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Was kostet die Löschung der Grundschuld?

Die Grundschuld bleibt auch nach Tilgung des Kredits zunächst im Grundbuch eingetragen. Sie sichert formal weiterhin eine Forderung der Bank, obwohl das Darlehen bereits ausgeglichen ist. Erst durch eine ausdrückliche Löschung wird das Grundbuch bereinigt. Nach vollständiger Rückzahlung eines Immobiliendarlehens stellt sich für viele Eigentümer eine zentrale Frage: Was kostet die Löschung der Grundschuld?

In der Praxis entstehen hierbei Kosten für Notar und Grundbuchamt. Banken dürfen für die Löschungsbewilligung hingegen kein gesondertes Entgelt verlangen. Welche Beträge konkret anfallen, wie sich diese berechnen und ob eine Löschung überhaupt zwingend erforderlich ist, erläutert dieser Beitrag.

Eigentümer müssen mit Unklarheiten bei der Löschung einer Grundschuld oder der Freigabe von Sicherheiten nicht allein bleiben. Wir prüfen Ihren Anspruch auf Löschungsbewilligung, kontrollieren mögliche unzulässige Gebühren und beraten Sie zur wirtschaftlich sinnvollsten Vorgehensweise. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.

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Alles Wissenswerte zur Grundschuld

Die Grundschuld ist ein dingliches Sicherungsrecht an einer Immobilie. Sie wird im Grundbuch eingetragen und dient der Bank als Sicherheit für ein Immobiliendarlehen. Rechtsgrundlage ist § 1191 BGB.

Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht automatisch an eine konkrete Forderung gebunden. Sie besteht rechtlich fort, selbst wenn das zugrunde liegende Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde.

Aus diesem Grund bleibt die Grundschuld nach Tilgung des Immobilienkredits zunächst bestehen. Erst durch eine Löschung im Grundbuch wird sie endgültig entfernt.

Warum wird die Grundschuld nach Rückzahlung nicht automatisch gelöscht?

Viele Eigentümer gehen davon aus, dass mit der letzten Darlehensrate auch die Sicherheit entfällt. Tatsächlich erfolgt jedoch keine automatische Löschung.

Die Grundschuld ist ein eigenständiges Recht im Grundbuch. Sie wird nur dann gelöscht, wenn der Eigentümer dies aktiv veranlasst. Voraussetzung ist eine sogenannte Löschungsbewilligung der Bank. Ohne diesen formellen Akt bleibt die Grundschuld weiterhin eingetragen, auch wenn keine Forderung mehr besteht.

Löschung der Grundschuld: Welche Kosten entstehen?

Die Kosten der Löschung setzen sich aus zwei Positionen zusammen:

  • Notarkosten
  • Gebühren des Grundbuchamts

Die Höhe richtet sich nach dem sogenannten Geschäftswert. In der Praxis bewegen sich die Gebühren häufig zwischen 0,2 und 0,3 Prozent des Grundschuldbetrags. Maßgeblich ist in der Regel die Höhe der eingetragenen Grundschuld, nicht die Restschuld oder der ursprünglich ausgezahlte Kreditbetrag.

Kostenberechnung: Ein Beispiel

Bei einer eingetragenen Grundschuld von 300.000 Euro liegen die Gesamtkosten für Notar und Grundbuchamt häufig zwischen 700 und 900 Euro.

Die Gebühren sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Notare und Grundbuchämter sind an diese Vorgaben gebunden. Individuelle Preisverhandlungen sind nicht möglich. Je höher die eingetragene Grundschuld, desto höher fallen die Gebühren aus.

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Wer trägt die Kosten der Löschung?

Grundsätzlich trägt der Eigentümer die Kosten der Löschung. Die Bank stellt lediglich die Löschungsbewilligung aus. Für dieses Dokument darf sie kein gesondertes Entgelt verlangen. Entsprechende Gebührenklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unzulässig.

Allerdings gibt es immer wieder Fälle, in denen Banken Gebühren für die Löschungsbewilligung erheben. Sollten Sie diese gezahlt haben, kann es sich lohnen, nachträglich rechtliche Schritte einzuleiten und die Gebühr herauszuverlangen.

Die Kosten für Notar und Grundbuchamt gelten als Folge der Eigentümerentscheidung, das Grundbuch bereinigen zu lassen.

Typischer Ablauf der Löschung der Grundschuld

Die Löschung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Zunächst fordert der Eigentümer bei der Bank die Löschungsbewilligung an. Nach vollständiger Rückzahlung besteht ein Anspruch auf Erteilung.
  2. Anschließend beauftragt der Eigentümer einen Notar. Dieser beglaubigt die Unterschrift unter dem Löschungsantrag und reicht die Unterlagen beim Grundbuchamt ein.
  3. Das Grundbuchamt prüft die formellen Voraussetzungen und nimmt die Löschung vor. Erst mit Eintragung der Löschung ist die Grundschuld rechtlich entfernt.

Der gesamte Vorgang dauert in der Praxis mehrere Wochen.

Muss die Grundschuld zwingend gelöscht werden?

Eine Löschung ist rechtlich nicht zwingend erforderlich. Viele Eigentümer entscheiden sich bewusst gegen eine Löschung. Die Grundschuld bleibt dann als sogenannte Eigentümergrundschuld im Grundbuch bestehen. Dies kann sinnvoll sein, wenn später eine erneute Finanzierung geplant ist. Die bestehende Grundschuld lässt sich in vielen Fällen kostengünstiger wiederverwenden als eine Neueintragung. 

Allerdings kann eine eingetragene Grundschuld bei einem geplanten Verkauf der Immobilie zu Verzögerungen führen. Käufer verlangen regelmäßig ein lastenfreies Grundstück. Es kommt also immer auf den Einzelfall an. Käufer können sich daher bei Unsicherheiten rechtlich beraten lassen.

Was ist der Unterschied zwischen Löschung und Abtretung der Grundschuld?

Neben der Löschung besteht die Möglichkeit, die Grundschuld an eine andere Bank abzutreten.

Bei einer Umschuldung wird die bestehende Grundschuld häufig nicht gelöscht, sondern an das neue Kreditinstitut übertragen. Dadurch entstehen geringere Kosten als bei einer vollständigen Löschung mit anschließender Neueintragung. Auch hier fallen Notar- und Grundbuchkosten an, diese sind jedoch meist niedriger als bei einer kompletten Neubegründung.

Grundschuld löschen oder stehen lassen? Wirtschaftliche Abwägung

Ob eine Löschung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Geplante zukünftige Finanzierung
  • Verkauf der Immobilie
  • Höhe der eingetragenen Grundschuld
  • Aktuelle Zinslage

Wer die Immobilie langfristig schuldenfrei behalten möchte und keine weitere Finanzierung plant, entscheidet sich häufig für die Löschung. Wer hingegen perspektivisch Modernisierungen oder Investitionen plant, profitiert unter Umständen von einer bestehenbleibenden Eigentümergrundschuld. Allerdings kann eine Weiterveräußerung der Immobilie ins Stocken geraten, wenn die Grundschuld weiter bestehen bleibt. 

Die Entscheidung ist deshalb sehr individuell zu treffen. Eine rechtliche Beratung kann hier helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Besonderheiten bei Briefgrundschuld und Buchgrundschuld

Bei der Grundschuld ist zwischen zwei Varianten zu unterscheiden:

  • Buchgrundschuld
  • Briefgrundschuld

Anders als bei der Briefgrundschuld existiert bei der Buchgrundschuld kein gesondertes Grundschuldbriefdokument. 

Bei der Briefgrundschuld wird zusätzlich ein Grundschuldbrief ausgestellt. Dieser verkörpert das Recht. Das bedeutet, für die Löschung muss der Brief vorgelegt werden. Geht der Grundschuldbrief verloren, ist ein aufwendiges gerichtliches Aufgebotsverfahren erforderlich. Dies verursacht zusätzliche Kosten und zeitliche Verzögerungen. Ob ein Grundschuldbrief vorliegt, steht im Grundbuch und ist vor allem bei einer älteren Grundschuld der Fall.

Wie unterstützt ein Anwalt für Bankrecht?

Ein Anwalt für Bankrecht prüft zunächst, ob die Bank ihrer Pflicht zur Freigabe der Sicherheit ordnungsgemäß nachkommt. Unsere Kanzlei kontrolliert, ob unzulässige Gebühren erhoben wurden und setzt gegebenenfalls Rückforderungsansprüche durch.

Darüber hinaus beraten wir bei der Entscheidung, ob eine Löschung wirtschaftlich sinnvoll ist oder die Grundschuld bestehen bleiben sollte. Gerade bei geplanten Umschuldungen oder Immobilienverkäufen ist eine strategische Abstimmung mit dem Notar und Kreditinstitut oft sinnvoll, um Nachteile oder Risiken zu vermeiden.

Gerade in komplexen Fällen kann es sinnvoll sein, die Grundschuld und die Entscheidung über die Löschung rechtlich bewerten zu lassen. Unser Ziel ist deshalb eine rechtskonforme und wirtschaftlich optimierte Lösung.

Ob Löschung, Abtretung oder strategische Weiternutzung der Grundschuld – eine rechtliche Prüfung schafft Klarheit. Wir analysieren Ihre Vertragsunterlagen, stimmen das Vorgehen mit Notar und Bank ab und setzen – falls nötig – Ihre Ansprüche konsequent durch. Sprechen Sie uns gerne für eine erste rechtliche Einschätzung an.

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Fazit: Was kostet die Löschung der Grundschuld?

Die Kosten der Löschung richten sich nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld. Bei einer Grundschuld von 300.000 Euro entstehen somit regelmäßig Kosten im mittleren dreistelligen Bereich.

Immobilieneigentümer sollten darauf achten, dass die Bank für die Löschungsbewilligung kein gesondertes Entgelt verlangen darf. Die Gebühren für Notar und Grundbuchamt sind gesetzlich festgelegt.Ob eine Löschung sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab. Eine fundierte rechtliche Beratung kann dabei helfen, dass keine unnötigen Kosten entstehen und die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch rechtssicher gestaltet sind.

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