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Prämiensparen bei der Sparkasse: Forderungen durchsetzen

Zahlreiche Kunden haben über viele Jahre hinweg auf das Modell “Prämiensparen bei der Sparkasse” gesetzt – in der Annahme, ein besonders sicheres und langfristig lohnendes Anlageprodukt abgeschlossen zu haben. Tatsächlich stellte sich in vielen Fällen jedoch heraus, dass die vertraglich vereinbarten Zinsen nicht korrekt angepasst wurden. In der Folge erhielten viele Sparer zu wenig Zinsen ausgezahlt – mitunter über Jahrzehnte hinweg.

Für viele betroffene Sparer hatte dies gravierende finanzielle Auswirkungen. Wer entsprechende Verträge abgeschlossen hat, sollte daher dringend prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Zinsnachzahlung gegen die Sparkasse besteht. Die Rechtsprechung, insbesondere durch den Bundesgerichtshof, hat hier eindeutige Vorgaben gemacht. Eine bankrechtlich spezialisierte Kanzlei kann helfen, berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Erfahren Sie mehr darüber!

Haben Sie rechtliche Fragen im Bankrecht? Sie sind nicht allein – viele Betroffene kämpfen mit ähnlichen Problemen. Ob Probleme mit Ihrer Bank, Betrugsvorwürfe oder Compliance-Beratung: Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden.

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Was ist Prämiensparen bei der Sparkasse?

Beim Prämiensparen bei der Sparkasse handelt es sich um ein langfristiges Sparmodell, das vor allem von Sparkassen über Jahrzehnte hinweg angeboten wurde. Der Kunde zahlt regelmäßig – meist monatlich – einen festen Betrag auf ein Sparkonto ein. Als Anreiz gewährt die Sparkasse neben einem variablen Grundzins eine sogenannte Treueprämie, die mit zunehmender Laufzeit steigt.

Typisch war etwa ein Vertrag über 15 Jahre mit jährlichen Prämienstufen, die im letzten Jahr bis zu 50 % der Jahressparleistung betragen konnten. Diese Prämien sollten die Kunden motivieren, das Sparverhältnis nicht vorzeitig zu kündigen.

Die Verzinsung des Sparguthabens erfolgte variabel. Das bedeutet: Die Sparkasse behielt sich vor, den Zinssatz während der Laufzeit anzupassen – je nach Marktlage. Genau an diesem Punkt begannen viele rechtliche Auseinandersetzungen.

Das Prämiensparen galt lange als konservative und sichere Anlageform – insbesondere für ältere Kunden, die auf kontinuierliches Sparen und planbare Renditen setzten. Gerade deshalb wiegt der Vertrauensbruch schwer, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Zinsen über Jahre hinweg fehlerhaft berechnet wurden.

Wer also zwischen den 1990er und 2010er Jahren einen Prämiensparvertrag bei einer Sparkasse abgeschlossen hat, gehört möglicherweise zum Kreis der Betroffenen, denen unter Umständen eine Rückzahlung zusteht.

Prämiensparen bei der Sparkasse: Altvertrag sorgt für Probleme

Ein zentrales Problem vieler Prämiensparverträge liegt in der Zinsanpassungsklausel. Die Sparkassen verwendeten häufig unklare oder intransparente Formulierungen, die es ihnen ermöglichten, die Zinssätze nach eigenem Ermessen zu senken – oft ohne ausreichende Orientierung an objektiven Marktzinsen.

In vielen Fällen erhielten die Sparer dadurch über die Jahre hinweg deutlich zu niedrige Zinsen – verglichen mit den Werten, die bei korrekter Zinsanpassung zu erwarten gewesen wären.

Ein weiterer Konfliktpunkt betrifft die Kündigung von Prämiensparverträgen durch die Sparkasse. Gerade bei langfristigen Verträgen kündigten zahlreiche Institute einseitig mit dem Argument, die maximale Laufzeit sei erreicht. Ob eine solche Kündigung im konkreten Fall rechtlich wirksam war, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab – und wurde bereits mehrfach durch Gerichte geprüft.

Verjährung: Fristen beim Prämiensparen berechnen

Ein häufiger Irrtum besteht darin, zu glauben, dass Zinsnachforderungen aus Altverträgen bereits verjährt seien. Tatsächlich ist die Rechtslage differenziert zu betrachten: In vielen Fällen beginnt die Verjährungsfrist erst mit Kenntnis der unwirksamen Klausel, also zum Beispiel nach einem entsprechenden Gerichtsurteil oder anwaltlicher Prüfung.

Zudem lässt sich die Verjährung durch ein sogenanntes Güteverfahren oder durch Klageeinreichung unterbrechen, was weiteren Zeitgewinn bringt. Wichtig ist jedoch, rechtzeitig zu handeln. Denn wer zu lange wartet, riskiert den vollständigen Verlust möglicher Ansprüche.

Für Prämiensparer bedeutet das konkret: Wer bis spätestens Ende des Jahres 2024 seine Ansprüche nicht geltend gemacht oder rechtlich gesichert hat, könnte unter Umständen bereits ab dem Jahr 2025 mit dem Einwand der Verjährung konfrontiert werden. Die genaue Fristberechnung ist komplex – hier ist anwaltliche Beratung dringend angeraten.

Prämiensparen und Sparkasse: Zinsen nachrechnen und Rückzahlung durchsetzen

Wer über einen alten Prämiensparvertrag mit variabler Verzinsung verfügt – insbesondere mit Laufzeiten ab den 1990er Jahren –, sollte den Altvertrag genau prüfen lassen. Besteht eine unwirksame Zinsanpassungsklausel, ergibt sich daraus oft ein Rückzahlungsanspruch gegen die Sparkasse. Die Zinsen können Sie dann entsprechend nachrechnen und einfordern.

Wie hoch dieser ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Höhe und Dauer der Sparleistungen
  • Entwicklung der Marktzinsen
  • Differenz zwischen dem ausgezahlten und dem objektiv richtigen Zinssatz

Die Berechnung solcher Differenzbeträge ist komplex. In der Praxis lassen sich diese Zinsnachforderungen nur mit bankrechtlicher und finanzmathematischer Unterstützung belastbar beziffern. Gerne unterstützen wir Sie dabei!

Auch wenn der Prämienspar-Altvertrag bereits vor Jahren gekündigt wurde, kann ein Anspruch auf Nachzahlung bestehen. Entscheidend ist nicht, ob der Vertrag noch läuft, sondern ob zu wenig Zinsen gezahlt wurden.

Ein spezialisierter Anwalt für Bankrecht prüft zunächst, ob die verwendete Klausel unwirksam ist, ob der Vertrag noch besteht oder bereits beendet wurde und wie die Zinsdifferenz rechnerisch ermittelt werden kann. Anschließend kann der Anspruch außergerichtlich oder – falls erforderlich – gerichtlich geltend gemacht werden.

Prämiensparvertrag: Neue Urteile und Rechtsprechung zur Zinsnachzahlung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in den letzten Jahren mehrfach mit der Frage der Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen befasst. Besonders relevant ist das Urteil vom 09. Juli 2024 (Az. XI ZR 40/23). Darin erklärte der BGH eine von der Sparkasse verwendete Zinsanpassungsklausel für unwirksam

Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass Sparer Anspruch auf eine Neuberechnung der Zinsen auf Basis eines objektiven Referenzzinssatzes haben – etwa auf Grundlage langfristiger Bundesanleihen.

Die Folge: Viele Sparkassen müssen ihren Kunden erhebliche Zinsbeträge nachzahlen – oft im vierstelligen oder gar fünfstelligen Bereich. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der betroffene Sparer seine Ansprüche kennt, prüft und aktiv durchsetzt.

Ein weiteres Urteil des OLG Dresden (Az. 5 MK 1/20) verpflichtete eine Sparkasse sogar zur Neuberechnung aller betroffenen Prämiensparverträge nach festgelegten Maßgaben. Auch wenn dieses Urteil noch nicht bundesweit bindend ist, zeigt es die Tendenz der Rechtsprechung: Die Gerichte stärken die Rechte der Sparer.

Anwalt im Bankrecht: So unterstützen wir Sie bei Ihrem Prämiensparvertrag

Die Durchsetzung von Zinsnachforderungen im Zusammenhang mit Prämiensparverträgen ist komplex. Sparkassen zeigen sich oft nur dann verhandlungsbereit, wenn fundierte Berechnungen und klare rechtliche Argumente vorgelegt werden.

Ein spezialisierter Anwalt für Bankrecht:

  • prüft Ihre Vertragsunterlagen auf unwirksame Klauseln
  • berechnet in Zusammenarbeit mit externen Sachverständigen die tatsächlich zustehenden Zinsen
  • korrespondiert mit der Sparkasse und setzt Ihre Ansprüche außergerichtlich durch
  • vertritt Sie notfalls auch vor Gericht und gegenüber anderen Behörden

Gerade bei einer Vielzahl gleichartiger Verträge bietet eine strukturierte anwaltliche Vorgehensweise auch die Möglichkeit, eine Musterklage vorzubereiten oder sich einem Sammelverfahren anzuschließen. Das erhöht den Druck auf die Sparkasse und verbessert die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung.

Insbesondere bei Altverträgen ist es wichtig, individuelle Klauseln, Kündigungsschreiben und Kontoauszüge sorgfältig auszuwerten. Die rechtliche und rechnerische Auseinandersetzung lohnt sich dabei oft – denn in vielen Fällen haben Sparer mehrere tausend Euro zu wenig erhalten.

Sie benötigen rechtliche Unterstützung? Wir haben bereits zahlreiche Mandanten in ähnlichen Fällen betreut und wissen genau, worauf es ankommt. Egal ob Sie rechtliche Fragen haben, von einem Rechtsstreit betroffen sind oder Unterstützung beid er Vertragsgestaltung benötigen: Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch.

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Fazit: Zinsansprüche gegen die Sparkasse durchsetzen

Wer zwischen den 1990er und 2010er Jahren einen Prämiensparvertrag bei einer Sparkasse abgeschlossen hat, kann die Vertragsunterlagen anwaltlich prüfen lassen. Aufgrund unwirksamer Zinsanpassungsklauseln ergeben sich häufig berechtigte Zinsnachforderungen, die nicht ohne Weiteres verjährt sind. Eine auf Bankrecht spezialisierte Kanzlei unterstützt bei der Prüfung, Berechnung und rechtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche – und hilft dabei, das “verlorene” Geld zurückzufordern.

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