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Zwangsversteigerung der Immobilie verhindern: So gehen Sie vor

Wenn die Bank oder ein anderer Gläubiger die Zwangsversteigerung einer Immobilie beantragt, ist der finanzielle und emotionale Druck für Betroffene enorm. Der Verlust des eigenen Hauses oder der Eigentumswohnung steht im Raum, und oft scheint die Lage aussichtslos. Doch auch in dieser Situation bestehen rechtliche und praktische Wege, um die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie zu verhindern

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die wichtigsten Hintergründe, zeigen Handlungsoptionen auf und erläutern, wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist.

Ihre Bank hat die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie eingeleitet? Das muss nicht das Ende bedeuten. Im Bankrecht prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Kündigung und suchen nach Lösungen, um den Verlust Ihres Hauses zu verhindern. Mit Verhandlungsgeschick und rechtlicher Expertise setzen wir Ihre Interessen durch. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch.

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Wann droht eine Zwangsversteigerung der Immobilie?

Eine Zwangsversteigerung wird in der Regel angeordnet, wenn der Eigentümer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Meist handelt es sich um offene Darlehensraten oder Grundschuldforderungen einer Bank. Auch andere Gläubiger – etwa das Finanzamt oder private Forderungsinhaber – können die Zwangsversteigerung beantragen, wenn sie einen vollstreckbaren Titel haben.

Bei Immobilienkrediten liegt die rechtliche Grundlage meist in der Grundschuld. Sie dient der Bank als Sicherheit für den Kredit. Gerät der Kreditnehmer mit den Zahlungen in Verzug, darf die Bank aus der Grundschuld die Zwangsversteigerung betreiben. Voraussetzung ist, dass das Darlehen zuvor gekündigt wurde.

Eine Kündigung ist nach § 498 BGB zulässig, wenn der Schuldner mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug ist und der rückständige Betrag 10 Prozent (bei kürzerer Laufzeit) oder 5 Prozent (bei längerer Laufzeit) der Kreditsumme erreicht. Vorher muss die Bank den Kreditnehmer mahnen und ihm eine zweiwöchige Nachfrist zur Zahlung setzen. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Frist ist die Kündigung wirksam.

Risiken und Folgen einer Zwangsversteigerung der Immobilie

Wird die Immobilie tatsächlich versteigert, ist der wirtschaftliche Schaden für den Eigentümer erheblich. Die Versteigerungserlöse liegen häufig deutlich unter dem tatsächlichen Marktwert, da Bieter Sicherheitsabschläge einkalkulieren. Außerdem bleiben folgende Folgen:

  • Restschuld: Reicht der Erlös nicht aus, um die Darlehensschuld vollständig zu tilgen, bleibt eine Restforderung bestehen, die weiterhin eingetrieben wird.
  • Schufa-Eintrag: Eine Zwangsversteigerung wirkt sich negativ auf die Bonität aus und erschwert zukünftige Kreditaufnahmen.
  • Verlust des Wohnraums: Nach Zuschlag muss der Eigentümer das Objekt räumen. In der Regel wird eine Frist gesetzt, danach droht eine Räumungsvollstreckung.

Gerade deshalb ist es entscheidend, frühzeitig zu handeln und anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Ablauf der Zwangsversteigerung von Immobilien

Ist der Kredit gekündigt und bleibt die Zahlung aus, beantragt die Bank beim Amtsgericht die Anordnung der Zwangsversteigerung. Das Verfahren läuft in mehreren Phasen ab:

  1. Anordnung durch das Gericht: Nach Antragstellung prüft das Gericht die formellen Voraussetzungen. Der Schuldner erhält die Gelegenheit zur Stellungnahme.
  2. Gutachten und Verkehrswertfestsetzung: Ein Sachverständiger ermittelt den Verkehrswert der Immobilie. Dieser dient als Grundlage für das Mindestgebot.
  3. Versteigerungstermin: Das Gericht bestimmt einen Termin, der öffentlich bekannt gemacht wird. Im Termin werden Gebote abgegeben.
  4. Zuschlag und Eigentumsübergang: Erhält ein Bieter den Zuschlag, wird die Immobilie zwangsweise verkauft. Der Erlös wird an die Gläubiger verteilt.

Zwischen der Anordnung und dem Versteigerungstermin vergehen in der Praxis oft mehrere Monate. Diese Zeit ist entscheidend, um rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen und den Verlust der Immobilie zu verhindern.

Zwangsversteigerung der Immobilie verhindern: Diese Möglichkeiten bestehen

Es gibt verschiedene rechtliche und außergerichtliche Wege, eine drohende Zwangsversteigerung abzuwenden oder zumindest hinauszuzögern. Welche Strategie sinnvoll ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Nachträgliche Einigung mit der Bank

Der einfachste Weg, eine Zwangsversteigerung zu verhindern, ist eine einvernehmliche Lösung mit der Bank. Dabei kommen mehrere Varianten in Betracht:

  • Ratenzahlungsvereinbarung: Die Bank stimmt einer angepassten Rückzahlungsrate zu. Voraussetzung ist, dass der Schuldner seine finanzielle Lage offenlegt und glaubhaft macht, dass die Raten künftig regelmäßig gezahlt werden.
  • Stundung: Die Bank setzt die Zahlungen für einen bestimmten Zeitraum aus, etwa bei vorübergehender Arbeitslosigkeit oder Krankheit.
  • Vergleich: Es wird ein Teilverzicht oder eine einmalige Abschlagszahlung vereinbart, um das Darlehen endgültig zu erledigen.

Eine einvernehmliche Lösung hat den Vorteil, dass sie schnell umsetzbar ist und keine zusätzlichen Gerichts- oder Versteigerungskosten verursacht. Allerdings sollte jede Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Lassen Sie sie idealerweise anwaltlich prüfen, bevor Sie unterschreiben.

Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung

Ist die Zwangsversteigerung bereits angeordnet, bietet § 30a des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG) eine Möglichkeit, das Verfahren für bis zu sechs Monate auszusetzen.

Der Schuldner muss dem Gericht nachweisen, dass er in absehbarer Zeit seine Zahlungspflichten erfüllen kann oder dass die Zwangsversteigerung für ihn eine besondere Härte darstellen würde. Typische Gründe sind:

  • Aussicht auf eine baldige Umschuldung oder den Verkauf der Immobilie in Eigenregie
  • Nachweis, dass Arbeitslosigkeit oder Krankheit nur vorübergehend sind
  • Gefährdung des Familienwohnsitzes, insbesondere wenn Kinder betroffen sind

Das Gericht entscheidet nach Ermessen. Wird die einstweilige Einstellung gewährt, stoppt das Verfahren für maximal sechs Monate. Innerhalb dieser Zeit sollte eine nachhaltige Lösung gefunden werden.

Verkauf der Immobilie vor der Versteigerung

Wenn eine Einigung mit der Bank nicht gelingt, ist ein freihändiger Verkauf der Immobilie eine sinnvolle Alternative. Der Eigentümer verkauft das Haus oder die Wohnung selbst, oft mit Zustimmung der Bank. Der Erlös fließt in die Schuldentilgung.

Der Vorteil: Bei einem regulären Verkauf lässt sich meist ein höherer Preis erzielen als in der Versteigerung. Das verringert die Restschuld oder beseitigt sie vollständig. Zudem bleibt der Eigentümer in der Rolle des Handelnden und erspart sich die öffentliche Versteigerung.

Wichtig ist, frühzeitig mit der Bank zu sprechen und deren Zustimmung einzuholen, da die Grundschuld weiterhin besteht und zur Löschung die Mitwirkung des Gläubigers erforderlich ist.

Umschuldung oder private Finanzierung

In manchen Fällen lässt sich die drohende Zwangsversteigerung durch eine Umschuldung verhindern. Dabei wird das alte Darlehen durch ein neues ersetzt – entweder bei derselben oder einer anderen Bank. Die Voraussetzung ist eine ausreichende Bonität oder eine Bürgschaft, etwa durch Angehörige.

Auch ein privater Kredit oder Familienmitglieder kommen als Kreditgeber in Betracht, wenn sie den bestehenden Kredit vorzeitig ablösen. Hier ist rechtliche Beratung besonders wichtig, um die Konditionen klar zu regeln und neue Risiken, wie eine Vorfälligkeitsentschädigung, zu vermeiden.

Verbraucherinsolvenz oder Vergleichsverfahren

Wenn die Verbindlichkeiten deutlich über die finanzielle Leistungsfähigkeit hinausgehen, kann ein Insolvenzverfahren oder ein außergerichtlicher Schuldenvergleich die letzte Option sein.

Bei einer Verbraucherinsolvenz wird das Vollstreckungsverfahren grundsätzlich eingestellt. Eine laufende Zwangsversteigerung kann in vielen Fällen dadurch gestoppt oder verzögert werden. Der Nachteil ist, dass die Immobilie meist nicht dauerhaft erhalten bleibt. Dennoch bietet das Verfahren Schutz vor weiteren Vollstreckungsmaßnahmen und schafft einen geordneten Weg in die Schuldenfreiheit.

Droht die Zwangsversteigerung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung? Wir analysieren Ihre Situation, prüfen die Forderung der Bank und entwickeln eine individuelle Strategie, um das Verfahren zu stoppen oder hinauszuzögern. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Bankrecht und handeln Sie rechtzeitig. Vereinbaren Sie gerne jederzeit ein unverbindliches Erstgespräch mit uns.

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Zwangsversteigerung der Immobilie verhindern: Wann ist anwaltliche Unterstützung notwendig?

Je früher Sie rechtlichen Rat einholen, desto größer sind Ihre Handlungsspielräume. Ein Anwalt für Bankrecht prüft zunächst, ob die Kündigung des Darlehens rechtmäßig war. Fehler in der Kündigung oder bei der Zwangsvollstreckung kommen häufiger vor, als viele Schuldner denken.

Zu den typischen Prüfungsfeldern gehören:

  • Wurde die gesetzlich vorgeschriebene Mahnung und Nachfrist eingehalten?
  • Ist die Forderung der Bank in der geltend gemachten Höhe korrekt berechnet?
  • Wurden Nebenforderungen wie Verzugszinsen oder Inkassokosten rechtmäßig erhoben?
  • Bestehen Einwendungen gegen die Vollstreckung aus der Grundschuld (§ 767 ZPO)?

Darüber hinaus verhandelt der Anwalt direkt mit der Bank oder den Gläubigern über Stundungen, Vergleiche oder Ratenzahlungen. So lassen sich oft Lösungen erzielen, bevor das Gericht eingreift.

Wenn das Verfahren bereits beim Amtsgericht läuft, vertritt der Anwalt Ihre Interessen im Versteigerungstermin und stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen Anträge auf Einstellung oder Aufhebung der Zwangsversteigerung.

Fazit

Eine drohende Zwangsversteigerung bedeutet nicht zwangsläufig den Verlust des Eigenheims. Wer frühzeitig reagiert, hat gute Chancen, das Verfahren zu stoppen oder zumindest aufzuschieben. Eine Einigung mit der Bank, die einstweilige Einstellung nach § 30a ZVG oder ein freihändiger Verkauf sind realistische Wege, um den Schaden zu begrenzen.Lassen Sie die Kündigung, die Forderungshöhe und alle Vollstreckungsmaßnahmen anwaltlich prüfen. Ein erfahrener Anwalt für Bankrecht kennt die rechtlichen Spielräume und führt für Sie die Verhandlungen mit der Bank oder dem Gericht. So sichern Sie sich Zeit, Perspektive – und im besten Fall Ihre Immobilie.

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