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Wise Phishing: Betrug bei Auslandsüberweisungen

Wise Phishing Betrug – wie die Masche läuft, welche Rechte Sie haben und wie Sie nicht autorisierte Zahlungen zurückfordern.

Wise – früher bekannt als TransferWise – ist einer der führenden Zahlungsdienst-Anbieter für internationale Überweisungen. Die Wise Europe SA mit Sitz in Brüssel ist als Zahlungsinstitut von der Belgischen Nationalbank (National Bank of Belgium) zugelassen und unterliegt damit der PSD2-Regulierung; über das EU-Passporting ist Wise im gesamten EWR tätig. Millionen Nutzer überweisen über Wise täglich Geld ins Ausland – günstig, schnell und vermeintlich sicher.

Genau diese Vertrauenswürdigkeit machen sich Betrüger zunutze. Beim Wise Phishing Betrug versenden Täter gefälschte E-Mails, die täuschend echt wirken: Wise-Logo, identisches Farbschema, gefälschte Absenderadressen. Ziel ist es, Nutzer dazu zu bringen, ihre Zugangsdaten preiszugeben – oder direkt auf einen Link zu klicken, der eine nicht autorisierte Transaktion auslöst.

Wer Opfer dieser Masche wird, fragt sich sofort: Wer haftet? Muss Wise das Geld erstatten? Und welche Schritte sind jetzt einzuleiten? Dieser Beitrag liefert die Antworten – rechtlich präzise und praxisorientiert.

Wenn Sie Opfer eines Wise Phishing Betrugs wurden und Geld verloren haben, prüfen wir Ihre Rückforderungsansprüche. Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen.

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Wise: Regulierung, E-Geld-Lizenz und Haftungsrahmen

Wise Europe SA mit Sitz in Brüssel ist von der Belgischen Nationalbank (NBB) als Zahlungsinstitut zugelassen und unterliegt der PSD2-Regulierung; über EU-Passporting ist Wise im gesamten EWR tätig. Das bedeutet: Die gesetzlichen Haftungsregeln für Zahlungsdienste gelten vollumfänglich – also auch die Rückerstattungspflicht bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen nach § 675u BGB.

Gemäß § 675u Satz 2 BGB hat ein Zahlungsdienst-Anbieter den Betrag unverzüglich zu erstatten, wenn ein Zahlungsvorgang nicht vom Kontoinhaber autorisiert wurde. Die Beweislast, dass eine Autorisierung vorlag, trägt Wise – nicht der Nutzer. Das ist ein zentraler Schutz, der in der Praxis oft verkannt wird.

Wise hat zudem – wie alle lizenzierten Zahlungsdienst-Anbieter – Sorgfaltspflichten bei der Transaktionsüberwachung. Lässt das System eine offensichtlich verdächtige Transaktion durch, ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, kann das die Haftung des Anbieters weiter begründen.

Ein weiteres Merkmal: Wise verwendet starke Authentifizierungsverfahren (SCA) nach PSD2-Vorgaben. Wenn ein Angriff diese Mechanismen überwindet – etwa durch Social Engineering – stellt sich die Frage, ob Wise die eigenen Sicherheitsstandards ausreichend durchgesetzt hat. Das ist ein Argument, das Betroffene in einem Dispute nutzen können.

Wie der Wise Phishing Betrug im Detail abläuft

Der Ablauf eines typischen Wise Phishing Betrugs folgt einem klaren Muster. Erste Stufe: Die Täter versenden massenhaft E-Mails, die als offizielle Wise-Kommunikation getarnt sind. Betreffzeilen wie "Ihre Wise-Überweisung wurde blockiert" oder "Verifizieren Sie Ihr Konto jetzt" erzeugen Dringlichkeit.

Zweite Stufe: Der Link in der E-Mail führt auf eine gefälschte Wise-Login-Seite. Wer dort seine Zugangsdaten eingibt, übergibt sie direkt an die Täter. In einigen Varianten wird zusätzlich ein Einmalcode (TAN/OTP) abgefragt – etwa mit dem Hinweis, eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen.

Dritte Stufe: Mit den erbeuteten Zugangsdaten melden sich die Täter beim echten Wise-Konto an und veranlassen eine Auslandsüberweisung. Das Geld landet auf einem Konto der Täter oder wird sofort weitertransferiert. Typische Zielkonten liegen in Drittländern mit schwacher Rückholoption.

Variante: Beim sogenannten Phishing mit gefälschten Bank-Nachrichten können auch direkte SMS-Links (Smishing) oder Telefonanrufe (Vishing) eingesetzt werden, um Vertrauen zu erschleichen. Die Mechanik ist identisch – nur der Kanal variiert.

Haftung: § 675u BGB, § 675v BGB und die BGH-Rechtsprechung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22. Juli 2025 (BGH XI ZR 107/24) wichtige Grundsätze zur Haftungsfrage bei Phishing geklärt. In dem Fall hatte eine Kundin Opfer eines Call-ID-Spoofing-Betrugs und gab TAN-Codes weiter – das Gericht entschied: Die TAN-Weitergabe selbst stellt keine wirksame Autorisierung dar. Ansprüche nach § 675u Satz 2 BGB bleiben dem Grunde nach bestehen.

Allerdings verlor die Klägerin im konkreten Fall, weil das Gericht grobe Fahrlässigkeit feststellte: Die TAN-Codes wurden am Folgetag weitergegeben – nach ausreichend Bedenkzeit. Grobe Fahrlässigkeit nach § 675v BGB schließt den Erstattungsanspruch aus. Hingegen kann ein sogenanntes Augenblicksversagen – eine spontane Fehlhandlung ohne angemessene Reflexionsmöglichkeit – grobe Fahrlässigkeit ausschließen.

Parallel dazu hat der Generalanwalt des EuGH in seinen Schlussanträgen zum Verfahren C-70/25 (05. März 2026) ausgeführt, dass Banken und Zahlungsdienst-Anbieter bei nicht autorisierten Transaktionen grundsätzlich zunächst erstatten müssen – Einwände zur Haftungsreduzierung sind nachgelagert zu prüfen. Achtung: Ein Endurteil des EuGH liegt noch nicht vor; die Schlussanträge geben nur die Einschätzung des Generalanwalts wieder.

Für Betroffene bedeutet das: Der Erstattungsanspruch gegen Wise nach § 675u Satz 2 BGB ist nicht automatisch verwirkt, nur weil Zugangsdaten preisgegeben wurden. Entscheidend ist, ob grob fahrlässiges Verhalten vorlag und ob Wise selbst ihre Sicherheitspflichten erfüllt hat.

Die 13-Monats-Frist: Was § 676b BGB bedeutet

Ein häufig übersehenes Risiko: Die Ausschlussfrist des § 676b Abs. 2 BGB. Danach sind Ansprüche auf Erstattung nicht autorisierter Zahlungsvorgänge ausgeschlossen, wenn der Zahlungsdienst-Nutzer die Transaktion nicht innerhalb von 13 Monaten nach dem Belastungstag angezeigt hat.

Wer also Opfer dieser Phishing-Masche wird und monatelang wartet, riskiert den vollständigen Verlust seines Erstattungsanspruchs. Diese Frist läuft auch dann, wenn der Betroffene den Vorfall zunächst nicht als Betrug erkannt hat. Prüfen Sie Ihre Wise-Kontoauszüge regelmäßig und melden Sie Auffälligkeiten unverzüglich.

Die Anzeige muss gegenüber Wise selbst erfolgen – formlos, aber nachweisbar. Am besten schriftlich per E-Mail mit Lese- und Empfangsbestätigung. Nur so läuft die Frist gesichert nicht ab. Wer die BGH-Rechtsprechung zum Bankbetrug und zur Haftung kennt, weiß: Fristen sind im Zahlungsrecht keine Formalie.

Sofortmaßnahmen nach einem Phishing-Angriff auf Wise

Wenn Sie merken, dass Sie Opfer eines Wise Phishing Betrugs geworden sind, zählt jede Stunde. Folgende Schritte sind sofort einzuleiten:

  • Wise-Konto sperren – über die App oder den Support: Alle Zugangsdaten sofort ändern
  • Wise Support kontaktieren – Betrug melden und Rückbuchung (Dispute) beantragen
  • Screenshot aller Transaktionen sichern – Beträge, Zeitstempel, Empfängerkonten
  • Phishing-E-Mail sichern – nicht löschen, als Beweismittel archivieren
  • Strafanzeige erstatten – bei der Polizei oder über das Onlineportal der zuständigen Behörde
  • Bank oder Zahlungsdienst-Anbieter informieren, falls das Wise-Konto mit einer Karte verknüpft ist

Parallel zur Meldung an Wise empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt. Je schneller der rechtliche Rahmen abgesteckt wird, desto besser stehen die Chancen auf Rückerstattung. Ähnliche Muster kennt man vom Amazon-Phishing oder vom ApoBank-Phishing – die Grundsätze der PSD2-Haftung gelten übergreifend.

Als erfahrene Anwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht helfen wir Ihnen, die Vorgehensweise der Betrüger rechtlich einzuordnen und konkrete Schritte zur Rückforderung Ihrer Gelder einzuleiten. Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch.

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Geld zurückfordern: Dispute-Verfahren und Rechtsweg

Der erste Weg zur Rückerstattung ist der sogenannte Dispute-Prozess bei Wise selbst. Die Plattform ist verpflichtet, die Transaktion zu prüfen und bei fehlender Autorisierung zu erstatten. Läuft das interne Verfahren ins Leere oder lehnt Wise ab, steht der Rechtsweg offen.

Bei abgelehnter Erstattung kommt ein zivilrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung nach § 675u Satz 2 BGB in Betracht. Wise hat als regulierter Zahlungsdienst-Anbieter einen festen Wohnsitz in der EU – was die gerichtliche Durchsetzung erheblich vereinfacht im Vergleich zu unregulierten Kryptoplattformen.

Ergänzend können Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB geprüft werden, wenn Wise eigene Sicherheitspflichten verletzt hat. Auch eine Beschwerde bei der BaFin oder der zuständigen belgischen Aufsichtsbehörde (Belgische Nationalbank) ist möglich.

Wer sich parallel zur Erstattungsforderung auch strafrechtlich absichern will, kann mit § 406e StPO nach Einleitung eines Strafverfahrens Akteneinsicht beantragen. Über § 475 StPO können auch Privatpersonen Auskünfte aus Ermittlungsakten erhalten.

Weitergehend können Opfer des Wise Phishing Betrugs prüfen, ob eine Meldung an die zuständige Datenschutzbehörde sinnvoll ist. Wenn durch den Phishing-Angriff personenbezogene Daten abgegriffen wurden, entsteht möglicherweise ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO. Der BGH hat mit Urteil VI ZR 10/24 vom 18. November 2024 festgestellt, dass bereits der Kontrollverlust über Daten ein ersatzfähiger immaterieller Schaden sein kann.

Wise Phishing im Vergleich zu anderen Phishing-Varianten

Das Grundprinzip dieser Betrugsform ähnelt zahlreichen anderen Varianten: gefälschte Absenderadressen, nachgebaute Loginseiten, Einmalcode-Abfragen. Unterschiede bestehen in der Zielgruppe: Wise-Nutzer überweisen häufig höhere Beträge ins Ausland – das macht sie für Täter besonders attraktiv.

Ähnliche Maschen kennt man vom Binance-Phishing oder vom N26-Phishing. Immer gilt: Der regulatorische Status des Anbieters entscheidet über den Haftungsrahmen. Wise ist reguliert – das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber unregulierten Krypto-Börsen.

Die strafrechtliche Einordnung ist klar: Phishing erfüllt primär den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB (ein Mensch wird getäuscht); § 263a StGB (Computerbetrug) kann ergänzend einschlägig sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auf Anzeige. Je mehr Betroffene Anzeige erstatten, desto eher gelingt es Ermittlungsbehörden, die dahinterstehenden Strukturen zu zerschlagen.

Wann rechtliche Beratung sinnvoll ist

Anwaltliche Hilfe ist dann angezeigt, wenn Wise die Erstattung ablehnt oder verzögert, wenn unklar ist, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wenn der Schaden substanziell ist. Die Bewertung, ob ein Augenblicksversagen oder grobe Fahrlässigkeit vorlag, ist eine Rechtsfrage.

Frühzeitige Beratung verhindert Fehler, die die eigene Rechtsposition schwächen. Wer etwa öffentlich über den Vorfall postet, bevor der Dispute läuft, gibt möglicherweise Argumente preis. Wer die 13-Monats-Frist nach § 676b Abs. 2 BGB versäumt, verliert seinen Anspruch vollständig. Ein Anwalt für Bankrecht kennt diese Fallstricke.

Informieren Sie sich auch über verwandte Themen: Beim PayPal-Phishing gelten ähnliche Erstattungsgrundsätze. Und wer Opfer eines umfassenderen Anlagebetrugs mit Verjährungsrisiko wurde, sollte zusätzlich die Fristen nach § 199 BGB im Blick behalten.

AK LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Ihr Partner im Bank- und Kapitalmarktrecht

Die AK LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt Mandanten bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht. Rechtsanwalt Dr. Michel de Araujo Kurth M.A. verfügt über langjährige Erfahrung im Bankwesen und in der anwaltlichen Praxis und hat sich auf die Vertretung von Mandanten in bank- und kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten spezialisiert.

Die Kanzlei begleitet Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht – von der ersten rechtlichen Einordnung über die Kommunikation mit Banken, Zahlungsdienstleistern und Finanzinstituten bis zur Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückforderungsansprüchen. Beratungen finden in den Büros in Frankfurt am Main, Darmstadt und Offenbach am Main sowie bundesweit per Videokonferenz statt.

Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular für ein unverbindliches Erstgespräch – telefonisch, per E-Mail oder online.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zu Wise Phishing Betrug

Was ist Phishing bei Wise?

Bei dieser Masche versenden Täter gefälschte E-Mails im Namen von Wise, um Nutzer zur Eingabe ihrer Zugangsdaten auf einer nachgebauten Login-Seite zu bringen. Mit den erbeuteten Daten lösen die Täter dann nicht autorisierte Überweisungen aus. Die Masche zielt auf die Reputation von Wise als seriösem Zahlungsdienst-Anbieter.

Muss Wise das Geld erstatten?

Grundsätzlich ja. Nach § 675u Satz 2 BGB muss ein Zahlungsdienst-Anbieter bei nicht autorisierten Transaktionen unverzüglich erstatten. Ausnahme: grobe Fahrlässigkeit des Nutzers nach § 675v BGB. Ob grobe Fahrlässigkeit vorlag, ist stets eine Einzelfallentscheidung – nicht jeder Phishing-Fehler erfüllt diesen Tatbestand.

Wie lange habe ich Zeit, den Phishing-Vorfall zu melden?

Sie müssen den nicht autorisierten Zahlungsvorgang innerhalb von 13 Monaten nach dem Belastungstag gegenüber Wise anzeigen (§ 676b Abs. 2 BGB). Wer diese Frist versäumt, verliert seinen Erstattungsanspruch vollständig. Handeln Sie deshalb sofort, sobald Sie eine verdächtige Transaktion bemerken.

Was sagt der BGH zum Phishing und zur TAN-Weitergabe?

Der BGH hat mit Urteil vom 22. Juli 2025 (XI ZR 107/24) entschieden: TAN-Weitergabe ist keine Autorisierung im Sinne des Zahlungsrechts – Erstattungsansprüche nach § 675u BGB bleiben dem Grunde nach bestehen. Grobe Fahrlässigkeit (§ 675v BGB) kann den Anspruch aber ausschließen – wie im konkreten Fall, wo TANs am Folgetag weitergegeben wurden.

Wie unterscheide ich echte Wise-Mails von gefälschten?

Wise sendet niemals unaufgefordert Links zur Dateneingabe oder fordert Sie auf, TANs oder Passwörter per E-Mail zu bestätigen. Echte Wise-Kommunikation enthält keine Drohungen oder Dringlichkeitsformulierungen. Prüfen Sie stets die Absenderadresse und loggen Sie sich direkt über die offizielle Wise-App ein.

Kann ich die Transaktion rückgängig machen?

Wenn die Transaktion noch nicht verarbeitet wurde, kann Wise sie im besten Fall stoppen. Bei abgeschlossener Überweisung ist eine Rückbuchung abhängig vom Zielland und Zielinstitut. Deshalb ist schnelles Handeln entscheidend: Melden Sie den Vorfall sofort bei Wise und beantragen Sie einen Dispute.

Was passiert, wenn ich auf den Phishing-Link geklickt habe, aber noch kein Geld verloren habe?

Ändern Sie sofort alle Zugangsdaten zu Ihrem Wise-Konto und aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Informieren Sie Wise über den versuchten Zugriff. Überwachen Sie Ihr Konto in den nächsten Tagen engmaschig auf unbekannte Transaktionen. Ein lediglich geklickter Link ohne Dateneingabe führt meist nicht zu unmittelbarem Schaden.

Gilt das PSD2-Haftungsrecht auch für Wise-Nutzer außerhalb der EU?

Das europäische Zahlungsdiensterecht (PSD2, umgesetzt in § 675u ff. BGB) gilt für Zahlungsvorgänge innerhalb der EU. Wise-Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland und EU-Konten sind grundsätzlich durch PSD2 geschützt – unabhängig vom Empfängerland.

Kann ich eine Strafanzeige erstatten?

Ja. Phishing erfüllt primär den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB (ein Mensch wird getäuscht); § 263a StGB (Computerbetrug) kann ergänzend einschlägig sein. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder über das Onlineportal des Landeskriminalamts. Die Anzeige ist für spätere zivilrechtliche Verfahren oft hilfreich.

Lohnt sich anwaltliche Hilfe nach einem Phishing-Angriff auf Wise?

Bei Schäden ab etwa einem vierstelligen Betrag ist anwaltliche Beratung sinnvoll. Ein Rechtsanwalt prüft, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ob Wise eigene Sicherheitspflichten verletzt hat, und ob ein Anspruch nach § 675u BGB besteht. Zudem verhindert frühzeitige Beratung Verfahrensfehler, die den Erstattungsanspruch gefährden.

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Dr. Michel de Araujo Kurth
Dr. Michel de Araujo Kurth ist Geschäftsführender Gesellschafter der AK LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht. Promoviert Summa Cum Laude an der Goethe-Universität Frankfurt, zuvor Legal Counsel bei Société Générale und Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG.
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