
Abzocke im Internet: Wie Sie Ihr Geld zurückfordern
Online-Shops ohne Ware, Fake-Trading-Plattformen, Phishing-E-Mails oder falsche Zahlungsaufforderungen – die Methoden der Abzocke im Internet sind vielfältig und werden immer professioneller. Betroffene stehen oft vor der Frage: Wie bekomme ich mein Geld zurück? Und: Welche rechtlichen Schritte sind möglich?
Wer von Internet-Abzocke betroffen ist, sollte schnell und überlegt handeln. In vielen Fällen bestehen realistische Chancen, das verlorene Geld zurückzufordern – vor allem dann, wenn Banken, Zahlungsdienstleister oder Plattformbetreiber involviert sind.
Betroffen von Abzocke im Internet? Haben Sie auf einer Fake-Plattform investiert, in einem betrügerischen Online-Shop bezahlt oder sind auf einen anderen digitalen Trick hereingefallen? Unsere Kanzlei ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und unterstützt Sie bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.
Wir analysieren gemeinsam mit erfahrenen IT-Forensikern Zahlungsvorgänge, sichern Beweise und beantragen Auskünfte sowie Sperrungen bei Zahlungsdienstleistern. Lassen Sie Ihren Fall unverbindlich prüfen – sprechen Sie uns an.
Welche Formen der Internet-Abzocke sind besonders häufig?
Die Zahl der Betrugsfälle im Internet nimmt seit Jahren zu. Zu den gängigsten Betrugsmaschen zählen:
- Fake-Shops: Webseiten, die wie seriöse Online-Shops wirken, aber nach Zahlung keine Ware liefern
- Phishing: E-Mails oder Webseiten, die Zugangsdaten und Zahlungsinformationen abgreifen
- Scam-Investments: Scheinbare Finanzplattformen für Trading, Kryptoinvestments oder Vermögensaufbau, auf denen investiertes Geld in Wahrheit nie angelegt wird
- Romance-Scams: Betrugsmaschen mit gefälschten Identitäten über Dating-Plattformen
- Abofallen und vermeintliche Gewinnspiele, bei denen durch einen Klick teure Verträge entstehen
Unabhängig von der konkreten Masche ist der Grundmechanismus immer gleich: Der Geschädigte wird zur Zahlung bewegt – etwa durch Vorkasse, Überweisung, Kreditkartenzahlung oder durch Eingabe sensibler Bankdaten. Die Täter sitzen oft im Ausland und nutzen verschleierte Strukturen, was die Rückverfolgung erschwert.
Wer haftet bei Abzocke im Internet?
Die zentrale rechtliche Frage lautet: Wem kann der Schaden zugewiesen werden? Je nach Fallgestaltung kommen unterschiedliche Anspruchsgegner in Betracht:
Der Täter
In der Regel haften die Täter für den entstandenen Schaden. Zivilrechtlich besteht ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 823 BGB. In der Praxis scheitert die Durchsetzung jedoch oft an der Anonymität oder Auslandslage der Täter.
Zahlungsdienstleister oder Bank
Wurde der Betrag per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkartenzahlung geleistet, können Ansprüche gegenüber dem Zahlungsdienstleister bestehen. Hier kommen unter anderem folgende Rechtsgrundlagen in Betracht:
- § 675u BGB (ungenehmigte Zahlungsvorgänge): Bei nicht autorisierten Abbuchungen besteht ein Rückzahlungsanspruch
- § 675v BGB (Sorgfaltspflichten des Zahlers): War das Verhalten des Betroffenen nicht grob fahrlässig, greift in vielen Fällen die Haftungsbeschränkung
- § 675w BGB (Beweislastverteilung): Die Bank muss nachweisen, dass ein Zahlungsvorgang autorisiert wurde
Wurde etwa die Kreditkarte durch Phishing missbraucht oder eine Abbuchung ohne Einwilligung durchgeführt (Kreditkartenbetrug), besteht in der Regel ein Anspruch auf Rückbuchung. Wichtig ist, dass der Betroffene den Vorfall unverzüglich anzeigt, sonst droht ein Verlust des Rückforderungsrechts.
Plattformbetreiber
Wenn der Betrug über eine bestimmte Plattform erfolgte, besteht unter Umständen auch ein Anspruch gegenüber dem Plattformbetreiber, etwa bei Verletzung von Prüfpflichten oder unzureichender Verifikation von Anbietern. Dies betrifft besonders Online-Marktplätze, Handelsplattformen oder Finanzdienstleister ohne Lizenz.
Abzocke im Internet: Das können Sie tun
Wer eine Abzocke im Internet bemerkt, sollte unverzüglich handeln. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Folgende Schritte sind als erste Orientierung wichtig:
- Transaktionen dokumentieren: Alle Zahlungsbelege, E-Mails, Chatverläufe, Screenshots der Webseite oder Plattform sichern
- Bank oder Zahlungsdienstleister informieren: Je nach Zahlungsmethode kann eine Rückbuchung oder Sperrung noch möglich sein
- Strafanzeige erstatten: Der Vorgang sollte bei der örtlichen Polizei oder online angezeigt werden
- Rechtsberatung einholen: Eine spezialisierte Kanzlei prüft, ob zivilrechtliche Ansprüche bestehen – etwa auf Rückzahlung oder Schadensersatz
Auch wenn die Täter nicht greifbar sind, kann in vielen Fällen die Bank oder der Zahlungsdienstleister in die Haftung genommen werden, insbesondere bei Verletzung von Prüf- oder Sorgfaltspflichten.
Abzocke im Internet: Geld zurück bei Trading-Betrug und Krypto-Scam
Ein besonders häufiger Bereich der Abzocke im Internet betrifft Broker-Betrug oder Krypto-Betrug auf Plattformen, auf denen angeblich in Aktien, CFDs oder Kryptowährungen investiert wird. Viele dieser Plattformen sind weder reguliert noch seriös – die Gelder der Kunden verschwinden im Ausland, ohne dass eine tatsächliche Investition erfolgt.
In diesen Fällen geht es häufig nicht nur um Rückforderungen gegen Banken oder Zahlungsdienstleister, sondern auch um spezialisierte Ermittlungen im Bereich Kryptotracing.
Unsere erfahrene Bankrechtskanzlei arbeitet dabei mit forensischen Dienstleistern zusammen, um:
- Wallets und Transaktionen zu analysieren
- inkriminierte Kryptowährungen zu lokalisieren
- Auskunftsersuchen und Sperranträge bei Börsen zu stellen
- Schadensersatzforderungen gegenüber Mittätern oder Plattformbetreibern zu prüfen
Auch wenn sich die Täter im Ausland aufhalten, besteht oft eine Chance auf Vermögenssicherung, insbesondere bei rechtzeitiger Einschaltung erfahrener Experten.
Rechtliche Schritte gegen Abzocke im Interent: Welche Fristen sind zu beachten?
Wer gegen Abzocke im Internet vorgehen möchte, muss die relevanten Fristen beachten. Diese variieren je nach Anspruchsgrundlage:
- Rückbuchung bei Lastschrift: innerhalb von 8 Wochen
- Kreditkartenrückbuchung: meist innerhalb von 120 Tagen, abhängig vom Kartenanbieter
- Zivilrechtliche Ansprüche: regelmäßig 3 Jahre Verjährungsfrist (§ 195 BGB), Fristbeginn zum Jahresende
- Anzeige gegenüber der Bank bei unautorisierten Zahlungen: unverzüglich, spätestens 13 Monate nach Belastung (§ 676b BGB)
Es ist daher entscheidend, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um keine Fristen zu versäumen und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Abzocke im Internet: Wie unterstützt ein Anwalt für Bankrecht?
Wer auf eine betrügerische Internetplattform hereingefallen ist oder Zahlungen an einen unseriösen Anbieter geleistet hat, steht häufig vor komplexen Fragen: Welche rechtlichen Schritte sind möglich? Wie lassen sich Zahlungen rückgängig machen? Und wer haftet für den entstandenen Schaden?
Ein Anwalt für Bankrecht prüft, ob Rückforderungsansprüche gegen Zahlungsdienstleister, Banken oder Plattformbetreiber bestehen. Dabei werden Transaktionen rechtlich bewertet, Fristen gewahrt und der Schriftverkehr professionell übernommen. Auch die Zusammenarbeit mit IT-Forensikern zur Nachverfolgung digitaler Zahlungen und zur Sicherung von Beweisen kann Teil der anwaltlichen Tätigkeit sein.
Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und setzt berechtigte Ansprüche mit Nachdruck durch.
Wenn Sie von Internet-Abzocke betroffen sind, empfiehlt sich eine rechtliche Erstbewertung durch unsere Kanzlei. So lässt sich frühzeitig klären, welche Möglichkeiten bestehen.
Betroffen von Internet-Abzocke? Wenn Sie über das Internet betrogen wurden – etwa durch Phishing, Fake-Shops oder Krypto-Betrug –, begleiten wir Sie bei der rechtlichen Aufarbeitung. Als Kanzlei mit Fokus auf Bankrecht prüfen wir Rückforderungsmöglichkeiten und setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich oder vor Gericht durch.
In Zusammenarbeit mit spezialisierten Forensikern verfolgen wir Zahlungsspuren, identifizieren Vermögensströme und nehmen Zahlungsdienste in die Pflicht. Holen Sie sich jetzt rechtlichen Beistand. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch.
Fazit
Wer Geschädigter von Abzocke im Internet wird, ist nicht rechtlos gestellt. Auch wenn der direkte Zugriff auf die Täter häufig nicht möglich ist, bestehen in vielen Fällen zivilrechtliche Rückforderungsansprüche – insbesondere gegenüber Banken, Zahlungsdienstleistern oder Plattformbetreibern.
Die frühzeitige Sicherung von Beweisen, die sofortige Mitteilung an die Bank und die anwaltliche Bewertung der Lage sind entscheidend, um finanzielle Schäden zu begrenzen.
Eine erfahrene Kanzlei im Bankrecht kann dabei helfen, Ihr Geld zurückzufordern und Ihre Ansprüche professionell durchzusetzen – effizient, rechtssicher und mit der nötigen Durchsetzungskraft.