
Targobank Phishing: Aktuelle Betrugsmaschen und Ansprüche
Betrügerische E-Mails im Namen der Targobank häufen sich – Wie Sie sich schützen und Ihr Geld zurückfordern können
Kriminelle nutzen zunehmend den Namen der Targobank für raffinierte Phishing-Angriffe. Die betrügerischen E-Mails werden immer professioneller gestaltet und sind für Laien kaum noch von echten Bankmitteilungen zu unterscheiden. Betroffene verlieren oft erhebliche Geldsummen, wenn sie auf diese Phishing-Angriff-Maschen hereinfallen und ihre Zugangsdaten preisgeben.
Die rechtlichen Möglichkeiten zur Rückforderung sind jedoch oft besser als gedacht. Banken tragen unter bestimmten Umständen eine Haftung für Schäden aus Phishing-Attacken. Entscheidend ist dabei, wie schnell und angemessen die Bank auf verdächtige Transaktionen reagiert und welche Sicherheitsmaßnahmen sie implementiert hat.
Dieser Artikel erklärt, wie Sie aktuelle Targobank Phishing Versuche erkennen, welche rechtlichen Schritte möglich sind und wann sich eine anwaltliche Unterstützung lohnt. Dabei beleuchten wir sowohl die Vorgehensweise der Betrüger als auch Ihre Rechte als Geschädigter.
Sie sind Opfer von Targobank-Phishing geworden? Wir fordern Ihre verlorenen Gelder von der Bank zurück. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.

Was ist Targobank Phishing? Definition und rechtliche Einordnung
Targobank Phishing bezeichnet betrügerische Versuche, bei denen Kriminelle sich als Targobank ausgeben, um an sensible Kundendaten zu gelangen. Rechtlich handelt es sich dabei um Computerbetrug nach § 263 StGB oder um Datenveränderung gemäß § 264a StGB. Die Täter versenden täuschend echte E-Mails, SMS oder erstellen gefälschte Webseiten im Corporate Design der Bank.
Das Ziel der Betrüger ist stets dasselbe: Sie wollen Online-Banking-Zugangsdaten, PIN-Nummern, TAN-Codes oder Kreditkarteninformationen abgreifen. Mit diesen Daten führen sie dann unberechtigte Überweisungen durch oder tätigen Käufe zu Lasten der Opfer. Die rechtliche Bewertung solcher Fälle erfolgt häufig nach den Vorschriften des Zahlungsdiensterechts, insbesondere nach § 675u BGB.
Besonders perfide ist, dass die Betrüger oft aktuelle Ereignisse oder vermeintliche Sicherheitsupdates als Vorwand nutzen. Sie gaukeln vor, dass eine sofortige Verifizierung der Kontodaten erforderlich sei, um größeren Schaden abzuwenden. Diese Dringlichkeit soll die Opfer dazu bringen, unvorsichtig zu handeln und ihre Daten preiszugeben.
Wie funktioniert die Masche? Ablauf und Vorgehensweise
Der typische Ablauf einer solchen Phishing-Attacke folgt einem bewährten Schema. Zunächst versenden die Betrüger massenhaft E-Mails an zufällige Adressen, die im Design der Targobank gestaltet sind. Diese E-Mails enthalten meist Betreffzeilen wie "Sicherheitsupdate erforderlich" oder "Ihr Konto wurde vorübergehend gesperrt".
In der E-Mail wird behauptet, dass aus Sicherheitsgründen eine Bestätigung der Kontodaten erforderlich sei. Ein prominent platzierter Button führt zu einer gefälschten Webseite, die der echten Targobank-Seite täuschend ähnlich sieht. Dort werden die Opfer aufgefordert, ihre Online-Banking-Zugangsdaten einzugeben.
Sobald die Daten eingegeben wurden, leiten die Betrüger diese an sich weiter und loggen sich zeitnah in das echte Online-Banking-Konto ein. Häufig erfolgen dann sofortige Überweisungen auf Konten im Ausland oder Käufe bei Online-Händlern. Die gestohlenen Gelder werden meist schnell weitergeleitet, um die Rückverfolgung zu erschweren.
Moderne Phishing-Angriffe nutzen auch Vishing-Techniken, bei denen die Opfer zusätzlich telefonisch kontaktiert werden. Die Anrufer geben sich als Bankmitarbeiter aus und fordern zur Eingabe von TAN-Nummern auf, angeblich um betrügerische Transaktionen zu verhindern.
Warnsignale erkennen: So entlarven Sie Targobank Phishing
- Unpersönliche Anrede: Echte Targobank-E-Mails sprechen Sie mit Ihrem Namen an, nicht mit "Sehr geehrte Damen und Herren" oder "Lieber Kunde".
- Dringende Handlungsaufforderungen: Seriöse Banken setzen ihre Kunden nie unter Zeitdruck mit Formulierungen wie "sofort handeln" oder "Konto wird gesperrt".
- Rechtschreibfehler und schlechte Grammatik: Professionelle Bankkommunikation weist keine sprachlichen Mängel auf.
- Verdächtige Absenderadresse: Prüfen Sie die E-Mail-Adresse genau. Echte Targobank-Mails kommen von offiziellen Domains.
- Links zu fremden Webseiten: Fahren Sie mit der Maus über Links, ohne zu klicken. Die URL sollte mit "targobank.de" beginnen.
- Anfrage nach Zugangsdaten: Die Targobank fragt niemals per E-Mail nach PIN, TAN oder Passwörtern.
- Ungewöhnliche Anhänge: Seriöse Banken versenden keine ausführbaren Dateien oder verdächtige Anhänge.
- Fehlende Datenschutzhinweise: Echte Bankmails enthalten stets entsprechende rechtliche Hinweise und Impressum.
Ein besonders wichtiges Erkennungsmerkmal ist die URL der verlinkten Webseite. Betrüger verwenden oft ähnlich klingende Domains wie "targobank-sicherheit.com" oder "targobank-update.de". Diese sind jedoch nicht mit der echten Bank verbunden. Die offizielle Targobank ist ausschließlich unter "targobank.de" erreichbar.
Rechtslage und Haftung bei Targobank Phishing
Die rechtliche Bewertung von dieser Phishing-Angriff-Fällen ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich regelt § 675u BGB die Haftungsverteilung zwischen Bank und Kunde bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen. Demnach haftet die Bank grundsätzlich für Schäden aus unberechtigten Transaktionen.
Allerdings kann die Bank die Haftung auf den Kunden übertragen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde fahrlässig mit seinen Zugangsdaten umgegangen ist oder diese preisgegeben hat. Die Beweislast liegt dabei grundsätzlich bei der Bank, die nachweisen muss, dass der Kunde fahrlässig gehandelt hat.
Nach § 675v BGB ist die Kundenhaftung jedoch auf maximal 50 Euro begrenzt, wenn der Zahlungsdienstleister nicht nachweisen kann, dass der Kunde betrügerisch oder grob fahrlässig gehandelt hat. Bei Phishing-Fällen ist oft streitig, ob bereits die Preisgabe der Daten als grobe Fahrlässigkeit zu werten ist.
Zusätzlich können Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB oder § 826 BGB gegen die Bank bestehen, wenn diese ihre Sicherheitspflichten verletzt hat. Dies kann etwa der Fall sein, wenn die Bank ungewöhnliche Transaktionen nicht überprüft oder unzureichende Sicherheitssysteme verwendet.
Als erfahrene Anwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht helfen wir Ihnen, die Vorgehensweise der Betrüger rechtlich einzuordnen und konkrete Schritte zur Rückforderung Ihrer Gelder einzuleiten. Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch.

Sofortmaßnahmen nach einem Targobank Phishing-Angriff
- Online-Banking sofort sperren: Kontaktieren Sie umgehend die Targobank-Hotline und lassen Sie Ihr Online-Banking sperren.
- Kontobewegungen prüfen: Überprüfen Sie alle Transaktionen der letzten Tage und dokumentieren Sie verdächtige Buchungen.
- Passwörter ändern: Ändern Sie alle Passwörter, die Sie möglicherweise auf der gefälschten Seite eingegeben haben.
- Strafanzeige erstatten: Erstatten Sie Anzeige bei der örtlichen Polizei oder online bei der Internetwache.
- Bank schriftlich informieren: Teilen Sie der Bank schriftlich mit, welche Transaktionen Sie nicht autorisiert haben.
- Beweise sichern: Speichern Sie die betrügerische E-Mail, Screenshots der gefälschten Webseite und alle Belege.
- Fristen beachten: Melden Sie nicht autorisierte Transaktionen unverzüglich, spätestens binnen 13 Monaten.
- Rechtliche Beratung einholen: Konsultieren Sie einen spezialisierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Besonders wichtig ist die unverzügliche Meldung an die Bank. Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge "unverzüglich" gemeldet werden, nachdem der Kunde davon Kenntnis erlangt hat. Diese Meldung sollte idealerweise schriftlich erfolgen und alle relevanten Details enthalten.
Geld zurückfordern: Ansprüche bei Targobank Phishing durchsetzen
Die Rückforderung von Geldern nach einem solchen Phishing-Angriff erfordert eine strukturierte Herangehensweise. Zunächst sollten Sie die Bank schriftlich auffordern, die unberechtigten Transaktionen rückgängig zu machen. Dabei müssen Sie detailliert darlegen, welche Buchungen Sie nicht autorisiert haben und wann Sie davon Kenntnis erlangt haben.
Die Bank ist nach § 675u BGB verpflichtet, den Erstattungsanspruch unverzüglich zu prüfen und das Konto entsprechend zu belasten oder zu entlasten. Falls die Bank den Anspruch ablehnt, muss sie dies ausführlich begründen und auf die Möglichkeit der Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinweisen.
In vielen Fällen versuchen Banken, die Haftung auf den Kunden abzuwälzen, indem sie behaupten, dieser habe grob fahrlässig gehandelt. Hier ist eine juristische Bewertung erforderlich, da die Rechtsprechung zu Phishing-Fällen uneinheitlich ist. Wichtige Faktoren sind dabei die Professionalität der betrügerischen E-Mail, die Umstände der Dateneingabe und das Verhalten der Bank.
Sollte die Bank weiterhin eine Erstattung verweigern, können Sie sich an einen spezialisierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dieser kann die Erfolgsaussichten einer Klage bewerten und gegebenenfalls außergerichtliche Verhandlungen führen.
Wann lohnt sich anwaltliche Beratung bei Targobank Phishing?
Eine anwaltliche Beratung ist besonders dann ratsam, wenn die Schadenshöhe erheblich ist oder die Bank eine Erstattung verweigert. Ab einem Schaden von etwa 1.000 Euro übersteigen die möglichen Rückforderungsansprüche meist die Anwaltskosten deutlich. Zudem können in erfolgreichen Fällen die Anwaltskosten häufig der Gegenseite auferlegt werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verjährungsfrist. Nach § 195 BGB verjähren Schadensersatzansprüche grundsätzlich nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt jedoch erst mit Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers zu laufen. Bei komplexen Phishing-Fällen kann die rechtliche Bewertung Zeit in Anspruch nehmen.
Besonders komplex wird es, wenn mehrere Banken betroffen sind oder wenn die betrügerischen Transaktionen über verschiedene Zahlungsdienstleister abgewickelt wurden. In solchen Fällen ist eine koordinierte rechtliche Strategie erforderlich, die nur ein erfahrener Anwalt entwickeln kann.
Auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Online-Banking-Betrüger ist anwaltliche Unterstützung oft unverzichtbar. Die Beweisführung erfordert häufig technische Expertise und die Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden.
Fazit: Targobank Phishing erkennen und erfolgreich abwehren
Targobank Phishing stellt eine ernste Bedrohung für Bankkunden dar, doch mit dem richtigen Wissen lassen sich die meisten Angriffe erfolgreich abwehren. Gesunde Skepsis bei E-Mails, die zur Eingabe von Bankdaten auffordern, ist der beste Schutz. Echte Banken fragen niemals per E-Mail nach sensiblen Daten.
Falls Sie dennoch Opfer eines Phishing-Angriffs geworden sind, bestehen oft gute Chancen auf eine vollständige Erstattung des Schadens. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind grundsätzlich kundenfreundlich ausgestaltet, auch wenn Banken häufig versuchen, die Haftung abzuwälzen. Eine schnelle Reaktion und die richtige rechtliche Strategie sind dabei entscheidend für den Erfolg.
Bei größeren Schäden oder wenn die Bank eine Erstattung verweigert, sollten Sie nicht zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Investition in eine spezialisierte Rechtsberatung zahlt sich in den meisten Fällen aus und erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.
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Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular für ein unverbindliches Erstgespräch – telefonisch, per E-Mail oder online.
FAQs – Häufig gestellte Fragen zu Targobank Phishing
Wie erkenne ich echte Targobank E-Mails?
Echte Targobank E-Mails sprechen Sie persönlich mit Namen an, enthalten keine Aufforderungen zur Eingabe von Zugangsdaten und stammen ausschließlich von offiziellen targobank.de-Adressen. Zudem weisen sie keine Rechtschreibfehler auf und setzen Sie nicht unter Zeitdruck.
Was mache ich, wenn ich auf die Masche hereingefallen bin?
Sperren Sie sofort Ihr Online-Banking, prüfen Sie alle Kontobewegungen, ändern Sie Ihre Passwörter und erstatten Sie Strafanzeige. Informieren Sie die Bank unverzüglich schriftlich über nicht autorisierte Transaktionen und sichern Sie alle Beweise.
Haftet die Targobank für Phishing-Schäden?
Grundsätzlich haftet die Bank für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge nach § 675u BGB. Die Haftung kann jedoch auf den Kunden übertragen werden, wenn dieser grob fahrlässig gehandelt hat. Die Beweislast liegt bei der Bank.
Wie hoch ist meine Haftung als Kunde bei der Betrug?
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist Ihre Haftung auf 50 Euro begrenzt. Bei grober Fahrlässigkeit oder Betrug können Sie jedoch für den gesamten Schaden haften. Die rechtliche Bewertung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Wie lange habe ich Zeit, Phishing-Schäden zu melden?
Nicht autorisierte Transaktionen müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung, spätestens aber binnen 13 Monaten gemeldet werden. Je schneller Sie reagieren, desto besser sind Ihre Chancen auf Erstattung.
Kann ich mein Geld nach diese Form des Phishings zurückbekommen?
Ja, in den meisten Fällen haben Sie Anspruch auf vollständige Erstattung. Die Bank muss nachweisen, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben, um die Haftung auf Sie zu übertragen. Bei Ablehnung sollten Sie rechtliche Schritte prüfen.
Wann sollte ich einen Anwalt bei der Phishing-Versuch einschalten?
Bei Schäden ab etwa 1.000 Euro oder wenn die Bank eine Erstattung verweigert, ist anwaltliche Beratung ratsam. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihre Erfolgsaussichten bewerten und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernehmen.
Wie lange dauert die Rückerstattung bei Targobank Phishing?
Die Bank muss Ihren Erstattungsanspruch unverzüglich prüfen und das Konto entsprechend korrigieren. In der Praxis kann dies einige Tage bis Wochen dauern, abhängig von der Komplexität des Falls und der Kooperationsbereitschaft der Bank.
Was passiert mit den Betrügern bei Targobank Phishing?
Phishing ist strafbar nach § 263 StGB (Betrug) oder § 264a StGB (Datenveränderung). Die Strafverfolgung erfolgt durch die Polizei und Staatsanwaltschaft. Allerdings sind die Täter oft im Ausland ansässig, was die Verfolgung erschwert.
Wie kann ich mich vor Targobank Phishing schützen?
Seien Sie skeptisch bei E-Mails mit Handlungsaufforderungen, prüfen Sie Absenderadressen genau, geben Sie niemals Zugangsdaten per E-Mail preis und nutzen Sie nur die offizielle Targobank-Webseite. Installieren Sie zudem aktuelle Sicherheitssoftware.
