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Container-Direktinvestment (P&R) Was Anleger nach der Insolvenz tun können

Container-Direktinvestment (P&R): Was Anleger nach der Insolvenz tun können

Die P&R-Insolvenz ist einer der größten Anlagebetrugs-Fälle Deutschlands – zehntausende Anleger verloren Geld, weil viele der angeblich vermieteten Container nie existierten.

Der Zusammenbruch der P&R-Gruppe im März 2018 hinterließ rund 54.000 geschädigte Anleger mit einem Gesamtschaden von über drei Milliarden Euro. Das Geschäftsmodell war simpel: Anleger kauften angeblich physische Seefrachtcontainer und vermieteten sie über P&R zurück. Was wie ein solides Sachwertinvestment aussah, war in Wahrheit ein System, in dem ein Großteil der Container schlicht nicht existierte. Die P&R Container Insolvenz ist ein Lehrstück über systemischen Anlagebetrug im grauen Kapitalmarkt.

Der Insolvenzverwalter Michael Jaffé hat die vier P&R-Gesellschaften seit 2018 abgewickelt. Für Anleger bedeutet das: Die Hoffnung auf vollständige Rückzahlung ihres Investments ist realistisch nicht erfüllbar. Dennoch existieren rechtliche Handlungsoptionen, die noch nicht alle Betroffenen ausgeschöpft haben – von Schadensersatzansprüchen gegen Vertreiber bis zu steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Wer sein Geld bei P&R verloren hat, sollte die rechtliche Gesamtsituation nüchtern einschätzen: Die Insolvenzquote ist begrenzt, aber Ansprüche gegen Berater, Vertriebsmittler und Finanzinstitute können zusätzliche Erstattungen ermöglichen. Dafür müssen Fristen beachtet und Ansprüche korrekt geltend gemacht werden.

Wenn Sie bei P&R investiert haben und Ihre Rechte in der Insolvenz noch nicht vollständig geprüft wurden, sollten Sie die Situation anwaltlich analysieren lassen, um verbleibende Ansprüche zu sichern. Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen.

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Das P&R-System: Wie das Schneeballsystem im Container-Segment funktionierte

P&R verkaufte Anlegern Kauf- und Mietverträge über physische Seefrachtcontainer. Der Anleger erwarb formal das Eigentum an bestimmten Containern und vermietete diese unmittelbar an P&R zurück. P&R wiederum sollte die Container an Reedereien vermieten und die Mieteinnahmen weitergeben. Das Versprechen: feste Mietrenditen von 3 bis 4 Prozent, verbunden mit dem greifbaren Wert eines physischen Vermögensgegenstands.

Das Problem: Ein erheblicher Teil der verkauften Container war doppelt oder mehrfach verkauft, und viele existierten schlicht nicht. Die P&R Container Insolvenz offenbarte, dass rund 1,6 Millionen Container angeblich im Besitz von Anlegern standen, tatsächlich aber nur rund 618.000 physisch vorhanden waren. Die fehlende Differenz wurde durch neue Anlegergelder finanziert – klassisches Schneeballsystem.

Strafrechtlich wurde das Handeln der P&R-Verantwortlichen als Betrug nach § 263 StGB und als Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB eingestuft. Zu einer strafrechtlichen Verurteilung Heinz Roths kam es nicht: Der gegen ihn geplante Strafprozess fand nicht statt, weil er als krankheitsbedingt verhandlungsunfähig galt; der Haftbefehl wurde aufgehoben. Für geschädigte Anleger ist der strafrechtliche Aspekt insoweit relevant, als er die zivilrechtliche Haftungslage stützt.

Eigentums- und Aussonderungsrechte: Wer hat welche Rechte an den Containern?

Kernfrage für jeden P&R-Anleger war, ob er tatsächlich Eigentümer eines Containers wurde und ob er diesen aus der Insolvenzmasse aussondern kann. Das Insolvenzrecht gewährt dem Eigentümer nach §§ 47 ff. InsO ein Aussonderungsrecht – er kann verlangen, dass sein Gegenstand aus der Insolvenzmasse herausgegeben wird, weil er nicht zur Masse gehört.

Der Insolvenzverwalter hat jedoch in einer Vielzahl von Fällen festgestellt, dass die Container entweder nicht existierten oder die Übereignung rechtlich nicht wirksam vollzogen wurde – etwa weil derselbe Container mehrfach verkauft wurde. Wer nachweislich einen Container erworben hat, der tatsächlich existiert und eindeutig ihm zuzuordnen ist, konnte theoretisch Aussonderung verlangen. Praktisch war dies für die meisten Anleger nicht realisierbar.

Die meisten Anleger wurden stattdessen als Insolvenzgläubiger mit einer Insolvenzforderung behandelt. Das bedeutet: Sie partizipieren anteilig an der Insolvenzmasse, aber nur in Höhe der festgestellten Quote. Diese Quote lag nach Jahren der Abwicklung im sehr niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Forderungsanmeldung in der P&R-Insolvenz: Was Anleger wissen müssen

Wer als Anleger an der Insolvenzmasse partizipieren wollte, musste seine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Die Anmeldefristen sind inzwischen für alle vier P&R-Gesellschaften abgelaufen – wer damals nicht angemeldet hat, kann nur noch unter engen Voraussetzungen Nachtragsverteilung beantragen oder eine verspätete Anmeldung begründen.

Für Anleger, die ihre Forderung angemeldet haben und deren Forderung festgestellt wurde, stehen Ausschüttungen des Insolvenzverwalters in Aussicht, sobald weiteres Vermögen realisiert wird. Der Prozess zieht sich über Jahre. Anwaltliche Unterstützung bei der Forderungsanmeldung sowie bei Widersprüchen gegen die Feststellung ist wichtig, um den eigenen Anteil zu sichern.

Wer die Anmeldefrist versäumt hat, sollte dies prüfen lassen. Bei der rechtlichen Einordnung von Gläubigerrechten in Insolvenzverfahren spielt auch die Art der Forderung eine Rolle – ob Kaufpreisanspruch, Mietrückstand oder Schadensersatz.

Schadensersatzansprüche gegen Berater und Vertrieb: Parallele Anspruchswege

Unabhängig von der Insolvenzquote können Anleger Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater, Vertriebsmittler und beratende Banken geltend machen. Wer P&R-Produkte auf Empfehlung erworben hat, ohne vollständig über die Risiken des grauen Kapitalmarkts, die fehlende BaFin-Aufsicht und das Emittentenrisiko aufgeklärt worden zu sein, hat möglicherweise einen Beratungsfehler-Anspruch.

Die Grundlage: Anlageberater haften primär aus dem (konkludenten) Beratungsvertrag nach § 280 Abs. 1 BGB, wenn sie ein Produkt empfohlen haben, das für den Anleger erkennbar ungeeignet war oder über das sie fehlerhaft informiert haben. Eine Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem WpHG kommt allenfalls nachrangig in Betracht und ist beim grauen Kapitalmarkt sowie bei freien Vermittlern in ihrer Anwendbarkeit umstritten. Bei P&R war das Fehlen einer § 32 KWG-Erlaubnis für das Einlagengeschäft ein deutliches Warnsignal, das Berater hätten thematisieren müssen.

Auch Prospektfehler begründen Ansprüche: Wer auf Basis eines unrichtigen oder unvollständigen Prospekts investiert hat, kann den Ersteller und den Vertreiber aus Prospekthaftung in Anspruch nehmen. Bei P&R waren die Verkaufsprospekte nachweislich in wesentlichen Punkten unrichtig – die Angaben zur Anzahl der tatsächlich vorhandenen Container stimmten nicht.

Warnsignale: Merkmale, die auf ein Schneeballsystem im Containergeschäft hinweisen

Folgende Merkmale hätten bei P&R – und sollten bei ähnlichen Angeboten heute – als Warnsignale gewertet werden:

  • Feste Renditeversprechen ohne Marktrisiko: Garantierte Mieterträge ohne Rücksicht auf Marktschwankungen sind ein Indiz für ein System, das nicht nachhaltig ist.
  • Fehlende BaFin-Regulierung: Produkte des grauen Kapitalmarkts unterliegen keiner laufenden Aufsicht – das erhöht das Risiko erheblich.
  • Keine unabhängige Überprüfbarkeit des Vermögens: Anleger konnten nicht überprüfen, ob ihre Container tatsächlich existierten oder wer sie nutzte.
  • Intransparente Eigentumszuordnung: Die Zuweisung konkreter Container zu einzelnen Anlegern war nicht nachvollziehbar und nicht registriert.
  • Hohe Vertriebsprovision: Der Vertrieb über freie Berater mit attraktiven Provisionen schafft Interessenkonflikte, die zulasten der Anleger gehen.
  • Fehlende Prospektpflicht erfüllt: Bei P&R fehlte in vielen Vertriebsphasen ein vollständig prüfbarer Prospekt nach WpPG-Standard.

Als erfahrene Anwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht helfen wir Ihnen, die Vorgehensweise der Betrüger rechtlich einzuordnen und konkrete Schritte zur Rückforderung Ihrer Gelder einzuleiten. Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch.

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Verjährung: Wann laufen die Schadensersatzansprüche aus?

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach §§ 195, 199 BGB. Die dreijährige Regelfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis vom Schaden und vom Schuldner erlangt hat. Bei P&R wussten die meisten Anleger spätestens im Frühjahr 2018 von der Insolvenz.

Das bedeutet: Ansprüche aus Kenntnis von 2018 wären regulär Ende 2021 verjährt. Wer bis dahin keinen Anwalt eingeschaltet oder kein Verfahren eingeleitet hat, könnte seinen Schadensersatzanspruch gegen den Berater verloren haben – sofern keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen wurden.

Allerdings gilt für Schadensersatzansprüche eine kenntnisunabhängige Höchstfrist von zehn Jahren ab Entstehung des Anspruchs (§ 199 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB; daneben 30 Jahre ab dem schädigenden Ereignis nach Nr. 2, maßgeblich ist die früher endende Frist). Wer also noch keine Kenntnis vom genauen Schuldner hatte oder besondere Umstände nachweisen kann, die den Verjährungsbeginn hinausschieben, hat möglicherweise noch Spielraum. Eine anwaltliche Verjährungsprüfung ist unbedingt zu empfehlen.

Steuerliche Aspekte: Verluste aus P&R steuerlich geltend machen

Verluste aus der P&R Container Insolvenz können steuerlich relevant sein. Wer Mietzahlungen als Einkünfte versteuert hat und nun einen Forderungsausfall erleidet, kann diesen Ausfall unter Umständen als Werbungskosten oder Verlust geltend machen. Die steuerliche Einordnung hängt davon ab, wie das Finanzamt die Geschäftsbeziehung zu P&R qualifiziert.

Bei rein privaten Anlegern ohne gewerblichen Hintergrund ist die steuerliche Geltendmachung von Verlusten eingeschränkt. Wer allerdings gewerbliche Einkünfte aus dem Containergeschäft erklärt hat, kann entsprechende Verluste möglicherweise gegenrechnen. Eine Abstimmung mit dem Steuerberater und einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt für Bankrecht ist hier empfehlenswert.

Auch bereits geleistete Steuern auf Mieterträge, die nun als nicht existent feststehen, könnten Gegenstand einer Korrektur sein. Die Finanzverwaltung hat bei P&R pragmatische Lösungsansätze entwickelt – sprechen Sie mit Ihrer zuständigen Behörde oder einem Steuerberater mit Erfahrung in Anlegerschutz-Fällen.

Wann ist anwaltliche Beratung nach der P&R-Insolvenz noch sinnvoll?

Anwaltliche Beratung zur P&R Container Insolvenz ist auch Jahre nach dem Zusammenbruch noch sinnvoll – insbesondere wenn Sie bisher keine anwaltliche Unterstützung in Anspruch genommen haben und Ansprüche gegen Berater oder Vertriebsmittler nicht vollständig geprüft wurden.

Besonders prüfenswert sind Konstellationen, in denen Sie das P&R-Produkt auf ausdrückliche Empfehlung eines Anlageberaters oder einer Bank gekauft haben und über die Risiken nicht hinreichend informiert wurden. Schadensersatz wegen Falschberatung kann die Insolvenzquote erheblich ergänzen.

Wenn Sie Ihre Forderung in der Insolvenz noch nicht angemeldet haben oder ein Widerspruch gegen Ihre Forderungsfeststellung eingelegt wurde, ist Eile geboten. Verjährungsfristen bei Anlagebetrug können schneller als gedacht ablaufen – eine anwaltliche Ersteinschätzung schafft Klarheit.

Fazit: P&R Container Insolvenz – Handlungsoptionen kennen und nutzen

Die P&R Container Insolvenz hat Zehntausende Anleger getroffen und die Grenzen des Schutzes im grauen Kapitalmarkt schmerzlich sichtbar gemacht. Die Insolvenzmasse reicht nicht für eine vollständige Rückzahlung – das ist eine bittere Realität. Dennoch gibt es rechtliche Wege, die individuellen Schaden mindern können.

Schadensersatz gegen Berater und Vertriebsmittler, Forderungsanmeldung in der Insolvenz und steuerliche Verlustgeltendmachung sind die drei Hauptanspruchswege. Welcher davon realistisch ist, hängt von den individuellen Umständen des Kaufs, dem Zeitpunkt des Investments und dem Verlauf der bisherigen Rechtsdurchsetzung ab.

Wer noch nicht handelt hat, sollte die Verjährungsfrage als erstes klären – und zwar jetzt. Rechte im grauen Kapitalmarkt verjähren nach denselben Regeln wie alle zivilrechtlichen Ansprüche. Warten bedeutet Anspruchsverlust.

AK LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Ihr Partner im Bank- und Kapitalmarktrecht

Die AK LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt Mandanten bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht. Rechtsanwalt Dr. Michel de Araujo Kurth M.A. verfügt über langjährige Erfahrung im Bankwesen und in der anwaltlichen Praxis und hat sich auf die Vertretung von Mandanten in bank- und kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten spezialisiert.

Die Kanzlei begleitet Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht – von der ersten rechtlichen Einordnung über die Kommunikation mit Banken, Zahlungsdienstleistern und Finanzinstituten bis zur Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückforderungsansprüchen. Beratungen finden in den Büros in Frankfurt am Main, Darmstadt und Offenbach am Main sowie bundesweit per Videokonferenz statt.

Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular für ein unverbindliches Erstgespräch – telefonisch, per E-Mail oder online.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zu P&R Container Insolvenz

Was war das Geschäftsmodell von P&R und warum wird es als Betrug eingestuft?

P&R verkaufte Anlegern angebliche Seefrachtcontainer und vermietete sie zurück. Tatsächlich existierte ein Großteil der Container nicht. Neue Anlegergelder finanzierten die Auszahlungen an frühere Anleger – ein klassisches Schneeballsystem. Das Handeln wurde strafrechtlich als Betrug (§ 263 StGB) und Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) eingeordnet. Zu einer strafrechtlichen Verurteilung der Hauptverantwortlichen kam es allerdings nicht; der Strafprozess gegen Heinz Roth fand wegen Verhandlungsunfähigkeit nicht statt.

Wie viele Anleger sind von der P&R Container Insolvenz betroffen?

Rund 54.000 Anleger haben Gelder bei P&R investiert. Der Gesamtschaden beläuft sich auf über drei Milliarden Euro. Der Insolvenzverwalter Michael Jaffé wickelt die vier P&R-Gesellschaften seit 2018 ab. Die Insolvenzquote deckt nur einen Bruchteil des eingesetzten Kapitals.

Kann ich noch Forderungen in der P&R-Insolvenz anmelden?

Die regulären Anmeldefristen sind abgelaufen. Wer bisher keine Forderung angemeldet hat, kann unter sehr engen Voraussetzungen eine Nachtragsverteilung beantragen oder eine verspätete Anmeldung versuchen. Anwaltliche Prüfung ist dringend zu empfehlen, da die Chancen stark von den Einzelumständen abhängen.

Habe ich als P&R-Anleger Schadensersatzansprüche gegen meinen Berater?

Wenn Sie P&R-Produkte auf Empfehlung eines Anlageberaters oder einer Bank gekauft haben und nicht vollständig über die Risiken des grauen Kapitalmarkts, fehlende Aufsicht und Emittentenrisiko aufgeklärt wurden, bestehen Beratungshaftungsansprüche aus dem (konkludenten) Beratungsvertrag i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB. Diese Ansprüche sind von der Insolvenzquote unabhängig.

Wann verjähren Schadensersatzansprüche wegen der P&R-Insolvenz?

Die dreijährige Regelfrist nach §§ 195, 199 BGB beginnt mit dem Jahresende, in dem der Anleger Kenntnis von Schaden und Schädiger hatte – für die meisten also 2018. Ansprüche aus 2018 wären Ende 2021 verjährt. Die absolute Frist beträgt zehn Jahre. Eine individuelle Verjährungsprüfung ist unbedingt notwendig.

Was ist ein Aussonderungsrecht in der Insolvenz und hatten P&R-Anleger eines?

Ein Aussonderungsrecht erlaubt dem Eigentümer eines Gegenstands, diesen aus der Insolvenzmasse herauszuverlangen (§ 47 InsO). Für P&R-Anleger scheiterte dies meist daran, dass Container nicht existierten oder nicht eindeutig einem Anleger zugeordnet werden konnten. Die meisten wurden als normale Insolvenzgläubiger behandelt.

Kann ich Verluste aus der P&R-Insolvenz steuerlich geltend machen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Wer Mieterträge versteuert hat und nun einen Forderungsausfall erleidet, kann diesen unter Umständen steuerlich geltend machen. Die genaue Einordnung hängt von der steuerlichen Behandlung des Investments ab. Eine Abstimmung mit einem Steuerberater ist empfohlen.

Was ist mit den P&R-Containern passiert, die tatsächlich existierten?

Der Insolvenzverwalter hat die physisch vorhandenen Container verwertet und die Erlöse in die Insolvenzmasse eingestellt. Da erheblich weniger Container existierten als verkauft wurden, fiel die Quote für die Anleger entsprechend niedrig aus. Die Abwicklung der Insolvenzmasse dauert noch an.

Gibt es eine Möglichkeit, über eine Sammelklage gegen P&R vorzugehen?

Sammelklagen im deutschen Recht sind in ihrer klassischen Form nicht vorgesehen, aber Anleger können sich zu Interessengemeinschaften zusammenschließen und koordiniert vorgehen. Gegen Berater und Vertriebsmittler können individuelle Klagen parallel geführt werden. Eine gemeinsame anwaltliche Vertretung kann Kosten senken.

Was sollte ich jetzt tun, wenn ich P&R-Anleger bin und noch keine anwaltliche Beratung hatte?

Klären Sie zunächst, ob Ihre Forderung in der Insolvenz angemeldet ist und ob Schadensersatzansprüche gegen Berater noch nicht verjährt sind. Beides erfordert eine individuelle anwaltliche Prüfung. Handeln Sie zeitnah, da die Verjährungsfristen strikt und nicht verlängerbar sind.

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Dr. Michel de Araujo Kurth
Dr. Michel de Araujo Kurth ist Geschäftsführender Gesellschafter der AK LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht. Promoviert Summa Cum Laude an der Goethe-Universität Frankfurt, zuvor Legal Counsel bei Société Générale und Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG.
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