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Generalvollmacht: Konto leergeräumt – Was jetzt?

Die Generalvollmacht soll eigentlich Vertrauen schaffen und entlasten – etwa im Alter, bei Krankheit oder zur Regelung finanzieller Angelegenheiten. Doch was passiert, wenn dieses Vertrauen missbraucht wird? Wenn der Bevollmächtigte aus der Generalvollmacht das Konto leergeräumt hat? In solchen Fällen stellt sich für viele Betroffene die Frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um den Schaden wieder gutzumachen? Wir klären auf.

Ihr Konto wurde leergeräumt? Damit sind Sie nicht alleine. Immer mehr Menschen sind von Vertrauensmissbrauch betroffen. Als spezialisierte Anwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Anliegen. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch

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Was ist eine Generalvollmacht bzw. Kontovollmacht?

Eine Generalvollmacht berechtigt eine andere Person, umfassend im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Sie kann private, geschäftliche und vermögensrechtliche Entscheidungen umfassen. Dazu gehört insbesondere:

  • Zugriff auf Bankkonten und Depots
  • Abschluss und Kündigung von Verträgen
  • Verfügung über Immobilien
  • Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten

Im Bankwesen bedeutet eine Generalvollmacht in der Praxis oft eine umfassende Kontovollmacht. Der Bevollmächtigte kann Geld abheben, Überweisungen tätigen oder Daueraufträge einrichten – häufig ohne weitere Rückfragen der Bank.

Generalvollmacht oder Kontovollmacht: Was ist der Unterschied?

Rechtlich ist zwischen der Generalvollmacht und einer reinen Kontovollmacht zu unterscheiden:

  • Eine Kontovollmacht bezieht sich nur auf die Kontoführung – sie kann bei der Bank direkt eingerichtet werden.
  • Die Generalvollmacht ist ein weitergehendes privatrechtliches Dokument. Sie wirkt über die Bank hinaus und kann auch für andere rechtliche Handlungen verwendet werden.
Wichtig: Auch wenn eine Generalvollmacht notariell beurkundet wurde, entbindet das den Bevollmächtigten nicht von Treue- und Rücksichtnahmepflichten gegenüber dem Vollmachtgeber. Jede Verfügung muss im Interesse des Vollmachtgebers erfolgen. Eigennütziges Handeln ist rechtlich unzulässig.

Problemfall: Konto leergeräumt nach Generalvollmacht

Immer wieder kommt es vor, dass Bevollmächtigte das Vertrauen des Vollmachtgebers ausnutzen. Das zeigt sich zum Beispiel darin, dass:

  • größere Geldbeträge ohne erkennbaren Zweck abgehoben oder überwiesen werden,
  • Überweisungen auf eigene Konten oder an Familienmitglieder des Bevollmächtigten erfolgen oder
  • das Konto nach dem Tod des Vollmachtgebers weiterhin genutzt wird, obwohl die Vollmacht mit dem Tod endete.

Solche Fälle sind in der Praxis keine Seltenheit – gerade wenn ältere oder pflegebedürftige Menschen Angehörigen eine Generalvollmacht erteilen. Banken sind in der Regel nicht verpflichtet, jede einzelne Verfügung zu überprüfen, solange die Vollmacht formell gültig ist.

Missbrauch der Generalvollmacht: Diese Strafe droht für Bevollmächtigte, die ein Konto leergeräumt haben

Wird eine Generalvollmacht missbraucht, ergeben sich zivilrechtliche und ggf. strafrechtliche Konsequenzen. Die wichtigsten Vorschriften führen wir im Folgenden auf. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrem individuellen Fall wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Haftung im Zivilrecht

Der Bevollmächtigte haftet gegenüber dem Vollmachtgeber (bzw. dessen Erben) auf Rückzahlung der zu Unrecht entnommenen Beträge. Die Anspruchsgrundlagen sind:

  • § 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
  • § 812 BGB – Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung
  • § 823 BGB – Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung

Die geschädigte Person kann verlangen, dass das Vermögen wiederhergestellt wird – notfalls auch gerichtlich.

Strafen aus dem Strafrecht

Neben zivilrechtlichen Schritten ist auch eine Strafanzeige wegen Untreue (§ 266 StGB) möglich. Wenn sich der Bevollmächtigte bewusst selbst bereichert hat, drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.

Auch wenn Angehörige oft zögern, strafrechtlich gegen Familienmitglieder vorzugehen, sollte der mögliche Strafdruck nicht unterschätzt werden – auch im Hinblick auf eine außergerichtliche Einigung.

Erben und Generalvollmacht – wer kann klagen, wenn das Konto leergeräumt wurde?

Häufig fällt der Missbrauch einer Generalvollmacht erst nach dem Tod des Vollmachtgebers auf. In solchen Fällen sind die Erben berechtigt, die Rückgabe der unrechtmäßig entnommenen Gelder zu verlangen. Die Generalvollmacht erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers, sofern nicht ausdrücklich eine transmortale oder postmortale Wirkung vereinbart wurde.

Erben sollten daher genau prüfen:

  • Wurden kurz vor dem Tod größere Summen vom Konto abgehoben?
  • Gibt es Hinweise auf unübliche Überweisungen?
  • Fehlen Belege oder Quittungen für Bargeldverfügungen?

Wenn sich der Verdacht erhärtet, dass der Bevollmächtigte eigenmächtig gehandelt hat, bestehen gute Erfolgsaussichten für eine Rückforderung. Gerne unterstützen wir Sie dabei!

Konto leergeräumt: Mitverantwortung der Bank bei Generalvollmacht

In der Praxis stellt sich oft die Frage, ob auch die Bank in die Verantwortung genommen werden kann, wenn sie trotz offensichtlicher Auffälligkeiten hohe Beträge auszahlt.

Grundsätzlich gilt:

  • Die Bank ist nur zur formalen Prüfung der Vollmacht verpflichtet, nicht zur Kontrolle jedes Zahlungsvorgangs.
  • Nur bei besonderen Anhaltspunkten für einen Missbrauch kann eine Haftung wegen Mitverschulden (§ 254 BGB) oder wegen Verletzung von Schutzpflichten in Betracht kommen.

Eine Bank muss z.B. stutzig werden, wenn der Bevollmächtigte das Konto leer räumt, ohne dass dafür ein sachlicher Grund besteht. Die Rechtsprechung verlangt aber in der Regel eindeutige Hinweise auf einen Missbrauch, bevor eine Haftung bejaht wird.

Geld zurück, wenn Konto leergeräumt wurde: So gehen Sie vor

Wenn Sie feststellen, dass ein Bevollmächtigter ein Konto unrechtmäßig geleert hat, sollten Sie gezielt und rechtlich abgesichert handeln. Folgende Schritte sind dabei sinnvoll:

  1. Kontoauszüge sichern: Verschaffen Sie sich einen lückenlosen Überblick über alle Transaktionen.
  2. Vollmacht überprüfen lassen: Lassen Sie juristisch klären, ob die Vollmacht wirksam und noch gültig war.
  3. Ansprüche durch Anwalt prüfen lassen: Ein spezialisierter Anwalt kann zivilrechtliche und ggf. strafrechtliche Schritte vorbereiten.
  4. Beweismittel sichern: Quittungen, Zeugenaussagen oder Korrespondenz helfen bei der Beweisführung.
  5. Außergerichtliche Einigung versuchen: In vielen Fällen kann ein Rückzahlungsvergleich erzielt werden.
  6. Klage einreichen: Falls keine Einigung möglich ist, bleibt die Klage auf Rückzahlung oder Schadensersatz.
Tipp für Betroffene: Auch wenn keine Generalvollmacht vorliegt, besteht bei unklaren Kontobewegungen die Möglichkeit, über das Bankgeheimnis hinaus Informationen zu verlangen – insbesondere als Erbe. Gerne prüfen wir Ihre Optionen im Einzelfall.

Konto leergeräumt bei Generalvollmacht: Wann Anwalt einschalten?

Sobald der Verdacht besteht, dass ein Bevollmächtigter das Konto leergeräumt hat, ist anwaltliche Unterstützung dringend anzuraten. Allein die Feststellung, ob eine Generalvollmacht wirksam erteilt wurde und in welchem Umfang sie gilt, erfordert fundierte rechtliche Prüfung. 

Noch komplexer wird es, wenn unklare oder verdächtige Kontobewegungen im Raum stehen, die nicht unmittelbar als Missbrauch erkennbar sind. In solchen Fällen ist es wichtig, zwischen rechtmäßigen Verfügungen und unzulässiger Selbstbereicherung zu unterscheiden – eine Bewertung, die ohne juristische Expertise kaum möglich ist. 

Ein Anwalt für Bankrecht:

  • prüft die rechtliche Wirksamkeit und Reichweite der Generalvollmacht
  • klärt, ob ein Missbrauch nachweisbar ist
  • berechnet Schadenersatz- oder Rückforderungsansprüche
  • setzt Ihre Rechte außergerichtlich oder vor Gericht durch

Zudem ist anwaltlicher Beistand oft entscheidend, um die Kommunikation mit Banken oder anderen Erben rechtssicher zu führen.

Gerade bei erheblichen Vermögensschäden, drohendem Verjährungsrisiko oder emotional belastenden familiären Konflikten empfiehlt sich anwaltliche Hilfe frühzeitig – bevor unwiderrufliche Nachteile eintreten.

Sie sind betroffen von den Problemen mit Ihrer Bank wegen Vollmachtsmissbrauch? Gemeinsam können wir Kontakt zur Bank aufnehmen und Ihre Rechte durchsetzen. Auch ein Zivilverfahren ist möglich. Wir haben bereits zahlreiche Mandanten in diesen Fällen betreut und wissen genau, worauf es ankommt. Kontaktieren Sie uns deshalb gerne und jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch.

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Fazit: Vertrauen ist gut – rechtlicher Schutz ist besser

Eine Generalvollmacht setzt Vertrauen voraus. Doch wenn dieses Vertrauen missbraucht wurde, stehen Betroffenen und Erben rechtliche Möglichkeiten offen. Wichtig ist es, zügig zu handeln, Beweise zu sichern und sich fachlich beraten zu lassen. Nur so lassen sich finanzielle Schäden effektiv aufklären und rückgängig machen.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Bevollmächtigter das Konto leergeräumt hat, lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie mit langjähriger Erfahrung im Bankrecht und setzt Ihre Ansprüche durch – außergerichtlich oder mit gerichtlicher Hilfe.

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