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Der Wirecard-Skandal hat Tausende Anleger ruiniert. Aktuelle Ansprüche aus Prospekthaftung, Marktmissbrauch und Bankhaftung.

Wirecard Betrug: Aktuelle Entschädigungsoptionen für geschädigte Anleger

Prospekthaftung, Ad-hoc-Haftung nach WpHG, EY-Wirtschaftsprüferhaftung und Bankenhaftung – welche Ansprüche für Wirecard-Geschädigte noch bestehen

Im Juni 2020 räumte der DAX-Konzern Wirecard AG ein, dass Bankguthaben in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht existieren. Wenige Tage später meldete das Unternehmen Insolvenz an. Was folgte, war einer der größten Bilanzskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte: jahrelange Bilanzfälschung, Marktmanipulation, versagende Aufsichtsstrukturen und Tausende von Anlegern, die ihr investiertes Kapital verloren hatten. Für viele dieser Anleger stellt sich auch heute, mehr als fünf Jahre später, die Frage, welche Entschädigungsmöglichkeiten noch bestehen.

Haben Sie als Anleger durch den Wirecard-Kursverfall Verluste erlitten und noch keine Entschädigung erhalten? Unsere Kanzlei prüft, welche Ansprüche in Ihrem Fall noch durchsetzbar sind. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.

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Der Wirecard-Skandal: Was geschädigten Anlegern wichtig ist

Wirecard AG war bis 2020 einer der wenigen deutschen Technologiekonzerne im DAX und galt als Vorzeigeunternehmen der deutschen Fintech-Branche. Tatsächlich wurden über Jahre hinweg Gewinne und Umsätze aus einem angeblichen Drittpartnergeschäft in Asien in die Bilanz eingebucht, das in wesentlichen Teilen nicht existierte. Externe Prüfer und Analysten, die Zweifel äußerten, wurden aktiv bekämpft. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die Wirecard jahrelang testierte, bestätigte die Bilanzen ohne ausreichende eigene Prüfung der relevanten Drittpartnerguthaben.

Für Anleger bedeutet das: Sie haben auf Grundlage falscher Jahresabschlüsse, falscher Ad-hoc-Mitteilungen und eines Unternehmensprofils investiert, das in wesentlichen Teilen eine Fiktion war. Der Schaden ist die Differenz zwischen dem Kaufpreis der Aktien und dem Wert nach Bekanntwerden des Skandals – für viele Anleger ein Totalverlust.

Die rechtliche Situation ist komplex, weil mehrere Haftungssubjekte in Betracht kommen und unterschiedliche Verjährungsfristen gelten. Einen allgemeinen Rahmen zum Kapitalmarktrecht und zum Schutz von Anlegern bietet unser Beitrag zu Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz.

Haftungsgrundlage 1: Ad-hoc-Haftung nach § 97 WpHG

Die wichtigste kapitalmarktrechtliche Haftungsgrundlage für geschädigte Wirecard-Anleger ist § 97 WpHG. Diese Norm verpflichtet börsennotierte Unternehmen, Insiderinformationen unverzüglich als Ad-hoc-Mitteilung zu veröffentlichen. Wenn ein Unternehmen eine kursrelevante Tatsache – wie die Möglichkeit, dass 1,9 Milliarden Euro in der Bilanz fehlen – kennt oder hätte kennen müssen und diese Tatsache nicht oder verspätet bekannt macht, haftet es gegenüber Anlegern, die auf Grundlage des falschen Kursbilds investiert haben.

Im Fall Wirecard war die Informationslage über Jahre hinweg systematisch verzerrt: Positive Ad-hoc-Mitteilungen wurden veröffentlicht, die sich auf ein Geschäftsmodell stützten, das tatsächlich in wesentlichen Teilen nicht existierte. Negative Informationen – interne Erkenntnisse über Bilanzprobleme, Kritik externer Analysten, Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Buchführung – wurden unterdrückt. Wer Wirecard-Aktien in dem Zeitraum erworben hat, in dem diese verzerrte Informationslage bestand, hat möglicherweise Ansprüche nach § 97 WpHG.

Der Anspruch richtet sich in erster Linie gegen den Insolvenzschuldner Wirecard AG selbst – was bedeutet, dass er im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden muss. Zusätzlich kommen persönliche Haftungsansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder in Betracht, die die falschen Mitteilungen zu verantworten hatten.

Haftungsgrundlage 2: Schadensersatz nach § 826 BGB wegen Bilanzmanipulation

Parallel zur kapitalmarktrechtlichen Haftung nach dem WpHG bestehen Ansprüche nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Diese Anspruchsgrundlage ist für Wirecard-Anleger aus zwei Gründen besonders relevant: Erstens erfasst sie Personen, die wissentlich an der Verbreitung falscher Bilanzinformationen mitgewirkt haben – also auch Vorstandsmitglieder und möglicherweise Wirtschaftsprüfer, die bewusst fehlerhafte Testate ausgestellt haben. Zweitens gilt die längere absolute Verjährungsgrenze von zehn Jahren, was für Anleger, deren Ansprüche nach dem WpHG bereits verjährt sein könnten, eine wesentliche Bedeutung hat.

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung zur Kommanditistenhaftung und zu Bilanzfälschungsfällen mehrfach klargestellt, dass das Aufstellen und Verbreiten falscher Bilanzen in dem Wissen, dass Anleger auf dieser Grundlage investieren werden, den Tatbestand des § 826 BGB erfüllt. Im Wirecard-Kontext bedeutet das: Gegen identifizierbare Verantwortliche, die nachweislich von der Bilanzfälschung wussten, können Anleger auf diesem Weg auch außerhalb des Insolvenzverfahrens vorgehen.

Haftungsgrundlage 3: Wirtschaftsprüferhaftung gegen EY

EY – Ernst & Young – war als Abschlussprüfer jahrelang für die Testierung der Wirecard-Bilanzen verantwortlich und stellte Jahresabschlussberichte mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken aus, obwohl die zentralen Drittpartnerguthaben nicht ausreichend geprüft worden waren. Erst für den Jahresabschluss 2019 versagte EY das Testat.

Die Haftung von Wirtschaftsprüfern für fehlerhafte Testate gegenüber Dritten – also gegenüber Anlegern, nicht nur gegenüber dem geprüften Unternehmen – ist eine der kompliziertesten Fragen des deutschen Kapitalmarktrechts. Die allgemeine Linie der deutschen Rechtsprechung ist, dass Wirtschaftsprüfer gegenüber Dritten grundsätzlich nur haften, wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis bestand. Im Wirecard-Fall haben mehrere deutsche Gerichte Anlegerinnen und Anleger auf Klagen gegen EY hingewiesen, die auf deliktischer Grundlage – insbesondere § 826 BGB – gestellt werden können, wenn EY bewusst fehlerhafte Testate ausgestellt oder den Prüfungsstandard grob verletzt hat.

EY Deutschland hat sich mit dem Insolvenzverwalter von Wirecard auf einen Vergleich in dreistelliger Millionenhohe geeinigt. Für einzelne Anleger eröffnet das die Frage, ob daneben noch eigenständige Ansprüche gegen EY bestehen. Diese Frage ist rechtlich nicht abschließend geklärt und muss im Einzelfall anwaltlich geprüft werden.

Haftungsgrundlage 4: Bankenhaftung für Anlageempfehlungen

Eine weniger diskutierte, aber für viele Privatanleger relevante Haftungsgrundlage ist die Bankberaterhaftung. Zahlreiche Privatanleger haben Wirecard-Aktien nicht eigenständig über einen Broker gekauft, sondern auf Empfehlung ihrer Hausbank oder eines Anlageberaters. Wenn ein Bankberater Wirecard-Aktien als geeignetes Anlagevehikel empfohlen hat, ohne auf die seit Jahren in der Öffentlichkeit diskutierten Risiken – Shortsellerberichte, Vorwürfe der Bilanzfälschung, laufende Ermittlungen – hinzuweisen, liegt eine anlageberatungsrechtliche Pflichtverletzung vor.

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Bond-Rechtsprechung klargestellt, dass Bankberater verpflichtet sind, Kunden über alle wesentlichen Risiken eines empfohlenen Produkts aufzuklären – auch solche, die aus öffentlichen Berichten erkennbar waren. Wer Wirecard-Aktien noch in den Jahren 2019 oder 2020 auf Bankempfehlung hin erworben hat, ohne einen expliziten Hinweis auf die laufenden Bilanzvorwürfe erhalten zu haben, hat möglicherweise einen Beraterhaftungsanspruch gegen seine Bank.

Ausführliche Informationen zur Bankberaterhaftung und den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs finden Sie in unserem Beitrag zur Beratung im Kapitalanlagerecht.

Das Insolvenzverfahren: Was Anleger im Insolvenzverfahren beachten müssen

Wirecard AG befindet sich seit dem 25. Juni 2020 in einem Insolvenzverfahren, das vom Landgericht München I eröffnet wurde. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Jaffé. Für Anleger, die Ansprüche gegen die Wirecard AG selbst geltend machen möchten, ist die Anmeldung zur Insolvenztabelle der förmliche Weg.

Zu beachten ist, dass Aktionäre im Insolvenzverfahren eine nachrangige Position einnehmen: Sie stehen hinter allen Gläubigern der Gesellschaft. Das bedeutet, dass eine Quote aus dem Insolvenzverfahren für ehemalige Aktionäre sehr gering ist oder ausbleiben kann. Die wirtschaftlich bedeutsameren Ansprüche richten sich daher gegen die natürlichen Personen, die für die Bilanzfälschung verantwortlich waren, gegen EY und – bei Beratungsfällen – gegen die empfehlende Bank.

Das Insolvenzverfahren ist ein langwieriger Prozess. Anleger, die ihre Ansprüche bisher noch nicht angemeldet haben, sollten die Fristen überprüfen. Spätanmeldungen sind möglich, können aber mit zusätzlichem Aufwand verbunden sein.

Strafrechtliche Aufarbeitung: Wo das Verfahren heute steht

Die strafrechtliche Aufarbeitung des Wirecard-Skandals läuft vor dem Landgericht München I. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Markus Braun sowie weitere Ex-Vorstände und Mitarbeiter wurden angeklagt. Das Verfahren begann 2023 und ist eines der umfangreichsten Wirtschaftsstrafverfahren der deutschen Nachkriegsgeschichte – mit Tausenden von Beweismitteln, zahlreichen Zeugen und einem komplex verschachtelten Tatvorwurf.

Der frühere Vorstandskollege Jan Marsalek ist flüchtig und wird ärztlich in Russland vermutet. Ein Urteil im Hauptverfahren ist noch ausstehend. Für Anleger ist der Ausgang des Strafverfahrens auch für ihre zivilrechtlichen Ansprüche relevant: Rechtskräftige strafrechtliche Feststellungen über die Täterschaft können in zivilrechtlichen Verfahren als Beweismittel verwertet werden und erleichtern den Nachweis der Schadenskausalität.

Die BaFin, die in der Aufarbeitung des Wirecard-Skandals erhebliche Kritik auf sich gezogen hat – unter anderem weil sie gegen Leerverkäufer und Journalisten vorging, anstatt Wirecard selbst zu untersuchen –, hat inzwischen ihre aufsichtsrechtlichen Strukturen reformiert. Eine eigene Haftung der BaFin für Anlegerschäden wurde in der deutschen Rechtsprechung bisher überwiegend abgelehnt, weil die BaFin im öffentlichen Interesse handelt und nicht im individuellen Interesse einzelner Anleger.

Verjährung: Welche Ansprüche sind noch nicht verjährt?

Die Verjährungsfrage ist für Wirecard-Ansprüche die praktisch wichtigste – und die am stärksten einzelfallabhängige. Ein Überblick nach Anspruchsgrundlage:

Ansprüche nach § 97 WpHG – Die Verjährung beträgt ein Jahr ab Kenntniserlangung von der Unrichtigkeit der Kapitalmarktinformation, absolut fünf Jahre ab der Veröffentlichung der fehlerhaften Information. Für Informationen aus dem Zeitraum vor Juni 2020 könnten diese Fristen je nach Kaufdatum bereits abgelaufen sein. Anleger, die erst durch die Insolvenzankkündigung im Juni 2020 von der Unrichtigkeit erfahren haben, könnten noch innerhalb der Frist liegen, wenn sie zeitnah gehandelt haben.

Ansprüche nach § 826 BGB – Hier gilt die dreijährige Regelverjährung ab Ende des Jahres der Kenntniserlangung von Schaden und Schädiger, absolut zehn Jahre. Wer erst spät – etwa durch neue Erkenntnisse aus dem Strafverfahren – konkrete Informationen über den Vorsatz bestimmter Personen erhalten hat, profitiert möglicherweise von einem späteren Verjährungsbeginn.

Bankberaterhaftung – Die dreijährige Regelverjährung beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anleger von der Falschberatung Kenntnis erlangt hat. Wer die fehlerhafte Empfehlung erst im Zusammenhang mit dem Wirecard-Zusammenbruch als solche erkannt hat, könnte noch innerhalb der Frist liegen.

Die Verjährungslage ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Eine pauschale Aussage, dass alle Ansprüche verjährt seien, ist nicht zutreffend. Wer die Frage noch nicht anwaltlich hat prüfen lassen, sollte das unverzüglich nachholen.

Wann lohnt sich anwaltliche Beratung für Wirecard-Geschädigte?

Anwaltliche Beratung lohnt sich für jeden Anleger, der durch den Wirecard-Kursverfall einen erheblichen Schaden erlitten hat und noch keine Entschädigung erhalten hat. Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft, welche Ansprüche – nach § 97 WpHG, nach § 826 BGB, gegen EY oder gegen die empfehlende Bank – im Einzelfall noch nicht verjährt sind, welche Beweise vorliegen und ob eine außergerichtliche Geltendmachung oder eine Klage sinnvoll ist.

In komplexen Kapitalmarktrechtssachen wie dem Wirecard-Skandal ist die koordinierte Geltendmachung durch mehrere Geschädigte besonders sinnvoll: Gemeinsam gesammelte Beweise, abgestimmte Klagestrategie und koordinierter Druck auf Beklagte erhöhen die Erfolgsaussichten und senken die Kosten für jeden Einzelnen. Wenn Sie bisher noch keine anwaltliche Prüfung haben vornehmen lassen, sollten Sie das jetzt tun – bevor möglicherweise weitere Fristen ablaufen.

Einen allgemeinen Überblick über Schadensersatzmöglichkeiten bei Kapitalanlagebetrug bieten unsere Beiträge zu Kapitalanlagebetrug und zu Anwalt für Finanzbetrug.

Fazit: Wirecard Schadensersatz – mehrere Haftungsadressen, einzelfallabhängige Fristen

Der Wirecard-Skandal ist kein abgeschlossenes Kapitel. Das Strafverfahren läuft, das Insolvenzverfahren läuft, und Ansprüche gegen EY sowie gegen empfehlende Banken sind für viele Anleger noch nicht ausgeschöpft. Die Verjährungsfrage ist einzelfallabhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Wer bisher auf eine Entschädigung gewartet hat, weil unklar war, gegen wen Ansprüche bestehen, sollte jetzt anwaltlich prüfen lassen, welche Wege noch offenstehen. Warten kostet Möglichkeiten.

Kanzlei Dr. Araujo Kurth – Ihr Partner im Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Kanzlei Dr. Araujo Kurth berät und vertritt Mandanten bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht. Rechtsanwalt Dr. Michel de Araujo Kurth M.A. verfügt über langjährige Erfahrung im Bankwesen und in der anwaltlichen Praxis und hat sich auf die Vertretung von Mandanten in bank- und kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten spezialisiert.

Die Kanzlei begleitet Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht – von der ersten Prüfung der Verjährungslage über die Identifizierung der richtigen Haftungsadressaten bis zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Beratungen finden in den Büros in Frankfurt am Main, Darmstadt und Offenbach am Main sowie bundesweit per Videokonferenz statt.

Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular für ein unverbindliches Erstgespräch – telefonisch, per E-Mail oder online.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zu Wirecard Schadensersatz Anleger

Was war der Wirecard-Skandal?

Wirecard AG war ein DAX-notierter Zahlungsdienstleister, der über Jahre hinweg Bilanzen fälschte und Einnahmen aus einem fiktiven Drittpartnergeschäft auswies. Im Juni 2020 teilte das Unternehmen mit, dass Bankguthaben von rund 1,9 Milliarden Euro mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht existieren. Das Unternehmen meldete Insolvenz an. Der Schaden für Aktionäre war ein nahezu vollständiger Kapitalverlust.

Welche Haftungsgrundlagen gibt es für geschädigte Wirecard-Anleger?

Die wichtigsten Haftungsgrundlagen sind: Ad-hoc-Haftung nach § 97 WpHG für falsche Kapitalmarktinformationen, Schadensersatz nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch Bilanzfälschung, Wirtschaftsprüferhaftung gegen EY, sowie Bankberaterhaftung, wenn Aktien auf Empfehlung eines Beraters erworben wurden.

Sind meine Ansprüche als Wirecard-Anleger bereits verjährt?

Nicht zwingend. Die Verjährungslage hängt von der Anspruchsgrundlage, dem Kaufdatum der Aktien und dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Pflichtverletzung ab. Ansprüche nach § 826 BGB gegen Verantwortliche haben längere Verjährungsfristen als WpHG-Ansprüche. Bankberaterhaftungsansprüche laufen nach eigenem Zeitplan. Eine anwaltliche Prüfung ist unbedingt erforderlich.

Wie melde ich Forderungen im Wirecard-Insolvenzverfahren an?

Forderungen können beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Als ehemaliger Aktionär ist die Rangposition im Insolvenzverfahren jedoch nachrangig – Sie stehen hinter allen Gläubigern der Gesellschaft. Die wirtschaftlich bedeutsameren Ansprüche richten sich daher gegen natürliche Personen und gegen EY außerhalb des Insolvenzverfahrens.

Kann ich EY für fehlerhafte Wirecard-Testate in Anspruch nehmen?

Möglicherweise. EY hat sich mit dem Insolvenzverwalter auf einen Vergleich geeinigt. Ob zusätzlich direkte Anlegeransprüche gegen EY bestehen, hängt davon ab, ob nachgewiesen werden kann, dass EY vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhafte Testate ausgestellt hat und ob ein ausreichender Kausalzusammenhang zwischen dem Testat und dem Kaufentschluss des Anlegers besteht.

Was ist, wenn mir meine Bank Wirecard-Aktien empfohlen hat?

Wenn ein Bankberater Wirecard-Aktien empfohlen hat, ohne auf die seit Jahren diskutierten Bilanzrisiken hinzuweisen, liegt möglicherweise eine Beratungspflichtverletzung vor. Die Bank trägt die Beweislast dafür, dass die Beratung den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Diese Ansprüche richten sich direkt gegen die Bank – unabhängig vom Insolvenzverfahren.

Welche Rolle spielt das laufende Strafverfahren für zivilrechtliche Ansprüche?

Rechtskräftige strafrechtliche Feststellungen können in zivilrechtlichen Verfahren als Beweismittel verwertet werden. Ein Schuldspruch gegen Markus Braun oder andere Verantwortliche ergänzt die zivilrechtliche Beweisbasis erheblich. Das Abwarten eines strafrechtlichen Urteils kann aber zu Lasten der Verjährungsfristen gehen – zivilrechtliche Ansprüche sollten unabhängig vom Strafverfahren geprüft und gesichert werden.

Kann ich als Aktionär am Insolvenzverfahren beteiligt werden?

Als ehemaliger Aktionär können Sie Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Da Aktionäre im Insolvenzverfahren nachrangig sind, ist die zu erwartende Quote sehr gering. Der Schwerpunkt der Rechtsverfolgung sollte auf Ansprüchen gegen EY, gegen Vorstandsmitglieder persönlich und – bei Beratungsfällen – gegen die empfehlende Bank liegen.

Wie hoch kann mein Schadensersatz sein?

Der Schadensersatzanspruch umfasst grundsätzlich den Differenzschaden – die Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten Kaufpreis und dem Wert, den die Aktien bei korrekter Information gehabt hätten, zuzüglich entgangener Gewinne und Zinsen. Bei einem vollständigen Wertverlust kann das dem gesamten Kaufpreis entsprechen.

Wann lohnt sich ein Anwalt für Wirecard-Ansprüche?

Anwaltliche Beratung lohnt sich bei jedem erheblichen Schaden und insbesondere dann, wenn die Verjährungslage noch nicht geprüft wurde. Ein Anwalt identifiziert alle noch offenen Haftungsadressen, bewertet die Verjährungssituation und entwickelt eine auf den Einzelfall zugeschnittene Strategie. Je früher die Prüfung erfolgt, desto mehr Optionen bleiben erhalten.

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