
Krypto im Nachlass: Erben und der Zugriff auf Wallet und Seed Phrase
Digitales Vermögen in Bitcoin, Ethereum oder anderen Kryptowährungen geht nicht automatisch auf Erben über – ohne Zugangsdaten wie die Seed Phrase kann es dauerhaft verloren sein.
Kryptowährungen sind vererbbar – rechtlich steht dem nichts entgegen. Der Erbe tritt kraft Gesamtrechtsnachfolge in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein, also auch in dessen Verfügungsbefugnis über digitale Assets. Das Problem liegt nicht im Recht, sondern in der Technik: Wer keinen Zugriff auf die Seed Phrase oder den privaten Schlüssel hat, kommt an das Guthaben nicht heran.
Der Krypto Erbschaft Nachlass betrifft heute eine wachsende Zahl von Nachlassverfahren. Viele Erblasser haben Bitcoin, Ether oder Stablecoins angehäuft, ohne Vorsorge für den Todesfall zu treffen. Die Folge: Vermögenswerte bleiben dauerhaft auf Wallets gesperrt oder auf Börsen blockiert, weil Plattformen Nachweise verlangen, die schwer zu beschaffen sind.
Dieser Beitrag erklärt die rechtliche Einordnung digitaler Vermögenswerte im Erbfall, wie Erben Schritt für Schritt vorgehen, welche steuerlichen Pflichten entstehen und wo rechtliche Beratung unverzichtbar ist. Die Ausführungen beziehen sich auf das geltende deutsche Erbrecht sowie auf regulatorische Anforderungen nach MiCAR VO (EU) 2023/1114.
Kryptovermögen im Nachlass wirft komplexe rechtliche und steuerliche Fragen auf. Ob Wallets, Seed Phrases oder Börsenkonten – die Kanzlei Dr. Araujo Kurth hilft Erben, den Zugriff auf digitale Assets zu sichern und den Nachlass rechtssicher abzuwickeln. Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen.

Kryptowährungen im Erbrecht: Rechtliche Einordnung
Kryptowährungen sind nach deutschem Recht vererbliche Vermögensgegenstände. Sie fallen in den Nachlass und gehen mit dem Erbfall nach § 1922 BGB auf den oder die Erben über. Eine gesonderte testamentarische Regelung ist möglich und empfehlenswert – rechtlich aber nicht zwingend erforderlich. Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 14.02.2023 (IX R 3/22) bestätigt, dass Kryptowährungen als andere Wirtschaftsgüter im Sinne des Steuerrechts einzustufen sind. Das hat unmittelbare Konsequenzen für die Bewertung im Nachlass.
Für die erbschaftsteuerliche Einordnung werden Kryptowerte nach dem Verkehrswert zum Todestag bewertet – also dem Marktpreis an der jeweiligen Börse. Dieser Wert ist in der Erbschaftsteuererklärung anzugeben. Schwankungsbedingt kann es zwischen Todesfall und Erbschaftsteuerfestsetzung erhebliche Wertveränderungen geben, was bei der Planung berücksichtigt werden sollte.
Steuerlich erbt der Erbe auch die Haltedauer des Erblassers. Nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG sind Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen steuerpflichtig, wenn die Haltefrist ein Jahr unterschreitet. Liegt die Haltezeit des Erblassers zusammen mit der des Erben über einem Jahr, ist eine spätere Veräußerung steuerfrei – sofern kein gewerblicher Handel vorliegt.
Seed Phrase und Wallet: Das zentrale Zugangsproblem
Das entscheidende Hindernis beim digitalen Erbe ist der fehlende Zugang. Hardware-Wallets wie Ledger oder Trezor sind mit einer 12- oder 24-Wörter umfassenden Seed Phrase gesichert. Wer diese Wortfolge nicht kennt, kann das Gerät nicht öffnen – und verliert dauerhaft Zugang zum gespeicherten Vermögen. Eine Wiederherstellung ohne Seed Phrase ist technisch nicht möglich.
Bei Software-Wallets auf Smartphones oder Computern ist der Zugang ebenfalls ohne Passwort oder Seed Phrase versperrt. Selbst wenn das Gerät erhalten bleibt, reicht das nicht aus: Ist das Gerät defekt oder durch einen PIN-Fehler gesperrt, ist das Guthaben verloren. Erben sollten daher zuerst alle Geräte, Notizbücher, USB-Sticks und Passwort-Manager des Erblassers systematisch durchsuchen.
Bei Börsenkonten – sogenannten Custodial-Wallets – liegt der Schlüssel bei der Plattform. Dort ist der Zugang über ein reguläres Konto-Rückgewinnungsverfahren möglich, sofern Erben einen Erbnachweis und die erforderlichen Dokumente vorlegen. Die Plattform entscheidet dann, ob sie die Auszahlung freigibt oder das Konto auf den Erben überträgt.
Warnsignale: Wenn der Zugang im Nachlass gefährdet ist
Nicht jeder Nachlass mit Kryptovermögen ist unkompliziert. Bestimmte Umstände erhöhen das Risiko eines dauerhaften Verlusts oder rechtlicher Auseinandersetzungen erheblich:
- Keine schriftliche Notiz zur Seed Phrase – das häufigste Problem; ohne die Wortfolge ist kein Zugang möglich
- Hardware-Wallet ohne Begleitdokumentation – unbekannte PIN-Versuche können das Gerät unwiederbringlich sperren
- Konto bei einer nicht lizenzierten Plattform – nach MiCAR-Übergangsfrist (01.07.2026) sind Anbieter ohne CASP-Lizenz nicht mehr reguliert und können nicht verpflichtet werden
- Krypto-Bestände im Ausland – unterschiedliche Rechtssysteme, Nachweispflichten und Verfahrenssprachen
- Mehrere Erben ohne klare Erbauseinandersetzung – Wallets sind nicht teilbar wie Bankguthaben
- Verlust des Erblassergeräts – ohne Backup-Seed und ohne Gerät ist der Zugang faktisch unmöglich
Rechtslage bei Börsenkonten: Was Erben verlangen können
Kryptobörsen wie Bitpanda, Crypto.com oder andere regulierte Anbieter sind bei einem Todesfall grundsätzlich verpflichtet, mit Erben zu kooperieren. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus der Gesamtrechtsnachfolge – der Erbe tritt in alle vertraglichen Rechte des Erblassers ein, einschließlich des Anspruchs auf Kontozugang und Auszahlung.
Seit dem 01.07.2026 müssen alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen in der EU eine CASP-Lizenz nach Art. 143 MiCAR besitzen oder die Übergangsfrist genutzt haben. Lizenzierte Anbieter unterliegen der Aufsicht durch BaFin oder die zuständige nationale Behörde. Das erleichtert die Geltendmachung von Ansprüchen erheblich – denn gegen einen lizenzierten Anbieter kann notfalls auch über die Aufsichtsbehörde vorgegangen werden.
Wichtig: Art. 70 MiCAR schreibt eine Vermögenstrennung vor. Kundenvermögen muss von Betriebsvermögen des Anbieters getrennt gehalten werden. Im Insolvenzfall ist der Erbe als Rechtsnachfolger des Kunden vorrangiger Gläubiger – das Krypto-Guthaben fällt nicht in die Insolvenzmasse. Wer bei einem nicht lizenzierten Anbieter investiert hat, genießt diesen Schutz nicht. Mehr dazu im Beitrag zu Risiken bei nicht regulierten Börsen.
Sofortmaßnahmen nach dem Erbfall: Schritt für Schritt
Der erste Schritt nach einem Erbfall mit digitalem Vermögen ist die systematische Bestandsaufnahme. Durchsuchen Sie alle Geräte, physische Notizbücher, E-Mail-Postfächer und Cloud-Speicher des Erblassers nach Hinweisen auf Wallets, Börsenkonten und Passwörter. Auch Kontoauszüge der Hausbank können Hinweise auf Krypto-Einzahlungen liefern.
- Gerätesicherung – Hardware-Wallets und Mobilgeräte sicherstellen, ohne unbedachte PIN-Eingaben vorzunehmen
- Erbschein beantragen – für den Nachweis der Erbenstellung gegenüber Börsenplattformen unverzichtbar
- Plattformen kontaktieren – mit Erbschein, Personalausweis und Sterbeurkunde an den Kundensupport wenden
- Steuerlichen Wert ermitteln – Marktpreis der Kryptowährungen zum Todestag dokumentieren
- Anwalt einschalten – insbesondere bei unklarer Situation, ausländischen Plattformen oder fehlender Seed Phrase
Vorsicht bei gefälschten Angeboten: Im Umfeld von Erbschaftsbetrug online gibt es Dienstleister, die gegen Vorauszahlung anbieten, Kryptowerte auf Wallets ohne Seed wiederherzustellen. Das ist in aller Regel Betrug – technisch ist eine Wiederherstellung ohne Seed Phrase nicht möglich.
Als erfahrene Anwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht ordnen wir Ihren Fall rechtlich ein und prüfen, welche Ansprüche und Schritte für Sie bestehen. Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch.

Krypto Erbschaft Nachlass: Ansprüche und Fristen
Ansprüche gegen Plattformen oder Dritte unterliegen der regulären zivilrechtlichen Verjährung. Nach § 199 BGB beginnt die dreijährige Frist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erbe von seinen Ansprüchen und dem Schuldner Kenntnis erlangt. Bei digitalen Nachlässen ist diese Frist oft schwer zu bestimmen – denn der Erbe muss zunächst überhaupt wissen, dass Krypto-Vermögen vorhanden ist.
Bei Schadensersatzansprüchen gegen Plattformen – etwa weil eine lizenzierte Börse zu Unrecht die Kontofreigabe verweigert – greift § 823 BGB oder vertragliches Haftungsrecht. Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen auf dem Konto des Erblassers kann auch § 675u BGB einschlägig sein.
Steuerlich gilt: Die Erbschaftsteuerpflicht entsteht mit dem Erbfall und muss innerhalb von drei Monaten angezeigt werden. Die Einkommensteuerpflicht trifft erst beim Verkauf von Kryptowährungen – und nur dann, wenn die Haltefrist unter einem Jahr liegt. Tausch von Krypto zu Krypto kann nach dem BFH-Urteil IX R 3/22 ebenfalls Besteuerung auslösen.
Wenn die Seed Phrase fehlt: Rechtliche Möglichkeiten
Fehlt die Seed Phrase, ist die technische Lage eindeutig: Selbst ein auf Blockchain-Forensik spezialisiertes Unternehmen kann ohne Seed keinen Zugang erzwingen. Rechtlich ist das Problem aber lösbar – wenn sich Hinweise auf die Seed Phrase in Unterlagen des Erblassers finden, auch wenn sie verschlüsselt oder verteilt aufbewahrt wurden.
Wurden Krypto-Bestände durch Dritte – etwa Freunde, Vermögensverwalter oder vermeintliche Berater – verwaltet und sind diese nicht bereit, die Zugangsdaten herauszugeben, entstehen Herausgabeansprüche nach allgemeinem Zivilrecht. Ein Anwalt für Krypto-Recht kann hier die Ansprüche des Erben gerichtlich durchsetzen.
Daneben gibt es Crypto-Tracing-Dienstleister, die Blockchain-Transaktionen nachverfolgen und Guthaben auf bekannten Wallets orten können. Diese Informationen helfen, den Nachweis der Vermögensposition zu erbringen – auch wenn kein direkter Zugang besteht.
Wann anwaltliche Beratung unentbehrlich ist
Digitales Erbe ist rechtlich anspruchsvoll, weil er Erbrecht, Steuerrecht und Kapitalmarktrecht verbindet. Anwaltliche Unterstützung ist insbesondere dann geboten, wenn Plattformen die Herausgabe verweigern, ausländische Börsenkonten betroffen sind oder die Seed Phrase fehlt.
Ein Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht prüft zunächst, welche Nachweise die jeweilige Plattform verlangt und auf welcher Grundlage Ansprüche durchsetzbar sind. Er koordiniert die Kommunikation mit ausländischen Börsen und klärt steuerliche Pflichten. Auch bei Streitigkeiten unter Miterben – wenn die Wallets auf mehrere aufgeteilt werden sollen – ist juristischer Rat sinnvoll.
Wer digitale Vermögenswerte besitzt, sollte schon zu Lebzeiten Vorsorge treffen: Seed Phrases sicher verwahren, im Testament auf digitale Assets hinweisen und eine Vertrauensperson benennen, die im Todesfall handeln kann. Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen digitalen Vermögens finden Sie in unserem Beitrag zu Kryptoinvestment aus Anwaltssicht.
Kanzlei Dr. Araujo Kurth – Ihr Partner im Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Kanzlei Dr. Araujo Kurth berät und vertritt Mandanten bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht. Rechtsanwalt Dr. Michel de Araujo Kurth M.A. verfügt über langjährige Erfahrung im Bankwesen und in der anwaltlichen Praxis und hat sich auf die Vertretung von Mandanten in bank- und kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten spezialisiert.
Die Kanzlei begleitet Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht – von der ersten rechtlichen Einordnung über die Kommunikation mit Banken, Zahlungsdienstleistern und Finanzinstituten bis zur Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückforderungsansprüchen. Beratungen finden in den Büros in Frankfurt am Main, Darmstadt und Offenbach am Main sowie bundesweit per Videokonferenz statt.
Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular für ein unverbindliches Erstgespräch – telefonisch, per E-Mail oder online.
FAQs – Häufig gestellte Fragen zu Krypto Erbschaft Nachlass
Sind Kryptowährungen vererbbar?
Ja. Kryptowährungen gehen mit dem Erbfall nach § 1922 BGB auf die Erben über. Das rechtliche Problem liegt nicht in der Vererblichkeit, sondern im technischen Zugang: Ohne Seed Phrase oder privaten Schlüssel können Erben nicht auf die Coins zugreifen.
Was ist eine Seed Phrase und warum ist sie so wichtig für den Krypto Erbschaft Nachlass?
Die Seed Phrase ist eine 12- oder 24-Wörter umfassende Wortfolge, die als Master-Schlüssel für eine Wallet dient. Ohne sie ist kein Zugang möglich – weder bei Hardware-Wallets noch bei Software-Wallets. Eine technische Wiederherstellung ohne Seed Phrase ist ausgeschlossen.
Wie kommen Erben an Krypto-Bestände auf einer Börse?
Erben müssen sich mit Erbschein, Sterbeurkunde und Personalausweis an den Kundensupport der jeweiligen Börse wenden. Regulierte Anbieter sind grundsätzlich verpflichtet, mit Erben zu kooperieren. Bei ausländischen Plattformen kann dies zeitaufwändig sein.
Welche Steuern fallen beim Krypto Erbschaft Nachlass an?
Erstens Erbschaftsteuer auf den Verkehrswert der Coins zum Todestag. Zweitens Einkommensteuer beim späteren Verkauf, wenn die Gesamthaltefrist unter einem Jahr liegt. Die Haltezeit des Erblassers wird dabei auf die des Erben angerechnet.
Was passiert mit Krypto-Beständen bei einer Insolvenz der Börse?
Bei lizenzierten Anbietern nach MiCAR ist Kundenvermögen vom Betriebsvermögen getrennt (Art. 70 MiCAR). Im Insolvenzfall können Kunden je nach Verwahrmodell Aussonderungs- oder Herausgabeansprüche geltend machen. Bei nicht lizenzierten Plattformen ist die rechtliche Situation komplexer und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Kann man Kryptowährungen ohne Seed Phrase oder Passwort wiederherstellen?
Technisch ist eine Wiederherstellung ohne Seed Phrase nicht möglich. Wer entsprechende Angebote macht, betreibt in der Regel Betrug. Rechtlich können Ansprüche gegen Dritte bestehen, die Zugangsdaten zurückhalten – etwa Berater oder Verwandte des Erblassers.
Muss ich als Erbe die Krypto-Bestände sofort verkaufen?
Nein. Die Entscheidung liegt beim Erben. Steuerlich ist es oft sinnvoll zu warten, bis die Ein-Jahres-Haltefrist (inkl. Haltezeit des Erblassers) abgelaufen ist – dann ist der Verkaufsgewinn steuerfrei. Vorher können Kursschwankungen zu steuerlichen Risiken führen.
Wie bewerte ich Kryptowährungen für die Erbschaftsteuererklärung?
Maßgeblich ist der Marktpreis zum Todestag – in der Regel der Börsenschlusskurs einer anerkannten Plattform. Dieser Wert ist in der Erbschaftsteuererklärung anzugeben. Bei mehreren Kryptowährungen ist jede Position einzeln zu bewerten.
Was tun, wenn ein Miterbe den Zugang zur Wallet blockiert?
Wer als Miterbe den Zugang zu digitalen Assets blockiert oder Seed Phrases zurückhält, kann auf Herausgabe verklagt werden. Der rechtliche Anspruch ergibt sich aus der Erbengemeinschaft und allgemeinem Zivilrecht. Anwaltliche Unterstützung ist hier dringend zu empfehlen.
Wie kann ich als Erblasser meinen Krypto Erbschaft Nachlass regeln?
Seed Phrase sicher und zugänglich verwahren – getrennt vom Gerät. Im Testament auf digitale Assets hinweisen und eine Vertrauensperson benennen. Einen Brief mit Zugangsinformationen beim Notar oder in einem Bankschließfach hinterlegen. Regelmäßig aktualisieren.

