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Kredit gekündigt: Das sollten Sie über Inkasso und Ratenzahlung wissen

Wenn die Bank einen Kredit kündigt und ein Inkassobüro eingeschaltet wird, stehen viele Schuldner vor einer existenziellen Belastung. Der Druck steigt, denn Inkassoschreiben sind meist mit zusätzlichen Kosten und der Drohung gerichtlicher Schritte verbunden. Doch was bedeutet eine Kreditkündigung rechtlich, welche Rechte haben Schuldner und wie lässt sich eine Ratenzahlung vereinbaren? 

Dieser Beitrag gibt Ihnen eine Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigt Ihnen Handlungsmöglichkeiten auf.

Ihr Kredit wurde gekündigt und nun meldet sich das Inkassobüro? Diese Situation ist belastend, aber nicht ausweglos. Im Bank- und Kapitalmarktrecht kennen wir die rechtlichen Möglichkeiten, überhöhte Forderungen abzuwehren und tragbare Zahlungsvereinbarungen zu erzielen. Vereinbaren Sie jederzeit ein unverbindliches Erstgespräch.

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Wann darf die Bank einen Kredit kündigen?

Die Kündigung eines Kredits durch die Bank unterliegt strengen gesetzlichen Regeln. Grundlage sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Bank und Kreditnehmer.

Ein Kreditinstitut darf einen Darlehensvertrag grundsätzlich nur aus wichtigem Grund kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem:

  • Zahlungsverzug: Nach § 498 BGB ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten und einem Betrag von mindestens 10 % (bei Laufzeiten bis zu drei Jahren) oder 5 % (bei längeren Laufzeiten) des Nennbetrags in Verzug ist.
  • Verschlechterung der Vermögenslage: Wenn die Bank berechtigte Zweifel an der Rückzahlungsfähigkeit hat, etwa durch Arbeitslosigkeit oder geplatzte Sicherheiten.
  • Täuschung oder falsche Angaben bei Kreditabschluss.

Vor einer Kündigung ist die Bank verpflichtet, den Kreditnehmer anzumahnen und eine zweiwöchige Nachfrist zur Zahlung zu setzen. Erst wenn diese Frist erfolglos verstrichen ist, ist die Kündigung wirksam.

Kredit nicht zurückzahlen: Ist das strafbar? – Mehr dazu in einem eigenen Beitrag zum Thema.

Kredit gekündigt: Was sind die Folgen?

Nach einer wirksamen Kündigung wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer nicht mehr die ursprünglich vereinbarten Raten zahlt, sondern den gesamten Betrag auf einmal begleichen muss. Hinzu kommen:

  • Verzugszinsen: Diese berechnen sich nach § 288 BGB und liegen in der Regel fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
  • Bearbeitungs- und Mahngebühren: Diese dürfen nicht willkürlich festgesetzt werden, sondern müssen angemessen sein.
  • Kosten für Inkasso oder Rechtsanwalt: Diese fallen an, wenn die Bank die Forderung an ein Inkassounternehmen abgibt oder einen Anwalt einschaltet.

Die Bank hat zudem das Recht, Sicherheiten zu verwerten, zum Beispiel eine Grundschuld oder eine verpfändete Lebensversicherung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt geraten viele Schuldner in eine prekäre Lage.

Inkassobüro eingeschaltet: Was bedeutet das?

Wird die Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben, ändert sich an der Höhe der ursprünglichen Schuld zunächst nichts. Allerdings kommen Inkassokosten hinzu. Diese sind in Deutschland auf die Höhe einer vergleichbaren Anwaltsgebühr begrenzt, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet.

Das sollten Sie dabei beachten:

  • Prüfen Sie die Forderung: Ist die Kündigung wirksam erfolgt? Stimmen die Zinsberechnungen und Gebühren? Inkassounternehmen machen nicht selten fehlerhafte Angaben.
  • Keine Panik vor Drohungen: Inkassoschreiben enthalten oft Formulierungen, die Druck aufbauen sollen. Lassen Sie sich nicht zu unüberlegten Zahlungen drängen.
  • Kommunikation dokumentieren: Antworten Sie schriftlich, nicht telefonisch, und bewahren Sie alle Unterlagen auf.

Kredit gekündigt: Ratenzahlung trotzdem möglich?

Eine Ratenzahlung kann auch nach der Kreditkündigung vereinbart werden – entweder mit der Bank oder dem Inkassounternehmen. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Es handelt sich um eine freiwillige Vereinbarung.

Wichtig: Bei einer Ratenzahlung laufen Verzugszinsen in der Regel weiter. Zudem kann das Inkassobüro zusätzliche Bearbeitungsgebühren verlangen. Prüfen Sie, ob die Belastung langfristig tragbar ist.

Droht ein negativer Schufa-Eintrag?

In der Regel meldet die Bank die Kreditkündigung und die Weitergabe an ein Inkassounternehmen an die Schufa. Dies hat gravierende Folgen für Ihre Bonität und erschwert den Abschluss neuer Verträge. Eine nachträgliche Ratenzahlungsvereinbarung ändert daran in der Regel nichts. Schufa-Einträge werden erst nach vollständiger Begleichung der Schuld und einer Löschfrist entfernt.

Inkasso: Was passiert ohne Einigung?

Kommt es zu keiner Einigung mit dem Inkassounternehmen, droht der nächste rechtliche Schritt: das gerichtliche Mahnverfahren. Zunächst erhalten Sie einen Mahnbescheid, gegen den Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen müssen. 

Bleibt dieser aus, folgt der Vollstreckungsbescheid, der wie ein Urteil wirkt. Damit kann der Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, etwa Kontopfändung, Lohnpfändung oder Sachpfändung. 

Zusätzlich steigen die Kosten durch Gerichts- und Vollstreckungsgebühren. Spätestens jetzt ist anwaltliche Unterstützung ratsam, um Fristen einzuhalten und Ihre Rechte zu wahren.

Ratenzahlung aushandeln: So gehen Sie vor

Auch nach einer Kreditkündigung ist eine Ratenzahlungsvereinbarung oft möglich – entweder direkt mit der Bank oder dem Inkassounternehmen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht, daher kommt es auf geschicktes Verhandeln an.

Tipps für eine erfolgreiche Vereinbarung:

  • Finanzielle Lage offenlegen: Legen Sie nachvollziehbar dar, welche monatliche Rate realistisch ist.
  • Angemessene Rate anbieten: Wählen Sie einen Betrag, den Sie dauerhaft leisten können, um erneuten Verzug zu vermeiden.
  • Schriftliche Bestätigung verlangen: Jede Vereinbarung muss dokumentiert sein, um spätere Missverständnisse zu verhindern.
  • Zusatzkosten prüfen: Oft werden Bearbeitungsgebühren oder hohe Zinsen verlangt. Diese sollten Sie auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.

Rechte des Schuldners: Wo lauern Fallen?

Auch nach einer Kreditkündigung haben Sie als Schuldner klare Rechte. Trotzdem lauern auch Risiken: Überhöhte Inkasso- oder Mahngebühren sind ein häufiger Streitpunkt. 

Prüfen Sie, ob die Kosten rechtlich zulässig sind – Inkassounternehmen dürfen nicht mehr verlangen als ein Anwalt nach RVG. Vorsicht auch bei Teilzahlungen ohne schriftliche Vereinbarung: Diese verhindern nicht automatisch Vollstreckungsmaßnahmen. 

Zudem ist die Verjährung relevant: In der Regel verjähren Forderungen nach drei Jahren ab Jahresende der Fälligkeit, doch gerichtliche Schritte unterbrechen diese Frist. Ein weiterer Fallstrick ist die Anerkennung der Forderung, etwa durch unbedachte Schreiben, die Ihre Verhandlungsposition schwächen. Handeln Sie daher lieber nicht vorschnell, sondern lassen Sie die Forderung und Zusatzkosten rechtlich prüfen, bevor Sie Zahlungen leisten.

Die Kündigung Ihres Kredits führt oft zu erheblichen finanziellen Risiken. Hohe Zusatzkosten, Schufa-Einträge und Inkassodruck sind typische Folgen. Unsere Erfahrung im Bankrecht hilft, Ihre Interessen zu schützen und praktikable Lösungen zu verhandeln. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

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So unterstützt Sie ein Anwalt für Bankrecht

Ein Anwalt für Bankrecht ist Ihr wichtigster Partner, wenn eine Kreditkündigung erfolgt ist und Inkasso droht. Er prüft zunächst die Wirksamkeit der Kündigung und kontrolliert, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt wurden. Oft lassen sich unrechtmäßige Kündigungen oder überhöhte Forderungen abwehren.

Darüber hinaus verhandelt der Anwalt direkt mit der Bank oder dem Inkassounternehmen, um eine tragbare Ratenzahlungsvereinbarung oder einen Vergleich zu erzielen. So werden unnötige Zusatzkosten und gerichtliche Schritte vermieden.

Wenn bereits ein Mahnverfahren eingeleitet wurde, sorgt der Anwalt für fristgerechten Widerspruch und schützt Sie vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändungen. Seine Erfahrung hilft, rechtliche Fallstricke zu umgehen und eine für Sie optimale Lösung zu erreichen.

Fazit

Die Kündigung eines Kredits und die Einschaltung eines Inkassounternehmens sind ernsthafte Schritte mit weitreichenden Folgen. Ohne schnelle Reaktion drohen zusätzliche Kosten, Schufa-Einträge und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Prüfen Sie daher die Rechtmäßigkeit der Forderung, wahren Sie Fristen und handeln Sie nicht vorschnell. 
Eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung kann helfen, die Situation zu stabilisieren, birgt aber auch Risiken wie weiterlaufende Verzugszinsen. Wer die eigenen Rechte kennt und besonnen agiert, vermeidet unnötige Belastungen und behält die Kontrolle über den weiteren Verlauf.

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