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Kontopfändung durch Gläubiger: So schützen Sie sich und stellen Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit wieder her

Stellen Sie sich vor: Sie möchten wie gewohnt Geld abheben oder eine wichtige Überweisung tätigen, doch plötzlich ist Ihr Konto blockiert. Eine Pfändung durch einen Gläubiger hat Ihren finanziellen Alltag von einem Moment auf den anderen lahmgelegt. Diese Situation trifft täglich hunderte Menschen in Deutschland völlig unvorbereitet.

Die erste Panik ist verständlich und berechtigt. Ohne Zugriff auf Ihr eigenes Geld können Sie weder Miete noch Lebensmittel bezahlen. Doch Sie sind dieser Lage nicht hilflos ausgeliefert.

Wir zeigen Ihnen konkrete Handlungsschritte auf, mit denen Sie Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit schnell wiederherstellen können. Professionelle rechtliche Unterstützung kann dabei den entscheidenden Unterschied zwischen wochenlanger Blockade und rascher Lösung ausmachen.

Inhalt

  • Was genau ist eine Kontopfändung?
  • Ihre sofortigen Handlungsmöglichkeiten bei gesperrtem Konto
  • So funktioniert ein P-Konto im Detail
  • Welche Beträge sind vor Pfändung geschützt?
  • Schnelle und effektive Hilfe durch anwaltliche Unterstützung
  • Praxisbeispiel: Erfolgreiche Pfändungsabwehr
  • Ihre nächsten Schritte – Handeln Sie jetzt!
  • Fazit
  • FAQ

Was genau ist eine Kontopfändung?

Eine Kontopfändung liegt vor, wenn ein Gläubiger aufgrund eines vollstreckbaren Titels Ihr Bankkonto sperren lässt. Dies erfolgt über den Gerichtsvollzieher gemäß § 829 Abs. 1 S. 1 ZPO (Zivilprozessordnung). Ihr Konto wird komplett gesperrt – Sie können weder Geld abheben noch Überweisungen tätigen.

Der Gläubiger kann einen solchen Titel nur dann erwirken, wenn eine rechtskräftige Forderung gegen Sie besteht. Dies kann ein Gerichtsurteil, ein Vollstreckungsbescheid oder ein notarieller Schuldtitel sein. Ohne einen solchen Titel ist eine Kontopfändung rechtlich nicht möglich.

Die Bank ist bei Erhalt des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses verpflichtet, Ihr Konto sofort zu sperren. Sie muss alle vorhandenen Guthaben an den Gläubiger überweisen. Gleichzeitig informiert sie Sie über die erfolgte Pfändung.

Wichtig zu wissen: Eine Pfändung betrifft nur das vorhandene Guthaben zum Zeitpunkt der Zustellung. Zukünftige Eingänge können grundsätzlich erneut gepfändet werden, es sei denn, Sie ergreifen entsprechende Schutzmaßnahmen.

Ihre sofortigen Handlungsmöglichkeiten bei gesperrtem Konto

P-Konto als wichtigster Schutzschild

Ihr wichtigster Schutz vor einer kompletten Kontosperrung ist die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Nach § 850k ZPO haben Sie das Recht, dass Ihre Bank Ihr Girokonto innerhalb von vier Arbeitstagen in ein P-Konto umwandelt.

Mit einem P-Konto sind monatlich 1.410 Euro vor Pfändung geschützt. Dieser Betrag steht Ihnen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts zur Verfügung. Bei Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen können die Freibeträge mit entsprechenden Bescheinigungen erhöht werden.

Die Umwandlung in ein P-Konto muss kostenfrei erfolgen. Ihre Bank darf keine Gebühren für die Einrichtung verlangen. Reguläre Kontoführungsgebühren bleiben jedoch bestehen.

Beantragen Sie die P-Konto-Umwandlung umgehend schriftlich bei Ihrer Bank. Jeder Tag Verzögerung kann Sie wichtige finanzielle Handlungsspielräume kosten.

Prüfung der Pfändungsvoraussetzungen

Nicht jede Kontopfändung ist rechtmäßig. Prüfen Sie daher unverzüglich die Ihnen zugestellten Dokumente. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss muss bestimmte Formalien einhalten und auf einem vollstreckbaren Titel basieren.

Häufige Fehlerquellen sind unzureichende Zustellungen, veraltete Forderungen oder formelle Mängel im Vollstreckungstitel. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann diese Punkte schnell überprüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen.

Gegen einen fehlerhaften Pfändungsbeschluss können Sie Erinnerung beim Vollstreckungsgericht einlegen. Dies muss binnen zwei Wochen nach Zustellung erfolgen. Eine erfolgreiche Erinnerung führt zur Aufhebung der Pfändung.

Vollstreckungsschutzantrag bei existenzieller Bedrohung

Falls Ihnen durch die Pfändung eine existenzielle Notlage droht, können Sie einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO stellen. Das Gericht kann die Vollstreckung einstellen oder beschränken, wenn sie zu einer besonderen Härte führen würde.

Voraussetzung ist, dass die Vollstreckung Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet oder zu einer Situation führt, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Dies muss detailliert dargelegt und belegt werden.

Ein Vollstreckungsschutzantrag hat aufschiebende Wirkung und kann schnell zu einer Erleichterung Ihrer Situation führen. Die Erfolgsaussichten hängen stark von der konkreten Darstellung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ab.

Wir sind für Sie da!

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So funktioniert ein P-Konto im Detail

Automatischer Grundfreibetrag

Das P-Konto gewährt Ihnen automatisch einen monatlichen Grundfreibetrag von 1.410 Euro. Dieser Betrag ist auch bei bereits erfolgter Pfändung vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Die Höhe orientiert sich am pfändungsfreien Existenzminimum nach § 850c ZPO.

Der Freibetrag gilt pro Kalendermonat und kann nicht ins Folgemonat übertragen werden. Sie sollten daher Ihren monatlichen Finanzbedarf entsprechend planen. Nicht genutzter Freibetrag verfällt am Monatsende.

Eingänge auf Ihr P-Konto sind bis zur Höhe des Freibetrags sofort verfügbar. Darüber hinausgehende Beträge werden zunächst gesperrt und können vom Gläubiger vereinnahmt werden, es sei denn, es handelt sich um geschützte Sozialleistungen.

Erhöhung der Freibeträge durch Bescheinigungen

Ihre pfändungsfreien Beträge können deutlich erhöht werden, wenn Sie entsprechende Bescheinigungen vorlegen. Bei Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder Ehepartnern erhöht sich der Freibetrag um weitere Beträge je unterhaltsberechtiger Person.

Auch der Bezug bestimmter Sozialleistungen wie Kindergeld, Wohngeld oder Arbeitslosengeld führt zu höheren Freibeträgen. Diese Leistungen sind vollständig pfändungsgeschützt und erhöhen entsprechend Ihren verfügbaren Betrag.

Die erforderlichen Bescheinigungen erhalten Sie bei den entsprechenden Behörden, Arbeitgebern oder Sozialleistungsträgern. Eine P-Konto-Bescheinigung kann auch das Vollstreckungsgericht auf Antrag ausstellen.

Wichtige P-Konto-Regeln beachten

Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig. Falls Sie mehrere Konten besitzen, müssen Sie sich für eines entscheiden. Die anderen Konten bleiben ungeschützt und können vollständig gepfändet werden.

Ein P-Konto muss als Einzelkonto geführt werden. Gemeinschaftskonten können nicht in ein P-Konto umgewandelt werden. Falls Sie ein Gemeinschaftskonto besitzen, müssen Sie ein separates Einzelkonto eröffnen.

Die Bank ist verpflichtet, Ihnen auch als überschuldeter Person ein P-Konto zu führen. Eine Kontokündigung wegen der P-Konto-Eigenschaft ist unzulässig. Allerdings können weiterhin reguläre Kündigungsgründe greifen.

Welche Beträge sind vor Pfändung geschützt?

Vollständig geschützte Einkünfte

Bestimmte Einkünfte sind nach § 850a ZPO vollständig pfändungsgeschützt. Dazu gehören Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Wohngeld.

Auch Kindergeld, Elterngeld bis zur Höhe des Mindestbetrags und Unterhaltsleistungen für Kinder sind vollständig geschützt. Diese Beträge erhöhen Ihren verfügbaren Freibetrag auf dem P-Konto entsprechend.

Schmerzensgeldansprüche aus Körperverletzungen oder andere höchstpersönliche Entschädigungen können ebenfalls nicht gepfändet werden. Hier kommt es auf den konkreten Einzelfall und die Herkunft der Zahlungen an.

Teilweise geschützte Arbeitseinkünfte

Arbeitseinkommen unterliegt der gestuften Pfändungstabelle nach § 850c ZPO. Je nach Höhe Ihres Einkommens und Anzahl Ihrer Unterhaltspflichten bleibt ein bestimmter Betrag pfändungsfrei.

Bei einem Nettoeinkommen bis 1.410 Euro ist das gesamte Einkommen geschützt. Darüber hinausgehende Beträge sind je nach Einkommenshöhe teilweise oder vollständig pfändbar. Die genauen Beträge können Sie der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen.

Wichtig: Diese Schutzbeträge gelten nur bei laufenden Einkünften. Bereits auf dem Konto befindliche Guthaben sind ohne P-Konto vollständig pfändbar, unabhängig von ihrer ursprünglichen Herkunft.

Beispielfall: Familie Schmidt

Familie Schmidt erhält eine Kontopfändung über 5.000 Euro von einem Gläubiger. Auf dem Konto befinden sich 2.800 Euro. Herr Schmidt verdient 2.100 Euro netto, Frau Schmidt ist arbeitslos und die Familie hat zwei Kinder.

Ohne P-Konto wären die kompletten 2.800 Euro sofort weg. Mit rechtzeitig beantragtem P-Konto bleiben der Familie monatlich 1.410 Euro Grundfreibetrag plus erhöhte Beträge wegen der zwei Kinder - insgesamt etwa 2.200 Euro.

Das bedeutet: Die Familie kann ihren Lebensunterhalt sichern und muss nur den übersteigenden Betrag an den Gläubiger abgeben. Ohne rechtliche Schritte wäre die Familie in eine existenzielle Notlage geraten.

Schnelle und effektive Hilfe durch anwaltliche Unterstützung

Sofortige Maßnahmen einleiten

Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann bereits am Tag der Mandatierung konkrete Schritte einleiten. Dazu gehört die umgehende Überprüfung der Pfändungsunterlagen auf formelle und materielle Fehler sowie die sofortige Beantragung eines P-Kontos bei Ihrer Bank.

Bei dringenden Fällen kann eine einstweilige Verfügung zur vorläufigen Kontosperrungsaufhebung beantragt werden. Dies ist insbesondere dann erfolgreich, wenn die Pfändung offensichtlich fehlerhaft ist oder wenn Ihnen eine besondere Härte droht.

Die anwaltliche Kommunikation mit der Bank erfolgt auf professioneller Ebene und führt oft zu schnelleren Reaktionen. Banken nehmen anwaltliche Schreiben ernster und bearbeiten diese meist bevorzugt.

Umfassende Rechtsprüfung der Forderung

Nicht jede gepfändete Forderung ist berechtigt oder in der geltend gemachten Höhe korrekt. Eine detaillierte Prüfung kann verschiedene Einwendungen aufdecken: verjährte Forderungen, unzulässige Zinsen und Gebühren oder bereits erfolgte Teilzahlungen.

Auch die Berechtigung des pfändenden Gläubigers wird überprüft. Wurde die Forderung wirksam abgetreten? Ist der Vollstreckungstitel noch gültig? Sind alle Formalien eingehalten worden?

Bei erfolgreicher Anfechtung kann die gesamte Pfändung aufgehoben werden. Bereits abgeflossene Beträge können zurückgefordert werden. Dies kann je nach Einzelfall mehrere tausend Euro ausmachen.

Verhandlungen mit Gläubigern

Erfahrene Anwälte können oft konstruktive Verhandlungen mit den Gläubigern führen. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung, die Ihre finanzielle Situation berücksichtigt und gleichzeitig die berechtigten Interessen des Gläubigers wahrt.

Mögliche Lösungen sind Ratenzahlungsvereinbarungen, Vergleiche mit reduzierter Gesamtsumme oder die vorübergehende Aussetzung der Vollstreckung. Viele Gläubiger sind zu solchen Lösungen bereit, da sie planbare Zahlungen einer langwierigen Vollstreckung vorziehen.

Bei mehreren Gläubigern kann ein strukturiertes Schuldenbereinigungsverfahren eingeleitet werden. Dies verschafft Ihnen Überblick und kann zu erheblichen Kosteneinsparungen führen.

Praxisbeispiel: Erfolgreiche Pfändungsabwehr

Ausgangssituation

Herr Müller, selbstständiger Handwerker, erhielt eine Kontopfändung über 8.500 Euro von einem ehemaligen Geschäftspartner. Auf seinem Geschäftskonto befanden sich 12.000 Euro, die für anstehende Materialbestellungen und Lohnzahlungen vorgesehen waren.

Die Pfändung hätte das Ende seiner Selbstständigkeit bedeutet. Ohne die gesperrten Mittel konnte er weder seine Mitarbeiter bezahlen noch laufende Aufträge abwickeln. Eine existenzielle Bedrohung seiner Familie war die Folge.

Anwaltliche Intervention

Unsere Kanzlei überprüfte umgehend die Pfändungsunterlagen und stellte fest, dass der zugrundeliegende Vollstreckungstitel formelle Mängel aufwies. Gleichzeitig wurde ein Eilantrag beim Vollstreckungsgericht gestellt.

Parallel wurde mit der pfändenden Partei Kontakt aufgenommen und eine Verhandlungslösung angestrebt. Die ursprüngliche Forderung beruhte auf einem Vertragsstreit, bei dem beide Seiten Ansprüche geltend machen konnten.

Erfolgreiche Lösung

Binnen einer Woche konnte eine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Die ursprüngliche Forderung wurde auf 4.000 Euro reduziert und eine Ratenzahlung über 12 Monate vereinbart. Das Konto wurde sofort entsperrt.

Herr Müller konnte seinen Betrieb fortführen und die vereinbarten Raten problemlos zahlen. Die Anwaltskosten wurden aufgrund des Erfolgs von der Gegenseite übernommen. Ein drohender wirtschaftlicher Ruin wurde abgewendet.

Ihre nächsten Schritte – Handeln Sie jetzt!

Eine Kontopfändung ist kein unabwendbares Schicksal. Mit den richtigen Maßnahmen und professioneller Unterstützung können Sie Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit schnell wiederherstellen. Jeder Tag ohne Handeln verschlechtert jedoch Ihre Position.

Nehmen Sie umgehend Kontakt zu unserer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei auf. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung, in der wir Ihre Situation analysieren und konkrete Handlungsschritte entwickeln.

Unsere Erfahrung zeigt: Je früher Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, desto größer sind Ihre Erfolgsaussichten. Warten Sie nicht, bis sich Ihre Situation weiter verschlechtert.

Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihre kostenfreie Erstberatung. Ihre finanzielle Zukunft ist zu wichtig, um sie dem Zufall zu überlassen.

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Fazit

Sofortmaßnahme P-Konto: Beantragen Sie umgehend die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto – Sie haben darauf einen Rechtsanspruch

Freibeträge nutzen: 1.410 Euro monatlich sind grundsätzlich geschützt, bei Unterhaltspflichten und Sozialleistungen deutlich mehr

Pfändung prüfen lassen: Nicht jede Kontopfändung ist rechtmäßig – formelle und materielle Fehler können zur kompletten Aufhebung führen

Schnell handeln: Jeder Tag Verzögerung kann Sie wichtige Handlungsspielräume kosten

Professionelle Hilfe: Spezialisierte Anwälte können oft bereits binnen weniger Tage konkrete Erfolge erzielen

Verhandlungslösungen: Viele Fälle lassen sich außergerichtlich und kostengünstiger lösen als durch langwierige Vollstreckungsverfahren

Vollstreckungsschutz: Bei existenzieller Bedrohung kann das Gericht die Vollstreckung stoppen oder beschränken

FAQ

Wie schnell kann ein P-Konto eingerichtet werden?

Die Bank muss Ihr Girokonto innerhalb von vier Arbeitstagen nach Ihrem Antrag in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht verhandelbar. Bei Verzögerungen können Sie die Bank abmahnen und Schadensersatz verlangen.

Was passiert, wenn ich bereits ein P-Konto bei einer anderen Bank habe?

Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig. Falls Sie bereits ein P-Konto besitzen, müssen Sie dieses zunächst auflösen, bevor Sie ein neues einrichten können. Alle anderen Konten bleiben ungeschützt und können vollständig gepfändet werden.

Kann ich auch als Selbstständiger ein P-Konto nutzen?

Ja, auch Selbstständige und Gewerbetreibende können ein P-Konto einrichten. Allerdings gelten die gleichen Freibeträge wie bei Arbeitnehmern. Geschäftliche Ausgaben sind nicht zusätzlich geschützt, weshalb eine sorgfältige Planung erforderlich ist.

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