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Pfändungsschutzkonto - Was tun, wenn die Bank das P-Konto nicht rechtzeitig einrichtet und dadurch das Konto gesperrt ist?

2. RECHTLICHER RAHMEN GEMÄSS § 850K ZPO

Nach § 850K Abs. 1 ZPO hat jeder Kontoinhaber das Recht, von seiner Bank zu verlangen, dass sein Einzelkonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Dieses Anliegen muss von der Bank innerhalb von vier Arbeitstagen nach Antragstellung umgesetzt werden.

2.1 GRUNDLAGEN DES P-KONTOS:

Ein P-Konto gewährleistet den Schutz eines Guthabens in Höhe von 1.410 Euro pro Kalendermonat vor Pfändungen. Dies dient dazu, Schuldner trotz einer Pfändung in die Lage zu versetzen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

2.2 VORAUSSETZUNGEN FÜR EIN P-KONTO:

  • Umwandlungsantrag: Um ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, müssen Kontoinhaber einen Umwandlungsantrag bei ihrer Bank stellen.
  • P-Konto-Bescheinigung: Wenn höhere Freibeträge benötigt werden (z.B. aufgrund von Unterhaltsverpflichtungen oder Sozialleistungen), ist die Vorlage einer P-Konto-Bescheinigung erforderlich.
  • Antrag beim Vollstreckungsgericht: In besonderen Sonderfällen oder wenn die Bank eine vorgelegte Bescheinigung nicht akzeptiert, kann ein Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht gestellt werden.

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3. WICHTIGE HINWEISE

  • Ein Konto pro Person: Es ist gesetzlich festgelegt, dass jede Person nur ein P-Konto haben darf, und dieses Konto muss als Einzelkonto geführt werden.
  • Selbstinitiative ist erforderlich: Personen, die den Schutz eines P-Kontos in Anspruch nehmen möchten, müssen selbst aktiv werden und den Antrag stellen.
  • Kostenlose Umstellung: Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto muss kostenfrei erfolgen, allerdings können weiterhin Kontoführungsgebühren anfallen.
  • Erweiterter Schutz durch Bescheinigung: Durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung können höhere Freibeträge auf dem Konto vor Pfändungen geschützt werden.

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4. WANN IST EIN P-KONTO SINNVOLL?

Ein P-Konto ist eine sinnvolle Option, wenn eine drohende oder bereits erfolgte Kontopfändung besteht. Es dient als wichtige Schutzmaßnahme in solchen Situationen. Allerdings sollten Personen, die keine Schuldenprobleme oder Pfändungsgefahr haben, berücksichtigen, dass P-Konten mit bestimmten Nachteilen, wie eingeschränkten Leistungen, verbunden sein können.

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5. PFLICHTEN DER BANKEN UND VERSTÖSSE GEGEN DIESE PFLICHTEN

Wenn eine Bank das Konto nicht innerhalb der vorgeschriebenen vier Tage in ein P-Konto umwandelt oder den gesetzlichen Pfändungsfreibetrag nicht gewährt, handelt es sich um klare Rechtsverstöße. In solchen Fällen haben die Betroffenen das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten. Unter bestimmten Bedingungen kann sogar die Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens zur Freigabe des Kontos im Umfang des gesetzlichen Pfändungsfreibetrags möglich sein. Wenn dem Schuldner aufgrund der verzögerten Umwandlung existenzielle Nachteile drohen und dies glaubhaft gemacht werden kann, wird das zuständige Gericht in der Regel einen Verfügungsgrund annehmen.

In den oben genannten Fällen, in denen die Bank mit der Umwandlung in ein P-Konto im Verzug ist, muss die Bank die Anwaltskosten tragen, die dann als Verzugsschadensersatz geltend gemacht werden können. Wenn ein klar dokumentierbarer Rechtsverstoß vorliegt, wie in Fällen der verzögerten Umwandlung in ein P-Konto, kann auch die Rechtsschutzversicherung einspringen. Betroffene können sich an ihre Rechtsschutzversicherung wenden, um die Kosten für die anwaltliche Vertretung zu decken.

Es ist erwähnenswert, dass Berichte von Mandanten darauf hinweisen, dass in letzter Zeit bei folgenden Banken Verzögerungen bei der Bearbeitung von Pfändungen und bei der Umwandlung in ein P-Konto aufgetreten sind. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass dies lediglich die Erfahrungen der betroffenen Personen widerspiegelt und keine Vorverurteilung der genannten Banken darstellt

  • Postbank
  • Comdirect
  • DKB
  • Norisbank
  • Commerzbank AG
  • Unterschiedliche Sparkassen

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6. KLARE ANWEISUNGEN BEI VERZÖGERUNGEN SEITENS DER BANK

  • Schriftliche Mahnung: Senden Sie eine schriftliche Mahnung an Ihre Bank, in der Sie auf Ihren Antrag zur Umwandlung in ein P-Konto hinweisen und die gesetzliche Frist von vier Tagen betonen.
  • Rechtsberatung: Wenn die Verzögerung andauert oder der Pfändungsfreibetrag nicht gewährt wird, sollten Sie rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Bankrecht oder Verbraucherschutz einholen.
  • Beschwerde: Erwägen Sie, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzureichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann Sie dabei unterstützen.
  • Kontakt zum Ombudsmann: Die meisten Banken und Sparkassen sind Mitglieder eines Ombudsmannverfahrens. Bei Problemen können Sie sich hier kostenfrei beschweren. Der Ombudsmann versucht dann, zwischen Ihnen und der Bank zu vermitteln.
  • Dokumentation: Halten Sie alle Schritte, die Sie unternehmen (z.B. Briefe, E-Mails oder Anrufe bei der Bank), genau fest. Dies kann im Falle eines Rechtsstreits von großer Bedeutung sein.
  • Umwandlungsantrag erneut stellen: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, den Antrag zur Umwandlung in ein P-Konto erneut und nachdrücklich zu stellen, um der Bank die Dringlichkeit des Anliegens zu verdeutlichen

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7. FAZIT

Die rechtzeitige Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto ist nicht nur durch Gesetz geschützt, sondern für viele Menschen von entscheidender Bedeutung. Banken, die diese Pflicht nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erfüllen oder den Pfändungsfreibetrag nicht gewähren, verstoßen gegen die gesetzlichen Vorgaben. Betroffene sollten keine Zeit verlieren und aktiv ihre Rechte durchsetzen. Ein proaktiver Ansatz und gegebenenfalls die Inanspruchnahme rechtlicher Unterstützung können hierbei entscheidend zum Erfolg beitragen.

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