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Erbengemeinschaft einer blockiert: So setzen Sie Ihre Ansprüche durch

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Ansprüche in einer blockierten Erbengemeinschaft erfolgreich durchsetzen können. Lesen Sie den Artikel für wertvolle Tipps.

In einer Erbengemeinschaft gibt es oft das Problem, dass mehrere Erben den Nachlass eines Erblassers gemeinsam verwalten müssen. Dabei ist jeder Miterbe grundsätzlich gleichberechtigt, und alle Mitglieder der Gemeinschaft müssen über die Verwaltung des Nachlasses einvernehmlich entscheiden. Doch ein blockierender Erbe kann entsprechend den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Auseinandersetzung des Nachlasses erheblich erschweren. Dies kann zu Konflikten und Verzögerungen führen, insbesondere wenn es um wertvolle Immobilien oder die Aufteilung des Vermögens geht.

Sie sind Mitglied einer Erbengemeinschaft, in der es zu Streit kam? Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.

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Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn ein Erblasser verstirbt und mehrere Erben die Erbschaft gemeinsam antreten. Diese Konstellation wird häufig dann relevant, wenn der Verstorbene keinen einzigen Alleinerben hinterlässt, sondern der Nachlass auf mehrere Personen verteilt wird – etwa die Kinder, Ehepartner oder andere Verwandte. 

In einer Erbengemeinschaft sind alle Miterben gleichberechtigt und haben Anteile am gesamten Vermögen des Verstorbenen. Dabei handelt es sich nicht um eine einfache Aufteilung der Erbanteile, sondern um eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft. Das bedeutet, dass jeder Miterbe über den gesamten Nachlass mitverfügt, jedoch nicht über einzelne Vermögensgegenstände eigenständig bestimmen kann. Entscheidungen über den Nachlass – wie den Verkauf einer Immobilie oder die Aufteilung von Bankguthaben – können nur gemeinschaftlich getroffen werden.

Die Rechte und Pflichten in einer Erbengemeinschaft

Jeder Miterbe hat das Recht, auf die Verteilung des Nachlasses zu bestehen, was zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft führt. Allerdings gibt es auch die Pflicht, die Verbindlichkeiten des Nachlasses zu bedienen, bevor eine Aufteilung erfolgt. Das bedeutet, dass Schulden, laufende Kosten und andere Verpflichtungen des Erblassersbeglichen werden müssen, bevor eine endgültige Verteilung des Vermögens möglich ist.

Alle Miterben müssen der Verwaltung des Nachlasses gemeinsam zustimmen. Dazu gehören Entscheidungen über den Verkauf, die Vermietung oder die Instandhaltung von Nachlassgegenständen wie Immobilien. Eine Blockade durch einen einzelnen Erben kann jedoch verhindern, dass solche Entscheidungen getroffen werden. In diesem Fall müssen die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft rechtliche Schritte in Betracht ziehen.

Vorteile und Herausforderungen der Erbengemeinschaft

Die Erbengemeinschaft hat den Vorteil, dass sie allen Miterben gleichberechtigten Zugang zum Nachlass gewährt und die Möglichkeit bietet, den Nachlass gemeinsam zu verwalten. Gleichzeitig bringt sie auch Herausforderungen mit sich: Unterschiedliche Interessen, fehlende Einigung über die Verwendung von Nachlassgegenständen und familiäre Konflikte können die Verwaltung des Nachlasses erheblich erschweren. Besonders bei einer Immobilie, die von den Erben entweder verkauft oder vermietet werden könnte, sind Meinungsverschiedenheiten häufig.

Solche Situationen führen oft zu langen Verzögerungen in der Abwicklung des Nachlasses. Daher ist es wichtig, frühzeitig klare Regelungen zu treffen und, falls nötig, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu fordern, um die Erbschaft so reibungslos wie möglich abzuwickeln.Problem der Blockade in der Erbengemeinschaft

Wenn einer der Miterben blockiert, ist es unmöglich, Entscheidungen zur Verwaltung des Nachlasses oder zur Auflösung der Gemeinschaft zu treffen. Dies kann passieren, wenn der blockierende Erbe aus persönlichen Gründen, finanziellen Interessen oder einfach aus Uneinigkeit jede weitere Handlung blockiert. Typische Gründe können unterschiedliche Vorstellungen über den Verkauf einer Immobilie, den Wert einzelner Nachlassgegenstände oder auch familiäre Konflikte sein.

Rechte und Möglichkeiten der Miterben

Ein blockierender Erbe kann nicht unbegrenzt verhindern, dass die anderen Miterben ihre Ansprüche durchsetzen. Das deutsche Erbrecht gibt den Miterben verschiedene Möglichkeiten, gegen diese Blockade vorzugehen:

1. Einvernehmliche Einigung: 

Der erste Schritt sollte immer der Versuch einer Einigung sein. Dabei können die Mitglieder der Erbengemeinschaft mit Unterstützung eines Rechtsanwalts oder Mediators nach einer gemeinsamen Lösung suchen.

2.Verkauf des Erbanteils:

Jeder Miterbe hat das Recht, seinen Erbanteil an Dritte zu verkaufen, sofern die anderen Erben dem nicht widersprechen. Dies könnte eine Möglichkeit sein, wenn die Gemeinschaft keine Einigung findet.

3. Teilungsklage: 

Wenn eine Einigung nicht möglich ist und ein Miterbe weiterhin blockiert, bleibt die Option der Teilungsklage. Dabei handelt es sich um eine Klage vor Gericht, mit der die Auseinandersetzung des Nachlasses erzwungen wird. Das Ziel dieser Klage ist die Verteilung des Nachlasses oder die Auflösung der Gemeinschaft durch den Verkauf des Nachlassvermögens, oft auch einer Immobilie.

4. Verwaltung durch das Nachlassgericht: 

In besonderen Fällen kann ein Miterbe das Nachlassgericht einschalten, um die Verwaltung des Nachlasses zu übernehmen, insbesondere wenn der blockierende Erbe gegen die Interessen der Gemeinschaft handelt oder die Nachlassverbindlichkeiten nicht beglichen werden.

Der Weg zur Auflösung der Erbengemeinschaft

Das bürgerliche Gesetzbuch regelt, dass die Verteilung des Nachlasses unter den Erben das endgültige Ziel ist. Das bedeutet, dass jeder Miterbe das Recht hat, die Auseinandersetzung der Erbschaft zu verlangen. In Fällen einer Blockade durch einen Miterben ist es oft ratsam, schnell einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um die rechtlichen Schritte einzuleiten und eine Einigung oder die gerichtliche Teilung des Nachlasses zu erreichen.

Erbengemeinschaft? Nachlass? Was sind das alles für Wörter? Wir bringen für Sie Licht ins Dunkle.

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Ersteinschätzung und weitere Schritte

Wenn Sie sich in einer Erbengemeinschaft mit einem blockierenden Erben befinden, sollten Sie in Erwägung ziehen, eine Ersteinschätzung durch einen Anwalt einzuholen. Oft kann eine klare rechtliche Meinung dazu beitragen, die Situation zu klären und eine Lösung zu finden, bevor es zu größeren Konflikten oder hohen Gerichts- und Verfahrenskosten kommt.

Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft kann aufgrund der Trauer um den Erblasser eine emotionale und rechtlich komplexe Angelegenheit sein. Insbesondere bei wertvollen Immobilien oder hohen Geldbeträgen lohnt es sich, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um eine faire Verteilung des Nachlasses und die Durchsetzung der eigenen Ansprüche sicherzustellen.

Kontaktieren Sie uns!

Als erfahrener Rechtsanwalt stehe ich Ihnen zur Seite, um die Interessen der Erbengemeinschaft zu wahren und Wege aus der Blockade zu finden. Ich unterstütze Sie dabei, rechtliche Schritte einzuleiten und eine gerechte Lösung herbeizuführen. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren – gemeinsam finden wir den Weg zu einer schnellen und rechtssicheren Einigung.

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