die Bürgschaft für sie eine wichtige Sicherheit darstellt. Eine Entlassung des Bürgen erfolgt in der Regel nur dann, wenn:
- die Hauptschuld vollständig getilgt ist,
- eine gleichwertige Sicherheit bereitgestellt wird,
- die wirtschaftliche Lage des Hauptschuldners erheblich verbessert wurde.
Möchten Sie dennoch die Enthaftung erreichen, ist ein strategisches Vorgehen entscheidend. Ein Anwalt kann prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und wie die Chancen auf eine Enthaftung realistisch eingeschätzt werden.
Die Bank verweigert Ihre Enthaftung? Sie möchten aus der Bürgschaft entlassen werden, doch die Zustimmung des Gläubigers fehlt? Wir erörtern Ihre Möglichkeiten, prüfen Alternativen und übernehmen die Verhandlung mit Banken. Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Expertise im Bankrecht, mit der wir vielen Betroffenen in ähnlichen Fällen bereits weiterhelfen konnten. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit für eine Erstberatung.
Anwaltliche Unterstützung für die Enthaftungserklärung bei Bürgschaft
Anwaltliche Unterstützung ist immer dann sinnvoll, wenn die Enthaftungserklärung nicht problemlos durchsetzbar ist oder hohe finanzielle Risiken bestehen. Dies betrifft vor allem Fälle, in denen die Bank die Zustimmung verweigert oder zusätzliche Bedingungen stellt. Auch bei Bürgschaften mit hohen Summen oder mehreren Sicherheiten sollten Sie eine juristische Prüfung vornehmen lassen.
Ein Anwalt für Bankrecht klärt, ob die Bürgschaft wirksam vereinbart wurde, welche Rechte Sie haben und ob eine teilweise oder vollständige Entlassung aus der Haftung realistisch ist. Zudem entwickelt er eine Verhandlungsstrategie gegenüber dem Gläubiger und verhindert Formfehler, die später zu Streitigkeiten führen können.
Insbesondere wenn bereits Zahlungen gefordert werden oder die wirtschaftliche Lage des Hauptschuldners unsicher ist, bietet eine anwaltliche Beratung entscheidende Vorteile. So vermeiden Sie unnötige Haftungsrisiken und sichern Ihre Position rechtzeitig ab.
Fazit
Die Enthaftungserklärung bei einer Bürgschaft ist ein wichtiges Instrument, um Bürgen von ihrer Haftung zu befreien. Sie erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern setzt in der Regel die Zustimmung des Gläubigers voraus. Ohne eine klare vertragliche Vereinbarung bleibt die Haftung bestehen – selbst wenn die Hauptschuld teilweise oder vollständig getilgt ist. Wer eine Enthaftung anstrebt, muss daher die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und sorgfältig handeln, um finanzielle Risiken zu vermeiden.
Eine professionelle Beratung ist in diesem Zusammenhang besonders wertvoll. Ein spezialisierter Anwalt prüft die Wirksamkeit der bestehenden Bürgschaft, gestaltet gemeinsam mit Ihnen Enthaftungserklärungen und unterstützt bei Verhandlungen mit Banken oder Kreditgebern. So erhöhen Sie die Erfolgschancen und schützen Ihre wirtschaftlichen Interessen nachhaltig.
