
CASP-Lizenz prüfen: So erkennen Sie zugelassene Krypto-Dienstleister
Seit der MiCAR VO (EU) 2023/1114 brauchen alle Krypto-Dienstleister in der EU eine CASP-Zulassung – wer keine hat, darf ab dem 1. Juli 2026 keine Kunden mehr bedienen.
Die MiCAR-Verordnung (EU) 2023/1114 hat den europäischen Krypto-Markt neu geordnet. Jeder Anbieter von Krypto-Dienstleistungen – ob Handelsplattform, Wallet-Betreiber oder Beratungsservice – benötigt eine CASP-Lizenz (Crypto-Asset Service Provider). Wer weiß, wie man die CASP Lizenz prüfen kann, schützt sich vor unseriösen oder illegal operierenden Plattformen.
Die Übergangsfrist für bestehende Anbieter läuft nach Art. 143 MiCAR am 1. Juli 2026 ab. Bis dahin dürfen manche Dienstleister noch ohne vollständige MiCAR-Zulassung tätig sein – danach nicht mehr. Wer eine Plattform nutzt, die bis dahin kein CASP-Zertifikat vorweisen kann, setzt sein Kapital ohne regulatorischen Schutz ein.
Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie die CASP Lizenz prüfen, welche Register die BaFin und ESMA führen, welche Warnsignale auf fehlende Zulassung hinweisen und welche rechtlichen Optionen bestehen, wenn Geld bei einem nicht lizenzierten Anbieter festsitzt.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Krypto-Dienstleister über eine gültige CASP-Lizenz verfügt, oder wenn Sie Geld bei einem nicht zugelassenen Anbieter investiert haben, steht Ihnen die Kanzlei Dr. Araujo Kurth für eine rechtliche Einschätzung zur Verfügung. Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen.

Was ist eine CASP-Lizenz und warum ist sie entscheidend?
Der Begriff CASP steht für Crypto-Asset Service Provider – also einen zugelassenen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen. Die MiCAR-Verordnung definiert in Art. 3 eine abschließende Liste der erfassten Tätigkeiten: Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Werten, Betrieb von Handelsplattformen, Kauf und Verkauf von Krypto-Werten gegen Geldmittel, Vermögensberatung und Portfolioverwaltung.
Wer diese Dienste in der EU anbietet, braucht nach Art. 59 MiCAR eine Zulassung der zuständigen nationalen Behörde – in Deutschland der BaFin. Ohne Lizenz ist der Betrieb ab dem 1. Juli 2026 verboten. Das Prüfen einer CASP Lizenz ist daher kein bürokratischer Schritt, sondern eine grundlegende Schutzmaßnahme vor Kapitalverlust.
Neben der MiCAR-Pflicht können Krypto-Dienstleister weiterhin unter das § 32 KWG fallen, wenn sie klassische Finanzdienstleistungen – etwa Kreditvergabe oder Finanzportfolioverwaltung – erbringen. Eine fehlende KWG-Erlaubnis macht den Geschäftsbetrieb ebenfalls unerlaubt.
CASP Lizenz prüfen: So nutzen Sie BaFin- und ESMA-Register
Das Prüfen einer CASP Lizenz ist einfacher als viele denken. Folgende Register stehen zur Verfügung:
- BaFin-Unternehmensdatenbank: Die BaFin listet zugelassene CASP in ihrer öffentlich zugänglichen Unternehmensdatenbank. Das EU-weite Verzeichnis aller zugelassenen CASP führt die ESMA (ESMA-CASP-Register nach Art. 109 MiCAR).
- ESMA-Datenbank: Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde bündelt alle nationalen CASP-Zulassungen in einem gemeinsamen EU-Register. Dort finden Sie auch Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten, die kraft EU-Pass-Regelung in Deutschland tätig sind.
- ESMA-Register nicht konformer Anbieter: Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) führt nach Art. 110 MiCAR ein Register über Anbieter, die Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis erbringen.
Wenn Sie die CASP Lizenz prüfen wollen, geben Sie den Namen des Anbieters oder die Website-URL in das BaFin-Suchformular ein. Ein positives Ergebnis bedeutet: Der Anbieter ist zugelassen. Kein Treffer bedeutet: Kein Nachweis einer Zulassung – das ist ein Warnsignal, dem Sie konsequent nachgehen sollten.
Manche Plattformen geben auf ihrer Website eine Lizenznummer an, die nicht mit dem Registereintrag übereinstimmt. Fälscher kopieren Lizenznummern seriöser Anbieter. Prüfen Sie daher stets die offizielle BaFin-Seite direkt – nicht den Link auf der Anbieter-Website. Mehr zu Fake-Börsen und gefälschten Lizenzen finden Sie in einem gesonderten Beitrag.
Übergangsfrist und Stichtag 1. Juli 2026
Art. 143 MiCAR gewährt bestehenden Krypto-Dienstleistern eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2026. In dieser Zeit dürfen Anbieter, die vor Inkrafttreten der Verordnung legal tätig waren, den Betrieb unter vereinfachten Bedingungen fortsetzen – sofern sie einen Zulassungsantrag gestellt haben oder unter ein nationales Übergangsregime fallen.
Nach dem Stichtag gibt es keine Toleranz mehr. Wer dann kein CASP-Zertifikat vorweisen kann, muss den Betrieb einstellen. Für Anleger bedeutet das: Wenn ein Anbieter kurz vor dem Stichtag plötzlich Auszahlungen verweigert oder die Plattform schließt, kann das auf eine fehlgeschlagene Zulassung hindeuten.
Wer jetzt die CASP Lizenz prüfen möchte und dabei auf einen Anbieter im Übergangsstatus stößt, sollte die tatsächliche Antragslage bei der nationalen Aufsichtsbehörde erfragen. Eine mündliche Aussage des Anbieters reicht nicht – nur der Registereintrag ist rechtlich belastbar.
Warnsignale: So erkennen Sie nicht lizenzierte Krypto-Plattformen
Die folgende Liste zeigt typische Merkmale von Anbietern ohne gültige CASP-Lizenz:
- Kein Registereintrag bei BaFin oder ESMA – auch nach gezielter Suche kein Treffer
- Keine vollständige Unternehmensangabe: Fehlendes Impressum, unbekannte Rechtsform oder anonymes Registrierungsland
- Lizenz aus einem Nicht-EU-Staat, der nicht MiCAR-äquivalent anerkannt ist (z. B. bestimmte Inselstaaten oder anonyme Offshore-Konstrukte)
- Unaufgeforderte Kontaktaufnahme mit Versprechen hoher Renditen – ein klassisches Merkmal von Anlagebetrug
- Keine klare AML/KYC-Prüfung: Seriöse CASP sind verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu prüfen; wer keine Verifizierung verlangt, operiert außerhalb des Erlaubten
- Widersprüchliche Lizenznummer: Der angegebene Code passt nicht zum genannten Anbieter im offiziellen Register
Besondere Vorsicht gilt bei Deepfake-Werbung mit gefälschten Promi-Empfehlungen. Solche Kampagnen werben gezielt für nicht lizenzierte Plattformen. Wer die Zulassung vor einer Überweisung nicht kontrolliert, hat kaum eine Chance auf Rückholung.
Rechtliche Absicherung durch Art. 70 MiCAR: Vermögenstrennung
Art. 70 MiCAR VO (EU) 2023/1114 schreibt vor, dass lizenzierte CASP die Krypto-Werte ihrer Kunden strikt vom Eigenbestand trennen müssen. Im Fall einer Insolvenz des Anbieters gelten Kunden als vorrangige Gläubiger gegenüber dem Insolvenzverwalter. Diese Vermögenstrennung ist ein zentraler Schutzstandard, der nur bei echten CASP greift.
Bei nicht lizenzierten Anbietern fehlt dieser Schutz vollständig. Kunden sind dann einfache Gläubiger und müssen im Insolvenzfall hinter allen anderen Gläubigern zurücktreten. Das Ergebnis ist in der Praxis meist ein Totalverlust.
Wer die Zulassung seines Anbieters nicht kontrolliert und bei einem nicht autorisierten Anbieter investiert, verliert diesen Insolvenzschutz. Das Argument, der Anbieter habe eine Lizenz versprochen, ist rechtlich wertlos, wenn kein Registereintrag existiert.
Als erfahrene Anwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht ordnen wir Ihren Fall rechtlich ein und prüfen, welche Ansprüche und Schritte für Sie bestehen. Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch.

Haftung und Ansprüche bei fehlender CASP-Zulassung
Anleger, die bei einem nicht lizenzierten Anbieter Verluste erlitten haben, können verschiedene Ansprüche prüfen. Im Zivilrecht kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB in Betracht – insbesondere bei vorsätzlicher Täuschung über den Lizenzstatus. Hinzu kommt § 826 BGB bei sittenwidriger Schädigung.
Strafrechtlich ist das Betreiben ohne Lizenz nach § 264a StGB – Kapitalanlagebetrug – relevant, wenn falsche Angaben zur Lizenz gemacht wurden. Darüber hinaus kann § 263 StGB greifen, wenn gezielt über die Seriosität und Zulassung getäuscht wurde. Die Strafanzeige kann über einen Anwalt für den grauen Kapitalmarkt eingelegt werden.
Zivilrechtliche Ansprüche verjähren in der dreijährigen Regelverjährung (§ 195 BGB). Die Frist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Kenntnis von Schaden und Schädiger besteht.
Sofortmaßnahmen: Was tun, wenn die Plattform keine Lizenz hat?
Stellen Sie beim CASP Lizenz prüfen fest, dass Ihr Anbieter nicht zugelassen ist, sollten Sie unmittelbar handeln:
- Auszahlung beantragen: Stellen Sie sofort einen schriftlichen Auszahlungsantrag für alle Guthaben und halten Sie die Reaktion der Plattform fest.
- Kommunikation sichern: Speichern Sie alle E-Mails, Chat-Protokolle, Transaktionsbelege und Screenshots der Plattform – auch Kontoauszüge.
- Transaktionshistorie exportieren: Laden Sie alle Kauf- und Verkaufsbelege sowie Überweisungsbestätigungen herunter.
- Strafanzeige erstatten: Wenden Sie sich an die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Die Sachverhaltsdarstellung sollte durch einen Anwalt vorbereitet werden.
- BaFin informieren: Erstatten Sie Beschwerde bei der BaFin – die Aufsicht kann den unerlaubten Betrieb unterbinden und Vermögenswerte sichern.
- Anwalt einschalten: Nur mit rechtlicher Begleitung lassen sich Ansprüche systematisch verfolgen und Verjährungsfristen wahren.
Wer schnell handelt, hat bessere Chancen auf Rückholung – etwa durch behördlich veranlasste Konteneinfrierung oder zivilrechtliche Beschlagnahme. Mehr zu rechtlichen Schritten lesen Sie im Beitrag zu Betrug an Kryptobörsen.
Geld zurück bei nicht lizenziertem CASP: Was ist realistisch?
Die Chancen auf Rückholung hängen maßgeblich davon ab, wie schnell gehandelt wird und ob der Anbieter noch aktiv ist. Wenn Transaktionen auf der Blockchain nachverfolgbar sind, kann Blockchain-Forensik Wallets identifizieren und Zahlungsströme sichern.
Ist der Anbieter noch erreichbar, kann ein anwaltliches Schreiben mit Fristsetzung eine Auszahlung auslösen – besonders wenn gleichzeitig eine BaFin-Beschwerde eingereicht wird. Hat der Anbieter die Plattform bereits abgeschaltet, bleibt der straf- und zivilrechtliche Weg über Behörden und Gerichte.
Ansprüche nach § 826 BGB können auch gegen Hintermänner oder Verantwortliche geltend gemacht werden, selbst wenn der Anbieter offshore registriert ist. Entscheidend ist, den Schaden und die Kausalität durch Belege zu dokumentieren. Mehr zur Durchsetzung im Ausland finden Sie im Beitrag zum Advance-Fee-Scam bei Krypto.
Wann ist rechtliche Beratung unverzichtbar?
Spätestens in folgenden Situationen sollten Sie sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt wenden:
- Sie haben festgestellt, dass Ihr Anbieter keine gültige CASP-Zulassung hat, und eine Auszahlung wird verweigert
- Sie haben Geldbeträge im vier- bis sechsstelligen Bereich investiert
- Die Plattform ist nicht mehr erreichbar oder hat die Website abgeschaltet
- Sie wurden aktiv über eine angebliche Lizenz getäuscht
- Es liegen Anhaltspunkte für organisierte Kriminalität oder Geldwäsche vor
Ein Anwalt kann die Beweislage sichern, Strafanzeige stellen, Behörden koordinieren und zivilrechtliche Klagen vorbereiten. Die Kanzlei Dr. Araujo Kurth berät zu Ansprüchen gegenüber nicht zugelassenen Krypto-Dienstleistern und koordiniert mit Behörden wie der BaFin. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Anwalt für Bankrecht.
Fazit: CASP Lizenz prüfen ist Pflicht vor jeder Investition
Wer CASP Lizenz prüfen als lästige Formalität überspringt, riskiert erhebliche Verluste ohne rechtlichen Schutz. Das BaFin-Register und die ESMA-Datenbank sind öffentlich zugänglich und lassen sich in wenigen Minuten abfragen. Eine fehlende Registrierung ist ein klares Warnsignal.
Ab dem 1. Juli 2026 ist das Betreiben ohne CASP-Zulassung in der EU illegal. Die Übergangsfrist läuft aus – und damit auch die Toleranz der Aufsichtsbehörden. Anleger, die sich jetzt die Zeit nehmen, die CASP Lizenz zu prüfen, schützen ihr Kapital wirksam.
Stellt sich heraus, dass ein Anbieter keine Zulassung hat und bereits Geld geflossen ist, sollte sofort gehandelt werden. Zivilrechtliche Ansprüche verjähren in der dreijährigen Regelverjährung (§ 195 BGB). Die Frist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Kenntnis von Schaden und Schädiger besteht. Die Kanzlei für Finanzbetrug steht für eine erste rechtliche Einschätzung zur Verfügung.
Kanzlei Dr. Araujo Kurth – Ihr Partner im Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Kanzlei Dr. Araujo Kurth berät und vertritt Mandanten bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht. Rechtsanwalt Dr. Michel de Araujo Kurth M.A. verfügt über langjährige Erfahrung im Bankwesen und in der anwaltlichen Praxis und hat sich auf die Vertretung von Mandanten in bank- und kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten spezialisiert.
Die Kanzlei begleitet Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht – von der ersten rechtlichen Einordnung über die Kommunikation mit Banken, Zahlungsdienstleistern und Finanzinstituten bis zur Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückforderungsansprüchen. Beratungen finden in den Büros in Frankfurt am Main, Darmstadt und Offenbach am Main sowie bundesweit per Videokonferenz statt.
Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular für ein unverbindliches Erstgespräch – telefonisch, per E-Mail oder online.
FAQs – Häufig gestellte Fragen zu CASP Lizenz prüfen
Was bedeutet CASP und warum brauchen Krypto-Dienstleister eine CASP-Lizenz?
CASP steht für Crypto-Asset Service Provider. Seit der MiCAR VO (EU) 2023/1114 müssen alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen in der EU eine Zulassung ihrer nationalen Aufsichtsbehörde – in Deutschland der BaFin – vorweisen. Ohne Lizenz ist der Betrieb nach dem 1. Juli 2026 illegal.
Wie kann ich schnell die CASP Lizenz prüfen?
Rufen Sie das öffentliche BaFin-CASP-Register auf bafin.de auf und geben Sie den Namen des Anbieters ein. Für EU-weit tätige Anbieter steht zusätzlich die ESMA-Datenbank zur Verfügung. Ein fehlender Eintrag ist ein eindeutiges Warnsignal. Verlassen Sie sich nicht auf die Angaben auf der Anbieter-Website selbst.
Bis wann gilt die Übergangsfrist für Krypto-Dienstleister nach MiCAR?
Art. 143 MiCAR gewährt bestehenden Anbietern eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2026. Nach diesem Datum müssen alle aktiven Krypto-Dienstleister in der EU eine vollständige CASP-Zulassung vorweisen. Wer das nicht hat, muss den Betrieb einstellen.
Was schützt Art. 70 MiCAR bei einer Insolvenz des Krypto-Anbieters?
Art. 70 MiCAR verpflichtet lizenzierte CASP zur strikten Trennung von Kunden- und Eigenvermögen. Im Insolvenzfall gelten Kunden als vorrangige Gläubiger. Ohne CASP-Lizenz greift dieser Schutz nicht – Kunden sind dann nachrangige Gläubiger und riskieren den Totalverlust.
Was ist das Tipping-off-Verbot und gilt es auch bei CASP?
Das Tipping-off-Verbot verpflichtet verpflichtete Unternehmen – darunter auch CASP – Kunden nicht über eine laufende Geldwäsche-Meldung zu informieren. Es greift also auch bei MiCAR-lizenzierten Krypto-Dienstleistern, wenn diese eine Verdachtsmeldung an die FIU erstattet haben.
Kann ich Geld zurückfordern, wenn ich bei einem Anbieter ohne CASP-Lizenz investiert habe?
Ja, es bestehen zivilrechtliche Ansprüche nach §§ 823 und 826 BGB sowie strafrechtliche Möglichkeiten nach §§ 263 und 264a StGB. Die Durchsetzung hängt von der Beweislage und der Erreichbarkeit des Anbieters ab. Anwaltliche Hilfe und schnelles Handeln erhöhen die Erfolgsaussichten erheblich.
Woran erkenne ich eine gefälschte CASP-Lizenznummer?
Gefälschte Lizenznummern stimmen nicht mit dem offiziellen BaFin- oder ESMA-Eintrag überein, wenn Sie den konkreten Code direkt auf den Behördenwebseiten eingeben. Prüfen Sie immer über den offiziellen Weg – nicht über Links auf der Anbieter-Website.
Welche Behörde ist für nicht lizenzierte CASP in Deutschland zuständig?
Die BaFin ist die zuständige Aufsichtsbehörde. Sie kann den Betrieb unerlaubter Krypto-Dienstleister untersagen, Vermögen einfrieren und Bußgelder verhängen. Anleger können bei der BaFin Beschwerde einreichen, um behördliche Maßnahmen anzustoßen.
Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche wegen eines nicht lizenzierten Krypto-Anbieters geltend zu machen?
Die reguläre zivilrechtliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt nach § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt haben. Wer abwartet, riskiert den Verlust berechtigter Ansprüche.
Muss ein Krypto-Dienstleister auch eine KWG-Erlaubnis haben?
Ja, wenn der Anbieter klassische Finanzdienstleistungen erbringt – etwa Finanzportfolioverwaltung oder Kreditvergabe – kann zusätzlich zur CASP-Lizenz eine Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich sein. Fehlt diese, handelt der Anbieter unerlaubt im Sinne des KWG.

