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Immobilienkredit Sondertilgung: Was ist erlaubt?

Beim Immobilienkredit spielt die Sondertilgung für viele Darlehensnehmer eine zentrale Rolle. Wer zusätzliches Kapital zur Verfügung hat, möchte den Immobilienkredit häufig schneller zurückführen, Zinskosten senken und die Restschuld reduzieren. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Sondertilgungen rechtlich und vertraglich stark reglementiert sind.

Nicht jede Bank erlaubt kostenfreie Sondertilgungen, und nicht jede vertragliche Klausel ist rechtlich unproblematisch. Dieser Beitrag erläutert, was unter einer Sondertilgung beim Immobilienkredit zu verstehen ist, welche Rechte Darlehensnehmer haben und in welchen Fällen anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist.

Bei Unklarheiten zur Sondertilgung Ihres Immobilienkredits empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung des Darlehensvertrags. Wir analysieren, ob Sondertilgungsrechte bestehen, ob Kosten rechtmäßig erhoben werden und ob vertragliche Klauseln wirksam sind. Auf dieser Grundlage erhalten Sie eine fundierte rechtliche Einschätzung Ihrer Handlungsmöglichkeiten. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit uns.

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Was bedeutet Sondertilgung beim Immobilienkredit?

Unter einer Sondertilgung versteht man eine außerplanmäßige Rückzahlung auf den Immobilienkredit, die zusätzlich zu den regelmäßig vereinbarten Tilgungsraten erfolgt. Ziel ist es, die Restschuld schneller zu senken und dadurch die Gesamtkosten des Darlehens zu reduzieren.

Im Unterschied zur vollständigen vorzeitigen Ablösung bleibt der Kreditvertrag bei einer Sondertilgung grundsätzlich bestehen. Die Zinsbindung läuft weiter, lediglich die Restschuld und häufig auch die zukünftige Zinslast verringern sich.

Ob und in welchem Umfang Sondertilgungen möglich sind, ergibt sich aus dem Darlehensvertrag. Ein gesetzlicher Anspruch auf Sondertilgung während der Zinsbindung besteht grundsätzlich nicht.

Sondertilgung und Immobilienkredit: Was gilt?

Der Immobilienkredit ist in der Regel ein Verbraucherdarlehensvertrag im Sinne der §§ 491 ff. BGB. Die Vertragsfreiheit erlaubt es Banken, Sondertilgungsrechte individuell zu gestalten oder vollständig auszuschließen.

In der Praxis enthalten viele Immobilienkreditverträge Sondertilgungsoptionen in festgelegter Höhe, etwa fünf oder zehn Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr.

Rechtlich relevant ist dabei vor allem die Transparenz der vertraglichen Regelung. Der Darlehensnehmer muss bereits bei Vertragsschluss klar erkennen können,

  • ob Sondertilgungen zulässig sind,
  • in welcher Höhe sie erfolgen dürfen,
  • zu welchem Zeitpunkt sie möglich sind und
  • ob hierfür Kosten anfallen.

Unklare oder widersprüchliche Klauseln sind angreifbar und können unter Umständen zu Gunsten des Darlehensnehmers ausgelegt werden.

Habe ich ein Recht auf Sondertilgung?

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass Darlehensnehmer ein allgemeines Recht auf Sondertilgung hätten. Das ist rechtlich nicht zutreffend.

Während § 500 BGB dem Darlehensnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht zur vorzeitigen Rückzahlung einräumt, betrifft diese Regelung in erster Linie die vollständige Ablösung des Darlehens. Sondertilgungen während der laufenden Zinsbindung sind davon nicht erfasst.

Anders stellt sich die Situation nach Ablauf von zehn Jahren dar. Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB besteht ein gesetzliches Kündigungsrecht, das eine vollständige Rückzahlung des Darlehens mit einer Frist von sechs Monaten erlaubt. Eine Teilrückzahlung im Sinne einer Sondertilgung lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.

Steuerliche Aspekte bei der Sondertilgung

Neben den rechtlichen Fragen sind auch wirtschaftliche Überlegungen relevant. Eine Sondertilgung reduziert zwar die Zinslast, bindet jedoch Liquidität. Für vermietete Immobilien kann sich zudem eine steuerliche Wechselwirkung ergeben, da Zinsaufwendungen steuerlich absetzbar sind. Eine vorschnelle Sondertilgung kann hier steuerliche Nachteile mit sich bringen.

Aus rechtlicher Sicht ist wichtig, dass Banken bei der Beratung über Sondertilgungsoptionen zutreffend und vollständig informieren. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Aufklärung über wirtschaftliche Nachteile, kommt unter Umständen eine Haftung wegen fehlerhafter Beratung in Betracht.

Sondertilgung und Vorfälligkeitsentschädigung: Wann Kosten beim Immobilienkredit drohen

Ein zentraler Streitpunkt im Zusammenhang mit Sondertilgungen ist die Frage der Vorfälligkeitsentschädigung. Grundsätzlich gilt: Erfolgt die Sondertilgung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Sondertilgungsrechte, darf die Bank hierfür keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Möglichkeit der Sondertilgung ist in diesem Fall bereits einkalkuliert.

Problematisch wird es, wenn der Darlehensnehmer über das vereinbarte Maß hinaus tilgen möchte oder der Vertrag keine Sondertilgungsregelung enthält. In diesen Fällen behandelt die Bank die Zahlung häufig als vorzeitige Rückzahlung und macht eine Vorfälligkeitsentschädigung geltend.

Ob eine solche Forderung rechtlich zulässig ist, hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Ausgestaltung des Vertrags und der Transparenz der Berechnung. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung führen in der Praxis nicht selten dazu, dass der Anspruch der Bank ganz oder teilweise entfällt.

Immobilienkredit widerrufen: Welche Rolle spielt die Sondertilgung?

Ein weiterer Aspekt betrifft das Widerrufsrecht. Wird ein Immobilienkredit wirksam widerrufen, entfällt der Vertrag rückwirkend. Bereits geleistete Zahlungen sind dann neu abzurechnen. In diesen Fällen spielt es keine Rolle, ob Sondertilgungen erfolgt sind. Entscheidend ist vielmehr, ob die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß erteilt wurde.

Gerade bei älteren Immobilienkreditverträgen finden sich häufig Fehler in der Widerrufsbelehrung. Ein erfolgreicher Widerruf führt dazu, dass der Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung beendet wird. Sondertilgungsbeschränkungen verlieren dann ihre Bedeutung.

Sondertilgung bei Anschlussfinanzierung und Prolongation

Auch bei der Anschlussfinanzierung spielt die Sondertilgung eine wichtige Rolle. Viele Darlehensnehmer nutzen das Ende der Zinsbindung, um durch eine höhere Einmalzahlung die Restschuld deutlich zu reduzieren.

Bei einer Prolongation, also der Verlängerung des bestehenden Vertrags bei derselben Bank, gelten neue Vertragsbedingungen. Sondertilgungsrechte müssen ausdrücklich neu vereinbart werden. Ein Rückgriff auf frühere Regelungen ist regelmäßig ausgeschlossen.

Gerade hier zeigt sich, dass Sondertilgungsoptionen häufig mit einem höheren Zinssatz erkauft werden. Ob sich diese Gestaltung wirtschaftlich lohnt, hängt vom Einzelfall ab und sollte nicht allein nach finanziellen, sondern auch nach rechtlichen Gesichtspunkten bewertet werden.

Typische Streitpunkte bei der Sondertilgung beim Immobilienkredit

In der anwaltlichen Praxis zeigen sich immer wieder ähnliche Konfliktfelder. Dazu zählen insbesondere

  • die Ablehnung einer Sondertilgung trotz vertraglicher Vereinbarung,
  • die fehlerhafte Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen,
  • unklare Klauseln zu Fristen und Stichtagen sowie
  • die Verrechnung von Sondertilgungen auf Zins- statt Tilgungsanteile.

In solchen Fällen ist eine juristische Prüfung des Darlehensvertrags sinnvoll. Nicht selten lassen sich unberechtigte Forderungen der Bank abwehren oder zumindest deutlich reduzieren.

Bank verweigert Sondertilgung des Immobilienkredits: Was tun?

Verweigert die Bank eine vereinbarte Sondertilgung, liegt häufig eine Vertragsverletzung vor. Darlehensnehmer haben dann Anspruch auf vertragsgemäße Durchführung und unter Umständen auch auf Schadensersatz, etwa wenn durch die Verzögerung höhere Zinskosten entstehen.

Eine einseitige Einschränkung von Sondertilgungsrechten durch die Bank ist rechtlich nicht zulässig. Auch nachträgliche Gebühren für bislang kostenfreie Sondertilgungen sind regelmäßig unwirksam.

Ihre Bank verweigert die Sondertilgung oder erhebt Gebühren? Streitigkeiten über Sondertilgungen, Vorfälligkeitsentschädigungen oder Vertragsauslegung lassen sich häufig rechtlich klären. Wir prüfen Ihren Immobilienkredit auf mögliche Ansatzpunkte, bewerten Forderungen der Bank und zeigen auf, welche Rechte Ihnen zustehen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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So unterstützt ein Anwalt für Bankrecht bei Sondertilgungen

Ein Anwalt für Bankrecht prüft zunächst den Immobilienkreditvertrag im Hinblick auf Sondertilgungsrechte, Vorfälligkeitsentschädigungen und Transparenzanforderungen.
Darüber hinaus unterstützt unsere Kanzlei bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche gegenüber der Bank, verhandelt über einvernehmliche Lösungen und vertritt die Interessen des Darlehensnehmers außergerichtlich oder vor Gericht.

Besonders sinnvoll ist anwaltliche Hilfe, wenn hohe Sondertilgungsbeträge im Raum stehen oder die Bank Kosten verlangt, deren rechtliche Grundlage zweifelhaft ist. Im Streit mit Ihrem Kreditgeber kann eine anwaltliche Unterstützung nicht nur Druck aufbauen, sondern bietet Darlehensnehmern vor allem rechtliche Sicherheit bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Fazit

Die Sondertilgung ist ein wirkungsvolles Instrument zur Reduzierung der finanziellen Belastung eines Immobilienkredits. Gleichzeitig ist sie rechtlich eng an die vertraglichen Vereinbarungen gebunden. Fehlende Sondertilgungsrechte, unklare Klauseln oder unberechtigte Forderungen der Bank führen in der Praxis immer wieder zu Konflikten.Wer seine Sondertilgung rechtskonform gestalten möchte, sollte den Darlehensvertrag sorgfältig prüfen oder rechtlichen Rat einholen. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung schützt oftmals vor finanziellen Nachteilen und schafft Klarheit bei einer der wichtigsten Entscheidungen rund um die Immobilienfinanzierung.

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