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Herkunftsnachweis für Bargeld nicht möglich: Was tun?

Wenn Banken einen Herkunftsnachweis für Bargeld verlangen und dieser nicht vorliegt, geraten viele Betroffene in eine schwierige Situation. Die Finanzbranche unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Dies führt dazu, dass Banken bei größeren Bargeldeinzahlungen oder ungewöhnlichen Transaktionen Nachweise über die Herkunft des Geldes verlangen. Doch was passiert, wenn ein Herkunftsnachweis für Bargeld nicht möglich ist? In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Ihre Bank verlangt einen Herkunftsnachweis und Sie können diesen nicht vorlegen? Warten Sie nicht, bis Ihr Konto gesperrt oder eine Verdachtsmeldung abgegeben wird. Als erfahrene Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen wir Ihre Situation, entwickeln eine Strategie und übernehmen die Kommunikation mit der Bank. Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein Erstgespräch.

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Was ist ein Herkunftsnachweis für Bargeld?

Ein Herkunftsnachweis für Bargeld ist ein Dokument oder eine Kombination von Unterlagen, die belegen, aus welcher legalen Quelle das Geld stammt. Banken sind gesetzlich verpflichtet, bei größeren Bargeldeinzahlungen – in Deutschland ab 10.000 Euro – die Herkunft des Geldes zu überprüfen. Ziel ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach dem Geldwäschegesetz (GwG).

Als Herkunftsnachweis akzeptieren Banken in der Regel Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Verkaufsverträge, Erbscheine oder Schenkungsverträge. Auch Quittungen über Barabhebungen von anderen Konten oder schriftliche Bestätigungen über legale Einnahmen sind gängige Nachweise.

Ohne einen solchen Nachweis dürfen Banken die Einzahlung verweigern, Konten sperren oder sogar Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit weiterleiten. Der Herkunftsnachweis ist daher ein zentrales Instrument zur Sicherstellung transparenter Geldströme und schützt sowohl die Bank als auch den Kunden vor rechtlichen Konsequenzen.

Warum verlangen Banken einen Herkunftsnachweis für Bargeld?

Die Verpflichtung der Banken zur Kontrolle von Geldströmen ergibt sich aus dem Geldwäschegesetz (GwG). Ziel ist die Verhinderung von illegalen Finanztransaktionen. Banken müssen verdächtige Aktivitäten melden und sicherstellen, dass eingezahlte Gelder aus legalen Quellen stammen.

Bei Überschreiten eines Betrags von 10.000 Euro müssen Banken die Identität des Kunden prüfen und verlangen in der Regel einen Nachweis über die Herkunft des Bargeldes.

Typische Nachweise sind:

  • Lohn- oder Gehaltsabrechnungen
  • Kontoauszüge von Überweisungen
  • Verkaufsverträge (z. B. Auto, Immobilie)
  • Erbschein oder Schenkungsvertrag
  • Quittungen von Barabhebungen bei anderen Banken

Fehlt ein solcher Nachweis, verweigern Banken häufig die Annahme des Geldes oder leiten Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU) weiter.

Herkunftsnachweis für Bargeld nicht möglich: Was gilt?

Wenn ein Herkunftsnachweis nicht erbracht wird, befindet sich die Bank in einer schwierigen Situation. Sie darf keine Transaktionen ausführen, die möglicherweise gegen das Geldwäschegesetz verstoßen. Gleichzeitig besteht für den Kunden das Risiko, dass die Bank:

  • die Einzahlung ablehnt,
  • das Konto sperrt oder kündigt,
  • eine Verdachtsmeldung abgibt.

Wichtig: Banken handeln in diesen Fällen nicht aus Willkür, sondern aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung. Auch für den Kunden kann die Situation rechtlich riskant werden. Wird Bargeld ohne nachvollziehbare Herkunft eingezahlt, kann der Verdacht der Geldwäsche (§ 261 StGB) im Raum stehen.

Welche Konsequenzen drohen ohne Herkunftsnachweis für Bargeld?

Kann der Herkunftsnachweis nicht erbracht werden, sind mehrere Szenarien möglich:

  1. Ablehnung der Einzahlung: Die Bank darf die Annahme verweigern, solange die Herkunft ungeklärt bleibt.
  2. Kontosperrung oder Kündigung bei Geldwäscheverdacht: Besteht der Verdacht, dass es sich um unrechtmäßige Gelder handelt, sperren Banken häufig betroffene Konten oder kündigen die Geschäftsbeziehung.
  3. Verdachtsmeldung an die FIU: Die Bank muss unverzüglich eine Meldung nach § 43 GwG an die Financial Intelligence Unit abgeben, wenn sie den Verdacht der Geldwäsche hat.
  4. Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden: Eine Verdachtsmeldung kann Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft oder das Zollkriminalamt nach sich ziehen.
  5. Gefahr der Vermögensabschöpfung: Stellt sich heraus, dass das Geld aus einer illegalen Quelle stammt, droht die Einziehung des Betrages durch den Staat.

Herkunftsnachweis für Bargeld nicht möglich: Was Betroffene tun können

Es gibt Fälle, in denen ein Herkunftsnachweis objektiv schwer oder gar nicht zu erbringen ist. Beispiele sind:

  • Ersparnisse über viele Jahre zu Hause aufbewahrt
  • Bareinnahmen aus früherer Selbstständigkeit ohne lückenlose Dokumentation
  • Bargeld aus privatem Verkauf ohne schriftlichen Vertrag

In solchen Situationen ist eine sorgfältige Vorgehensweise erforderlich. Betroffene sollten keine voreiligen Erklärungen abgeben und keine unvollständigen Unterlagen einreichen, da diese im Ernstfall gegen sie verwendet werden können.

Ihre Rechte als Kunde gegenüber der Bank

Auch wenn Banken gesetzlich verpflichtet sind, bei Bargeldeinzahlungen einen Herkunftsnachweis zu verlangen, haben Kunden klare Rechte. Die Bank muss transparent mitteilen, warum ein Nachweis erforderlich ist und welche Unterlagen akzeptiert werden. Sie darf nicht willkürlich handeln oder unzumutbare Nachweise verlangen.

Darüber hinaus sind Banken an das Bankgeheimnis gebunden. Informationen dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, beispielsweise nach dem Geldwäschegesetz, an Behörden weitergegeben werden. Kunden haben außerdem Anspruch auf eine nachvollziehbare Begründung, wenn die Bank eine Einzahlung ablehnt oder das Konto kündigt.

Wichtig ist jedoch: Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung einer Bargeldeinzahlung, wenn die Herkunft des Geldes nicht plausibel nachgewiesen werden kann. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Klärung und gegebenenfalls die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt, um Rechte zu wahren und Eskalationen mit der Bank zu vermeiden.

Herkunftsnachweis für Bargeld nachträglich einreichen – so geht’s

In vielen Fällen gelingt es, den Nachweis nachzureichen, wenn Betroffene systematisch vorgehen:

  • Dokumente zusammentragen: Kontoauszüge, Quittungen, Verträge oder andere Nachweise.
  • Erklärende Stellungnahme: Wenn keine vollständigen Belege vorliegen, hilft eine schriftliche Erklärung mit plausiblen Angaben.
  • Steuerbescheide prüfen: Einkünfte, die bereits versteuert wurden, sind ein starkes Argument für legale Herkunft.

Hier ist anwaltliche Unterstützung oft hilfreich: Ein erfahrener Anwalt kennt die Anforderungen der Banken und kann dabei helfen, die Kommunikation juristisch korrekt zu gestalten.

Wenn die Bank die Annahme Ihres Bargelds verweigert oder mit Sperrung des Kontos droht, ist überlegtes Handeln entscheidend. Wir unterstützen Sie dabei, Nachweise zu finden, Ihre Rechte durchzusetzen und mögliche Ermittlungsverfahren abzuwehren. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Einschätzung Ihres Falls.

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So unterstützt Sie ein Anwalt für Bankrecht

Ein Anwalt für Bankrecht bietet entscheidende Hilfe, wenn ein Herkunftsnachweis für Bargeld nicht möglich ist. Er prüft Ihre individuelle Situation, bewertet rechtliche Risiken und hilft, Sperrungen oder Kündigungen Ihres Kontos zu verhindern. Dazu gehört auch die Erstellung einer plausiblen Stellungnahme gegenüber der Bank.

Darüber hinaus übernimmt der Anwalt die Kommunikation mit der Bank, um Eskalationen zu vermeiden, und schützt Sie vor unüberlegten Angaben, die zu Verdachtsmeldungen führen könnten. Sollte bereits eine Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz erfolgt sein, vertritt er Ihre Interessen gegenüber den Behörden und begleitet Sie im gesamten Verfahren.

Fazit

Wenn ein Herkunftsnachweis für Bargeld nicht möglich ist, drohen ernsthafte Konsequenzen – von der Ablehnung der Einzahlung über Kontosperrungen bis hin zu Verdachtsmeldungen wegen Geldwäsche. Banken handeln in diesen Fällen nicht willkürlich, sondern erfüllen gesetzliche Pflichten. Dennoch müssen Sie als Kunde Ihre Rechte kennen und aktiv handeln, um finanzielle Nachteile und strafrechtliche Risiken zu vermeiden.Je früher Sie reagieren, desto besser. Sichern Sie Belege, dokumentieren Sie die Herkunft Ihres Geldes so gut wie möglich und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten. Ein spezialisierter Anwalt für Bankrecht unterstützt Sie dabei, Lösungen zu finden und Ihre Interessen gegenüber Banken und Behörden zu vertreten.

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