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Union Investment kündigen: So gehen Sie vor

Wer sich für eine Geldanlage bei Union Investment entscheidet, bindet sein Kapital meist langfristig. Doch Lebensumstände ändern sich – ebenso Anlageziele oder die Risikobereitschaft. In solchen Fällen stellt sich für viele die Frage: Wie lässt sich Union Investment kündigen – und welche rechtlichen sowie finanziellen Folgen hat das?

Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie die Kündigung von Produkten bei Union Investment rechtlich funktioniert, worauf Sie achten müssen und wie ein spezialisierter Anwalt für Bankrecht Sie dabei unterstützen kann.

Sie möchten Ihre Beteiligung bei Union Investment beenden, stoßen aber auf unerwartete Hürden? Ob es um die Kündigung des Depots, die Rückgabe von Fondsanteilen oder Fragen zu Fristen und Auszahlungen geht – viele Anleger stehen vor ähnlichen Herausforderungen. In einem unverbindlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.

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Union Investment: Was steckt hinter den Produkten?

Union Investment gehört zur genossenschaftlichen FinanzGruppe und vertreibt eine Vielzahl an Fondsprodukten – sowohl für Privatanleger als auch für institutionelle Kunden. Die Produktpalette umfasst:

  • klassische Investmentfonds,
  • vermögensverwaltende Lösungen (z. B. UniFonds, UniGlobal),
  • nachhaltige Fonds (z.B. UniNachhaltig),
  • fondsgebundene Sparverträge (z. B. Vermögenswirksame Leistungen oder Fondssparpläne),
  • fondsgebundene Altersvorsorgeprodukte.

Viele Anleger investieren über Volksbanken und Raiffeisenbanken in diese Produkte, häufig im Rahmen einer langfristigen Anlagestrategie.

Union Investment kündigen und auszahlen lassen

Die Möglichkeit zur Kündigung bei Union Investment hängt entscheidend davon ab, welches Produkt abgeschlossen wurde. Wir gehen Schritt für Schritt auf die wichtigsten Details ein.

Union Investment Depot kündigen

Wer seine gesamte Geschäftsbeziehung mit Union Investment beenden möchte, muss nicht nur einzelne Fondsanteile verkaufen, sondern auch das UnionDepot vollständig kündigen. Dies betrifft insbesondere Anleger, die kein weiteres Investment mehr tätigen und ihr Depot vollständig auflösen möchten.

Wichtig ist, dass alle Fondsanteile zuvor verkauft oder auf ein anderes Depot übertragen wurden. Erst danach lässt sich das Depot endgültig schließen. Offene Transaktionen oder Restbestände im Depot verzögern die Kündigung. Es empfiehlt sich, eine schriftliche Bestätigung der Depotauflösung anzufordern – auch aus Nachweis-Gründen gegenüber dem Finanzamt.

Union Investment Fonds kündigen

Bei Fondssparplänen wird regelmäßig ein fester Betrag in ausgewählte Fonds investiert. Hier ist eine Kündigung des Sparplans erforderlich, wenn keine weiteren Einzahlungen erfolgen sollen. Gleichzeitig kann auch die Rückgabe bereits gekaufter Anteile veranlasst werden. In diesem Fall werden bereits gekaufte Anteile wieder verkauft und Sie erhalten den Erlös. Viele Verträge von Union Investment sehen dabei jedoch hohe Gebühren vor, die Sie bei der Überlegung zu kündigen beachten sollten.

Bei offenen Fonds besteht in der Regel jederzeit die Möglichkeit zur Rückgabe der Fondsanteile. Diese werden zum tagesaktuellen Rücknahmepreis verkauft. Eine Kündigung im klassischen Sinn ist dabei nicht notwendig – stattdessen erfolgt ein Verkaufsauftrag.

Wichtig: Auch bei einer Verkaufsorder kann es zu zeitlichen Verzögerungen, etwa durch Börsenfeiertage, kommen. Zudem kann der Rücknahmepreis je nach Marktentwicklung schwanken.

Vermögenswirksame Leistungen (VL-Fonds) kündigen

VL-Verträge unterliegen meist einer gesetzlichen Sperrfrist von 7 Jahren. Innerhalb dieser Frist ist eine ordentliche Kündigung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers oder bei Vorliegen besonderer Gründe möglich. Darüber hinaus empfiehlt es sich, den Vertrag auf mögliche Kündigungsregeln oder Gebühren zu überprüfen. Dabei kann Sie auch ein Anwalt für Vertragsrecht unterstützen.

Altersvorsorge bei Union Investment: Riester kündigen

Produkte zur Altersvorsorge, etwa Riester-Fonds von Union Investment, unterliegen besonderen Kündigungsbedingungen. Wer hier kündigt, riskiert Verlust von Zulagen und Steuervorteilen. In vielen Fällen ist eine Beitragsfreistellung oder ein Anbieterwechsel sinnvoller als eine vollständige Kündigung.

Union Investment kündigen: Der richtige Ablauf

Wer seine Beteiligung an einem Union Investment Produkt beenden möchte, sollte strukturiert vorgehen:

Vor einer Kündigung empfiehlt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen. Dort ist geregelt, ob und in welcher Form eine Kündigung möglich ist, welche Kündigungsfrist gilt und ob bestimmte Kündigungsgründe erforderlich sind.

Die meisten Union Investment Produkte können schriftlich per Brief oder über das Online-Banking der betreuenden Bank gekündigt werden. In jedem Fall sollte die Kündigung folgende Angaben enthalten:

  • vollständiger Name und Anschrift,
  • Depotnummer oder Vertragsnummer,
  • eindeutiger Kündigungswille,
  • Datum der Kündigung,
  • ggf. Angabe zum Verbleib des Guthabens (z. B. Überweisung auf ein Referenzkonto).

Nach Eingang der Kündigung sollte eine schriftliche Bestätigung durch Union Investment bzw. die betreuende Bank erfolgen. Diese dient als Nachweis und schützt im Streitfall.

Fristen bei der Union Investment Kündigung

Bei klassischen Investmentfonds gibt es keine festen Kündigungsfristen – die Rückgabe von Anteilen erfolgt zeitnah zum nächsten Rücknahme-Tag. Bei Sparverträgen oder Altersvorsorgeprodukten gelten dagegen häufig Kündigungsfristen von ein bis drei Monaten zum Monatsende.

Bei einem Fonds mit vertraglicher Mindestlaufzeit ist eine Kündigung vor Ablauf der Frist meist ausgeschlossen oder mit Nachteilen verbunden. Eine außerordentliche Kündigung kann aber bei triftigem Grund, etwa Arbeitslosigkeit, möglich sein. Auch nach Ablauf der Laufzeit kann es zu hohen Kündigungsgebühren kommen. 

Union Investment kündigen: Was bekomme ich raus?

Wer eine Anlage bei Union Investment beendet, erwartet nachvollziehbarerweise eine Auszahlung des vorhandenen Guthabens. Doch der tatsächliche Auszahlungsbetrag kann vom ursprünglich investierten Kapital abweichen – teils erheblich. Denn je nach Produktart, Vertragslaufzeit und Zeitpunkt der Kündigung entstehen unterschiedliche wirtschaftliche Folgen. 

Diese Folgen können sich negativ auf die Auszahlung auswirken: 

  • Verlust von Kursgewinnen: Bei ungünstigem Marktzeitpunkt kann der Rücknahmepreis unter dem ursprünglichen Kaufpreis liegen.
  • Stornogebühren oder Rücknahmeabschläge: Einige Produkte enthalten vertraglich vereinbarte Gebühren bei vorzeitiger Beendigung.
  • Steuerliche Konsequenzen: Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt.
  • Rückzahlung von Zulagen: Bei geförderten Produkten (z. B. Riester) verlangt der Staat gezahlte Zulagen zurück, wenn die Kündigung außerhalb der vorgesehenen Altersvorsorge erfolgt.

Insbesondere bei langfristigen oder geförderten Produkten wie Riester-Fonds lohnt sich vor einer Kündigung ein genauer Blick auf die vertraglichen, steuerlichen und förderrechtlichen Bedingungen. Auch bei klassischen Fonds kann der Marktwert der Anteile stark schwanken – und damit den Rückzahlungsbetrag deutlich beeinflussen.

Widerruf statt Kündigung bei Union Investment: Ist das möglich?

In manchen Fällen lohnt sich ein Blick auf die Widerrufsmöglichkeiten, insbesondere bei neueren Verträgen:

  • Widerrufsfrist: Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags ist ein Widerruf ohne Angabe von Gründen möglich (§§ 355 ff. BGB).
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Bei bestimmten Verträgen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, besteht unter Umständen ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht.

Ein Widerruf kann – anders als die Kündigung – rückwirkend erfolgen und damit auch bereits gezahlte Beiträge und Verluste rückgängig machen. Ob das im konkreten Fall rechtlich durchsetzbar ist, hängt von den Vertragsunterlagen und der Beratungssituation ab.

Die Kündigung eines Union Investment Vertrags wirft oft mehr Fragen auf als erwartet – etwa zu steuerlichen Folgen, Rücknahmebedingungen oder bestehenden Laufzeiten. Wenn Sie unsicher sind, was rechtlich zulässig ist oder welche Ansprüche Ihnen zustehen, kann eine rechtliche Einschätzung sinnvoll sein. Gerne besprechen wir Ihre Situation im Rahmen einer persönlichen Beratung.

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Unterstützung durch einen Anwalt für Bankrecht

Die Kündigung einer Union Investment Beteiligung ist rechtlich oft unkompliziert – wirtschaftlich aber riskant. Kommt es zu Problemen, etwa durch Verzögerungen bei der Auszahlung, fehlerhafte Abrechnungen oder Streit über Kündigungsfristen, ist rechtliche Unterstützung empfehlenswert.

Ein erfahrener Anwalt für Bankrecht prüft:

  • ob die Vertragsbedingungen ordnungsgemäß sind,
  • welche rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen eine Kündigung laut Vertrag für Sie hat,
  • welche Kündigungs- oder Widerrufsrechte bestehen,
  • ob Rückvergütungen oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können,
  • ob Beratungsfehler vorliegen (z. B. fehlerhafte Risikoaufklärung).

Zudem lassen sich Kündigungsschreiben oder Widerrufserklärungen aufsetzen, um spätere Auseinandersetzungen mit Union Investment oder der Bank zu vermeiden.

Fazit

Die Kündigung eines Union Investment Produkts bringt rechtlich kaum Hürden mit sich, wirtschaftlich aber teils erhebliche Auswirkungen. Ob Kursverluste, steuerliche Abzüge oder der Verlust staatlicher Zulagen – die konkrete Auszahlungsquote hängt vom Produkt, dem Kündigungszeitpunkt und den vertraglichen Bedingungen ab. 

Vor allem bei Produkten mit Laufzeitbindung oder steuerlicher Förderung empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung der Konsequenzen. Wer sich über den tatsächlichen Rückzahlungsbetrag Klarheit verschaffen möchte, sollte nicht nur auf den Depotstand achten, sondern auch rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen einbeziehen.

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