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Erfolgreiche Rechtsvertretung bei ungerechtfertigter Ablehnung und Verzögerung der Löschungsbewilligung durch die DSL-Bank

2. DIE RECHTLICHEN ASPEKTE

2.1 Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Löschung der Grundschuld

Der Anspruch auf Löschung einer Grundschuld entsteht automatisch, wenn die Forderung, die durch die Grundschuld gesichert ist, vollständig beglichen ist. Das bedeutet, dass mit der vollständigen Tilgung des Darlehens der ursprüngliche Zweck der Grundschuld, nämlich die Sicherung der Forderung, entfällt, und der Eigentümer das Recht hat, die Löschung der Eintragung im Grundbuch zu verlangen.

Beratung zu Darlehens-, Kredit-, Bürgschafts- und Sparverträgen

2.2 Bedeutung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken

Neben den gesetzlichen Bestimmungen spielen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken eine bedeutende Rolle. Diese AGB enthalten oft detaillierte Regelungen zur Abwicklung von Darlehensverträgen und zur Verwaltung der damit zusammenhängenden Sicherheiten wie Grundschulden. In diesem speziellen Fall waren die AGB der DSL-Bank relevant, da sie Teile des Verfahrens nach vollständiger Tilgung des Darlehens regeln. Die Befolgung dieser AGB ist für beide Vertragsparteien, die Bank und den Darlehensnehmer, verbindlich und stellt eine wichtige rechtliche Grundlage für die Durchsetzung von Ansprüchen dar.

2.3 Die Rolle der Grundbucheintragung und deren Auswirkungen

Die Eintragung einer Grundschuld erfolgt im Grundbuch des entsprechenden Immobilienobjekts. Diese Eintragung dient als öffentliches Dokument zur Dokumentation der Belastungen auf einem Grundstück. Die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch nach der vollständigen Darlehensrückzahlung ist daher ein entscheidender Schritt, um die Immobilie von jeglichen Belastungen zu befreien. Die Eintragung oder Löschung einer Grundschuld hat direkte Auswirkungen auf die rechtliche Position des Eigentümers und kann die Verfügbarkeit von Krediten oder die Abwicklung weiterer Immobiliengeschäfte beeinflussen. Daher ist die zeitnahe und korrekte Abwicklung solcher Einträge von erheblicher Bedeutung für Immobilieneigentümer.

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3. HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR BETROFFENE

3.1 Überprüfung der Darlehensunterlagen und Bestätigung der vollständigen Rückzahlung

Um sicherzustellen, dass alle Zahlungen ordnungsgemäß erfasst wurden und das Darlehen tatsächlich vollständig zurückgezahlt wurde, sollten betroffene Personen zunächst ihre Darlehensunterlagen sorgfältig überprüfen. Eine schriftliche Bestätigung seitens der Bank über die vollständige Tilgung des Darlehens ist in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung. Diese schriftliche Dokumentation fungiert als Nachweis gegenüber der Bank und kann im Falle von Konflikten als Beweismittel dienen.

3.2 Kommunikation mit der Bank und formelle Anforderung der Löschungsbewilligung

Nachdem die vollständige Rückzahlung bestätigt wurde, sollten die Betroffenen die Bank formell auffordern, die Löschungsbewilligung für die Grundschuld auszustellen. Diese Aufforderung sollte schriftlich erfolgen, um eine nachvollziehbare Dokumentation sicherzustellen. Bei der Kommunikation ist es ratsam, klare Fristen zu setzen und die Bank auf ihre rechtlichen Verpflichtungen hinzuweisen.

3.3 Berücksichtigung möglicher Verzögerungen und proaktives Handeln

Es ist von Bedeutung, zu beachten, dass es bei Banken zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann. Daher ist es wichtig, dass Betroffene proaktiv handeln und regelmäßig den Status ihrer Anfrage erfragen. Sollten die Verzögerungen anhalten, kann es hilfreich sein, sich an höhere Ansprechpartner in der Bank zu wenden oder die Angelegenheit schriftlich eskalieren.

3.4 Einholung einer vorläufigen Freigabeerklärung für weitere Finanzierungsvorhaben

Wenn die Betroffenen planen, weitere Finanzierungsvorhaben in Angriff zu nehmen, die von der Löschung der Grundschuld abhängig sind, kann es sinnvoll sein, eine vorläufige Freigabeerklärung von der Bank zu erhalten. Diese Erklärung kann bei anderen Kreditinstituten als Nachweis dienen, dass die Löschung der Grundschuld bereits veranlasst wurde, auch wenn die formelle Löschung noch aussteht.

3.5 Einklagung der Löschungsbewilligung mit Hilfe eines Anwalts

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4.  LISTE VON BANKEN , BEI DENEN NACH UNSEREN MANDANTENERFAHRUNGEN STARKE VERZÖGERUNGEN BEI DER ERTEILUNG VON LÖSCHUNGSBEWILLIGUNGEN AUFTRETEN KÖNNEN

Deutsche Bank AG

Postbank – eine Niederlassung der Deutschen Bank AG

DLS-Bank

Commerzbank AG

DZ Bank AG

KfW Bankengruppe

Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)

Bayerische Landesbank (BayernLB)

Norddeutsche Landesbank (Nord/LB)

UniCredit Bank AG (HypoVereinsbank)

Frankfurter Volksbank

Deutsche Pfandbriefbank AG

TARGOBANK

ING Deutschland

Santander Consumer Bank AG

Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank)

Berliner Sparkasse

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HANDELN SIE ZÜGIG!

Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Erlangung einer Löschungsbewilligung von Ihrer Bank erfahren, stehen Sie nicht alleine da. Viele Immobilienbesitzer und Kreditnehmer sehen sich ähnlichen Herausforderungen gegenüber. Das Zögern kann nicht nur zu weiteren Verzögerungen führen, sondern auch zusätzliche Kosten verursachen. Ein spezialisierter Anwalt kennt die rechtlichen Hürden und kann Sie effektiv durch den Prozess begleiten. Gerne können Sie sich an unsere Kanzlei wenden, um eine unverbindliche und kostenfreie telefonische Ersteinschätzung zu erhalten. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in der Regel die Kosten

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