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Pfändungsschutzkonto - Was tun, wenn die Bank das P-Konto nicht rechtzeitig einrichtet und dadurch das Konto gesperrt ist?

Kein seltener Fall: Ihr Konto ist gesperrt. Sie können kein Geld mehr abheben und auch Online Banking ist nicht mehr möglich. Dabei haben Sie doch rechtzeitig bei Ihrer Bank den Umwandlungsantrag in ein Pfändugnsschutzkonto gestellt. Darf die Bank Ihr Konto dann rechtmäßig sperren? Was also tun, wenn die Bank das P-Konto nicht rechtzeitig einrichtet und dadurch Ihr Konto gesperrt ist? Das beleuchten wir in diesem Beitrag.

1. RECHTLICHER RAHMEN GEMÄSS § 850K ZPO

Nach § 850K Abs. 1 ZPO hat jeder Kontoinhaber das Recht, von seiner Bank zu verlangen, dass sein Einzelkonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Dieses Anliegen muss von der Bank innerhalb von vier Arbeitstagen nach Antragstellung umgesetzt werden.

1.1 GRUNDLAGEN DES P-KONTOS:

Pfändungsschutzkonto, Kontosperrung

Ein P-Konto gewährleistet den Schutz eines Guthabens in Höhe von 1.410 Euro pro Kalendermonat vor Pfändungen. Dies dient dazu, Schuldner trotz einer Pfändung in die Lage zu versetzen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

1.2 VORAUSSETZUNGEN FÜR EIN P-KONTO:

  • Umwandlungsantrag: Um ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, müssen Kontoinhaber einen Umwandlungsantrag bei ihrer Bank stellen.
  • P-Konto-Bescheinigung: Wenn höhere Freibeträge benötigt werden (z.B. aufgrund von Unterhaltsverpflichtungen oder Sozialleistungen), ist die Vorlage einer P-Konto-Bescheinigung erforderlich. Lassen Sie sich dafür eine Bescheinigung ausstellen.
  • Antrag beim Vollstreckungsgericht: In besonderen Sonderfällen oder wenn die Bank eine vorgelegte Bescheinigung nicht akzeptiert, kann ein Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht gestellt werden.

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2. WICHTIGE HINWEISE

  • Ein Konto pro Person: Es ist gesetzlich festgelegt, dass jede Person nur ein P-Konto haben darf, und dieses Konto muss als Einzelkonto geführt werden.
  • Selbstinitiative ist erforderlich: Personen, die den Schutz eines P-Kontos in Anspruch nehmen möchten, müssen selbst aktiv werden und den Antrag stellen, wenn sie umgehen möchten, dass ihr Konto gesperrt wird.
  • Kostenlose Umstellung: Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto muss kostenfrei erfolgen, allerdings können weiterhin Kontoführungsgebühren anfallen.
  • Erweiterter Schutz durch Bescheinigung: Durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung können höhere Freibeträge auf dem Konto vor Pfändungen geschützt werden.

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3. WANN IST EIN P-KONTO SINNVOLL?

Ein P-Konto ist eine sinnvolle Option, wenn eine drohende oder bereits erfolgte Kontopfändung besteht. Es dient als wichtige Schutzmaßnahme in solchen Situationen, wenn das Konto gesperrt werden soll. Allerdings sollten Personen, die keine Schuldenprobleme oder Pfändungsgefahr haben, berücksichtigen, dass P-Konten mit bestimmten Nachteilen, wie eingeschränkten Leistungen, verbunden sein können.

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4. PFLICHTEN DER BANKEN UND VERSTÖSSE GEGEN DIESE PFLICHTEN

Wenn eine Bank das Konto nicht innerhalb der vorgeschriebenen vier Tage in ein P-Konto umwandelt oder den gesetzlichen Pfändungsfreibetrag nicht gewährt, handelt es sich um klare Rechtsverstöße. In solchen Fällen haben die Betroffenen das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten.

Unter bestimmten Bedingungen kann sogar die Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens zur Freigabe des Kontos im Umfang des gesetzlichen Pfändungsfreibetrags möglich sein. Wenn dem Schuldner aufgrund der verzögerten Umwandlung existenzielle Nachteile drohen und dies glaubhaft gemacht werden kann, wird das zuständige Gericht in der Regel einen Verfügungsgrund annehmen.

In den oben genannten Fällen, in denen die Bank mit der Umwandlung in ein P-Konto im Verzug ist, muss die Bank die Anwaltskosten tragen, die dann als Verzugsschadensersatz geltend gemacht werden können. Wenn ein klar dokumentierbarer Rechtsverstoß vorliegt, wie in Fällen der verzögerten Umwandlung in ein P-Konto, kann auch die Rechtsschutzversicherung einspringen.

Betroffene können sich an ihre Rechtsschutzversicherung wenden, um die Kosten für die anwaltliche Vertretung zu decken.

Es ist erwähnenswert, dass Berichte von Mandanten darauf hinweisen, dass in letzter Zeit bei folgenden Banken Verzögerungen bei der Bearbeitung von Pfändungen und bei der Umwandlung in ein P-Konto aufgetreten sind:

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass dies lediglich die Erfahrungen der betroffenen Personen widerspiegelt und keine Vorverurteilung der genannten Banken darstellt.

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5. KLARE ANWEISUNGEN BEI VERZÖGERUNGEN SEITENS DER BANK

  • Schriftliche Mahnung: Senden Sie eine schriftliche Mahnung an Ihre Bank, in der Sie auf Ihren Antrag zur Umwandlung in ein P-Konto hinweisen und die gesetzliche Frist von vier Tagen betonen.
  • Rechtsberatung: Wenn die Verzögerung andauert oder der Pfändungsfreibetrag nicht gewährt wird, sollten Sie rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Bankrecht oder Verbraucherschutz einholen.
  • Beschwerde: Erwägen Sie, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzureichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann Sie dabei unterstützen.
  • Kontakt zum Ombudsmann: Die meisten Banken und Sparkassen sind Mitglieder eines Ombudsmannverfahrens. Bei Problemen können Sie sich hier kostenfrei beschweren. Der Ombudsmann versucht dann, zwischen Ihnen und der Bank zu vermitteln.
  • Dokumentation: Halten Sie alle Schritte, die Sie unternehmen (z.B. Briefe, E-Mails oder Anrufe bei der Bank), genau fest. Dies kann im Falle eines Rechtsstreits von großer Bedeutung sein.
  • Umwandlungsantrag erneut stellen: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, den Antrag zur Umwandlung in ein P-Konto erneut und nachdrücklich zu stellen, um der Bank die Dringlichkeit des Anliegens zu verdeutlichen

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6. FAZIT

Die rechtzeitige Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto ist nicht nur durch Gesetz geschützt, sondern für viele Menschen von entscheidender Bedeutung. Banken, die diese Pflicht nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erfüllen oder den Pfändungsfreibetrag nicht gewähren, verstoßen gegen die gesetzlichen Vorgaben. Betroffene, deren Konto gesperrt ist oder droht, gesperrt zu werden, sollten keine Zeit verlieren und aktiv ihre Rechte durchsetzen. Ein proaktiver Ansatz und gegebenenfalls die Inanspruchnahme rechtlicher Unterstützung können hierbei entscheidend zum Erfolg beitragen.

Hier haben wir nochmal die wichtigsten Punkte des Beitrags für Sie zusammengefasst:

  • Rechtlicher Rahmen:
    • Nach § 850K Abs. 1 ZPO muss die Bank ein Einzelkonto innerhalb von vier Arbeitstagen nach Antragstellung in ein Pfändungsschutz Konto (P-Konto) umwandeln.
  • Grundlagen des P-Kontos:
    • Schutz eines Guthabens bis 1.410 Euro pro Monat vor Pfändungen.
    • Sicherung des Lebensunterhalts trotz Pfändung.
  • Voraussetzungen für ein P-Konto:
    • Wenn Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutz Konto umwandeln lassen wollen, ist ein Umwandlungsantrag bei der Bank erforderlich.
    • P-Konto-Bescheinigung nötig für höhere Freibeträge.
    • Antrag beim Vollstreckungsgericht in Sonderfällen oder bei Nichtakzeptanz durch die Bank.
  • Wichtige Hinweise:
    • Nur ein P-Konto pro Person erlaubt.
    • Selbstinitiative erforderlich, wenn die Bank droht, Ihr Konto zu sperren.
    • Kostenlose Umstellung, jedoch weiterhin Kontoführungsgebühren möglich.
    • Erweiterter Schutz durch Bescheinigung für höhere Freibeträge.
  • Dann ist ein P-Konto sinnvoll:
    • Wenn ihr Konto gepfändet wurde oder droht, gepfändet zu werden.
    • Personen ohne Schuldenprobleme sollten die Nachteile beachten.
  • Pflichten der Banken und Verstöße:
    • Verzögerung oder Nichtgewährung des Pfändungsfreibetrags ist ein Rechtsverstoß seitens der Bank.
    • Rechtliche Schritte bei Verstößen möglich.
    • Gerichtliches Eilverfahren zur Kontofreigabe möglich.
    • Bank muss Verzugsschadensersatz (inkl. Anwaltskosten) zahlen.
    • Rechtsschutzversicherung kann Kosten decken, wenn die Bank Ihr Konto nicht rechtzeitig umwandelt.
  • Klare Anweisungen bei Verzögerungen:
    • Schriftliche Mahnung an die Bank.
    • Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
    • Beschwerde bei der BaFin erwägen.
    • Kontakt zum Ombudsmann suchen.
    • Dokumentation aller Schritte.
    • Erneuten und nachdrücklichen Umwandlungsantrag stellen.
  • Schlussfolgerung:
    • Rechtzeitige Umwandlung in ein P-Konto ist gesetzlich geschützt und entscheidend, wenn Ihnen kein Geld mehr zur Verfügung steht.
    • Banken, die Pflichten nicht erfüllen, verstoßen gegen gesetzliche Vorgaben.
    • Betroffene sollten proaktiv ihre Rechte durchsetzen und ggf. rechtliche Unterstützung suchen.

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7. FAQ

Was ist ein P-Konto und welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

Ein Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, dass in ein P-Konto umgewandelt wurde und so Guthaben bis zu 1.410 Euro pro Monat vor Pfändungen schützt. Gemäß § 850k Abs. 1 ZPO muss die Bank das Konto innerhalb von vier Arbeitstagen nach Antragstellung in ein P-Konto umwandeln.

Wie kann ich mein Girokonto in ein P-Konto umwandeln?

1. Umwandlungsantrag: Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Bank.
2. P-Konto-Bescheinigung: Wenn höhere Freibeträge nötig sind, benötigen Sie eine Bescheinigung.
3. Vollstreckungsgericht: Bei Problemen kann ein Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht gestellt werden.

Was tun, wenn die Bank das P-Konto nicht rechtzeitig einrichtet?

- Schriftliche Mahnung: Erinnern Sie die Bank schriftlich an die gesetzliche Frist.
- Rechtsberatung: Ziehen Sie einen Anwalt für Bankrecht oder Verbraucherschutz hinzu.
- Beschwerde: Reichen Sie eine Beschwerde bei der BaFin ein.
- Ombudsmann: Nutzen Sie das Ombudsmannverfahren Ihrer Bank.
- Dokumentation: Dokumentieren Sie alle Schritte und Kommunikation.
- Erneuter Antrag: Stellen Sie den Antrag zur Umwandlung nachdrücklich erneut.

Was sind die Pflichten der Banken und was tun bei Verstößen?

Wenn die Bank die Umwandlung nicht fristgerecht durchführt oder den Pfändungsfreibetrag nicht gewährt, verstößt sie gegen die gesetzlichen Vorgaben. Betroffene können rechtliche Schritte einleiten, ein gerichtliches Eilverfahren zur Freigabe des Kontos beantragen, Verzugsschadensersatz, inklusive Anwaltskosten, geltend machen und ihre Rechtsschutzversicherung um Unterstützung bitten.

Was sind die Vorteile eines P-Kontos?

Ein P-Konto bietet Schutz vor Pfändungen bis zu 1.410 Euro pro Monat und ermöglicht es Schuldnern, ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Wann ist ein P-Konto sinnvoll?

Ein P-Konto ist sinnvoll bei drohenden oder bereits erfolgten Kontopfändungen. Es bietet Schutz und ermöglicht weiterhin den Zugriff auf notwendige finanzielle Mittel.

Was sollte man bei der Umwandlung in ein P-Konto beachten?

Jede Person darf nur ein P-Konto haben, das als Einzelkonto geführt wird. Die Umwandlung muss kostenfrei sein, es können jedoch Kontoführungsgebühren anfallen. Mit einer Bescheinigung können höhere Freibeträge geschützt werden.

Was kann ich tun, wenn meine Bank die Umwandlung verweigert?

1. Kontaktieren Sie rechtliche Beratung.
2. Beschweren Sie sich bei der BaFin oder dem Ombudsmann Ihrer Bank.
3. Dokumentieren Sie alle Ihre Bemühungen.

Bildquellennachweis: natasaadzic I Canva

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